Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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SwenTanortsch

Zitat von: PolareuD in Heute um 10:42Gerade deswegen müssen alle Verbände und jeder einzelne Beamte diesen Entwurf standhaft und lautstark ablehnen. Verfassungsbruch darf von dieser Seite aus nicht legitimiert werden.

Genau das ist heuer ja hinsichtlich der Ablehnung der Betrachtung des Partnereinkommens im Rahmen des Mindestbesoldungsgebots gewerkschaftsseitig in bemerkenswerter Einheitlichkeit der Fall. Entsprechend wird sich zeigen, ob und ggf. was das medial machen wird. Medien und Öffentlichkeit können sich - wenn sie das denn mögen - nun selbst hinsichtlich der vom Gesetzentwurf und von den Gewerkschaften ausgeführten Begründungen ein Bild machen und dann abwägen, was ihnen sachlich schlüssiger erscheint.

Jede einzelne Bundesbeamtin und jeder einzelne Bundesbeamte kann auch auf dieser Basis darüber hinaus nun selbst entscheiden, ob und wie sie oder er sich Deiner Forderung anschließt, was sie oder er also tun möchte, um Deinen berechtigten Forderungen nachzukommen, PolareuD. Als eine der gegebenen Möglichkeiten liegt weiterhin Kuddels präzises Schreiben vor, das Lichtstifter am 22.4. im Beitrag  75 hier eingestellt hat: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127163.75.html

Wie im richtigen Leben gilt sicherlich auch hier wiederkehrend: Ex nihilo nihil fit.

tunnelblick

Zitat von: Maximus in Heute um 08:49Flurfunk!!!:
BMI ist am überlegen, wie man die Besoldungserhöhung in den Medien am besten verkaufen kann. Eine Überlegung ist anscheinend, Beförderungen für ein Jahr auszusetzen.

Es gibt doch schon das B11-"Bauernopfer"? Dort hat man doch schon verkündet, dass der eklatante Anstieg so nicht passieren wird.
Aber das Ganze zeigt doch nur, worum es geht. Nicht um Recht, nicht um Individualopfer, sondern um eine möglichst kostengünstige Variante einer an eine amtsangemessene Alimentation erinnernde "Reform", die man im aktuellen politischen Klima auch irgendwie "verkaufen" kann. Da kann man noch so mit dem Fuß aufstampfen, das ändert an der Recht igorierenden Realität leider nichts.

PolareuD

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 11:17Jede einzelne Bundesbeamtin und jeder einzelne Bundesbeamte kann auch auf dieser Basis darüber hinaus nun selbst entscheiden, ob und wie er sich Deiner Forderung anschließt, was sie oder er also tun möchte, um Deinen berechtigten Forderungen nachzukommen, PolareuD. Als eine der gegebenen Möglichkeiten liegt weiterhin Kuddels präzises Schreiben vor, das Lichtstifter am 22.4. im Beitrag  75 hier eingestellt hat: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127163.75.html

Ich für meinen Teil habe das Schreiben am 20.04. an den für mich zuständigen CSU´ler im Bundestag gesendet, bisher aber nur eine Eingangsbestätigung erhalten. Der Beitrag wurde anscheinend auch über das WikiBw zur Verfügung gestellt. Dem BwMessenger konnte des weiteren entnommen werden, dass gleichartige Schreiben zu "hauf" die Verbände und die Gremien erreicht hätten. Also an ALLE dranbleiben und weitermachen!
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

phil0611

Gestern gab es ja ein Videocall mit dem Bundesvorstand des DBWV, der zu dem Entwurf Stellung bezogen hat.
Er hat bestätigt, dass aufgrund des fiktivem Partnereinkommens, jedem Soldaten 110.000€ für die letzten 5 Jahre fehlen.
Rückwirkend ist das fiktive Partnereinkommen laut ihm sehr wahrscheinlich Verfassungswiedrig. Für die Zukunft ist wohl gerade eine Entscheidung in Karlsruhe in der Pipeline, welches das fiktive Partnereinkommen in Gänze für Verfassungswiedrig erklärt. Ich habe dann nochmal nachgefragt, dass jedem Soldaten dann mindestens 1833€ mtl. mehr zustehen würde, auch dies wurde bejaht.

