Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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LehrerInNRW

Zitat von: Rheini in Gestern um 18:17Ich bin nicht der Auffassung das man als 4K Familie weniger bekommt.

Das war auch nicht auf dich bezogen.
Ich finde selbst als 6k Familie die Erhöhung der Grundbesoldung erstrebenswert, weil irgendwann nur noch 4K (oder was auch immer da noch kommt) und dann kann die Grundbesoldung garnicht hoch genug sein.


Max_Muster

Als Familie mit 4 Kindern freuen auch wir uns über die höhere Grundbesoldung.
Aktuell deckt der Familien und Kinderzuschlag die Kosten unserer studierenden Kinder nicht. Zu wissen, dass auch wir mehr Geld zur Verfügung haben wenn die Kinder aus dem Haus sind, ist eine sehr schöne Vorstellung. :)

Schneewitchen

Zitat von: Max_Muster in Heute um 10:13Als Familie mit 4 Kindern freuen auch wir uns über die höhere Grundbesoldung.
Aktuell deckt der Familien und Kinderzuschlag die Kosten unserer studierenden Kinder nicht. Zu wissen, dass auch wir mehr Geld zur Verfügung haben wenn die Kinder aus dem Haus sind, ist eine sehr schöne Vorstellung. :)

Nur nicht zu sehr freuen, damit die Enttäuschung nachher nicht zu groß wird.

Ich habe eben gesehen, dass dem FM auf "Abgeordneten watch" die sehr gute Frage gestellt wurde, ob er das fiktive Partnereinkommen auf das Niveau des Bundes, also rd. 22.000€, anzuheben gedenkt.

Selbstverständlich hat der FM diese Frage bislang nicht beantwortet und wird diese Frage an dieser Stelle auch nicht beantworten.

Die Antwort erfolgt dann im ersten Entwurf des für Sommer angekündigten Gesetzes. Als alter Pessimist vermute ich mal, dass es beim fiktiven Partnereinkommen dann genau in diese Richtung gehen wird. Leichter kann man derzeit die Besoldungserhöhung kaum drosseln.


Rallyementation

Zitat von: genuesslichmagischerwolf in Heute um 09:38Gesetzentwurf ist da:
https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/Besoldung.html

§ 3 Absatz 7
(7) Die Beamtin, der Beamte, die Richterin oder der Richter verliert einen Anspruch auf Besoldung, der über die gesetzlich zustehende Besoldung hinaus geht,


Der Besoldungsgesetzgeber gibt zu, vorsätzlich die verfassungsrechtlich gesicherte Höhe der Alimentation mit der gesetzlich zugestandenen Besoldung zu unterlaufen.

soweit sie oder er den Anspruch nicht innerhalb des jeweiligen Haushaltsjahres, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich ... Stelle geltend macht.

Auf Antrag erhält der Beamte in unabsehbarer Zukunft für den erlittenen Schaden seiner gegenwärtigen Bedarfe nicht aus der Alimentation decken zu können, eine Aussage und ggf. eine Zahlung, die im Entferntesten in Höhe noch in Funktion einer Wiedergutmachung entspricht.

Eine Geltendmachung von Ansprüchen für vergangene und nachfolgende Haushaltsjahre ist unwirksam.

Abschlägig beschiedene Anträge des Vorjahres, deren Einwendungsfrist (aufgrund fehlerhafter Rechtmittelbelehrung) noch nicht abgelaufen ist, sollen aufgrund dieses Passus ergänzend einen Anspruchsverlust in laufenden Vorgängen nachbegründen.

Nach § 91 Absatz 13 wird der folgende Absatz 14 eingefügt:
,,(14) Für das Jahr 2026 bedarf es abweichend von § 3 Absatz 7 keiner Geltendmachung eines Anspruchs auf Besoldung, der über die gesetzlich zustehende Besoldung hinaus geht."


Aus Sicht des Besoldungsgesetzgebers kann er auf weitere berechtigte Forderungen und dessen Verwaltungsaufwand verzichten.

