Leitungsämter, Beförderungsstellen, Fachleitung in NRW

Begonnen von Dominic231, 13.04.2025 14:45

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Alurn

Also, ich bin bestimmt kein Experte für das Dienstrecht, hatte aber im Geschäftsverteilungsplan für Gesamtschulen aus der Bass folgendes entnommen: (Fußnote 3 für Gesamtschulrektor A13) "Der hier enthaltene fünfzigprozentige Stellenanteil des höheren Dienstes wird bei der Berechnung der Stellen für Studienrätinnen/Studienräte berücksichtigt."

Darüber hinaus weist die Bezügemitteilung jetzt auch 2.2 aus. (Aber auch das muss ja nichts heißen)

So long!

Chrisdus

Zitat von: Alurn in 19.05.2026 20:41Also, ich bin bestimmt kein Experte für das Dienstrecht, hatte aber im Geschäftsverteilungsplan für Gesamtschulen aus der Bass folgendes entnommen: (Fußnote 3 für Gesamtschulrektor A13) "Der hier enthaltene fünfzigprozentige Stellenanteil des höheren Dienstes wird bei der Berechnung der Stellen für Studienrätinnen/Studienräte berücksichtigt."

Darüber hinaus weist die Bezügemitteilung jetzt auch 2.2 aus. (Aber auch das muss ja nichts heißen)

So long!

Der Stellenanteil bezieht sich auf die Anzahl der Stellen im Höheren Dienst, von denen an der Gesamtschule 50% im Höheren Dienst sind und 50% im Gehobenen Dienst (in diesem Beispiel). Die Anzahl der Gesamtschulrektoren zählt demnach zum Höheren Dienst und wird entsprechend bei den anderen Stellen mitgezählt.
Das hat aber nichts mit dem Betätigungsfeld zu tun, das 50/50 Gehobener Dienst/Höherer Dienst lt. deiner Aussage ist. Es geht schlicht um die Wertigkeit der Planstelle und der prozentualen Verteilung an den Schulen.


Alurn