Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Rheini

Keine Angst vor dem Feind, ähhhhh Partner, ich meine Partner ......🤣.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in 03.06.2026 10:54Keine Angst vor dem Feind, ähhhhh Partner, ich meine Partner ......🤣.

👍😂😅🤣

Rallyementation

09.06. HuF TOP MMV18-5108 (u. MMV18-5099) Fehlanzeige



"Schlachter" – ADA (Auszüge aus der Beamten-Bibel)
Auf die Palme 37:5: Befiehl dem DienstHERRN deine Alimentation und vertraue auf ihn, so wird er handeln
Dumme Sprüche 3:5-6: Vertraue auf den DienstHERRN von ganzem Herzen und verlass dich nicht auf deinen Verstand
Phlippers 3:7-8: ja ich achte nun auch alles für Schaden, eine alles übertreffende Erkenntnis über meinen DienstHerrn, um dessentwillen ich alles eingebüßt habe

Schneewitchen

Es ist noch früh im Jahr. Dennoch mal die Frage: Gibt es eigentlich irgendwo schon einen Muster-Widerspruch für die Besoldung 2026?

Der ausgesprochene Dispens des Landes ist mir selbstverständlich bekannt. Allein mir fehlt das Vertrauen. Ich beabsichtige dennoch einen gesonderten Widerspruch zu formulieren. Daher die Frage....

blub1984w

Ich habe bisher nichts aktuelles gesehen .

Gehe aber davon aus, dass ein Muster kommt, sobald ein Gesetzesentwurf zur Amtsangelmessen Alimentation vorliegt.

Schneewitchen

Zitat von: blub1984w in 05.06.2026 13:47Ich habe bisher nichts aktuelles gesehen .

Gehe aber davon aus, dass ein Muster kommt, sobald ein Gesetzesentwurf zur Amtsangelmessen Alimentation vorliegt.

Meins Du, dass es dann noch Potenzial für einen weiteren Widerspruch geben wird?  ;)  ;D

Robertbob

Gehe aber davon aus, dass ein Muster kommt, sobald ein Gesetzesentwurf zur Amtsangelmessen Alimentation vorliegt.
[/quote]
Wer sagt dir, dass die Landesregierung noch in diesem Jahr den Entwurf vorlegen wird ?
Würde lieber das Muster des Vorjahres nehmen und anpassen.

Robertbob

Das es noch Potential für einen Widerspruch beinhaltet,  darauf würde ich mein "Weihnachtsgeld" verwetten, so es das noch gäbe.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in 05.06.2026 14:41Gehe aber davon aus, dass ein Muster kommt, sobald ein Gesetzesentwurf zur Amtsangelmessen Alimentation vorliegt.

Wer sagt dir, dass die Landesregierung noch in diesem Jahr den Entwurf vorlegen wird ?
Würde lieber das Muster des Vorjahres nehmen und anpassen.

Aber, aber, unsere geschätzte Landesregierung hat doch selbst verkündet, dass man im Sommer einen Entwurf vorlegen wolle. Gut, nicht genannt hat sie das Jahr. Aus dem Kontext stelle ich aber mal die kühne Vermutung auf, dass Sommer 2026 gemeint war ;) !

Hier könnte man sich dann noch in der Frage ergehen, wie der Sommer lt. Landesregierung auf dem Kalender zu definieren ist. Warme Tage im November könnten schließlich auch die Vermutung nahe legen, dass dann der November, zumindest gefühlt, noch zum Sommer gehört.

In der Zeit fiktiver Einkünfte könnte man aber auch hier eine generelle Fiktion aufbauen und schlicht auf dem Verordnungswege festlegen, dass es im Januar noch immer Sommer ist oder, man muss da flexibel sein, schon wieder :)  ;) !

