Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Grisupoli

Ich versuche aktuell einen WhatsApp Infochannel zu erstellen damit sich jeder eigenständig informieren kann. Muss aber noch schauen wie ich das gestalten kann 😊
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

Stefan35347

Zitat von: Grisupoli in 09.06.2026 18:53Ich versuche aktuell einen WhatsApp Infochannel zu erstellen damit sich jeder eigenständig informieren kann. Muss aber noch schauen wie ich das gestalten kann 😊


Ganz klasse finde ich.

Beamtenhustler

Zitat von: Grisupoli in 09.06.2026 17:10Hab heute erst mit meiner Anwältin telefoniert. Sie geht davon aus, dass sich das alles noch mehr als ein Jahr hinziehen wird. Die Mühlen mahlen so unfassbar langsam.
Aber sie geht auch davon aus, dass wir das gewinnen und wir das Gesetz als verfassungswidrig eingestuft bekommen, was bedeuten würde, dass alle Ablehnungen der LfFs ihr Bestandskraft verlieren würden uns wirklich alle, auch die welche nicht geklagt haben, davon profitieren würden 😊
Sobald ich mehr weiß wirds ein neues detailliertes Video geben 😊

Und.... Für den Personalrat ein Kreuzchen an der richtigen Stelle machen  😉

Danke für deinen Einsatz!

Nochmal kurz für mich (bzw. für alle) eine Frage. Was genau ist Gegenstand deiner Klage? Das Partnereinkommen? Das Besoldungsgefüge allgemein? Und mit einer Entscheidung meinst du, dass dein Fall an das BVerfG abgegeben wird, richtig? Eine Entscheidung in der Sache kann ja nicht innerhalb eines Jahres geschehen, das wären ja paradiesische Zustände. In der Sache kann man dann eher ein Jahrzehnt als Zeithorizont angeben.

derSchorsch

Zitat von: Beamtenhustler in 10.06.2026 06:47Danke für deinen Einsatz!

Nochmal kurz für mich (bzw. für alle) eine Frage. Was genau ist Gegenstand deiner Klage? Das Partnereinkommen? Das Besoldungsgefüge allgemein? Und mit einer Entscheidung meinst du, dass dein Fall an das BVerfG abgegeben wird, richtig? Eine Entscheidung in der Sache kann ja nicht innerhalb eines Jahres geschehen, das wären ja paradiesische Zustände. In der Sache kann man dann eher ein Jahrzehnt als Zeithorizont angeben.

Das stammt aus dem Nachbarthema:

Zitat von: Grisupoli in 17.04.2026 14:11A9, zwei Kinder, Frau in Teilzeit.
Die Klage greift zum einen das fiktive Partnereinkommen sowie das Gesetz zur Neuausrichtung im Gesamten an.
Die Anwältin ist spezialisiert auf Besoldungsrecht und hat eine 25seitige Klagebegründung verfasst. Da ist wirklich alles drinnen.
Vom BayVerwG wurde bereits angedeutet, dass man das Verfahren vermutlich ans BVerfG abgeben wird.

sonymaus

Zitat von: Grisupoli in 09.06.2026 11:00Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
ich werde immer mal versuchen Euch auf dem laufenden zu halten.
Ich hoffe das mit dem Link klappt so 😊

Video Musterklage

Liebe Grüße
Grisupoli


Würde den BDK ja gerne unterstützen, aber in meinem Bereich steht da leider niemand zur Auswahl....

Vielen Dank, dass du uns immer auf dem Laufenden hältst!

Grisupoli

Zitat von: Beamtenhustler in 10.06.2026 06:47Danke für deinen Einsatz!

Nochmal kurz für mich (bzw. für alle) eine Frage. Was genau ist Gegenstand deiner Klage? Das Partnereinkommen? Das Besoldungsgefüge allgemein? Und mit einer Entscheidung meinst du, dass dein Fall an das BVerfG abgegeben wird, richtig? Eine Entscheidung in der Sache kann ja nicht innerhalb eines Jahres geschehen, das wären ja paradiesische Zustände. In der Sache kann man dann eher ein Jahrzehnt als Zeithorizont angeben.

