[HH] Amtsangemessene Alimentation in Hamburg nach 2 BvL 5 / 18

Begonnen von Verfassungsmäßige, 16.12.2025 13:18

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Squad

Zitat von: Apfel87 in 10.06.2026 14:21Eine Aussage zur genauen Kürzung des Familienzuschlags kann ich dem aber nicht entnehmen, oder?
letzter Slide, ganz versteckt 😶�🌫�

Apfel87

Kann es leider nicht finden...wo meinst du denn?


Karleby

Habe leider kein Instagram.

Sind denn bezüglich der Familienzuschläge Übergangsregelungen oder Besitzstandsregelungen vorgesehen?

Gibt es irgendwo bereits den vollständigen Entwurf?


Apfel87

Zitat von: Karleby in 10.06.2026 14:38Habe leider kein Instagram.

Sind denn bezüglich der Familienzuschläge Übergangsregelungen oder Besitzstandsregelungen vorgesehen?

Gibt es irgendwo bereits den vollständigen Entwurf?

Hab es einmal herausgearbeitet:
Geplante Maßnahmen beim Kindergeldzuschlag ab dem 3. Kind
zukünftig: 635,00€ für 3. u. weitere Kinder
Für aktuell Berechtigte übergangsweise:
- ab 01.04.2026: 770,00€
- ab 01.04.2027: 700,00€
- ab 01.01.2028: 665,84€


Mario42

Alles ein schlechter Witz, na Hauptsache der Dressel lässt sich dafür feiern. Die Jahressonderzahlung kann auch schnell wieder eingestampft werden. Wahrscheinlich auch der Grund das nicht in die Tabelle einzupflegen...

Verfassungsmäßige

Bin gespannt wie sich die Verfassungsmäßigkeit in diesem Entwurf schönreden und wann man den hässlichen endlich mal sehen kann, also den Entwurf

SantaClaus

Also mit ein wenig Leseverständnis ist Slide 8 ja zu verstehen. Vorabprüfung 80% Medianäquivalenzeinkommen. Dann Stufe 1  & 2. Jetzt könnte man erwarten, der Dienstherr würde auf Slide 9 Stellung zu diesen Prüfungen nehmen, aber stattdessen stellt Slide 9 zusammenhangslos geplante Maßnahmen vor. Man drückt sich hier ganz bewusst vor den Prüfungen der Mindestalimentation.

Dieser Entwurf ist gänzlich losgelöst von der aktuellen Rechtsprechung zu betrachten, da diese nicht in einem einzigen Punkt berücksichtigt wurde. Widersprüche aufgrund der Entscheidung aus dem September, können mit diesem Entwurf gar nicht negativ beschieden werden. Absolutes Nullveständnins.

Admin


Rallyementation

Zitat von: Verfassungsmäßige in 07.06.2026 06:41... Ich meine es sind schon jetzt über 8000 Klagen anhängig und mehrere Vorlagen nach Karlsruhe, sie wissen ihren Vorsatz von wollen jetzt nochmal die letzten zwei oder drei Jahre maximal einsparen dadurch?

Denn vor dem Verwaltungsgericht Hamburg seien weitere 8000 Klagen anhängig, von denen einige bereits beim Bundesverfassungsgericht lägen. Laut Personalamtsleiter Wiedemann sind dies 25 Fälle.

Da nennt der Personalamtsleiter bereits 25 Vorlagen, während die Justiz nur 17 Vorlagen märzaktuell? auflistet

Welche weiteren Vorlagebeschlüsse der letzten Wochen harren in Karlsruhe aus bis zur Beschlussfassung ("in wenigen Wochen" 2026, 27, 28ff)?

mynx1984

Hallo,

zugegeben - die Frage ist intellektuell sehr schwach von mir. Ich stelle sie dennoch und hoffe auf Nachsicht :).

Artikel 1 - § 1 - Absatz 1 Nr. 1 des Anpassungsgesetzes besagt: "Dieses Gesetz gilt für die Beamtentinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg,"

Damit wäre ich als lediglich Hamburger Landesbeamter der Zeit von 02/2009 bis 11/2013 gegenwärtig kein Beamter Hamburgs mehr.

Nun lese ich in Artikel 21 - Absätze 1 und 2 von dem Gesetz über eine Einmalzahlung 2011 (17,5 % eines Jahresbezügezwölftels) und 2012 (30 % des Jahresbezügezwölftels). Die bekommen diejenigen Beamten der Besoldungsgruppen A,B,R,W,C die in der Zeit vom 01. Januar 2011 bis 31.12.2012 Anspruch auf Dienstbezüge hatten.

Ich hatte in der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2022 ausnahmlos Anspruch auf Dienstbezüge in Hamburg (Finanzamt).

Kann ich als mittlerweile seit 2014 in einem anderen Bundesland (Versetzung/Dienstherrenwechsel) Verbeamteter dennoch die Einmalzahlungen für 2011 und 2012 beanspruchen oder erhalten tatsächlich nur diejenigen, die gegenwärtig noch Hamburger Beamte sind und es zu der Zeit damals auch waren diese Einmalzahlung.

Vielen Dank für eure Antworten.