Dauerhafte Übertragung höherwertige Tätigkeiten - Höhergruppierung möglich

Begonnen von Farbe321, 30.05.2026 22:33

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Rowhin

Das ist tatsächlich erstmal korrekt so - zitiere hierzu TV-L § 17 Absatz 4 Satz 2 ff.:

ZitatBeträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgeltgruppen 2 bis 8 ) beziehungsweise 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15); steht der/dem Beschäftigten neben dem bisherigen und/oder neuen Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hinzugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt. Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt.

Die 180 Euro sind der Maximalbetrag - wenn der Unterschied kleiner ist, kriegst du bei stufengleicher Zuordnung aber halt nur die Differenz. Vielleicht war man da in der Kommunikation mit dir unklar.

MoinMoin

Zitat von: Farbe321 in 11.06.2026 20:34Hallo, ich wieder .... ich habe da nochmal ne Frage ... mir wurde gesagt, ich bekomme ein Garantiebetrag von 180 €, jetzt sehe ich in der Gehaltsmitteilung, dass ich nur ca 140 € bekomme, weil der Garantiebetrag gedeckelt wird und man nur soviel bekommen darf, wie mit eine stufengleiche Erhöhung ... hä, warum hat man mir dann den Garantiebetrag von 180€ gegeben?

@MoinMoin - bin in der Bauverwaltung tätig
Dadurch weiß man aber nicht, wo in der EGO die Tätigkeit angesiedelt ist.
und ja man bekommt nicht mehr als bei einer imaginären stufengleichen HG.

Farbe321

Okay, war mir tatsächlich nicht klar  :-\  ... da unser Gespräch so verlief, dass ich gesagt hatte, mir ist der Unterschiedsbetrag zu wenig und daraufhin hat man gesagt, dass würden wir den Garantiebetrag machen ...

Naja gut, selber Schuld ....ist nicht viel, es ging mir ums Prinzip  ::)


MoinMoin

Zitat von: Farbe321 in 12.06.2026 10:54Okay, war mir tatsächlich nicht klar
Dir war aber klar, dass dein AG sich an den Tarifvertrag (der Teil deines AVs ist) hält und dass er dir nicht übertarifliche Angebote macht?

Insofern hilft es sich mal mit seinen vertraglichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen, um nicht enttäuscht zu werden.
Dazu gehört es auch, dass man ermittelt (wenn man es nicht weiß) in welchem Abschnitt der Entgeltordnung die eigenen Tätigkeiten angesiedelt sind. Denn nur dann kann man auch feststellen, ob der AG sich mit seinen Behauptungen bezüglich der Eingruppierung irrt und er dich verarscht.

Farbe321

Ja habe selbst Schuld, hatte mich in dieser Hinsicht nicht schlau gelesen  ::)  ...

Habe meine Arbeitsplatzbeschreibung gesehen und die Eingruppierung passt zu den Tätigkeiten...

MoinMoin

Zitat von: Farbe321 in 12.06.2026 11:09Ja habe selbst Schuld, hatte mich in dieser Hinsicht nicht schlau gelesen  ::)  ...
Lieber spät als nie.
ZitatHabe meine Arbeitsplatzbeschreibung gesehen und die Eingruppierung passt zu den Tätigkeiten...
Nochmal, so wie ich es verstanden habe:
Du bist eine EG niedriger eingruppiert als die Tätigkeit eingruppiert ist. Die Begründung hierfür ist, dass dir die Voraussetzung in der Person fehlt.
In den meisten Fällen ist diese Aussage aber nicht korrekt, denn es hat sich der Entgeltordnung in vielen Fällen dahingehend geändert, dass es eben nicht mehr eine Voraussetzung in der Person gibt.
Beispiel IT:
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.


