Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GoodBye

Zitat von: simon1979 in Heute um 07:26Frage an die Fachleute.

Wäre es nicht einfacher das Weihnachts- und Urlaubsgeld wieder einzuführen?

Worauf ich hinaus will, ist folgendes.

Den plumpen Pöbel, der nur die Bild und Social Media liest, dem kann man die Tabelle mit leichten Erhöhungen in jeder Besoldungsgruppe gut verkaufen, weil das eben jahrelang nicht gemacht wurde.
Gleichzeitig fügt man aber in irgendeinem Zusatzparagraphen oder Änderungsgesetz die jährliche Sonderzahlung MÄE und das Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld in Höhe von 80% bis 100% des mtl. Einkommens ein. Das wären dann 2 bis 3 jährliche Sonderzahlungen in Höhe eines mtl. Grundbetrags und erhöht so das Jahresdurchschnittseinkommen.

Dieses Gesetz versteckt man bei der Abstimmung im Bundestag in einem zu beschließenden Gesetzesbündel und gut ist.

Gleichzeitig setzt man das fiktive Partnereinkommen auf die Höhe eines Minijobs in Höhe von 603 € mtl. bzw. 7.236 € im Jahr.

Dadurch wird zwar die Summe, die das ganz kostet nicht weniger, aber so bekomme ich das Gesetz durch, die Verbände, die Presse, der Pöbel schreien nicht ganz so laut und sollte in 10 bis 20 Jahren das BVerfG eine Entscheidung treffen, ist der Nachzahlungsbetrag nicht ganz so hoch.

Die Erhöhung der Grundbesoldung hat auch Bedeutung für die Pensionen. Lagert man die aA in Weihnachts- und Urlaubsgeld aus - die Pensionäre werden es nicht bekommen, man stelle sich den Shitstorm vor - dann wird die nächste Diskussion die Amtsangemessenheit der Versorgungsbezüge sein.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

PolareuD

Zitat von: clarion in Heute um 08:32Ich könnte mir auch vorstellen, dass man uns mittelfristig in den GKVen unterbringen wird. Ich persönlich fände es auch gar nicht so schlecht. Man reicht einfach wie früher die Karte über den Thresen und gut ist es. Wer mag kann sich ja privat zusatzversichern. Das einzige, was uns vor diesem Schicksal bewahren könnte, wäre die Lobby der PKVen, für die das in der Tat ein herber Schlag wäre.

Glaube ich ehrlich gesagt nicht, denn damit würden die Dienstherrn ein Instrument aus der Hand geben, um Steuergeld zu sparen in Bezug auf die Mindestbesoldung.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

simon1979

Zitat von: GoodBye in Heute um 09:23Die Erhöhung der Grundbesoldung hat auch Bedeutung für die Pensionen. Lagert man die aA in Weihnachts- und Urlaubsgeld aus - die Pensionäre werden es nicht bekommen, man stelle sich den Shitstorm vor - dann wird die nächste Diskussion die Amtsangemessenheit der Versorgungsbezüge sein.

Könnte man das nicht einfach ins Gesetz dazu schreiben, dass Pensionäre in Zukunft auch die Zahlungen erhalten?

GoodBye

ich glaube kaum, dass sich da jemand findet, der das politisch verkaufen möchte.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Crazyprof

Aus philosophischer Sicht ist das Mehrverdienermodell ein klassischer ,,naturalistischer Fehlschluss". Eine normative oder ideologische Ableitung aus beschreibbaren, deskriptiven Tatsachen; anders: weil es so ist, soll es so sein. In diesem Fall hieße die Prüfung: Weil wir die Beamten seit vielen Jahren schlecht bezahlen und deshalb der Partner hinzuverdienen muss, nehmen wir nun das Mehrverdienermodell als normatives, ideologisches Leitbild. In der Philosophie würde man damit schlecht durchkommen, zumindest im 21. JH. Mir bleibt die Hoffnung, dass sich im BVerfG diese Auffassung der Sachlage durchsetzt.

SGLBund

Zitat von: Crazyprof in Heute um 11:08Aus philosophischer Sicht ist das Mehrverdienermodell ein klassischer ,,naturalistischer Fehlschluss". Eine normative oder ideologische Ableitung aus beschreibbaren, deskriptiven Tatsachen; anders: weil es so ist, soll es so sein. In diesem Fall hieße die Prüfung: Weil wir die Beamten seit vielen Jahren schlecht bezahlen und deshalb der Partner hinzuverdienen muss, nehmen wir nun das Mehrverdienermodell als normatives, ideologisches Leitbild. In der Philosophie würde man damit schlecht durchkommen, zumindest im 21. JH. Mir bleibt die Hoffnung, dass sich im BVerfG diese Auffassung der Sachlage durchsetzt.

