Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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d530rlp

In RLP gibt es auch einen aktuellen Gesetzesentwurf.
Nach meiner Lesart wird hier auch mehrfach auf die Rechtsprechung des BVerFG und das Partnereinkommen eingegangen.
Falls es jemanden interessiert:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/rp/rp-lbvanpg-2026-2027-2028-referentenenwturf.pdf

Knecht

Zitat von: techBeaBw in Gestern um 18:06Die Hamburger Kollegen werden schon mal "gewarnt"

https://archive.ph/Td5Ip

Wieso warnt er eigentlich nicht das Bundesverfassungsgericht?

Das Personal in dieser Partei hat mit Demokratie wirklich nichts mehr zu tun.

Rheini

Jeder der zukünftig einen WS einlegt, müss dies persönlich beim Hr. Dressel machen?

Aber ich sehe solche Artikel auch als positives Zeichen. Wenn man nicht mehr befürchtet, wäre dieser Artikel ja nicht notwendig. Allerdings sollte Hr. Dressel auch wissen, dass die dem inzwischen dem BVerfG vorgelegten Fälle, dort entschieden werden und dann durch den DH umgesetzt werden müssen und keine Verhandlungsbasis sind. Aus dem Gesichtspunkt heraus, ist solch eine Aussage unsinnig.

kleinerluis

Sehr selten, aber nun doch, muss ich mich hier äußeren und zwar zu den Einlassungen des Herrn Finanzsenators  aus HH. Wozu er sich da hinreißen lässt, ist für mich doch wirklich unfassbar. Ich bin vollkommen auf Zinne und unfassbar emotionalisiert. Bald ein Jahrzehnt ist der Dienstherr nicht in der Lage seine Beamten grungesetzkonform zu besolden, verstösst damit gegen das GG, simmuliert Gesetzgeberaktivität und  diese Typ äußert sich drohend gegen eben diese Beamten? Tut so als ob sie Dinge verlagen die nicht GG-konform wären?
Derartiges Verhalten kenne ich nur von irgendwelchen kommunistischen Spinnern in politischer Verantwortung mit Allmachtsphantasien aus der früheren DDR. Das waren Typen die kein Problem damit hatten gegen seine Bürger vorzugehen, zu warnen und zu drohen?
Hat er nicht verstanden das er und seinesgleichen diejenigen sind, die sich nichts daraus machen gegen unser GG, gegen unsere Verfassung zu verstossen?
Und ja, ich bin schon so ein alter Sack, dass ich mir dazu ein Urteil erlauben kann und diesen Vergleich ziehen kann. Und genau aus diesen Grund bin ich in keinster Weise bereit ein derartiges Verhalten, derartige Sichtweisen, derartiges Gedankengut von irgendwelchen (roten) Politikern gefallen zu lassen. Hier bin ich gern bereit meine Mäßigungspflicht etwas weiter auszulegen. Ich hoffe sehr, dass dieser Typ zeitnah wieder im politischen Niemandsland verschwindet. I

InternetistNeuland

Zitat von: techBeaBw in Gestern um 18:06Die Hamburger Kollegen werden schon mal "gewarnt"

https://archive.ph/Td5Ip

Heißt ja im Umkehrschluss, dass er als Minister ungeeignet ist, wenn die Kollegen vor Gericht gewinnen.

Knecht

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 19:29Heißt ja im Umkehrschluss, dass er als Minister ungeeignet ist, wenn die Kollegen vor Gericht gewinnen.

Ich glaube um das zu beweisen reicht dieser Artikel.

MOGA

Wisst ihr was mich am meisten triggert bei dieser ganzen Sache?
Die Nichtkommunikation aus dem BMI.
Man koennte wenigstens sagen "der Entwurf wird ueberarbeitet..." oder etwas anderes. Aber seit der Veroeffentlichung des Entwurfs und davor AD's Rede beim DGB Tag gibt es ja keinerlei Kommunikation... Und das ist nicht professionel...
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Dunkelbunter

Zitat von: MOGA in Gestern um 19:36Wisst ihr was mich am meisten triggert bei dieser ganzen Sache?
Die Nichtkommunikation aus dem BMI.
Man koennte wenigstens sagen "der Entwurf wird ueberarbeitet..." oder etwas anderes. Aber seit der Veroeffentlichung des Entwurfs und davor AD's Rede beim DGB Tag gibt es ja keinerlei Kommunikation... Und das ist nicht professionel...

Naja nicht nur die Nichtkommunikation des BMI, sondern auch die Untätigkeit der "Gewerkschaften"

Verwalter

Wie heißt es so schön seit 2024 im Art. 94 (4) Grundgesetz - die Änderung war ja eigentlich anders motiviert;)

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.


und der Hamburger Finanzsenator sagt: ,,In der jetzigen Haushaltslage kann ich nur das machen, wozu ich gesetzlich verpflichtet bin."

Ganz mein Humor, zu den Pflichtaufgaben gehört sicherlich auch die Alimentation der Landesbeamten. Also wird der konzertierte Verfassungsbruch einfach fortgeführt?

Wir in Berlin sind derzeit mit 64 Mrd. Euro verschuldet, da hat Hamburg sicherlich noch Luft nach unten. Und erst gilt es die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben zu kürzen.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

BalBund

Zitat von: Verwalter in Gestern um 20:21und der Hamburger Finanzsenator sagt: ,,In der jetzigen Haushaltslage kann ich nur das machen, wozu ich gesetzlich verpflichtet bin."


und damit hat er Recht. Das mag - insbesondere in diesem Forum - unbequem sein, aber letztlich entspricht es der Wahrheit, dass es dem Gebot der korrekten Haushaltsführung entspricht, nur diejenigen Forderungen zu bedienen, die unabweisbar sind.