Ich habe aber noch eine andere Frage zu dem Entwurf:

Bei den Berechnungen unten, es wird hier eine Einkommenssteuer von 5432,00€ angenommen, jedoch in Steuerklasse V komme ich auf 7900€ Steuern pro Jahr fiktiv. Würde ja dort auch nochmal ein Defizit bedeuten, oder in welcher Steuerklasse wird das "fiktive" Partnereinkommen versteuert ?

Grundgehalt (A 3 Stufe 1) 28.323,12 €
Median-Äquivalenzeinkommen 24.925,00 €
+ Familienzuschlag 5.367,42 €
Faktor 2,3
+ Ausgleichszahlung (§ 79d) 216,00€
Bruttobesoldung 33.906,54 €
Angenommenes Partnereinkommen 20.000,00 €
- Einkommensteuer 5.432,00 €
- SV-Beiträge 3.995,04 €
- PKV-Beitrag 4.063,44 €
+ Kindergeld 5.455,92 €
Nettobesoldung 45.871,98 €
Prekaritätsschwelle 45.862,00 €

SwenTanortsch

Zitat von: PolareuD in Heute um 11:29Ich für meinen Teil habe das Schreiben am 20.04. an den für mich zuständigen CSU´ler im Bundestag gesendet, bisher aber nur eine Eingangsbestätigung erhalten. Der Beitrag wurde anscheinend auch über das WikiBw zur Verfügung gestellt. Dem BwMessenger konnte des weiteren entnommen werden, dass gleichartige Schreiben zu "hauf" die Verbände und die Gremien erreicht hätten. Also an ALLE dranbleiben und weitermachen!

Genauso würde ich das auch sehen - die sachlichen Analysen der Spitzenorganisationen und Einzelgewerkschaften sind zu eindeutigen Ergebnissen gelangt, die im Rahmen der Beteiligung nun vorliegen. Jetzt ist's Sache der politischen Verantwortungsträger, Entscheidungen abzuwägen und diese zu fällen. Es kann da sicherlich gleichfalls nicht schaden, auch der Opposition die Möglichkeit zu geben, sich über ihr Handeln Gedanken zu machen.

Interessant fände ich auch, wenn ich eine Abgeordnete wäre, welche mittelbar geschlechterdiskriminierenden Blüten entsprechende Herdprämien wie die nun auch im Bund geplanten treiben. Für Hamburg ist das vor zweieinhalb Jahren anhand von empirischen Daten entsprechend betrachtet worden (es wundert mich weiterhin, dass die Daten und Argumente im letzten Jahr dort keinen Eingang in die auch deshalb abgewiesenen Klagen gefunden haben, aber das nur nebenbei), vgl. ab der S. 85 unter: https://bdr-hamburg.de/wp-content/uploads/Gutachterliche-Stellungnahme-Besoldungsstrukturgesetz-Drs.-22-1272.pdf

Für den Bund sehen die Daten heute weiterhin i.d.R. nicht grundlegend anders aus. Man darf sicherlich die eine oder andere Bundestagsabgeordnete (und den anderen oder einen Bundestagsabgeordneten auch) fragen, ob sie oder er dem Gesetzentwurf zustimmen möchten, der so oder so bereits wegen der mittelbaren Geschlechterdiskriminierung verfassungswidrig ist, und zwar unabhängig von den sich aus Art. 33 Abs. 2 und 5 ergehenden verfassungsrechtlichen Forderungen. Der evidente Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 3 GG wird sich auch im Bund nicht wegdiskutieren lassen.

Rallyementation

Neue Gedanken zum abstrusen Kabinett:

Mit dem Entwurf eröffnet sich der Weg nach Art. 17 Grundgesetz, das verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt. (BVerfGE 2, 225)

Wow, eine schnelle! und sachliche! Erledigung - und wer ist sind die Petenten? Es sind die Fiktiven Petenten, dem nicht nur jedem alleinstehenden Beamten und Pensionär vom BMI partnerschaftlich zur Seite gestellt wurde.

>30.000 fiktive Petenten und vielleicht wird dann im Petitionsausschuss öffentlich ver- oder beraten.