Der Einwand überzeugt bereits deshalb nicht, weil er die tatsächliche Argumentation verkürzt darstellt. Niemand leitet aus dem Umstand, dass Partner vieler Beamter erwerbstätig sind, normativ ab, dass dies so sein müsse. Vielmehr ist zu prüfen, welche tatsächlichen Lebensverhältnisse für die verfassungsrechtliche Bewertung der Alimentation relevant sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Besoldung die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen sowie die tatsächlichen Lebensverhältnisse berücksichtigen darf und teilweise sogar berücksichtigen muss. Die Heranziehung empirischer Realitäten stellt daher keinen naturalistischen Fehlschluss dar, sondern gehört zur verfassungsrechtlich gebotenen Tatsachenermittlung.

Die eigentliche Rechtsfrage lautet nicht, ob Partner erwerbstätig sein sollen, sondern ob der verfassungsrechtlich garantierte amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie zwingend ausschließlich aus dem Grundgehalt des Beamten bestritten werden muss oder ob der Gesetzgeber die heutigen gesellschaftlichen Realitäten bei der Ausgestaltung des Besoldungssystems berücksichtigen darf. Dies ist eine Frage der Auslegung von Art. 33 Abs. 5 GG und keine philosophische Grundsatzdebatte über Sein und Sollen.

Rheini

Dafür hat das BVerfG im Beschluß vom 27.09.2025 auch dargelegt, was der DH dafür tun muß, wenn er das 4K Modell ablösen will. Bisher habe ich dies noch von keinem DH gesehen. Die alleinige Aussage, reicht augenscheinlich dem BVerG nicht aus. daher geht das Gericht im Land Berlin weiterhin vom 4K Modell aus.

G45t1337

Die Argumentation läuft letztlich auf eine ,,Normativität des Mangels" hinaus: Der Staat verschlechtert die materiellen Bedingungen so lange, bis sich die Menschen notgedrungen anpassen — und erklärt anschließend diese Anpassung zur neuen Normalität.

Zugespitzt: Wenn unzureichende Alimentation dazu führte, dass Beamte massenhaft Flaschen sammeln müssten, würde daraus folgen, dass Flaschensammeln plötzlich Teil der amtsangemessenen Lebensführung geworden ist?!

GoodBye

Im Beschluss steht wohl mit hinreichender Deutlichkeit, welche Aufgaben und Anforderungen eine amtsangemessene Alimentation erfüllen muss.

Diese Aufgaben muss sie im Kontext der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse erfüllen.

Soweit es um die Berücksichtigung tatsächlicher Verhältnisse geht, geht es um die Ausgestaltung von Zuschlägen.
Der Gesetzgeber darf dies, z.B. indem er Kind 1 und 2 nicht allein durch die Grundbesoldung alimentiert, sondern im beschränkten Umfang Zuschläge gewährt.

,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

G45t1337

Zitat von: GoodBye in Heute um 14:16Im Beschluss steht wohl mit hinreichender Deutlichkeit, welche Aufgaben und Anforderungen eine amtsangemessene Alimentation erfüllen muss.

Diese Aufgaben muss sie im Kontext der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse erfüllen.

Soweit es um die Berücksichtigung tatsächlicher Verhältnisse geht, geht es um die Ausgestaltung von Zuschlägen.
Der Gesetzgeber darf dies, z.B. indem er Kind 1 und 2 nicht allein durch die Grundbesoldung alimentiert, sondern im beschränkten Umfang Zuschläge gewährt.



Das bedeutet: 30.000 € oder 40.000 € fiktives Partnereinkommen wären also ebenfalls nicht grundsätzlich ausgeschlossen — ebenso wenig die daraus folgende Aussetzung weiterer Besoldungserhöhungen mit der Begründung, der Beamte sei unter Einbeziehung dieses fiktiven Einkommens bereits ,,überalimentiert".

Illunis

Aber selbst wenn heute 100% aller 4K Familien Doppelverdiener wären, so müssten die Gesetzgeber doch trotzdem noch erklären wie das mit den Grundsätzen in Einklang zu bringen ist.