Während § 3 Absatz Absatz 7 implizit jeden einzelnen dazu auffordert, seinen versagten Ansprüchen auf dem ungewissen Rechtsweg hinterherzulaufen (Damit muss im Jahr 2026 kein Antrag gestellt oder Widerspruch eingelegt werden, oder Widerspruch eingelegt werden, um einen etwaigen Anspruch auf eine höhere Besoldung als die gesetzlich zustehende Besoldung zu sichern.) soll die Unterlassungsaufforderung gem. § 91 Absatz 14 das abwehrend unterbinden und jeden darauf hinweisen, aufgrund seiner Wohlverhaltenspflicht gegenüber dem Besoldungsgesetzgeber/DH seinen verfassungsrechtlich hinterlegten Rechten zu entsagen.
Damit muss man nicht, aber dürfte unerwünschterweise weiterhin im Jahr 2026ff Anträge stellen.., um einen etwaigen Anspruch auf eine höhere Besoldung als der gesetzlich zugestandenen Besoldung zu sichern.

Um etwaige Nachteile bis zur Umsetzung der betreffenden Entscheidung [2 BvL 20/17] zu vermeiden, wird der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung für das Jahr 2026 ausgesetzt.


Die Nachteile der fortlaufenden Geltendmachung für den Gesetzgeber sind:
-    Die zu erwartend nicht adäquate Umsetzung gem. 2 BvL 20/17 liefe Gefahr den über die gesetzlich gewährten Besoldungsabschlagszahlungen hinausgehenden Ansprüche weiter aufrecht zu erhalten und die Mangelunterbesoldung nicht rechtzeitig bestandskräftig werden zu lassen.
-    Weitere hoch bezifferbare Risiken geltend zu machender Ansprüche die über die Entscheidung 2 BvL 20/17 hinaus nicht abgedeckt wurden, aber in Folgebeschlüssen klarstellend berücksichtigt werden könnten
-    Die anspruchslose Gruppe, die z.B. zu faul oder zu hörig waren und aufgrund der fehlenden zeitnahen Geltendmachung 2026 leer ausgehen, sich nicht vergrößert, gegenüber denjenigen die auf Ansprüche nicht verzichtet, die sich aus der vorsätzliche Versagung verfassungsmäßig garantierter Rechte ableiten lassen.
- ausgesetzt = das Aussitzen von unbequemen Entscheidungen und deren Folgen zuungunsten Dritter bis zu Verjährung/Verwirkung o.a. ist Kernkompetenz von Politik, Versicherungen, ...

Rallyementation

Stehen 2 Schafe auf der Wiese. Sagt das eine. "Mähhh". Das andere: "Mäh doch selber". Kommt der NebenerwerbsbauernBeamte hinzu und stellt mit den Worten "Mäh-Roboter" seinen Mäh2-D2 vor und ab, quäkt dieser "Selber MÄE-Roboter".

Eike1966

Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, da ja dieses Gesetz auf jeden Fall verfassungswidrig ist, da es ja nur die Tariferhöhung nachzeichnet. Eine Verjährungsproblematik will ich vorbeugen. Was ist eigentlich, wenn erst 2027 die neue Besoldungsrechtsprechung umgesetzt wird und man mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist? Lieber gleich die rote Karte zeigen und seine Ansprüche selber sichern. Außerdem kann man sich ja auch die Ansprüche für künftige HHJ 2027 etc. sichern.

Schneewitchen

Zitat von: Eike1966 in Heute um 13:04Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, da ja dieses Gesetz auf jeden Fall verfassungswidrig ist, da es ja nur die Tariferhöhung nachzeichnet. Eine Verjährungsproblematik will ich vorbeugen. Was ist eigentlich, wenn erst 2027 die neue Besoldungsrechtsprechung umgesetzt wird und man mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist? Lieber gleich die rote Karte zeigen und seine Ansprüche selber sichern. Außerdem kann man sich ja auch die Ansprüche für künftige HHJ 2027 etc. sichern.