Aber mal ernsthaft: Wenn sich im Sommer nichts mehr tut, dann könnte es in der Tat so kommen, dass dann in diesem Jahr nichts mehr diesbezüglich passiert. Dann wird das aber Anfang 2027 auch interessant. Dann rutscht die Landesregierung so langsam in den Wahlkampfmodus. Ob dann vor der Landtagswahl noch etwas passiert? Andererseits, das Thema mit in den Wahlkampf nehmen ist vielleicht auch nicht so der Hit!?

Ich will das hier aber nicht zu sehr alles wieder aufrollen. Das ist ja hier alles schon weiter oben mal erörtert worden.

Im Zweifel werde ich halt auch einen alten Widerspruch aktualisieren und abschicken. Ich werde in jedem Falle aber einen Widerspruch verschicken. Auf irgendwelche Dispense werde ich mich jedenfalls nicht verlassen.  8)

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in 05.06.2026 14:44Das es noch Potential für einen Widerspruch beinhaltet,  darauf würde ich mein "Weihnachtsgeld" verwetten, so es das noch gäbe.

Das war ja von mir auch eher ironisch gemeint. Ich bin da absolut bei Dir! Ich gehe auch davon aus, dass uns unser Dh genügend Angriffspunkte liefern wird. Ich gehe alleine schon davon aus, dass man unseren fiktiven Frauen mal eben eine stramme Gehalterhöhung zuweisen wird. Selbst im Saarland verdienen die Mädels jetzt schon 1.000 € im Monat. In Bayern und beim Bund machen die Mädels noch ein paar bezahlte Überstunden und liegen schon bei über 1.800 €.

Ich weiß nichts und man hört auch nichts. Beim FM gibt es offenbar keine undichte Stelle >:( !

Daher vertraue ich auf mein Gefühl. Das sagt mir, dass gerade schwer daran gearbeitet wird, den realen Anspruch maximal herunter zu rechnen, u.a. mit einer kräftigen Erhöhung des fiktiven Partnereinkommens und anderer Kreativitäten.

Daher geht meine unfachmännische Einschätzung dahin, dass man uns noch eine Kleinigkeit zugesteht wird und dies als Wohltat darstellt, derer man sich bei der anstehenden Wahl doch bitte erinnern sollte. Ich denke mal, dass wir da vielleicht von 1,5 - (maximal) 3% über die gesamte Tabelle reden werden.

Und das wird dann nicht ausreichen, um den Vorgaben des BVerfG zu genügen. Daher wird es auch von mir weiter Widersprüche geben und, wenn ich mal etwas Geld übrig habe, dann werde ich vielleicht auch mal selber klagen. Vielleicht pumpe ich mir das nötige Geld einfach von meiner fiktiven Partnerin.

Robertbob

Die hören erst mit diesem Mist auf, wenn das BVERFG ihnen ganz unmissverständlich die Daumenschrauben so anlegt, daß da nichts mehr zu deuteln ist. Dann können sie sagen, bitte für die Beamtenbesoldung können wir nichts, egal in welcher Höhe, da hat uns das höchste Gericht alle Möglichkeiten genommen.

WikingerBrot

Kurze Frage: wenn die Mädels in Bayern 1800€ (fiktiv) verdienen sollen, und die Frau lediglich 600€ verdient, kriegt man dann eine Differenz ausgezahlt bzw. auf die Besoldung on top?

Heißt das dann auch im Klartext, wer seine Frau arbeiten lässt ist dumm?


Na eins kann ich euch sagen, meint NRW sowas auch zu machen wird meine Frau schön zu Hause bleiben  ;D

Schneewitchen

Zitat von: WikingerBrot in 05.06.2026 15:22Kurze Frage: wenn die Mädels in Bayern 1800€ (fiktiv) verdienen sollen, und die Frau lediglich 600€ verdient, kriegt man dann eine Differenz ausgezahlt bzw. auf die Besoldung on top?

Heißt das dann auch im Klartext, wer seine Frau arbeiten lässt ist dumm?


