TVÖD - Regelung zur AU ab dem ersten Arbeitstag?

Begonnen von Aleksandra, 02.07.2026 10:09

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in 05.07.2026 12:55Wer es übertreibt, wird halt "bestraft".
Nein, da wird nichts bestraft. Da will der Ag nur sauber dokumentiert haben, dass wenn sie die 42 Tage zusammen haben, er die Zahlung zunächst einstellen kann.
Und dann kann die KV halt schauen, ob das korrekt ist.
Aber wenn es keine AUB gibt, dann kann der AG eben nicht die Zahlung einstellen, weil die KV nichts von den 42 Tage weiß.

so ganz salopp gesagt.

Max87

In meinem bisherigen Berufsleben war es immer so das die Firma schon ab den 1.Kranktag eine AU vom Arzt gefordert hat ... (es hat mich eigentlich nie wirklich gestört weil ich es nie anders gekannt habe) erst im öffentlichen Dienst war das für mich anders und es ist schon auffällig das einige Kollegen die 3 Tage gern vor oder nach dem Wochenende oder Urlaub ausreizen und sich krank melden ohne eine Bescheinigung vorzulegen. Wenn wirklich eine AU ab den 1. Tag gefordert werden würde, bezweifele ich das diese Kollegen extra zum Arzt fahren und sich stundenlang in das Wartezimmer setzen werden für eine AU. Sicherlich gibt es im Gegenzug dazu Kollegen die aufgrund einer Erkältung oder Magen/Darm in Zukunft vom Arzt gleich eine Woche krankgeschrieben werden, wo man vorher nur 2-3 Tage "krank" war ohne eine AU-Vorzulegen. Es hat alles sein Für und Wieder.

 


KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin in 05.07.2026 17:42Nein, da wird nichts bestraft. Da will der Ag nur sauber dokumentiert haben, dass wenn sie die 42 Tage zusammen haben, er die Zahlung zunächst einstellen kann.
Und dann kann die KV halt schauen, ob das korrekt ist.
Aber wenn es keine AUB gibt, dann kann der AG eben nicht die Zahlung einstellen, weil die KV nichts von den 42 Tage weiß.

so ganz salopp gesagt.

Jap, ist ja aber schon eine Art "Bestrafung"

Würde der AG das nicht machen, würde der AN hierdurch ja nie in das Krankengeld rutschen bzw. aus der Entgeltfortzahlung heraus.

KlammeKassen

Zitat von: Max87 in 05.07.2026 17:57In meinem bisherigen Berufsleben war es immer so das die Firma schon ab den 1.Kranktag eine AU vom Arzt gefordert hat ... (es hat mich eigentlich nie wirklich gestört weil ich es nie anders gekannt habe) erst im öffentlichen Dienst war das für mich anders und es ist schon auffällig das einige Kollegen die 3 Tage gern vor oder nach dem Wochenende oder Urlaub ausreizen und sich krank melden ohne eine Bescheinigung vorzulegen. Wenn wirklich eine AU ab den 1. Tag gefordert werden würde, bezweifele ich das diese Kollegen extra zum Arzt fahren und sich stundenlang in das Wartezimmer setzen werden für eine AU. Sicherlich gibt es im Gegenzug dazu Kollegen die aufgrund einer Erkältung oder Magen/Darm in Zukunft vom Arzt gleich eine Woche krankgeschrieben werden, wo man vorher nur 2-3 Tage "krank" war ohne eine AU-Vorzulegen. Es hat alles sein Für und Wieder.

 



Die Frage ist, warum lässt sich dein Arbeitgeber das bieten?

Also ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und bei uns gab es solche Leute auch. Die dürfen jetzt ab Tag 1 ein Attest abgeben. Merkwürdigerweise fehlen die jetzt so gut wie nie mehr 1-3 Tage....

Man stellt so halt alle unter Generalverdacht. Außerdem kann der Arbeitgeber das heute schon tun, warum muss das Gesetz also extra geändert werden?

Man sollte nicht die Leute bestrafen, bei denen das vielleicht 1, maximal 2 Mal im Jahr zum Tragen kommt.

Zudem führt dies zu steigenden GKV Kosten und auch extrem viel Bürokratie... und zu weiterer Überlastung von Ärzten... insbesondere in Verbindung mit Abschaffung der telefonischen Krankschreibung

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in 05.07.2026 19:17Jap, ist ja aber schon eine Art "Bestrafung"

Würde der AG das nicht machen, würde der AN hierdurch ja nie in das Krankengeld rutschen bzw. aus der Entgeltfortzahlung heraus.
Nun, wenn du es als Bestrafung ansiehst, das der AG nicht freiwillig mehr zahlt, als er muss...
Umgekehrt könnte man auch sagen, er möchte nur verhindern, dass der AN illegal sich bereichert und so damit einer Bestrafung entgeht.😇

ProfTii

Es gibt halt auch Erkrankungen, bei denen man die bisherige Karenzzeit gerne genutzt hat, um überhaupt mit der Symptomatik klar zu kommen. Bei Erbrechen und Durchfall sitzt man nicht wirklich gerne im Wartezimmer und bei Migräne mit Aura ist es einem unter Umständen gar nicht erst möglich. Nicht alle Praxen bieten Hausbesuche an, was dann gerade im ländlichen Raum problematisch werden könnte.
Da ist dann der Besuch beim Arzt am 2. oder 3. Tag der Erkrankung schon wieder (für einen selbst) zumutbar, davor für die Genesung vllt sogar eher hinderlich.

ich1974

Manche AG benötigen auch die AUB um den Lohnausfall mit der Versicherung abzurechnen. Kleine AG bekommen da 80% der Lohnkosten erstattet.