Ich verfahre auch nach dem Grundsatz "Wer schreibt, der bleibt". Da ich meinem DH nicht die Bohne traue, gehe ich lieber an der Stelle auf Sicherheit.

Ich sehe das auch so. Dieses Gesetz, was da jetzt in den Landtag eingebracht wird, ist verfassungswidrig, da es weiterhin zu verfassungswidrigen Besoldungen führt.

 Wenn die Herrschaften weiterhin mit Widersprüchen zugeschüttet werden, dann bleibt ihnen das Problem präsent. Ansonsten, wenn allgemeine Ruhe einkehrt, dann wird das Problem wieder ausgesessen, zumal die Parteien im Frühjahr besseres zu tun haben werden....

BeamterNRW

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 10:30Nur nicht zu sehr freuen, damit die Enttäuschung nachher nicht zu groß wird.

Ich habe eben gesehen, dass dem FM auf "Abgeordneten watch" die sehr gute Frage gestellt wurde, ob er das fiktive Partnereinkommen auf das Niveau des Bundes, also rd. 22.000€, anzuheben gedenkt.

Selbstverständlich hat der FM diese Frage bislang nicht beantwortet und wird diese Frage an dieser Stelle auch nicht beantworten.

Die Antwort erfolgt dann im ersten Entwurf des für Sommer angekündigten Gesetzes. Als alter Pessimist vermute ich mal, dass es beim fiktiven Partnereinkommen dann genau in diese Richtung gehen wird. Leichter kann man derzeit die Besoldungserhöhung kaum drosseln.



Ich bin gespannt -sofern fiktives Partnereinkommen erhöht wird- wie man das begründen will. Sollte es auf Höhe des Bundes festgesetzt werden, wäre das ein gewaltiger Anstieg zur jetzigen Annahme (monatlich 538 Euro). Das lässt sich m.E. nicht plausibel begründen. Den relativen Anstieg des fiktiven Job hätte ich gerne...


Schneewitchen

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 13:25Ich bin gespannt -sofern fiktives Partnereinkommen erhöht wird- wie man das begründen will. Sollte es auf Höhe des Bundes festgesetzt werden, wäre das ein gewaltiger Anstieg zur jetzigen Annahme (monatlich 538 Euro). Das lässt sich m.E. nicht plausibel begründen. Den relativen Anstieg des fiktiven Job hätte ich gerne...



Die grundsätzliche Begründung zur Berücksichtigung eines fiktiven Partnereinkommens steht schon auf tönernen Füßen und wird von gewichtigen Verfassungsrechtlern massiv angezweifelt. Gleichwohl nehmen die alle Argumente, die gegen das fiktive Partnereinkommen sprechen, mal gerade zur Kenntnis und ändern nichts. Bis da mal das BVerfG eine Aussage trifft vergehen noch diverse Legislaturperioden. Für den MP und FM ist aber nur das "Jetzt" von Bedeutung.

Es ist halt nicht wichtig, ob eine mögliche Begründung einer deutlichen Erhöhung der jure haltbar ist. Es ist nur wichtig, dass man eine Begründung hat.

In diesem Sinne erwarte ich eine Erhöhung. Wenn nicht analog zum Bund, dann vielleicht analog des bayrischen Ansatzes.

Wir sind nur ein Kostenfaktor. Wie jeder andere Kostenfaktor gilt es, selbigen zu optimieren, also ein aktives Kostenmanagement zu betreiben. Genau das machen die jetzt in den nächsten Wochen ( und ggf. Monaten).

Die grübeln nicht darüber nach, wie sie uns eine maximale Besoldungserhöhung zukommen lassen können. Die rechnen alle erdenklichen und halbwegs haltbaren Modelle durch und nehmen dann das, bei dem die geringste Erhöhung rauskommt. Dabei wird mit allen variablen Parametern gespielt, auch mit dem fPE.