Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Gruenhorn

Emdy, du hattest doch im November 2024 Klage in Köln eingereicht falls ich es nicht verwechsle. Hat der Richter oder die Richterin mal irgendetwas unternommen um vielleicht in der Sache voranzukommen? Ich bin erst drei Monate später dran, wobei der Richter sich nicht dazu bewegen lässt, das Thema voran zu bringen. Es sind nach Gerichtsangabe so viele Asylfälle und andere Angelegenheiten, dass aktuell immer noch Verfahren aus dem ersten Halbjahr 2024 terminiert werden.
Hast du Lust mal ein Update zu geben, falls es etwas von dir oder aus deinem Dunstkreis gibt?

emdy

Zitat von: Gruenhorn in Heute um 01:58Emdy, du hattest doch im November 2024 Klage in Köln eingereicht falls ich es nicht verwechsle. Hat der Richter oder die Richterin mal irgendetwas unternommen um vielleicht in der Sache voranzukommen?

Das Gericht hatte wenige Wochen nach Einreichung der Klage beide Parteien zu diversen Stellungnahmen aufgefordert und Akten angefordert. Ein Schriftsatz der Beklagten als inhaltliche Reaktion auf die Klageschrift ist mir nicht zur Kenntnis gegeben worden, weshalb ich davon ausgehe, dass es keine gibt. 

Nach diesem Quickstart ist das Gericht auf Tauchstation gegangen. Dabei hatte der vorsitzende Richter gegenüber der Bezügestelle einen sehr strengen (für uns sehr erbaulichen) Ton angeschlagen. :D

Ich musste mich zu einem möglichen Ruhen des Verfahrens äußern, ein paar Wochen später zu einer möglichen Aussetzung...

Ein Jahr nach dem letzten Kontakt habe ich nach einem Sachstand gefragt. Das war im Frühjahr 2026.  Das Verfahren ruht weder noch ist es ausgesetzt.  Man habe aber einen Haufen ältere, nicht weniger wichtige Klagen vorliegen... Die Beklagte wurde um Stellungnahme zum Gesetzgebungsverfahren gebeten. Ein Schriftsatz hierzu hat mich nicht erreicht. Das Gericht muss sich der Hinhaltetaktik bewusst sein.

Es geht aktuell nicht weiter und ich bin nach dem jüngsten Beschluss auch nicht aufgefordert worden, die Klagebegründung an die neue Rechtsprechung anzupassen.

Ozymandias

"Man habe aber einen Haufen ältere, nicht weniger wichtige Klagen vorliegen.."

Nicht das Problem des Klägers. Wäre theoretisch ein Fall für eine Verzögerungsgrüge.

guzmaro

Es gab ja schöne neue Tabellen beim Bund mit 9-16 % mehr Gehalt ab Mai.

Das ist nun aber alles gestoppt ?
Hatte mir schon Hoffnung gemacht ( A8).

Was denkt ihr wird es nun nur eine Minierhöhung geben ? und  wann wird es soweit etwas sein. Und wird es dann trotzdem ab Mai 2026 also eine Rückzahlung geben?

kleinerluis

Ich denke eine Verzögerungsrüge wird das Gericht und die Beklagte schwer beeindrucken.
Mal fix im Rollcontainer nachgeschaut welche Vorlage zur Reaktion auf die Verzögerungsrüge verwendbar erscheint. Das ist fix abgeschmettert. Da kommt kein Richter, auch nicht bei diesen Temperaturen ins schwitzen.

Alexander79

Zitat von: guzmaro in Heute um 07:17Es gab ja schöne neue Tabellen beim Bund mit 9-16 % mehr Gehalt ab Mai.

Das ist nun aber alles gestoppt ?
Hatte mir schon Hoffnung gemacht ( A8).

Was denkt ihr wird es nun nur eine Minierhöhung geben ? und  wann wird es soweit etwas sein. Und wird es dann trotzdem ab Mai 2026 also eine Rückzahlung geben?
Hä?
Hoffnung als A8?
Als A8 bekommst du unterm Strich keine 10€ Brutto mehr.

Dunkelbunter

Zitat von: Alexander79 in Heute um 07:21Hä?
Hoffnung als A8?
Als A8 bekommst du unterm Strich keine 10€ Brutto mehr.

Wenn nicht verheiratet oder mind. 3 Kinder, dann schon.

guzmaro

Single ohne Kinder.

Normal wären es 10% knapp mehr bei mir gewesen.

Wäre gut wenn das Grundgehalt kräftig angehoben wird.