Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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DeltaR95

Zitat von: Alexander79 in 23.05.2026 12:34Doch, so simpel ist das.
Bereitschaftszeit ist 100% Arbeitszeit, sofern die Arbeit innerhalb von 8 Minuten aufgenommen werden muss.
Das wurde schon vor zig Jahren vom EuGH abschließend geurteilt.

Erstmal hat der EUGH geurteilt, dass eine Einzelfallentscheidung vorliegt und die vorgebene Zeitspanne zwischen 8 und 20 Minuten ein Kriterium ist, welches die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit definiert (u.a. Az. C-580/19 und C-518/15).

https://publicus.boorberg.de/bereitschaftsdienst-eines-feuerwehrbeamten-als-arbeitszeit/

Aber für die von dir gemachte Aussage, dass alle Berliner Feuerwehrleute eine Vorwarnzeit von 8 Minuten haben, hätte ich gerne eine Quelle. Sollte dem so sein, könnte ja mal ein betroffener Berliner Beamter seinen Dienstherrn bei der entsprechenden Meldestelle anschwärzen.

Alexander79

Zitat von: DeltaR95 in 23.05.2026 13:38Erstmal hat der EUGH geurteilt, dass eine Einzelfallentscheidung vorliegt und die vorgebene Zeitspanne zwischen 8 und 20 Minuten ein Kriterium ist, welches die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit definiert (u.a. Az. C-580/19 und C-518/15).

https://publicus.boorberg.de/bereitschaftsdienst-eines-feuerwehrbeamten-als-arbeitszeit/

Aber für die von dir gemachte Aussage, dass alle Berliner Feuerwehrleute eine Vorwarnzeit von 8 Minuten haben, hätte ich gerne eine Quelle. Sollte dem so sein, könnte ja mal ein betroffener Berliner Beamter seinen Dienstherrn bei der entsprechenden Meldestelle anschwärzen.
Hast du überhaupt gelesen um was es da geht?

Zitat:"Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hatte in einem Rechtsstreit die Frage zu klären, ob Bereitschaftsdienste, die der Leiter der Berufsfeuerwehr des Beklagten geleistet hatte, als Arbeitszeit oder als Ruhezeit zu werten waren."

Das hat mit dem "klassischen" Feuerwehrmann überhaupt nichts zu tun und ich bin raus.

DeltaR95

Zitat von: Alexander79 in 23.05.2026 14:50Das hat mit dem "klassischen" Feuerwehrmann überhaupt nichts zu tun und ich bin raus.

Gute Taktik: Erstmal die Gegenseite diffamieren, bevor man seine eigene Behauptung mit einem Beleg untermauert. Dies solltest du unbedingt beibehalten!

Alexander79

Zitat von: DeltaR95 in 23.05.2026 15:57Gute Taktik: Erstmal die Gegenseite diffamieren, bevor man seine eigene Behauptung mit einem Beleg untermauert. Dies solltest du unbedingt beibehalten!
Ich diffamiere hier niemand.
Ich habe nur gesagt es gibt ein Urteil des EuGH das besagt, Bereitschaftszeit ist zu 100% Arbeitszeit.
Ich habe auch nirgends geschrieben das alle Feuerwehrleute eine Vorwarnzeit haben.
In der Regel haben wir eher gar keine Vorwarnzeit und müssen innerhalb von einer Minute ausrücken.

Und genau deswegen haben wir keine Rufbereitschaft die nicht zu 100% Arbeitszeit ist, sondern Bereitszeit die zu 100% Arbeitszeit ist.

Und das BVerwG sieht das so.

Zitat:"Finanzieller Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleisteten Bereitschaftsdienst

Leitsätze:

1. Der Begriff des Bereitschaftsdienstes setzt nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesverwaltungsgerichts in örtlicher Hinsicht voraus, dass der Beamte sich an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeitigen unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten hat.

2. Dabei ist unter dem Begriff des Privatbereichs nicht zwingend der Wohnsitz oder der häusliche Bereich des Beamten zu verstehen. Mit der Wendung "außerhalb des Privatbereichs" ist vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass der Beamte während des Bereitschaftsdienstes seinen privaten Aufenthaltsort - sei es sein Zuhause oder einen anderen Ort - nicht frei wählen und wechseln kann, d.h. dass er sich an einem nicht "privat" wählbaren und wechselbaren Ort für einen jederzeitigen Einsatz bereitzuhalten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1979 - 2 C 7.78 - BVerwGE 59, 45 <47> und vom 9. Mai 1985 - 2 C 20.82 - Buchholz 235 § 48 BBesG Nr. 6 S. 5).

So ... ich klink mich jetzt aus dieser sinnlosen Diskussion trotzdem aus, auch wenn du das als diffamieren betrachtest.

Was Bereitschaftszeit ist und ob es Arbeitszeit ist, ist hinlänglich gerichtlich geklärt.

Und bringt für diese Diskussion hier gar nichts.

Skywalker2000

Gibt es nach der Verbandanhörung am 26.05 ein Zeitfenster, wie es weitergehen soll?

Hannes009



Knecht

Zitat von: Rheini in Heute um 06:37https://www.spiegel.de/wirtschaft/wirtschaftsweiser-achim-truger-will-beamte-in-gesetzliche-krankenversicherung-gkv-holen-a-2c5c0a81-8a2d-4a54-ae68-df53ff6bcb08?sara_ref=re-xx-cp-sh

Schon wieder ein guter Tipp zum sparen bei Beamten.

Ist ja nun wirklich nichts Neues der Vorschlag. Wird sicherlich auch irgendwann bei neuen Beamten kommen. Genau so wie das völlig unsinnige Tempolimit. Ideologie vor Verstand.