___

Sind alle Einkommen der fiktiven Partner demnächst  in die Steuerschätzung bei der Gewerbesteuer einzubeziehen, wenn festgelegt wird, dass alle fiktiven Partnereinkommen als Gewerbeertrag über den Freibetrag hinaus und nicht auf weiter die Einkommensteuer angerechnet werden kann, zu erwirtschaften sind?

BuBea

Nachfolgend die Rückmeldung von meinem BT-Abgeordneten zur Info:

,,...Sie sprechen zentrale Aspekte - wie das pauschal angenommene Partnereinkommen und das Abstandsgebot innerhalb der Besoldungsstruktur- an, die auch im parlamentarischen Verfahren eine wesentliche Rolle spielen werden. Insbesondere der Hinweis, dass es sich um strukturelle Fragen und nicht um bloße Einzelanpassungen handelt, entspricht der Linie der Rechtssprechung und wird bei der weiteren Bewertung zu berücksichtigen sein.

Ein abschließend beschlossener Gesetzentwurf liegt derzeit noch nicht vor. Nach Einbringung in den Deutschen Bundestag wird eine umfassende fachliche und rechtliche Prüfung erfolgen, in die sowohl interne als auch externe Einschätzungen einfließen. Dabei wird auch das Risiko erneuter verfassungsgerichtlicher Verfahren berücksichtigt.

Sie können sicher sein, dass die Frage der Beamtenbesoldung nicht allein unter haushaltspolitischen Gesichtspunkten betrachtet wird, sondern die verfassungsrechtlichen Vorgaben den maßgeblichen Rahmen bilden..."

Ich kann auch nur ermuntern tätig zu werden.

Rheini

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 09:23Ich würde das eher andersherum deuten: Die unisono deutliche Ablehnung insbesondere der neuen Bezugsgröße durch sämtliche Gewerkschaften dürfte ggf. eher als eine Art Kräftemessen verstanden werden, das für's BMI und den Dienstherrn am Ende durchaus ungemütlich werden könnte, weshalb man nun vorsorglich eventuell schon einmal die Instrumente zeigt.

Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen, die allesamt derzeit ebenfalls mit Gesetzgebungsverfahren beschäftigt sind, dürften im Moment wenig Interesse an einer Besoldungsrechtsdiskussion haben, da damit das stillschweigende Handeln der letzten Jahre nicht so ohne Weiteres fortgesetzt werden könnte: Die Medien auf der einen Seite, die keinen einheitlichen Blick auf das Thema haben, dieses aber zum Teil gerade als ein solches für sich erkennen - die einen so, die anderen so - und die Gewerkschaften auf der anderen, die einen - zumindest was die extreme Verletzung des Mindestbesoldungsgebot angeht - recht einheitlichen Blick auf das Thema haben, dürften für die Dienstrechtsministerien und Regierungen keine allzu glückliche Konstellation und Fügung sein, da für sie bekanntlich in besoldungsrechtlichen Gesetzgebungsverfahren immer das Motto lautet, dass Ruhe nun die erste Bürgerspflicht sei.

Wenn es dumm für die Dienstrechtsministerien und Regierungen in Bund und Ländern läuft, wird's dieses Mal ein wenig geräuschvoller. Entsprechend könnte man nun interpretieren, dass das Zeigen der Instrumente eine deutliche Botschaft an die Gewerkschaften sein dürfte, die Füße stillzuhalten und die mögliche Debatte noch einzufangen, bevor sie losgehen könnte.

Ich finde man muß nicht jeden Kampf führen und ich gönne jedem eine Beförderung. Allerdings nach zwei Jahrzehnten muss man als Gewerkschaft auch mal klar stellen, dass es Grenzen gibt. Ansonsten kann man sich gleich auflösen ....

xap

Zitat von: phil0611 in Heute um 11:36Gestern gab es ja ein Videocall mit dem Bundesvorstand des DBWV, der zu dem Entwurf Stellung bezogen hat.
Er hat bestätigt, dass aufgrund des fiktivem Partnereinkommens, jedem Soldaten 110.000€ für die letzten 5 Jahre fehlen.
Rückwirkend ist das fiktive Partnereinkommen laut ihm sehr wahrscheinlich Verfassungswiedrig. Für die Zukunft ist wohl gerade eine Entscheidung in Karlsruhe in der Pipeline, welches das fiktive Partnereinkommen in Gänze für Verfassungswiedrig erklärt. Ich habe dann nochmal nachgefragt, dass jedem Soldaten dann mindestens 1833€ mtl. mehr zustehen würde, auch dies wurde bejaht.

