Abordnung. Wie ist der Ablauf?

Begonnen von Wiedervorleger, 26.08.2025 14:14

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Wiedervorleger

die ,,in rente gehende" stelle soll doch wieder besetzt werden. kann man sich auf so eine stelle initiativ bewerben oder muss man am ,,normalen" auswahlverfahren teilnehmen?

Umlauf

Das wird auf die Hauspolitik ankommen. Bei uns würde daraufhin ein Verfahren auf die Bewerbung aufbauend gebastelt werden.

Wiedervorleger

gibt nun eine option "hierzubleiben", aber der personalchef möchte die frei werdende stelle offiziell ausschreiben mit auswahlverfahren. das möchte ich mir ersparen.


ich habe noch die idee, dass ich bei meiner stammdienststelle einen "antrag auf versetzung" stelle. kennt sich da jemand mit aus? ich habe auch eine schwerbehinderung, und der neue aufgabenbereich wäre "passender für meine behinderung". die amtsärztin hat zwar volle diensttauglichkeit festgestellt, aber sie hat darauf hingewiesen, dass ich nur unter behinderungsbedingten hilfsmitteln diese volle diensfähigkeit behalte.


ich bin tv-ler.

liebe grüße von der alster

Tante Hilde

Bei einer Versetzung gilt dasselbe: die Personalstelle der neuen Behörde fragt eine Versetzung bei der Personalstelle der alten Behörde an. Eine Versetzung auf Eigeninitiative klappt meines Wissens nur bei derselben Behörde mit unterschiedlichen Standorten, so war es jedenfalls bei mir. Zwischen den unterschiedlichen Häusern muss die Anfrage zwingend über die Personalreferate laufen.
Kann in Deinem Bundesland aber auch anders sein.

Bei uns gibt es vor der eigentlichen Stellenausschreibung ein internes Interessenbekundungsverfahren, man kann sich dann melden und es gibt ein Bewerbungsgespräch. Wenn es passt, wechselt man die Abteilung intern und die nun durch den Wechsel verlassene Stelle kommt ins Interessenbekundungsverfahren. Erst wenn sich da niemand findet, wird ausgeschrieben.