Rheini

Zitat von: Knecht in Heute um 07:17Ist ja nun wirklich nichts Neues der Vorschlag. Wird sicherlich auch irgendwann bei neuen Beamten kommen. Genau so wie das völlig unsinnige Tempolimit. Ideologie vor Verstand.

Na alle in die GKV. Damit ist das Problem das in Deutschland die Leute nicht gesünder sind als in anderen Ländern trotz sehr hoher Einzahlungen, gelöst.

Knecht

Zitat von: Rheini in Heute um 07:25Na alle in die GKV. Damit ist das Problem das in Deutschland die Leute nicht gesünder sind als in anderen Ländern trotz sehr hoher Einzahlungen, gelöst.

Ja, das ist die deutsche Logik. Oder wie man im Ausland sagt "German Sonderweg". Hat noch nie bei irgendwas funktioniert, aber wir halten stur dran fest.

Rheini

Löst sicher auch das Problem, dass der Bund sich bei den Bürgergeldempfängern, einen schlanken Fuss macht.

Helli04

Bild meldet heute in einem Artikel hinter einer Paywall, dass die GroKo über Einschnitte bei den Pensionen nachdenkt.
Im zweiten, noch lesbaren, Absatz geht es darum, dass die Ergebnisse der Rentenkommission auf die Beamten übertragen werden.
Als ob das bei Änderungen jemals anders gewesen wäre? Zumal die bloße Übertragung ja eine Benachteiligung darstellt, weil die Beamtenversorgung (nicht Pension, Bild  ;) ) die Zusatzrente mit einschließt und diese ja mit der Reform nicht angetastet wird.

GeBeamter

Zitat von: Helli04 in Heute um 08:19Bild meldet heute in einem Artikel hinter einer Paywall, dass die GroKo über Einschnitte bei den Pensionen nachdenkt.
Im zweiten, noch lesbaren, Absatz geht es darum, dass die Ergebnisse der Rentenkommission auf die Beamten übertragen werden.
Als ob das bei Änderungen jemals anders gewesen wäre? Zumal die bloße Übertragung ja eine Benachteiligung darstellt, weil die Beamtenversorgung (nicht Pension, Bild  ;) ) die Zusatzrente mit einschließt und diese ja mit der Reform nicht angetastet wird.

Ich kann ihn wegen der Paywall auch nicht lesen, aber die Übertragung der Altersgrenze ist doch logisch in und wird mit Ausnahme der Tätigkeiten, für die auch jetzt schon eine geringere Altersgrenze gilt, kommen.

Und falls die Bild wieder auf den 48% vs 71% rumreitet:

Neben der Versorgung (vergleichbar Betriebsrente) wird sich das Geziere und Getrickse bei der aA da auch irgendwann bemerkbar machen. Die Renten stiegen in den letzten Jahren zwischen 4 und 6% jährlich, weil es eine gute allgemeine Lohnentwicklung gab. Da können die Pensionäre mit den "gerade Mal so Nominalinflationsausgleich bei gleichzeitiger Hochinflation" nur träumen. Wenn die aA zunehmend über nicht pensionswirksame Zulagen erreicht wird, verstärkt auch das zukünftig die Problematik in der Versorgung.
Ich bin mir sicher, es kommt der Punkt an dem jemand gerichtlich feststellen lässt, dass auch die Beamtenversorgung nicht amtsangemessen ist. Denn die Besoldung als Basis der Versorgungsbezüge wird es auf absehbare Zeit ebenfalls nicht werden.

Schneewitchen

Hier mal der der gleichlautende Bericht aus der Focus ohne Bezahlschranke. In der Focus hat man dann auch gleich kostenlos des Volkes Meinung dazu. Auch immer wieder nett, was man da zu lesen bekommt.

https://www.focus.de/politik/wirtschaftsweiser-beamte-in-gesetzliche-krankenversicherung_19617f7d-3c1c-4aac-a61e-528486b87e4a.html

DeltaR95

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 08:48Hier mal der der gleichlautende Bericht aus der Focus ohne Bezahlschranke. In der Focus hat man dann auch gleich kostenlos des Volkes Meinung dazu. Auch immer wieder nett, was man da zu lesen bekommt.

https://www.focus.de/politik/wirtschaftsweiser-beamte-in-gesetzliche-krankenversicherung_19617f7d-3c1c-4aac-a61e-528486b87e4a.html

Wie heißt es immer so schön? "Wenn es dem Beamten nicht passt, soll er halt kündigen!" Bei solchen Kommentaren, wie bei Focus, gilt für mich inzwischen nur "Dann kündige halt deinen Job und werde Beamter!".

Auf solch "niedrigem" Niveau bewegt sich die Debatte doch in Wahrheit.

Mal ehrlich: Die Äußerung dieses "Wirtschaftsweisen" enthält exakt "0" belastbare Fakten, demnach ist es einfach nur seine eigene unreflektierte Meinung. Dann soll er sich doch mal mit seiner Expertise hinsetzen und ausrechnen, was es den Staat kostet, die Beamten in die GKV zu bringen.

So gut wie jeder Staat der EU gibt mehr Geld für öffentliche Verwaltung aus, als Deutschland - aber hier geht dank dieser "exorbitanten Kosten" das Abendland gleich unter.

Wenn man für die Ukraine knapp 100 Mrd. EUR mal kurzfristig bereitstellen konnte, kann man wohl einen Bruchteil davon für eine funktionierende öffentliche Verwaltung "erwirtschaften".

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274