Das würde erklären weshalb es die BReg nach 5 Jahren Winterschlaf auf einmal so eilig hätte das Gesetz in dieser Form durch zu bringen. 5 Jahre rückwirkend Geld gespart.

Rheini

Jep. Jeder DH der nicht noch vor einer Entscheidung über das Partnereinkommen ein neuen Besoldungsgesetz verabschiedet, den WS abhilft und dann überrascht auf den BVerfG Beschluß schaut, ist naiv ....

Pumpe14

Zitat von: Ryan in Heute um 07:57Das VG Hamburg hat uns wahrlich keine Gefallen gemacht mit diesem Urteil. Mich hat es auch nicht gewundert, das der Bund sich nun im Gesetzentwurf auf das VG Hamburg stützt.

Laut Information des VGs ist geht das Verfahren 21 B 151/24 aber weiter. https://justiz.hamburg.de/gerichte/verwaltungsgericht-hamburg/alimentationsverfahren
("Rechtsmittel eingelegt")

Inhaltlich hatte ich mich dazu ja schon mal geäußert.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg441549.html#msg441549

Danke für die Recherche, wusste ich tatsächlich nicht.

Pumpe14

Zitat von: Maximus in Heute um 08:49Flurfunk!!!:
BMI ist am überlegen, wie man die Besoldungserhöhung in den Medien am besten verkaufen kann. Eine Überlegung ist anscheinend, Beförderungen für ein Jahr auszusetzen.

Ich halte die Möglichkeit für durchaus plausibel. Bei uns Bundespolizisten werden sämtliche Beförderungen Ende Mai durch sein. Keine Ahnung wie es in anderen Bundesbehörden aussieht. Wenn man dann die Beförderung für 2026 aussetzt (nachdem die Masse befördert ist) könnte sich die Gewerkschaft gnädig zeigen wenn man bei 1-2 Punkten im Rahmen der Verbändeanhörung Entgegenkommen zeigt, zum Beispiel der urlaubstag. Man könnte den Beförderungsstopp dann verkaufen als "der Staat spart auch bei sich selbst" 🤔 schon ziemlich schlüssig

InternetistNeuland

Zitat von: phil0611 in Heute um 11:36Gestern gab es ja ein Videocall mit dem Bundesvorstand des DBWV, der zu dem Entwurf Stellung bezogen hat.
Er hat bestätigt, dass aufgrund des fiktivem Partnereinkommens, jedem Soldaten 110.000€ für die letzten 5 Jahre fehlen.
Rückwirkend ist das fiktive Partnereinkommen laut ihm sehr wahrscheinlich Verfassungswiedrig. Für die Zukunft ist wohl gerade eine Entscheidung in Karlsruhe in der Pipeline, welches das fiktive Partnereinkommen in Gänze für Verfassungswiedrig erklärt. Ich habe dann nochmal nachgefragt, dass jedem Soldaten dann mindestens 1833€ mtl. mehr zustehen würde, auch dies wurde bejaht.

Ich habe aber noch eine andere Frage zu dem Entwurf:

Bei den Berechnungen unten, es wird hier eine Einkommenssteuer von 5432,00€ angenommen, jedoch in Steuerklasse V komme ich auf 7900€ Steuern pro Jahr fiktiv. Würde ja dort auch nochmal ein Defizit bedeuten, oder in welcher Steuerklasse wird das "fiktive" Partnereinkommen versteuert ?

