Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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rw

Ich glaube nicht das hier klare Worte gefunden werden. Bestandteil des Gesetzesentwurf der heute beraten werden soll ist lediglich die Anpassung an die jüngst erfolgte Tariflohnanpassung. Alles andere, sprich die Befolgung eines Urteils des höchsten deutschen Gerichtes, erfordert noch umfangreiche und komplexe Berechnungen (Zitat des MF aus meiner Erinnerung).

Morgen ist der sogenannte Herren- und Vatertag. Wenn ich abends nach Hause komme, werde ich auf einem durchgeweichten Bierdeckel folgende komplexe Berechnung aufstellen: 2,3 x 0,8 x MÄE. Sicherlich muss ich einmal googeln und den Taschenrechner bemühen...Bei mehreren Promille aber auch nachvollziehbar für Herrn Heere...

GoodBye

,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Desperado

je nach aktueller Koalition werden hier ja immer aktuelle Namen durchs dorf getrieben. es ist jedoch nicht mehr nachzuvollziehen warum quasi alle Parteien sich gleichermassen rauswinden. je nachdem wer gerade das sagen hat.

Verwunderlich, dass die aktuelle Regierung bei den Lehrern in bezug auf ,,A13 für alle" einen eigenen Weg gefunden hat.


KAR

aus dem Kurzprotokoll:

Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der
Versorgungsbezüge im Jahr 2026
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -
Drs. 19/10402
Der federführende Ausschuss setzt die Beratung auf Grundlage der Vorlage 5 des GBD
fort und schließt sie ab. Er empfiehlt dem Landtag vorbehaltlich des Votums des mitbe-
ratenden Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, den Gesetzentwurf in der Fas-
sung der Vorlage 5 des GBD anzunehmen.
Zustimmung: SPD, CDU, GRÜNE, AfD
Ablehnung: -
Enthaltung: -
Berichterstattung (schriftlicher Bericht): Abg. Peer Lilienthal (AfD).

GoodBye

Wahrscheinlich wird die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes frühestens zum 20.05.2026 im Rahmen der Tagung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen veröffentlicht.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rukh

Ich habe die Vorlage erhalten.
Nicht sonderlich spannend.
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Spannender ist da immerhin vollständige Niederschrift vom 22.04.
https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/niederschriften_ausschuesse/19_wp/afhuf/140_AfHuF_22.04.2026.pdf

Seite 17

Besoldungswiderspruch

Ich bin wirklich gespannt, wo die Reise hingeht für uns ins NDS...
Es dringen, im Gegensatz zu den anderen BL, nicht wirklich Infos nach außen.

https://rundblick-niedersachsen.de/beamte-bekommen-mehr-gehalt-aber-die-grosse-reform-folgt-dann-erst-im-herbst
Leider wieder ein Artikel hinter einer (vermutlich serverseitgen) Paywall.

Wenn ich es richtig übersehe, dann sind die Beamten aus HH und BY aktuell diejenigen wo der DH meint, mal richtig einen rauszuhauen... zum Bedauern der Kollegen dort :(.

Und wenn ich den Post von BalBund im Bundesbeamtenforum richtig lese, dann müssen eventuell auch diese Kollegen noch eine ,,Extrarunde" einlegen was ich nicht hoffe!

So wie wir NDS kennen, kommt da sicherlich auch noch eine Überraschung ::)

Aber diese kommt dann wenigstens mit unserem neuen Logo, das Budget hierfür betrug auch nur
10 Millionen!!!

https://www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/niedersachsen-das-ist-gross-so-kommt-der-neue-slogan-an,slogan-108.html

Schneewitchen

Da sich die Länder im Hintergrund ja vermutlich schon zum Thema abstimmen finde ich die Entwicklung in HH und By schon bedenklich. Ich werden eindeutige "Duftmarke" gesetzt.

Wir in NRW warten jetzt auch auf den Entwurf eines großen Reformentwurfes, der für Sommer angekündigt wurde. Man darf, gerade mit Blick auf die beiden o.g. Länder, skeptisch sein, was da wohl kommen wird. Informationen darüber wo hier die Reise hingehen soll, erfährt man auch nicht. Es herrscht eisernes Schweigen.

Aber vielleicht werden wir ja alle noch angenehm überrascht werden 😉!

Beamtenhustler

Bayern bleibt hartnäckig bis zum (möglicherweise) bitteren Ende. Die Frage ist nur, bitter für wen? Als bayerischer Beamter wurde ich schon recht früh im Mitarbeiterservice, fast unmittelbar nach der Veröffentlichung des Beschlusses, mit der Verfassungskonformität der Besoldung begrüßt. Das Selbstbewusstsein dort ist immens. Ohne juristischen Druck wird man keinen Millimeter weichen und warum auch? Der Druck kann noch Jahre oder gar Jahrzehnte brauchen, bis er dann mal endlich groß genug ist. Bis dahin wird ordentlich gespart.