Residenzpflicht und ständiges zur Verfügung stehen kann doch schon rein logisch nicht funktionieren  wenn der Partner einer Vollzeitarbeit nachgehen muss bei der auch noch Jahr für Jahr mehr Geld kommen muss (siehe Bayern).

Residenzpflicht muss dann z.B. eigentlich umgedreht werden,  wenn meine Frau eine angemessen bezahlte Arbeit am anderen Ende des Landes findet müsste die sofortige Versetzung auf Antrag dort hin drin sein.

Um so länger man über solche Fälle und die Kinderbetreuung nachdenkt um so kranker wird das ganze Konstrukt >:(

DeltaR95

Zitat von: G45t1337 in Heute um 14:23Das bedeutet: 30.000 € oder 40.000 € fiktives Partnereinkommen wären also ebenfalls nicht grundsätzlich ausgeschlossen — ebenso wenig die daraus folgende Aussetzung weiterer Besoldungserhöhungen mit der Begründung, der Beamte sei unter Einbeziehung dieses fiktiven Einkommens bereits ,,überalimentiert".

Die absolute Untergrenze ist doch dann erreicht, wenn der Beamte unter die Mindestlohnschwelle fällt - im Jahr 2026 also 13,90 € brutto pro Stunde. Bei durchschnittlich 178 Stunden pro Monat (Arbeitsstunden bei 41 Stundenwoche) also 2.474,20 € für den kleinsten Beamten.

Nach der alten Tabelle für 2026 (nur mit den 2,8 % Erhöhung) lag A3 Stufe 1 bei 2.866,27 € - also nicht viel drüber.

G45t1337

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 14:38Die absolute Untergrenze ist doch dann erreicht, wenn der Beamte unter die Mindestlohnschwelle fällt - im Jahr 2026 also 13,90 € brutto pro Stunde. Bei durchschnittlich 178 Stunden pro Monat (Arbeitsstunden bei 41 Stundenwoche) also 2.474,20 € für den kleinsten Beamten.

Nach der alten Tabelle für 2026 (nur mit den 2,8 % Erhöhung) lag A3 Stufe 1 bei 2.866,27 € - also nicht viel drüber.

Ja gut, das mag für die unterste Besoldungsgruppe interessant sein. Für verbeamtete Lehrer in A13 ergibt sich hier aber ein Problem: Man wird ohnehin nicht nach Stunden bezahlt, sondern für den Dienst alimentiert, und es gibt keine Zeiterfassung. Welchen Stundensatz setzt man also überhaupt an, um zu prüfen, ob man beim Mindestlohn liegt — insbesondere bei einem fiktiven Partnereinkommen von 50.000 €?

DeltaR95

Zitat von: G45t1337 in Heute um 14:51Ja gut, das mag für die unterste Besoldungsgruppe interessant sein. Für verbeamtete Lehrer in A13 ergibt sich hier aber ein Problem: Man wird ohnehin nicht nach Stunden bezahlt, sondern für den Dienst alimentiert, und es gibt keine Zeiterfassung. Welchen Stundensatz setzt man also überhaupt an, um zu prüfen, ob man beim Mindestlohn liegt — insbesondere bei einem fiktiven Partnereinkommen von 50.000 €?

Ich hätte jetzt behauptet, der Wert, den ich aus dem Mindestlohn berechnet habe, wäre die absolute Untergrenze, auf der dann die Besoldungspyramide mit dem Abstandsgebot aufbaut. Diese bildet dann auch die Grenze für die Minderung der Alimentation durch ein fiktives Partnereinkommen.

Der Lehrer in A13 landet dann durch Multiplikation mit den Abstandswerten in Prozent zwischen den Besoldungsgruppen und Laufbahnen "mittelbar" bei seinem "Mindestlohn".

G45t1337

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 14:53Ich hätte jetzt behauptet, der Wert, den ich aus dem Mindestlohn berechnet habe, wäre die absolute Untergrenze, auf der dann die Besoldungspyramide mit dem Abstandsgebot aufbaut. Diese bildet dann auch die Grenze für die Minderung der Alimentation durch ein fiktives Partnereinkommen.

In den Ländern gibt es keinen klar definierten Abstand zwischen den Besoldungsgruppen und Stufen. Und alle berufen sich aber darauf, dass es der Bund doch auch so macht mit dem fiktiven Partnereinkommen. Es ist einfach nur absurd...