Gefühlt 99% der Tätigkeiten in der IT können via Fg1 begründet werden und genauso gut mit Fg2 (was mehr Schreibkram bedeutet). D.h. es gibt dann eben keine Voraussetzung in der Person in Form des Studiums mehr für diese Tätigkeit.
Vielen Personalern  ist dies aber nicht bewusst, dass da die Fg2 dazu gekommen ist. Und sie beharren weiterhin darauf, dass es nur via Studium geht (weil sie uU Beamte sind und an dem Laufbahndenken kleben)

Gleiches gilt im allg. Verwaltungsbereich bei der 9b.

Rowhin

Zitat von: MoinMoin in 12.06.2026 12:57Gleiches gilt im allg. Verwaltungsbereich bei der 9b.

Exakt. Da setzt sich bei uns z.B. auch langsam, langsam, laaaaaangsaaaaaam die Erkenntnis durch, und wir konnten jetzt tatsächlich einige Kolleginnen und Kollegen (...zuallererst in der Personalabteilung, ein Schelm...) so "heben". Aber es war mühsam. Unsere Verwaltungsjuristen tun sich sehr schwer mit Veränderung.

MoinMoin

Zitat von: Rowhin in 12.06.2026 13:08Unsere Verwaltungsjuristen tun sich sehr schwer mit Veränderung
und von Juristen erwartet man eigentlich, dass sie verständiges Lesen beherrschen.

Rowhin

Zitat von: MoinMoin in 12.06.2026 13:17und von Juristen erwartet man eigentlich, dass sie verständiges Lesen beherrschen.


Meine Chefin hat da nen ganz tollen Spruch, den ich anfangs etwas augenrollend wahrgenommen habe, aber inzwischen absolut verinnerlicht:

Gedacht ist nicht gesagt, gesagt ist nicht gehört, gehört ist nicht verstanden, und verstanden ist nicht einverstanden.


Farbe321

Also die Tätigkeit ist so eingestuft;
A11/E11 technisches Studium oder A11/E10 nichttechnisches Studium oder Verwaltungslehrgang ll... die Tätigkeit  ist die Selbe.
Hier bekomme ich E10. Ich mache zudem vorübergehend höherwertigere Tätigkeiten und bekomme den Unterschiedsbetrag zu E11 Stufe 3. Und diese Stelle ist so eingestuft; A12/E12 technisches Studium oder A12/E11 nichttechnisches Studium, Verwaltungslehrgang ll


Hintergrund der Geschichte ist, dass 1970 es wenige Ingenieure und Beamten gab und man die Stellen Interessant machen wollte daher eine Stufe mehr. Zudem haben die Ingenieure ihr Studium oft selbst bezahlen müssen und die sich für die Verwaltungsausbildung entschieden haben, hatten Gehalt. Daher die unterschiedlichen Stufenzuordnung.

An diesem System wird nicht gerüttelt, obwohl es sehr veraltet ist

MoinMoin

Zitat von: Farbe321 in 12.06.2026 19:54Also die Tätigkeit ist so eingestuft;
A11/E11 technisches Studium oder A11/E10 nichttechnisches Studium oder Verwaltungslehrgang ll... die Tätigkeit  ist die Selbe.
Hier bekomme ich E10. Ich mache zudem vorübergehend höherwertigere Tätigkeiten und bekomme den Unterschiedsbetrag zu E11 Stufe 3. Und diese Stelle ist so eingestuft; A12/E12 technisches Studium oder A12/E11 nichttechnisches Studium, Verwaltungslehrgang ll


Hintergrund der Geschichte ist, dass 1970 es wenige Ingenieure und Beamten gab und man die Stellen Interessant machen wollte daher eine Stufe mehr. Zudem haben die Ingenieure ihr Studium oft selbst bezahlen müssen und die sich für die Verwaltungsausbildung entschieden haben, hatten Gehalt. Daher die unterschiedlichen Stufenzuordnung.

