Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

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Illunis

Zitat von: Rheini in 03.07.2026 10:39Wie wird den deine reale Frau reagieren wenn die ersten fiktiven Kinder geboren werden?
Und das LfF erst, wenn die fiktive Frau in der Lage ist, den leider ausgebliebenen Kinderwunsch für K2 und K3 endlich zu erfüllen.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in 03.07.2026 10:39Wie wird den deine reale Frau reagieren wenn die ersten fiktiven Kinder geboren werden? Anhand des Kaufes des Porzellans für 6 Personen, hat Sie das anscheinend schon eingerechnet.

Und ich dachte, nur ich hätte seltsame Phantasien😅🤣😅! Wenn Du jetzt auch noch fiktive Kinder ins Spiel bringst, dann wird es langsam kompliziert. Der Gedanke, über fiktive Kinder nachzudenken, der könnte für die FM aber interessant werden, wenn man zeitgleich unterstellt, dass diese Kinder auch noch über eigene (selbstverständlich fiktive) Erwerbseinkünfte verfügen😉.
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: Illunis in 03.07.2026 11:45Und das LfF erst, wenn die fiktive Frau in der Lage ist, den leider ausgebliebenen Kinderwunsch für K2 und K3 endlich zu erfüllen.
Dann kommen wir zu folgenden Fragen:

Kann eine fiktive Frau reale Kinder zur Welt bringen?

Sollte die Antwort negativ ausfallen, wovon auszugehen ist, dann kommen wir zu der folgenden Frage:

Kann der DH schon bei fiktiven Säuglingen ein fiktives, anrechnungsfähiges Erwerbseinkommen unterstellen, oder muss er damit warten, bis das betreffende fiktive Kind real ein Alter von 16 Jahren erreicht hat?

Wenn er denn dem fiktiven Kind (wann auch immer) ein fiktives Einkommen zurechnen sollte, kommen wir zur letzten Frage:

Wird dem Beamten, als realem Elternteil des fiktiven Kindes, ein kinderbezogener Familienzuschlag gewährt. Wenn ja, ist der Zuschlag fiktiv oder real zu gewähren?

In diesem Sinne wünscht Schneewitchen allen ein real schönes Wochenende😉
Deus hic finitur

Quasselstrippe

Zitat von: Schneewitchen in 03.07.2026 12:12Dann kommen wir zu folgenden Fragen:

Kann eine fiktive Frau reale Kinder zur Welt bringen?

Sollte die Antwort negativ ausfallen, wovon auszugehen ist, dann kommen wir zu der folgenden Frage:

Kann der DH schon bei fiktiven Säuglingen ein fiktives, anrechnungsfähiges Erwerbseinkommen unterstellen, oder muss er damit warten, bis das betreffende fiktive Kind real ein Alter von 16 Jahren erreicht hat?

Wenn er denn dem fiktiven Kind (wann auch immer) ein fiktives Einkommen zurechnen sollte, kommen wir zur letzten Frage:

Wird dem Beamten, als realem Elternteil des fiktiven Kindes, ein kinderbezogener Familienzuschlag gewährt. Wenn ja, ist der Zuschlag fiktiv oder real zu gewähren?

In diesem Sinne wünscht Schneewitchen allen ein real schönes Wochenende😉

Seid mal nicht so phantasielos...

So wie man ohne Heirat ganz plötzlich zur fiktiven Frau gekommen ist, so können fiktive Kinder auch schlagartig nach der fiktiven Geburt typisierend 16 Jahre alt sein und ein fiktives Erwerbseinkommen besitzen, dafür muss man sicherlich keine 16 Jahre warten. Und wenn die fiktiv alle erfolgreiche Influencer/innen sind, wird das Familieneinkommen fiktiv drastisch nach oben geinfluenced. Der Familienzuschlag bleibt natürlich auch fiktiv, um die Sache konsistent zu halten...

Nur die Auswirkungen des fiktiven Familieneinkommens, die sind real... ein bisschen Realitätssinn muss man sich bewahren in der Welt... in diesem Sinne...



derSchorsch

Zitat von: Shuffle in 03.07.2026 08:05Gut, ich habe jetzt mal nachgerechnet, im Gegensatz zu dem Entwurf vom Bund, wäre bei mir der Unterschied zur neuen Besoldung in Brandenburg überschaubar, es wären brutto aufs Jahr gerechnet (dort hats ja keine Sonderzahlung) ab kommenden Oktober ca. 1800,00 EUR mehr und netto ca. 1000,00, wenn man die Mehrarbeit ins Kalkül einbezieht, nimmt sich das unterm Strich tatsächlich nicht viel bei mir, ...

Magst du deine Rechnung hier mal offenlegen?

Wenn man diese Tabellen allein mit der Grundbesoldung vergleicht, dann verstehe ich nicht, wie du auf jährlich 1800 Euro Unterschied (brutto!) kommst.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/land/tr/2025?id=beamte-brandenburg-2026&matrix=1

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2026&matrix=1

Shuffle

Zitat von: derSchorsch in 03.07.2026 19:56Magst du deine Rechnung hier mal offenlegen?

