Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GoodBye

Das BVerfG müsste eigentlich garnichts zum Partnereinkommen sagen.

Momentan gehen die Ausführungen der Gesetzgeber nicht über die Dokumentation hinaus, den vom BVerfG vorgesehenen Prüfungsmassstab nicht beachten zu wollen. Dieser dient übrigens der Überprüfung der vom Gesetzgeber geregelten Besoldung und nicht deren Begründung.



,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

PolareuD

Zitat von: Streber22 in Heute um 08:45echt? Gibt es eine Quelle oder Infos was genau geändert werden soll?

Das ist m.W.n. die einzig öffentliche zugängliche Quelle.

https://www.evg-online.org/aktuelles/artikel/verfassungskonforme-bundesbesoldung-beteiligungsgespraech-verschoben/
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

MOGA

Was grundsätzliches: abgesehen davon dass der Besoldungsgestzgeber sich die Hände in Unschuld waschen müsste und mit Verweis auf das BVerfG das Besoldungswesen korrekt regeln sollte ungeachtet der Kosten wie wir wissen, da haushaltärische Gründe nur in Ausnahmefällen ein Hindernis sein können, verstehe ich in aller Konsequenz auch das ganze Gesetzgebungsverfahren in dieser Angelegenheit nicht.
Denn unterm Strich hat das BVerfG die Rahmenbedingungen vorgegeben. Dass nun überhaupt seitens BMF, Bundesrat, Bundestag und Verbände etc. Debatten darüber zu führen sind ist eine Farce, vorausgesetzt der Besoldungsgestzgeber hätte seine grundgesetzlichen Hausaufgaben korrekt erledigt.
Denn eigentlich gibt es nichts zu verhandeln oder zu debattieren.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Dunkelbunter

Zitat von: PolareuD in Heute um 08:57Das ist m.W.n. die einzig öffentliche zugängliche Quelle.

https://www.evg-online.org/aktuelles/artikel/verfassungskonforme-bundesbesoldung-beteiligungsgespraech-verschoben/

Das ist ja irgendwie traurig, dass nur was von der EVG kommt (wo vermutlich nicht viele Bundesbeamte sind).
Da hätte ich mir mehr von BDZ, DBB oder GDP erhoft.

Pawel

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 10:26Das ist ja irgendwie traurig, dass nur was von der EVG kommt (wo vermutlich nicht viele Bundesbeamte sind).
Da hätte ich mir mehr von BDZ, DBB oder GDP erhoft.

ernsthaft?!
Die Vereine die in schöner Regelmäßigkeit als Tiger starten 500€ Minimum mehr fordern und als Bettvorleger mit 5% gestreckt auf 3 Jahre enden bei einer durchschnittlichen Inflation die mehr als doppelt so hoch ist in den letzten 5 Jahren.
Die zahnlosen Tiger die seit Jahren eine 41 Stunden Woche dulden .
Die staatstreuen Erfüllungsgehilfen die eine seit 2020 bestehende nicht verfassungskonforme Alimentation ohne zu murren hinnehmen und akzeptieren.
Von denen erwartet du noch etwas?Das da auch nur noch einer Mitglied ist , ist schon an Dummheit nicht mehr zu überbieten.



Schneewitchen

Zitat von: Pawel in Heute um 10:40ernsthaft?!
Die Vereine die in schöner Regelmäßigkeit als Tiger starten 500€ Minimum mehr fordern und als Bettvorleger mit 5% gestreckt auf 3 Jahre enden bei einer durchschnittlichen Inflation die mehr als doppelt so hoch ist in den letzten 5 Jahren.
Die zahnlosen Tiger die seit Jahren eine 41 Stunden Woche dulden .
Die staatstreuen Erfüllungsgehilfen die eine seit 2020 bestehende nicht verfassungskonforme Alimentation ohne zu murren hinnehmen und akzeptieren.
Von denen erwartet du noch etwas?Das da auch nur noch einer Mitglied ist , ist schon an Dummheit nicht mehr zu überbieten.




Recht hast Du! Ich bin stolz auf mich, dass ich niemals Mitglied bei einer dieser Klatschhasenvereine gewesen bin und das auch für die Zukunft definitiv ausschließe.

SwenTanortsch

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 11:20Recht hast Du! Ich bin stolz auf mich, dass ich niemals Mitglied bei einer dieser Klatschhasenvereine gewesen bin und das auch für die Zukunft definitiv ausschließe.