Na eins kann ich euch sagen, meint NRW sowas auch zu machen wird meine Frau schön zu Hause bleiben  ;D

Für derlei Fälle, wenn also die reale Erstfrau weniger verdient als die fiktive Besoldungszweitrau,  wäre das ein Fall für den Ergänzungszuschlag. Aber nur wenn man mit der Besoldung und dem realen Verdienst der realen Ehefrau (Erstfrau) unter der Mindestbesoldung bleibt.

Bei dem Verdienst Deiner realen Erstfrau kommt es darauf an. Soweit ich das richtig sehe, kennt der Entwurf vom Dobbi für die Bundesbeamten keinen Ergänzungszuschlag. Da zählt alleine die Fiktion, dass die fiktive Zweitfrau halt so im Jahr runde 22.000 € nach Hause bringt. Ist die reale Erstfrau nicht so effektiv und bringt weniger nach Hause, dann hat der Bundesbeamte wohl das Nachsehen. Einziger Lösungsansatz: Er muss mal ein ernsthaftes reales Gespräch mit seiner realen Erstfrau führen. Hierbei sollte die fiktive Zweitfrau durchaus hinzu gezogen werden......! Das kann auf die reale Erstfrau evtl. motivierend wirken ;) !

Für Bayern bin ich gerade nicht im Bilde, ob hier auch ein Ergänzungszuschlag im Einzelfalle gewährt werden würde. Aber das ist ja auch egal. Wir sind in NRW verbeamtet und dürfen hier, Gott sei Dank, auf die Großzügigkeit unseres Dh hoffen. Wer will denn schon unter Döner-Söder Dienst tun, mit oder ohne Ergänzungszuschlag?

In NRW kann es von Vorteil sein, wenn die reale Erstfrau weniger verdient als die fiktive Zweitfrau. Wenn dann, unter Einbeziehung des realen Einkommens der realen Erstfrau die Besoldung unter der Mindestbesoldung bleibt, dann gibt es auf Antrag des realen Beamten bei seinem überrealen Dh dann in Höhe der Differenz den Ergänzungszuschlag. Je höher der Beamte in der Besoldung ist, um so unwahrscheinlicher ist es aber, dass sich bei dem Ergänzungszuschlag noch etwas herausholen lässt. Im übertragenen Sinne: Der Hütchenspieler gewinnt (fast) immer!

Deiner Frau in einem solchen Falle die Freuden einer eigenen Erwerbstätigkeit zu versagen ist eine Entscheidung, die höchst individuell ist und anhand der persönlichen Umstände zu entscheiden ist. Es ist langfristig jedoch nicht auszuschließen, dass der Dh eine solche Entscheidung, die dann zu seinen Lasten geht, als ermessensmissbräuchlich ansehen könnte und auch dann wieder zu einer Fiktion Zuflucht nimmt  ;D  8)  :D  ;D .

Als Kind habe ich immer Angst vor dem "Schwarzen Mann" gehabt. Heute habe ich Angst vor den Fiktionen meines Dienstherrn. Meine Kindheit ist dahingegangen und mit ihr auch die Angst vor dem "Schwarzen Mann"........ 8)  ;D

Robertbob

Man,man, man, ich wollte zum Islam konvertieren, mit meinen 4 Ehefrauen würde mir mein DH wohl keine Besoldung mehr überweisen. Deshalb danke für die Klarstellung, bevor ich da in die Falle getappt wäre.

AR76

Zitat von: Schneewitchen in 05.06.2026 14:55ber, aber, unsere geschätzte Landesregierung hat doch selbst verkündet, dass man im Sommer einen Entwurf vorlegen wolle. Gut, nicht genannt hat sie das Jahr. Aus dem Kontext stelle ich aber mal die kühne Vermutung auf, dass Sommer 2026 gemeint war ;) !

Nein, sie wollen das Verfahren starten....ich meine aber diesen Sommer....nur ob wann welches und überhaupt Ergebnis.....