Wenn man diese Tabellen allein mit der Grundbesoldung vergleicht, dann verstehe ich nicht, wie du auf jährlich 1800 Euro Unterschied (brutto!) kommst.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/land/tr/2025?id=beamte-brandenburg-2026&matrix=1

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2026&matrix=1


Man kann die Monatswerte der Tabellen nicht 1:1 vergleichen, da Bayern eine Sonderzahlung hat, Brandenburg aber nicht und man die natürlich mit einbeziehen muß, man sollte also nicht nur die Tabellen mit den Monatsbeträgen anschauen, sondern den Rechner nutzen und da erhält man z.B. bei A9 Stufe 9, nicht verheiratet, keine Kinder in Bayern ab Oktober ein Jahresbrutto von 54023,39 Stutz und in Brandenburg nach der Prognosetabelle 55720,80 Stutz, das ergibt einen Unterschiedsbetrag von 1697,41 Stutz, kann in anderen Konstellationen vielleicht mehr sein, ich habe jetzt natürlich nicht jede mögliche Einzelfallkonstellation durchgerechnet. Daß Bayern dabei das wesentlich wirtschafts- und finanzstärkere Land ist und die Lebenshaltungskosten im Schnitt und vor allem im südlichen Oberbayern einiges oberhalb Brandenburg liegen, ist klar.

Versuch

Man könnte ja der Besoldungsstelle mitteilen, dass die fiktive Frau zu ihrem Einkommen noch 5 Kinde hat und die Kinderzuschläge einfordern. :)

Schneewitchen

Zitat von: Versuch in 04.07.2026 18:07Man könnte ja der Besoldungsstelle mitteilen, dass die fiktive Frau zu ihrem Einkommen noch 5 Kinde hat und die Kinderzuschläge einfordern. :)
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Zitat von: Versuch in 04.07.2026 18:07Man könnte ja der Besoldungsstelle mitteilen, dass die fiktive Frau zu ihrem Einkommen noch 5 Kinde hat und die Kinderzuschläge einfordern. :)

Ansich eine gute Idee! Die kommen Dir dann aber mit einem Gutachten um die Ecke, wonach fiktive Frauen zwar ein besoldungsrechtlich anrechenbares Einkommen haben können, jedoch niemals reale, und damit berücksichtigungsfähige, Kinder.

Und wenn Du das absurd finden solltest, dann ist das ganz normal und verständlich, denn Du bist ja nur Beamter und damit Kraft Status überhaupt nicht in der Lage,  die absolute Logik eines Politikers auch nur ansatzweise nachzuvollziehen.🤭
Deus hic finitur

die_Axt

Zitat von: Schneewitchen in 30.06.2026 16:01... zahlen keine Steuern ...

Da ist meine Antwort immer, dass man an der Kasse das einfach sagen kann. Die prüfen das nie nach beim abkassieren und man spart sich dann die Umsatzsteuer.

Danach fällt den meisten auf, wie schlau das ist. Oder man kann sich freuen, auch wenn man nicht dabei ist beim nächsten Mal in Supermarkt

Schneewitchen

Zitat von: die_Axt in 04.07.2026 21:23Da ist meine Antwort immer, dass man an der Kasse das einfach sagen kann. Die prüfen das nie nach beim abkassieren und man spart sich dann die Umsatzsteuer.

Danach fällt den meisten auf, wie schlau das ist. Oder man kann sich freuen, auch wenn man nicht dabei ist beim nächsten Mal in Supermarkt

Das stimmt nur bedingt! Ich musste neulich bei Aldi an der Kasse meinen Dienstausweis vorzeigen....
Deus hic finitur

Meier123

bin ich der Einzige, der im Vergleich BY <> BB auf hohe Differenzen komme?

Endstufe A 13 / A15 mit 2 Kindern sind in BB trotz Mietstufe 7 immer rd. 10 Tsd. € brutto mehr.

Das finde ich dann schon heftig.

ExponentialFud

Zitat von: Meier123 in 05.07.2026 15:56bin ich der Einzige, der im Vergleich BY <> BB auf hohe Differenzen komme?

Endstufe A 13 / A15 mit 2 Kindern sind in BB trotz Mietstufe 7 immer rd. 10 Tsd. € brutto mehr.

Das finde ich dann schon heftig.

Postdam ist halt schweineteuer im Vergleich zu München. /s

Beamtenhustler

Zitat von: Meier123 in 05.07.2026 15:56bin ich der Einzige, der im Vergleich BY <> BB auf hohe Differenzen komme?

Endstufe A 13 / A15 mit 2 Kindern sind in BB trotz Mietstufe 7 immer rd. 10 Tsd. € brutto mehr.

Das finde ich dann schon heftig.

Das hab ich doch gemeint. Bayern wird vom ollen Brandenburg in den Schatten gestellt und zwar mit deinem eigenen Geld, durch den Länderausgleich  ;D

Schön ironisch. Wenn wir es nicht ausgeben, dann geben die es aus.

SchrödingersKatze

Und der Kinderharten ist in Brandenburg komplett kostenlos, während wir hier mehrere hundert Euro monatlich zahlen. ::)

Hannes009

Das stimmt nicht, erst ab dem 4. Lebensjahr;)
Und Hort dann auch nicht mehr