Ich denke auch, wenn es keine Gewerkschaften geben würde und die öffentlichen Arbeitgeber keine Tarifverhandlungen mehr führen müssten, würden sich die Tariflöhne deutlich besser entwickeln - und die Beamtenbesoldung wäre im nicht gegebenen Übertragen nicht gegebener Tairfergebnisse heute sicherlich um ein Vielfaches höher. Es ist schlimm, dass die Gewerkschaften die gewaltigen Anstrengungen der öffentlichen Arbeitgeber und Dienstherrn, für ein sehr viel gerechteres Lohn- und Besoldungsniveau zu sorgen, durch ihr kontraproduktives Handeln regelmäßig hintertreiben, indem sie viel zu geringe Tariferhöhungen erkämpfen, sodass den öffentlichen Arbeitgebern keine Möglichkeiten gegeben werden, endlich deutlich höhere Tariflöhne zu zahlen und die endlich nicht gegebenen Tarifabschlüsse, die nach der zu fordernden Selbstauflösung der Gewerkschaften in Selbstverhandlung der öffentlichen Arbeitgeber mit sich selbst entstehen werden, durch deren Übertragung auf die Besoldungsempfänger zu geradezu schlarafendlandöse Besoldungszeiten zu führen.

Was könnten doch öffentliche Arbeitgeber und Dienstherrn für gewaltige Tariflöhne und Besoldungshöhen auf die im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer und Beamten hinabschleudern, wenn man sie nur endlich frei jeder Gewerkschaften ließe. Ich verstehe auch nicht, wie es den Gewerkschaften jedes Mal wieder gelingt, den gewaltigen Elan der öffentlichen Arbeitgeber und Dienstherrn so auszubremsen, und kann deshalb ebenfalls nur dringend dazu raten, möglichst rasch aus ihnen auszutreten bzw. viel besser noch gar nicht erst in sie einzutreten, weil das für einen echten Durchbruch sorgen wird, wenn sich am Ende gar keiner mehr für die Belange der Kolleginnen und Kollegen einsetzt. Darauf können wir dann wirklich alle richtig stolz sein, wenn sich erst gar keiner mehr für ihr Belange einsetzt.

Darüber hinaus weiß ich ebenfalls aus Erfahrung als Anhänger des einzig wirklichen Fußballvereins auf der Welt, dass alle anderen sogenannten Fußballvereine dieser Welt nur Klatschhasenenvereine sind. Ich muss das wissen, denn ich war noch nie ihr Mitglied und kann mir also denken, wieso genau deshalb der unschlagbare SVW seit 1963 noch in keinem Jahr nicht Deutscher Meister insbesondere auch der Herzen geworden ist.

BVerfGBeliever

Zitat von: GoodBye in Heute um 08:50Das BVerfG müsste eigentlich garnichts zum Partnereinkommen sagen.
Das BVerfG schreibt in Rn. 115 des aktuellen Beschlusses: "Über die Verfassungsmäßigkeit dieser konzeptionellen Änderung [Abkehr vom Alleinverdienerprinzip, Anm. von mir] ist im vorliegenden Verfahren indes nicht zu entscheiden."

- Der BMI-Entwurf und Bayern sind angesichts dieses Satzes der Meinung, für 2026 ein Partnereinkommen in Höhe von 22.648 € anrechnen zu dürfen.
- AltStrG, du sowie weitere Forenteilnehmer vertreten hingegen die Meinung, dass selbst ein angerechnetes Partnereinkommen in Höhe von nur 1 € bereits definitiv ein (verfassungswidriger) Euro zu viel wäre.
- Meine Glaskugel wiederum sagt (u.a. basierend auf Herrn Hagemeyer-Witzlebs Aufsatz), dass das BVerfG möglicherweise (!) eine strikt begrenzte Anrechnung, z.B. 7.236 € statt 22.648 €, "erlauben" könnte.

Time will tell.. :)

Umzug 1

Eigentlich war für den 26. Mai 2026 ein Beteiligungsgespräch mit dem Bundesministerium des Innern geplant. Dieses wurde jedoch verschoben. Zur Begründung teilte das Ministerium mit, dass die Auswertung der Stellungnahmen der Ressorts und Verbände noch nicht abgeschlossen sei.


Habe hier einen Teil des Textes vom Schreiben der EVG eingestellt, der auf das Beteiligungsgespräch am 26.05.2026 verweist. Interessant zu lesen ist die Begründung der Aufhebung des ursprünglichen Termins, da.....

Hier kann sich jeder seinen Teil denken.

Pumpkin76

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 12:12Das BVerfG schreibt in Rn. 115 des aktuellen Beschlusses: "Über die Verfassungsmäßigkeit dieser konzeptionellen Änderung [Abkehr vom Alleinverdienerprinzip, Anm. von mir] ist im vorliegenden Verfahren indes nicht zu entscheiden."

- Der BMI-Entwurf und Bayern sind angesichts dieses Satzes der Meinung, für 2026 ein Partnereinkommen in Höhe von 22.648 € anrechnen zu dürfen.
- AltStrG, du sowie weitere Forenteilnehmer vertreten hingegen die Meinung, dass selbst ein angerechnetes Partnereinkommen in Höhe von nur 1 € bereits definitiv ein (verfassungswidriger) Euro zu viel wäre.
- Meine Glaskugel wiederum sagt (u.a. basierend auf Herrn Hagemeyer-Witzlebs Aufsatz), dass das BVerfG möglicherweise (!) eine strikt begrenzte Anrechnung, z.B. 7.236 € statt 22.648 €, "erlauben" könnte.