Grundgehalt (A 3 Stufe 1) 28.323,12 €
Median-Äquivalenzeinkommen 24.925,00 €
+ Familienzuschlag 5.367,42 €
Faktor 2,3
+ Ausgleichszahlung (§ 79d) 216,00€
Bruttobesoldung 33.906,54 €
Angenommenes Partnereinkommen 20.000,00 €
- Einkommensteuer 5.432,00 €
- SV-Beiträge 3.995,04 €
- PKV-Beitrag 4.063,44 €
+ Kindergeld 5.455,92 €
Nettobesoldung 45.871,98 €
Prekaritätsschwelle 45.862,00 €

Das Bundesverfassungsgericht knüpft bei der Mindestalimentation traditionell an das Leitbild des ,,verheirateten Beamten mit zwei Kindern" an und betrachtet die Alimentation grundsätzlich als amtsbezogenen Anspruch des Beamten selbst. Historisch steckt dahinter faktisch oft ein Ein- bzw. Hauptverdienermodell mit Splittingvorteil.
Wenn aber:


der Ehepartner deutlich mehr verdient,

der Beamte deshalb sinnvollerweise Steuerklasse V wählt,

und die Familie tatsächlich ein Doppelverdienerhaushalt ist,


dann sinkt das monatliche Netto des Beamten erheblich. Genau dadurch entsteht der Einwand:
Die vom Gericht verwendeten Modellrechnungen spiegeln reale moderne Erwerbshaushalte oft nicht mehr wider.


Allerdings sagt die Rechtsprechung bisher sinngemäß:

Maßgeblich ist nicht die individuell optimale oder tatsächlich gewählte Steuerklasse, sondern ein typisierendes Besoldungsmodell.


Der Dienstherr muss keine individuell perfekte Nettoabsicherung für jede Familien- und Steuerkonstellation garantieren.


Deshalb rechnen viele Besoldungsgesetze weiterhin mit:


verheiratet,


zwei Kinder,


Splittingvorteil,


also effektiv Steuerklasse III/V bzw. dem Ehegattensplitting insgesamt.


Und genau hier entsteht die Spannung zu neueren Alimentationsentwürfen der Länder:

Einerseits argumentieren Länder zunehmend mit ,,Familieneinkommen" oder faktischen Doppelverdienermodellen.

Andererseits basiert die traditionelle BVerfG-Systematik weiterhin stark auf dem alimentationsrechtlichen Anspruch des einzelnen Beamten und typisierten steuerlichen Vorteilen.


Das Problem verschärft sich zusätzlich mit der Abschaffung der freien Wahl von III/V zugunsten stärker faktorbasierter Modelle im Steuerrecht. Dadurch wird die alte besoldungsrechtliche Typisierung noch künstlicher.
Juristisch ist deshalb offen, wie lange:


das traditionelle Alleinverdiener-/Splittingleitbild mit modernen Doppelverdienerrealitäten noch spannungsfrei zusammenpasst. Genau darüber wird derzeit im Beamten- und Verfassungsrecht intensiv diskutiert.

AltStrG

Zitat von: tunnelblick in Heute um 11:20Es gibt doch schon das B11-"Bauernopfer"? Dort hat man doch schon verkündet, dass der eklatante Anstieg so nicht passieren wird.
Aber das Ganze zeigt doch nur, worum es geht. Nicht um Recht, nicht um Individualopfer, sondern um eine möglichst kostengünstige Variante einer an eine amtsangemessene Alimentation erinnernde "Reform", die man im aktuellen politischen Klima auch irgendwie "verkaufen" kann. Da kann man noch so mit dem Fuß aufstampfen, das ändert an der Recht igorierenden Realität leider nichts.

Das ihr euch auf längere Standzeiten, längere Arbeitszeiten, niedrigere Ämter mit höherer Verantwortung, Streckung des Ämterkorridors, und längere Wartezeiten auf Beförderungen einstellen sollte, hatte ich schon am Anfang des Threads geschrieben. DAS alles wird kommen.

DrStrange

Zitat von: AltStrG in Heute um 15:24Das ihr euch auf längere Standzeiten, längere Arbeitszeiten, niedrigere Ämter mit höherer Verantwortung, Streckung des Ämterkorridors, und längere Wartezeiten auf Beförderungen einstellen sollte, hatte ich schon am Anfang des Threads geschrieben. DAS alles wird kommen.

Wenn ich dafür knapp 1,5k im Monat mehr bekomme solls mir recht sein. Gehe dann eh Teilzeit  ;)