An diesem System wird nicht gerüttelt, obwohl es sehr veraltet ist
Du beschreibst die Meinung des AGs. Die muss sich aber nicht mit der tatsächlichen tariflichen Realität decken. Den kein AG stuft im TVL ein, sondern man ist eingruppiert aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten.
Du schreibst fälschlicherweise von Stufen. Im Tarifsystem redet man von Eingruppierung.
Was 1970 war interessiert niemanden, den der TV-L existierte da noch nicht.
Ob jemand an traditionellen Dingen nicht rütteln will ist irrelevant, wenn er sich entschieden hat ein Tarif als Grundlage eines Arbeitsvertrages zu nehmen.

Farbe321

Ja, sorry, man redet von Eingruppierung natürlich  ;D ...

....."bleibt auch dabei, dass eine geforderte Qualifikation ein Tätigkeitsmerkmal ist. Ist dieses Merkmal nicht erfüllt, erfolgt die Eingruppierung in die nächst niedrigere Entgeltgruppe, es sei denn, es handelt sich um Beschäftigte, die das Tätigkeitsmerkmal ,,sonstige Beschäftige mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" erfüllen."

Daher bin ich erstmal richtig eingruppiert, warten wir mal ab, ob ich die höherwertigeren Tätigkeiten dauerhaft übertragen bekomme......

Was mich einfach ärgert, dass ich im Verwaltungsbereich arbeite und kein technisches Studium erforderlich ist, da ich bei meinen Tätigkeiten kein fachliches Ingenieurwissen benötige. Dafür sind die anderen Abteilungen zuständig

MoinMoin

Klingt sehr stark danach, dass du falsch bezahlt wirst, da du und dein AG sich irrten.
Da sowohl du auch als dein AG die Eingruppierungsregeln nicht verstanden habt.


Farbe321

@MoinMoin - sei nicht so fies  :P ... ja ich hab davon keine Ahnung, ansonsten wäre ich ja nicht hier... so wird es beim Amt gelebt und jede Stelle wird so ausgeschrieben, da wird das MF erstmal nichts ändern...

MoinMoin

Zitat von: Farbe321 in Gestern um 15:12@MoinMoin - sei nicht so fies  :P ... ja ich hab davon keine Ahnung, ansonsten wäre ich ja nicht hier..
Ich bin so fies um dich aufzurütteln und dir klar zu machen, dass du uU verarscht wirst.

und wenn man keine Ahnung von den Dingen hat, die man unterschrieben hat, dann muss man jemanden ran lassen der Ahnung hat
(btw ich repariere meinen Rechner selber aber nicht meine Heizung)
Zitat von: Farbe321 in Gestern um 15:12so wird es beim Amt gelebt und jede Stelle wird so ausgeschrieben, da wird das MF erstmal nichts ändern...
Auch das MF muss sich an geltendes Recht halten. Und wenn sie den TV als Vertrag unterschreiben, dann müssen sie den TV auch korrekt anwenden.


Zitat von: Farbe321 in 13.06.2026 10:41Daher bin ich erstmal richtig eingruppiert,
Man ist immer richtig eingruppiert, denn niemand entscheidet darüber wie man eingruppiert ist, das ergibt sic hganz automatisch aus den Tätigkeiten (nennt sich Tarifautomatik)!
nur die Bezahlung ist hier und da falsch, weil der AG eine falsche Meinung über die Eingruppierung hat.
Zitat von: Farbe321 in 13.06.2026 10:41warten wir mal ab, ob ich die höherwertigeren Tätigkeiten dauerhaft übertragen bekomme......
Spätestens dann solltest du über eine Eingruppierungsfeststellungsklage nachdenken und/oder in  der Gewerkschaft/Rechtsschutz sein und/oder dich sachkundig schlau machen, wo deine Tätigkeiten denn korrekterweise in welchen Bereich der EGO eingeordnet sind.

Zitat von: Farbe321 in 13.06.2026 10:41Was mich einfach ärgert, dass ich im Verwaltungsbereich arbeite und kein technisches Studium erforderlich ist, da ich bei meinen Tätigkeiten kein fachliches Ingenieurwissen benötige.
Klingt also um so mehr danach , dass deine Tätigkeiten in Teil I allgemeine Verwaltung eingruppiert sind.