Time will tell.. :)

Und Bayern noch 23.492 für das Jahr 2027 und 24.607 € für das Jahr 2028  ;D Und zwar als Reaktion auf das Urteil.

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 12:12Das BVerfG schreibt in Rn. 115 des aktuellen Beschlusses: "Über die Verfassungsmäßigkeit dieser konzeptionellen Änderung [Abkehr vom Alleinverdienerprinzip, Anm. von mir] ist im vorliegenden Verfahren indes nicht zu entscheiden."

- Der BMI-Entwurf und Bayern sind angesichts dieses Satzes der Meinung, für 2026 ein Partnereinkommen in Höhe von 22.648 € anrechnen zu dürfen.
- AltStrG, du sowie weitere Forenteilnehmer vertreten hingegen die Meinung, dass selbst ein angerechnetes Partnereinkommen in Höhe von nur 1 € bereits definitiv ein (verfassungswidriger) Euro zu viel wäre.
- Meine Glaskugel wiederum sagt (u.a. basierend auf Herrn Hagemeyer-Witzlebs Aufsatz), dass das BVerfG möglicherweise (!) eine strikt begrenzte Anrechnung, z.B. 7.236 € statt 22.648 €, "erlauben" könnte.

Time will tell.. :)

Die Gesetzgeber verwechseln Gestaltung mit Überprüfung. Es ist nicht damit getan, schlichtweg den vom BVerfG entwickelten Kontrollmaßstab zu ändern, sondern ein Gesetz zu entwickeln, dass diesem Überprüfungsmaßstäben standhält.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Dunkelbunter

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 12:41Und Bayern noch 23.492 für das Jahr 2027 und 24.607 € für das Jahr 2028  ;D Und zwar als Reaktion auf das Urteil.

Eben wir bekommen dann keine Anpassung mehr an die Tarifverhandlung, sondern jedes Jahr nur noch eine Anpassung des Partnereinkommens.

BVerfGBeliever

Zitat von: GoodBye in Heute um 12:41Die Gesetzgeber verwechseln Gestaltung mit Überprüfung. Es ist nicht damit getan, schlichtweg den vom BVerfG entwickelten Kontrollmaßstab zu ändern, sondern ein Gesetz zu entwickeln, dass diesem Überprüfungsmaßstäben standhält.
Das könnten sie ja gegebenenfalls in der Zukunft tun.

Mir ging es eher um die grundsätzliche Frage, ob die Anrechnung eines Partnereinkommens prinzipiell und bis in alle Ewigkeit komplett "verboten" ist (so verstehe ich beispielsweise die Einlassungen von AltStrG) oder eben nicht.

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 12:41Die Gesetzgeber verwechseln Gestaltung mit Überprüfung. Es ist nicht damit getan, schlichtweg den vom BVerfG entwickelten Kontrollmaßstab zu ändern, sondern ein Gesetz zu entwickeln, dass diesem Überprüfungsmaßstäben standhält.

Das ist genau das, was meiner Meinung viele hier verkennen. Das BVerfG hat einiges offen gelassen was die DH machen dürfen. Die dürfen es aber nur dann machen, wenn sie es sachgerecht und nach den Regeln machen, die zum Teil das BVerfG bereits aufgestellt bzw. angedeutet hat.

Bezogen auf das 4K Modell darf der DH es ändern, aber ......

Und der DH macht daraus "Das BVerfG hat mir erlaubt, dass ich ein anderes Modell als 4K nutzen darf und das mache ich somit.". Er überliest die Regeln die zu beachten sind. Und damit darf er es eben nicht ändern.


Auch überliest der DH gerne, dass er die Beamten Amtsangemessen besolden muss. Er liest gerne das die Mindestbesoldung X ist. Ob das aber überhaupt Amtsangemessen für seine unterste Besoldungsgruppe ist, habe ich bisher von keinem DH in seinen Begründungen in letzter Zeit gelesen. Dann könnte nämlich z. B. herauskommen, dass die Mindestbesoldung für das Amt nach Besoldungsgruppe A2 amtsangemessen ist und er für seine unterste vorhanden Besoldungsgruppe Mindestbesoldung + X zahlen müsste.

Illunis

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 12:12Meine Glaskugel wiederum sagt (u.a. basierend auf Herrn Hagemeyer-Witzlebs Aufsatz), dass das BVerfG möglicherweise (!) eine strikt begrenzte Anrechnung, z.B. 7.236 € statt 22.648 €, "erlauben" könnte.

Wie kriegt man u.A. die Residenzfplicht incl. Versetzungen und die "ständige Dienstbereitschaft" (zumindest mit Kindern) damit unter einen Hut? Wie das Problem der "Diener zweier Herren"? Wie die Sorge um den Lebensunterhalt? (RN64 + 65)

Alles Fragen auf die bisher keiner eine Antwort gegeben konnte.

Mag sein, dass man über der min. Alimentation über Anrechnungen nachdenken kann (falls wird dort endlich einmal ankommen sollten), aber dann kommt schon das Abstandsgebot ums Eck und winkt...