@schorsch
Danke für deine Aufmerksamkeit 😁

@Beamtenhustler
Meine Klage läuft seit 2024 und wird sicher noch ne Weile laufen.
Das ganze wird sicher nicht vom VG München entschieden. Die haben schon durchblicken lassen dass sie es ans BVerfG geben werden.
Laut dem gestrigen Telefonat mit der Anwältin ist das fiktive Partnereinkommen der beste Angriffspunkt  und sehr vielversprechend 😊
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

Grisupoli

Zitat von: sonymaus in 10.06.2026 08:07Würde den BDK ja gerne unterstützen, aber in meinem Bereich steht da leider niemand zur Auswahl....

Vielen Dank, dass du uns immer auf dem Laufenden hältst!

Schreib mir gerne mal ne PN in welchem Bereich du bist. Vll geht ja doch was 😊 Im Zweifel einfach mal ne Email an lv.bayern@bdk.de schicken. 😊
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

Grisupoli

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie angekündigt habe ich einen WhatsApp Kanal zur Alimentationsklage eingerichtet in welchem ich immer aktuelle News posten werde sobald es was neues gibt.
Teilt den link gerne im Kollegenkreis.

https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

Bei Fragen gerne Melden.

Euer Grisupoli
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

Helli04

Abonniert und vielen Dank für deine Mühe, deine Geduld und deinen Zeitaufwand hier etwas zu bewegen.
Zwei Verständnisfragen: Du sprichst von ca. 500€ für die erste Instanz, die wären mir ja erst mal egal, das ist überschaubar.
- Wenn bei mir jedoch, und da bin ich sicher nicht der einzige, das Partnereinkommen vorhanden ist und du das als Hauptangriffspunkt nennst, ist diese Klage dann zumindest einigermaßen sinnvoll?
- Müsste nicht jede andere Rechtsschutzversicherung wie deine Gewerkschaft auch einsteigen, schließlich sind die Verfahren ja keinesfalls aussichtslos?

Grisupoli

Zitat von: Helli04 in Gestern um 14:10Abonniert und vielen Dank für deine Mühe, deine Geduld und deinen Zeitaufwand hier etwas zu bewegen.
Zwei Verständnisfragen: Du sprichst von ca. 500€ für die erste Instanz, die wären mir ja erst mal egal, das ist überschaubar.
- Wenn bei mir jedoch, und da bin ich sicher nicht der einzige, das Partnereinkommen vorhanden ist und du das als Hauptangriffspunkt nennst, ist diese Klage dann zumindest einigermaßen sinnvoll?
- Müsste nicht jede andere Rechtsschutzversicherung wie deine Gewerkschaft auch einsteigen, schließlich sind die Verfahren ja keinesfalls aussichtslos?
Der Betrag für die Gerichtskosten wurde pauschaliert festgelegt.
Die Klage ist hier sicher sinnvoll, damit man seine Ansprüche nicht verliert. Aber erstmal abwarten - momentan klärt die Anwältin ab ob weitere Klagen nötig sind.
Eine private Rechtsschutz übernimmt es vielleicht. Da muss jeder selbst mal nachfragen. Aber die gewerkschaftlichen übernehmen da gar nichts mehr. Bei keiner einzigen Gewerkschaft. Man jedet hier aktuell nur für Bayern von 65.000 potenziellen Klagen. Das würde jede Versicherung zu Grunde richten....
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

Muenchner82

Zitat von: Helli04 in Gestern um 14:10Abonniert und vielen Dank für deine Mühe, deine Geduld und deinen Zeitaufwand hier etwas zu bewegen.
Zwei Verständnisfragen: Du sprichst von ca. 500€ für die erste Instanz, die wären mir ja erst mal egal, das ist überschaubar.
- Wenn bei mir jedoch, und da bin ich sicher nicht der einzige, das Partnereinkommen vorhanden ist und du das als Hauptangriffspunkt nennst, ist diese Klage dann zumindest einigermaßen sinnvoll?
- Müsste nicht jede andere Rechtsschutzversicherung wie deine Gewerkschaft auch einsteigen, schließlich sind die Verfahren ja keinesfalls aussichtslos?

