[HH] Amtsangemessene Alimentation in Hamburg nach 2 BvL 5 / 18

Begonnen von Verfassungsmäßige, 16.12.2025 13:18

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derSchorsch

Zitat von: RechthabenRechtbekommen in Gestern um 21:14Ich werde mich mal bei meinem Rechtsbeistand, der mein besoldungsrechtliches Klageverfahren betreut/führt, fragen, ob er es für sinnvoll erachtet auch eine Amtshaftungsklage ggü. dem DH anzustrengen.

Ich denke wir sollten mehr Druck auf den DH ausüben!


Zinsen auf die Ansprüche! Dann wären die DH sicherlich motivierter, zügig zu einer tragfähigen Lösung zu kommen.

Ozymandias

Sehe da keinen Anspruch mittels Amtshaftungsklagen.
Läuft da in diese Richtung: https://www.bundestag.de/resource/blob/963202/WD-3-086-23-pdf.pdf

Wenn einem langweilig ist, kann man es mit Fachaufsichtsbeschwerden probieren. Am Ende hilft alles nichts, außer den Verwaltungsrechtsweg zu bestreiten. Alles andere sind Nebenschauplätze.

tomhsv

Zitat von: mynx1984 in 12.06.2026 14:39Hallo,

zugegeben - die Frage ist intellektuell sehr schwach von mir. Ich stelle sie dennoch und hoffe auf Nachsicht :).

Artikel 1 - § 1 - Absatz 1 Nr. 1 des Anpassungsgesetzes besagt: "Dieses Gesetz gilt für die Beamtentinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg,"

Damit wäre ich als lediglich Hamburger Landesbeamter der Zeit von 02/2009 bis 11/2013 gegenwärtig kein Beamter Hamburgs mehr.

Nun lese ich in Artikel 21 - Absätze 1 und 2 von dem Gesetz über eine Einmalzahlung 2011 (17,5 % eines Jahresbezügezwölftels) und 2012 (30 % des Jahresbezügezwölftels). Die bekommen diejenigen Beamten der Besoldungsgruppen A,B,R,W,C die in der Zeit vom 01. Januar 2011 bis 31.12.2012 Anspruch auf Dienstbezüge hatten.

Ich hatte in der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2022 ausnahmlos Anspruch auf Dienstbezüge in Hamburg (Finanzamt).

Kann ich als mittlerweile seit 2014 in einem anderen Bundesland (Versetzung/Dienstherrenwechsel) Verbeamteter dennoch die Einmalzahlungen für 2011 und 2012 beanspruchen oder erhalten tatsächlich nur diejenigen, die gegenwärtig noch Hamburger Beamte sind und es zu der Zeit damals auch waren diese Einmalzahlung.

Vielen Dank für eure Antworten.

Wenn du von 2011 - 2012 in Hamburg besoldet wurdest, steht dir das natürlich auch zu.

Selbst wenn der Beamte bereits verstorben ist, können die Erben es theoretisch einfordern.