Goldene Vier

Zitat von: Besoldungswiderspruch in 09.06.2026 06:35Ich bin wirklich gespannt, wo die Reise hingeht für uns ins NDS...
Es dringen, im Gegensatz zu den anderen BL, nicht wirklich Infos nach außen.

https://rundblick-niedersachsen.de/beamte-bekommen-mehr-gehalt-aber-die-grosse-reform-folgt-dann-erst-im-herbst
Leider wieder ein Artikel hinter einer (vermutlich serverseitgen) Paywall.

Wenn ich es richtig übersehe, dann sind die Beamten aus HH und BY aktuell diejenigen wo der DH meint, mal richtig einen rauszuhauen... zum Bedauern der Kollegen dort :(.

Und wenn ich den Post von BalBund im Bundesbeamtenforum richtig lese, dann müssen eventuell auch diese Kollegen noch eine ,,Extrarunde" einlegen was ich nicht hoffe!

So wie wir NDS kennen, kommt da sicherlich auch noch eine Überraschung ::)

Aber diese kommt dann wenigstens mit unserem neuen Logo, das Budget hierfür betrug auch nur
10 Millionen!!!

https://www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/niedersachsen-das-ist-gross-so-kommt-der-neue-slogan-an,slogan-108.html

Hier der Artikel:

Im Landtag kursiert ein altes Sprichwort: ,,Die Besoldung folgt dem Tarif." Das bedeutet konkret: Die in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vereinbarten Anhebungen der Gehälter werden auch auf die Beamten übertragen. In dieser Woche hat das Parlament dafür jetzt einstimmig den nötigen Beschluss gefasst: Die Bezüge der 143.000 Landesbeamten steigen rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent. Das entspricht dann in etwa dem, was auch den 90.000 Angestellten des Landes zusteht – mit Ausnahme der komplizierten Regeln für Schicht- und Nachtzulagen, bei denen eine Übertragung vom Tarif- auf das Beamtenrecht nicht schematisch möglich ist. Eine Besonderheit ist mit diesem Gesetz allerdings verknüpft: Die beiden nächsten Schritte im geltenden Tarifvertrag für die Angestellten des Landes, nämlich eine weitere Erhöhung der Bezüge zum 1. März 2027 um 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um 1 Prozent, sind noch nicht festgelegt. Die jetzt für April beschlossene Anhebung belastet den Landesetat mit 347 Millionen Euro. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Kevin Komolka, übte scharfe Kritik: Es sei ,,empörend", dass ein zentraler Bestandteil der Tarifeinigung, die Schicht- und Wechselschichtzulagen, nicht auf die Besoldung übertragen worden ist.

Die Beschränkung auf die Erhöhung nur für April 2026 hat nun einen wichtigen Grund: Nach einem im Herbst 2025 veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung im Land Berlin steht fest, welche Anforderungen die Richter in Karlsruhe an die Besoldung der Beamten stellen – vor allem zu der Frage eines ausreichenden Abstandes der Bezahlung der Staatsdiener zum Grundsicherungsniveau. Nach der Festlegung des höchsten Gerichts gilt jetzt der Maßstab, dass die Mindestbesoldung einen Wert von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens nicht unterschreiten darf. Das heißt: Für jedes Jahr muss das allgemeine Durchschnittseinkommen der Erwerbsbevölkerung berechnet werden – und dieses wird dann mit dem Einkommen der niedrigen Beamtenstufen verglichen. Finanzminister Gerald Heere erklärte im Landtag, die Berechnungen würden noch laufen, man werde aber ,,zu einem ausgewogenen Ergebnis kommen", in der zweiten Jahreshälfte werde man einen Gesetzentwurf vorlegen. In Karlsruhe anhängig sind noch Klagen von niedersächsischen Beamten gegen die Landes-Besoldung, und das reicht bis ins Jahr 2005 zurück. Ein Urteil dazu wird allerdings allgemein erst für das nächste Jahr erwartet.