Naja beim Partnereinkommen steckt ja eine gewisse Mechanik für die gesamte Besoldung dahinter. der Bayersiche Richterverein hat das mal in einem Schreiben gut vorgerechnet, dass die Besoldung nur aufgrund des Partnereinkommens ausreichend ist, ohne aber bis nach A9 hinein verfassungswidrig. Natürlich hat der Gesetzgeber bei verbot des partnereinkommens gewisse Stellschrauben, in Form der Familien- und Ortszuschläge, aber ein zuschlag darf niemals den Charakter einer Zulage verlieren und darum werden acuh die Grundgehaltssätze angehoben werden müssen. Es betrifft also im Prinzip alle.

derSchorsch

Zitat von: Helli04 in Gestern um 14:10Abonniert und vielen Dank für deine Mühe, deine Geduld und deinen Zeitaufwand hier etwas zu bewegen.
Zwei Verständnisfragen: Du sprichst von ca. 500€ für die erste Instanz, die wären mir ja erst mal egal, das ist überschaubar.
- Wenn bei mir jedoch, und da bin ich sicher nicht der einzige, das Partnereinkommen vorhanden ist und du das als Hauptangriffspunkt nennst, ist diese Klage dann zumindest einigermaßen sinnvoll?
- Müsste nicht jede andere Rechtsschutzversicherung wie deine Gewerkschaft auch einsteigen, schließlich sind die Verfahren ja keinesfalls aussichtslos?

Wenn du die Klage einreichst, dann kannst du damit auch gleich das Ruhen des Verfahrens beantragen. Mit Verweis auf z.B. die Musterklagen der Verbände.
Die Gerichte habe selber kein Interesse daran, jeden Fall zu verhandeln. Daher klappt das mit dem Ruhen in der Regel.
Damit hast du deine Ansprüche gesichert und wartest, bis höchstrichterlich im Musterklageverfahren entschieden ist.
Wenn nicht verhandelt wird, dann müssten auch die Gerichtskosten zumindest anteilig zurückerstattet werden.

Grisupoli

Zitat von: derSchorsch in Gestern um 22:28Wenn du die Klage einreichst, dann kannst du damit auch gleich das Ruhen des Verfahrens beantragen. Mit Verweis auf z.B. die Musterklagen der Verbände.
Die Gerichte habe selber kein Interesse daran, jeden Fall zu verhandeln. Daher klappt das mit dem Ruhen in der Regel.
Damit hast du deine Ansprüche gesichert und wartest, bis höchstrichterlich im Musterklageverfahren entschieden ist.
Wenn nicht verhandelt wird, dann müssten auch die Gerichtskosten zumindest anteilig zurückerstattet werden.

Welche Musterverfahren der "VERBÄNDE". Es gibt nur meine Klage die betrieben wird. Alle anderen Verfahren ruhen zumal keine andere Gewerkschaft überhaupt was gemacht hat meines Wissens.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

derSchorsch

Zitat von: Grisupoli in Heute um 07:55Welche Musterverfahren der "VERBÄNDE". Es gibt nur meine Klage die betrieben wird. Alle anderen Verfahren ruhen zumal keine andere Gewerkschaft überhaupt was gemacht hat meines Wissens.

Genaueres weiß ich auch nicht. Hatte nur mal gehört, dass es noch was von DPolG und BBB geben soll. Aber Belege fehlen.
In der Klageschrift muss man die Verfahren ja nicht benennen. Zumindest war es bei mir so. Ich hatte einfach auf "von Berufsverbänden unterstützte Musterklagen/Klagen" verwiesen. Das war schon in 2024.

Grisupoli

Zitat von: derSchorsch in Heute um 08:29Genaueres weiß ich auch nicht. Hatte nur mal gehört, dass es noch was von DPolG und BBB geben soll. Aber Belege fehlen.
In der Klageschrift muss man die Verfahren ja nicht benennen. Zumindest war es bei mir so. Ich hatte einfach auf "von Berufsverbänden unterstützte Musterklagen/Klagen" verwiesen. Das war schon in 2024.
Stimmt, der BBB hat eine Popularklage eingereicht, die aber zum scheitern verurteilt ist da sie beim BayVerfGh bearbeitet wird. Die Alimentation fußt aber auf dem GG. Also kann der BayVerfGh da nichts machen.
Wenn du in meinen Whatsapp-Channel (siehe Signatur) schaust, dann ist da der Beschluss des Landtags dazu drinnen 😊
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x