ImöDBeschäftigt

Zitat von: ProfTii in 06.07.2026 10:32Es gibt halt auch Erkrankungen, bei denen man die bisherige Karenzzeit gerne genutzt hat, um überhaupt mit der Symptomatik klar zu kommen. Bei Erbrechen und Durchfall sitzt man nicht wirklich gerne im Wartezimmer und bei Migräne mit Aura ist es einem unter Umständen gar nicht erst möglich. Nicht alle Praxen bieten Hausbesuche an, was dann gerade im ländlichen Raum problematisch werden könnte.
Da ist dann der Besuch beim Arzt am 2. oder 3. Tag der Erkrankung schon wieder (für einen selbst) zumutbar, davor für die Genesung vllt sogar eher hinderlich.
Genau! Ist wirklich die Frage, wie das dann umgesetzt wird. Also wann die AU beim AG vorliegen muss und wie die Ärzte auch tatsächlich rückwirkend krankschreiben (dürfen).

kittyka

Zitat von: MoinMoin in 05.07.2026 11:29So, so ich kenne keinen Ag, der das durchgängig verlangt, sondern nur welche es punktuell verlangen, aber du bist ja schon weit rumgekommen

Ich schrieb lediglich, dass es oft so verlangt wird.
Von durchgehend war auch nicht die Rede.

Zitat von: MoinMoin in 05.07.2026 11:29Also bei meiner Gattin, die in der PW arbeite, gibt es dieses öD Ding extrem..... aber du kennst dich offenbar gut aus in der pW

Dann war deine Gattin in wievielen Arbeitsplätzen?
Es wäre nett, wenn du bei sachlichen Antworten bleibst und nicht unnötig stichelnde Kommentare dranhängst.
Oder arbeitest du im Finanzamt? Dann wäre es allerdings in Ordnung, weil es dort zum normalen Umgangston gehört.





MoinMoin

Meine Antworten haben die gleiche sachliche Höhe wie deine Aussagen.
Wenn du mit Behauptungen daher kommst, dann lasse es bitte zu, dass ich auch auf diesem Niveau dir antworte und maule dann nicht unsachlich rum.

Und nein, ich arbeite nicht beim Finanzamt und nicht auf der Ebene Finanzamt.

und meine Gattin hat das Dutzend nicht ganz voll und Du?

und das stichelnde an meinen Kommentaren ist nur die Reaktion deiner stichelnden/absoluten Wortwahl.

So wie es in den Wald rein.....

AlterSchwedeMUC

Kurz angemerkt: Bei den 6 unterschiedlichen Arbeitgebern, bei denen ich vor meinem Einstieg in den öD beschäftigt war, gab es bei allen die gleiche allgemeine Regelung: AUB ab dem 3. Krankheitstag. In (begründeten) Einzelfällen wurde AUB ab dem 1. Tag angeordnet.

In München wird sich für die Beschäftigten der Stadt wohl nichts ändern:

https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/muenchen-lehnt-plaene-zu-strengerer-krankschreibung-ab-art-1141908

kittyka

Zitat von: MoinMoin in 06.07.2026 22:13und das stichelnde an meinen Kommentaren ist nur die Reaktion deiner stichelnden/absoluten Wortwahl.

So wie es in den Wald rein.....

Sein eigenes Verhalten damit zu begründen, weil andere das ja auch machen ist aber schon recht schwach.

MoinMoin

Zitat von: kittyka in 07.07.2026 04:28Sein eigenes Verhalten damit zu begründen, weil andere das ja auch machen ist aber schon recht schwach.
Ich habe nicht andere mit hineingezogen, sondern nur versucht dir etwas zu erläutern.
Und ja, lieber schwach und erfolgreich, als ...
Oje, schon wieder was persönliches, sorry.

BAT

Habe jetzt endlich Mayberitt Illner mit Merz zu Ende geschaut. Falls das hier noch nicht gepostet wurde: er sagt ganz klar, es muss ja nicht am ersten Tag vorliegen, sondern für den ersten Tag muss eine AU ausgestellt werden.

MoinMoin

Zitat von: BAT in 07.07.2026 08:55Habe jetzt endlich Mayberitt Illner mit Merz zu Ende geschaut. Falls das hier noch nicht gepostet wurde: er sagt ganz klar, es muss ja nicht am ersten Tag vorliegen, sondern für den ersten Tag muss eine AU ausgestellt werden.
und dazu muss man im Regelfall am ersten Tag zum Arzt (wer mit gebrochenen Beinen auf der Straße liegt nicht unbedingt) aber wer kotzend über der Schüssel hängt schon, denn am nächsten Tag ist die Lebensmittelvergiftung vorbei und der Arzt kann nichts diagnostizieren.

Also immer schön Selfies machen und dokumentieren.....