Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Uriex

Zitat von: AR76 in Gestern um 09:54Andere Länder gehen auch alleine - nachdem NRW sagte, man wollte sich abstimmmen! Insofern muss und wird NRW sich nicht daran halten, Landtagswahl naht. Und Schleswig-Holstein hat vorgeben, der Bund sowieso.

Schaut euch den Vergleich mal an, der aktualisiert wurde. Wir haben in NRW (A13) ein Minus, zum Bund sind es 7.000, in Worten siebentausend (brutto) Euro Abstand. Und wir haben viele Bundesbehörden (leider ohne Ausschreibungen A13, maximal A12)....aber das Land weiß das hoffentlich und begeht nicht den Hamburger Fehler einer Einmalzahlung und das fiktive Partnereinkommen bis 2007 rückwirkend erfassen.



NRW mit anderen zu vergleichen finde ich persönlich immer etwas schwierig, da die Unterschiede zwischen "kein Kind" und "mind. 2 Kinder" so unglaublich hoch in NRW sind.

Das schwankt dann zwischen "großer Abstand zu anderen Ländern/Bund" und "kaum Unterschiede bzw. höhere Summen"...

Da wir hier außer dem Abstandsgebot und grundsätzlicher Aussagen keine wirklich konkrete Rechtsprechung zur maximalen Höhe des FamZ für Kind 1+2 haben und wir durch den hohen Familienzuschlag eine einigermaßen gut aufgestellte 4K-Familie haben, könnte das FM hier noch annehmen, dass ein gewisser Spielraum vorhanden ist... 

AlrightyThen

Zitat von: Rheini in Gestern um 12:53Morgen ....

Kann sich jeder anschauen, ist frei verfügbar.

Sorry hab das 18.06 nicht gesehen, dann schauen wir morgen mal was kommt.

Rheini

Zitat von: AlrightyThen in Gestern um 14:49Sorry hab das 18.06 nicht gesehen, dann schauen wir morgen mal was kommt.

Hast Du nicht übersehen, hatte ich nach deinem Kommentar hinzugefügt  :-X .

AlrightyThen

Zitat von: Rheini in Gestern um 15:03Hast Du nicht übersehen, hatte ich nach deinem Kommentar hinzugefügt  :-X .

Du Schlingel :D.

Ehrt dich dass du das nochmal dazu schreibst!

Schneewitchen

Wie das Ergebnis des FM zur aA aussehen könnte, der sollte sich vielleicht mal ansehen, wie das Problem in RLP gelöst wurde.....!

Uriex

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 18:01Wie das Ergebnis des FM zur aA aussehen könnte, der sollte sich vielleicht mal ansehen, wie das Problem in RLP gelöst wurde.....!

Mit dem fiktiven Ehegatteneinkommen kannst du dir alles schönrechnen... Besonders pikant ist, dass die auch noch drauf rumreiten, dass da ja dann auch noch ordentlich Puffer ist.

Und wieder ein paar Jahre Ruhe, bis sich das Verfassungsgericht damit mal befasst  :-X

Schneewitchen

Zitat von: AlrightyThen in Gestern um 14:49Sorry hab das 18.06 nicht gesehen, dann schauen wir morgen mal was kommt.
OK

Gen
Zitat von: Uriex in Heute um 08:46Mit dem fiktiven Ehegatteneinkommen kannst du dir alles schönrechnen... Besonders pikant ist, dass die auch noch drauf rumreiten, dass da ja dann auch noch ordentlich Puffer ist.

Und wieder ein paar Jahre Ruhe, bis sich das Verfassungsgericht damit mal befasst  :-X

Zitat von: Uriex in Heute um 08:46Mit dem fiktiven Ehegatteneinkommen kannst du dir alles schönrechnen... Besonders pikant ist, dass die auch noch drauf rumreiten, dass da ja dann auch noch ordentlich Puffer ist.

Und wieder ein paar Jahre Ruhe, bis sich das Verfassungsgericht damit mal befasst  :-X

Genau so ist das! Das fiktive Partnereinkommen ist für die DH jetzt erst einmal die Sparbüchse, zumindest bis diese Fiktion vom BVerfG gekippt wird.

Schneewitchen

Die heutige, mehrminütige Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses war leider wenig informativ. Aufgerundet waren es 6 Minuten.


Floki

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 09:41Die heutige, mehrminütige Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses war leider wenig informativ. Aufgerundet waren es 6 Minuten.

Den schriftlichen Gesetzesentwurf finde ich schon interessanter (zumindest bisschen mehr Substanz und weniger Sepkulation):

"Mit seiner Entscheidung vom 17. September 2025, Aktenzeichen 2 BvL 20/17 u.a., hat das
Bundesverfassungsgericht seine Systematik zur Überprüfung der Amtsangemessenheit der
Alimentation grundlegend neu ausgerichtet. Die Mindestbesoldung muss seither nicht länger
15 Prozent über dem grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf liegen, sondern orientiert sich
nunmehr an der sogenannten Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzein
kommens. Die Umsetzung dieser Entscheidung wirft verschiedene rechtliche und tatsächliche
Fragestellungen auf und erfordert voraussichtlich tiefgreifende strukturelle Anpassungen des
geltenden Besoldungsrechts
. Diese Fragestellungen bedürfen einer umfassenden und gründ
lichen Prüfung, die noch Zeit in Anspruch nehmen wird. Zudem ist damit zu rechnen, dass die
erforderlichen strukturellen Anpassungen auch in ihrer praktischen Umsetzung durch die die
Bezüge zahlenden Stellen zu erheblichem Zeitaufwand führen werden."


(...)

Der Erhöhungsprozentsatz für die Grundgehälter und die Ober- und Untergrenzen der Grund
gehaltsspannen für den Auslandszuschlag von 3,36 Prozent stellt dabei sicher, dass in jeder
Besoldungsgruppe und jeder Erfahrungsstufe mindestens eine Erhöhung des Grundgehalts
um 100 Euro erfolgt. Die Umsetzung des Mindestbetrages in dieser Form erfolgt mit Blick auf
das Abstandsgebot des Bundesverfassungsgerichts und zugleich im teilweisen Vorgriff auf
das Erfordernis einer Stärkung der Grundgehälter
im Rahmen der Umsetzung der Rechtspre
chung des Bundesverfassungsgerichts.