Diese sind entweder aus Gesetzen (wie einem Alimentationsgesetz) oder aus einem Urteil hergeleitet und binden den Minister auf das, wozu er verpflichtet ist.

Da das BVerfG Hamburg derzeit nicht "verknackt" hat, darf die Prüfung, wie auch im Bund, zum Missgefallen der Betroffenen, ausführlich sein und nötigenfalls so lange andauern, bis ein Obergericht feststellt, wie Hamburg diese grundsätzliche Regelung zu treffen habe.

Knecht

Es kann doch nicht Sinn der Sache sein, dass das oberste Gericht alles Haarklein bestätigen und ausführen muss, was bereits eingestanden wurde und seit Jahren auf der Hand liegt.

In Detailfragen, meinetwegen, aber mit effektivem Rechtsschutz etc pp hat das alles nichts mehr zu tun.

Ganz davon abgesehen, wie sehr man sich die Leute mit einem derartigen Verhalten verprellt und sein letztes bisschen Glaubwürdigkeit zum Klo runter spült.

Pumpe14

Die Aussagen aus Hamburg wirken mir doch nahezu verzweifelt... Wenn jetzt ein Appell das kommunikativen Mittel der Wahl ist, hört sich das schon danach an

AltStrG

Zitat von: BalBund in Gestern um 20:37und damit hat er Recht. Das mag - insbesondere in diesem Forum - unbequem sein, aber letztlich entspricht es der Wahrheit, dass es dem Gebot der korrekten Haushaltsführung entspricht, nur diejenigen Forderungen zu bedienen, die unabweisbar sind.

Diese sind entweder aus Gesetzen (wie einem Alimentationsgesetz) oder aus einem Urteil hergeleitet und binden den Minister auf das, wozu er verpflichtet ist.

Da das BVerfG Hamburg derzeit nicht "verknackt" hat, darf die Prüfung, wie auch im Bund, zum Missgefallen der Betroffenen, ausführlich sein und nötigenfalls so lange andauern, bis ein Obergericht feststellt, wie Hamburg diese grundsätzliche Regelung zu treffen habe.

Der Beschluss des BVerfG hat allgemeine Bindungswirkung. Es gibt kein Lex Berlin Besoldungsrecht und kein Lex Hamburg. Berlin hat sich die Frist gefangen, DAS ist der Unterschied. Ein Unterschied in "Zeit", nicht im "Ob". Die Besoldungsentscheidung des BVerfG wird fortgeschrieben, Hamburg würde also im Falle eines Verfahrens nicht hinter/unter die aktuelle Beschlusslage zurückfallen.

MOGA



Zitat von: BalBund in Gestern um 20:37und damit hat er Recht. Das mag - insbesondere in diesem Forum - unbequem sein, aber letztlich entspricht es der Wahrheit, dass es dem Gebot der korrekten Haushaltsführung entspricht, nur diejenigen Forderungen zu bedienen, die unabweisbar sind.

Diese sind entweder aus Gesetzen (wie einem Alimentationsgesetz) oder aus einem Urteil hergeleitet und binden den Minister auf das, wozu er verpflichtet ist.

Da das BVerfG Hamburg derzeit nicht "verknackt" hat, darf die Prüfung, wie auch im Bund, zum Missgefallen der Betroffenen, ausführlich sein und nötigenfalls so lange andauern, bis ein Obergericht feststellt, wie Hamburg diese grundsätzliche Regelung zu treffen habe.

Zitat von: AltStrG in Gestern um 21:58Der Beschluss des BVerfG hat allgemeine Bindungswirkung. Es gibt kein Lex Berlin Besoldungsrecht und kein Lex Hamburg. Berlin hat sich die Frist gefangen, DAS ist der Unterschied. Ein Unterschied in "Zeit", nicht im "Ob". Die Besoldungsentscheidung des BVerfG wird fortgeschrieben, Hamburg würde also im Falle eines Verfahrens nicht hinter/unter die aktuelle Beschlusslage zurückfallen.

... und es ist ja mitnichten so als wuerde das Grundgesetz alleine die DH nicht schon dazu verpflichten. Knappe Haushaltsmittel sind bei Fragen der Besoldung ja keine Ausrede, das wurde ja auch hoechstrichterlich schon festgestellt, es sei denn... aber soweit sind wir ja eben noch nicht.
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MOGA

Zitat von: BalBund in Gestern um 20:37und damit hat er Recht. Das mag - insbesondere in diesem Forum - unbequem sein, aber letztlich entspricht es der Wahrheit, dass es dem Gebot der korrekten Haushaltsführung entspricht, nur diejenigen Forderungen zu bedienen, die unabweisbar sind.

Diese sind entweder aus Gesetzen (wie einem Alimentationsgesetz) oder aus einem Urteil hergeleitet und binden den Minister auf das, wozu er verpflichtet ist.

Da das BVerfG Hamburg derzeit nicht "verknackt" hat, darf die Prüfung, wie auch im Bund, zum Missgefallen der Betroffenen, ausführlich sein und nötigenfalls so lange andauern, bis ein Obergericht feststellt, wie Hamburg diese grundsätzliche Regelung zu treffen habe.

Aber tut er das wozu er gesetzlich verpflichtet ist? Eher ja nicht...
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