Kritik äußerte der CDU-Haushaltspolitiker Björn Thümler. Bisher, so meinte er, habe das Finanzministerium lediglich einen Plan für die Stärkung der unteren Besoldungsgruppen entwickelt – also für jene, deren Gehaltsniveau gefährlich nah an der Grundsicherungsgrenze liegt. Dies sei aber ,,noch keine tragfähige Lösung", ebenso wenig könnten es Sonderzahlungen an alle Beamten sein. Wenn man nur den unteren Gehaltsstufen mehr Geld gewähre, habe das negative Auswirkungen auf den Abstand zwischen den Gehaltsgruppen. Diese würden verwischt werden – und das sei unzulässig. Daher sei das Reformvorhaben des Finanzministeriums alles andere als einfach, er rechne vielmehr mit einer ,,Dauerbaustelle". Auch Pippa Schneider (Grüne) sagte: ,,Das Thema der amtsangemessenen Alimentation wird uns sicher noch lange begleiten." Nach Einschätzung von Thümler könnten ,,Milliardenbeträge" an zusätzlichen Ausgaben für die Beamtenbesoldung notwendig werden. Andere Stimmen gehen von einer Belastung in Höhe von rund 200 Millionen Euro jährlich aus. Finanzminister Heere verzichtete darauf, Vermutungen über die Zahl der nötigen Mehrausgaben für das Landes-Personal anzustellen.

Beamtenhustler

ZitatAndere Stimmen gehen von einer Belastung in Höhe von rund 200 Millionen Euro jährlich aus. Finanzminister Heere verzichtete darauf, Vermutungen über die Zahl der nötigen Mehrausgaben für das Landes-Personal anzustellen.

Was ist das denn für ein Quatsch? Die Übernahme des Tarifergebnisses kostet den Etat 347 Millionen, eine aA aber nur 200 Millionen jährlich? Das muss doch jedem sofort auffallen...

Rukh

Man könnte höchstens meinen, dass es um zusätzliche Belastungen geht. Also 347 + 200 für dieses Jahr...
Aber selbst das ist deutlich zu niedrig.

Der Slogan "Das ist groß" passt bei der Bezahlung in jedem Falle nicht. Da ist man ja nahezu Schlusslicht.

Besoldungswiderspruch

Zitat von: Goldene Vier in 09.06.2026 10:31Hier der Artikel:


Nach der Festlegung des höchsten Gerichts gilt jetzt der Maßstab, dass die Mindestbesoldung einen Wert von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens nicht unterschreiten darf. Das heißt: Für jedes Jahr muss das allgemeine Durchschnittseinkommen der Erwerbsbevölkerung berechnet werden – und dieses wird dann mit dem Einkommen der niedrigen Beamtenstufen verglichen. Finanzminister Gerald Heere erklärte im Landtag, die Berechnungen würden noch laufen, man werde aber ,,zu einem ausgewogenen Ergebnis kommen", in der zweiten Jahreshälfte werde man einen Gesetzentwurf vorlegen. In Karlsruhe anhängig sind noch Klagen von niedersächsischen Beamten gegen die Landes-Besoldung, und das reicht bis ins Jahr 2005 zurück. Ein Urteil dazu wird allerdings allgemein erst für das nächste Jahr erwartet.


Kritik äußerte der CDU-Haushaltspolitiker Björn Thümler. Bisher, so meinte er, habe das Finanzministerium lediglich einen Plan für die Stärkung der unteren Besoldungsgruppen entwickelt – also für jene, deren Gehaltsniveau gefährlich nah an der Grundsicherungsgrenze liegt. Dies sei aber ,,noch keine tragfähige Lösung", ebenso wenig könnten es Sonderzahlungen an alle Beamten sein. Wenn man nur den unteren Gehaltsstufen mehr Geld gewähre, habe das negative Auswirkungen auf den Abstand zwischen den Gehaltsgruppen. Diese würden verwischt werden – und das sei unzulässig. Daher sei das Reformvorhaben des Finanzministeriums alles andere als einfach, er rechne vielmehr mit einer ,,Dauerbaustelle". Auch Pippa Schneider (Grüne) sagte: ,,Das Thema der amtsangemessenen Alimentation wird uns sicher noch lange begleiten." Nach Einschätzung von Thümler könnten ,,Milliardenbeträge" an zusätzlichen Ausgaben für die Beamtenbesoldung notwendig werden. Andere Stimmen gehen von einer Belastung in Höhe von rund 200 Millionen Euro jährlich aus. Finanzminister Heere verzichtete darauf, Vermutungen über die Zahl der nötigen Mehrausgaben für das Landes-Personal anzustellen.

Vielen Dank für den Artikel! :)

Das wird sicherlich mehr als ein ausgewogenes Ergebnis... also für den DH!

Und warum sollte FM Heere Vermutungen abgeben? Ist er doch ohnehin nicht Teil der nächsten Landesregierung und daher überlässt er dies gerne seinem Nachfolger ;D