Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

hf4om

ist denn schon etwas über das Gesetzgebungsverfahren bekannt oder kommt die Vorlaufzeit von knapp einem Jahr (war ja schon vor den TV-L Verhandlungen als man uns unsere Wertschätzung ausgedrückt hat) zu überraschend, sodass wir wieder mal damit rechnen können, einige Monate später erst unser Geld zu kriegen?

AltStrG

Zitat von: hf4om in Heute um 07:19ist denn schon etwas über das Gesetzgebungsverfahren bekannt oder kommt die Vorlaufzeit von knapp einem Jahr (war ja schon vor den TV-L Verhandlungen als man uns unsere Wertschätzung ausgedrückt hat) zu überraschend, sodass wir wieder mal damit rechnen können, einige Monate später erst unser Geld zu kriegen?

Bitte den Thread lesen.

Dichtgestalt

Zitat von: eVo in Gestern um 21:08Wie sich Bayern seine ,,verfassungskonforme" Besoldung schönrechnet

Füracker sagt, die bayerische Besoldung sei verfassungskonform, ,,nach fachlich fundierten Berechnungen auf Basis aller verfügbaren Daten". Man muss die Zahlen aus der Antwort auf die Anfrage Drs. 19/11335 nur mal mit den amtlichen Quellen abgleichen, um zu sehen: ,,alle verfügbaren Daten" heißt hier ,,die, die am besten passen". Drei Punkte.

1. Das Median-Einkommen wird kleingerechnet.
Die Antwort setzt für 2025 ein Äquivalenzeinkommen von 2.388,76€ an (S. 4). Woher der Wert kommt, verrät die Regierung selbst (S. 3): Sie nimmt den 2024er-Wert und schreibt ihn ,,mangels verfügbarer statistischer Daten" um 2,94 % fort. 2.320,54 € × 1,0294 = 2.388,76 €. Sauber gerechnet.
Dumm nur: Die Daten sind seit Mai verfügbar. Dieselbe amtliche Statistik weist für Bayern 2025 einen Ist-Wert von 2.420,48 € aus (Mikrozensus 2025, Tabelle A7.1 der Statistischen Ämter). Man rechnet also mit einer Prognose, die 32 € im Monat unter dem echten Wert liegt. Mit dem tatsächlichen Wert läge die Prekaritätsschwelle rund 700 € höher im Jahr — und der stolz verkündete Puffer von ,,fast 3.300 Euro" schrumpft entsprechend.

2. Der Krankenkassenbeitrag halbiert sich — je nachdem, was gerade gebraucht wird.
Hier wird's dreist. Für exakt denselben Beamten — A3/Stufe 2, verheiratet, zwei Kinder — setzt die Regierung völlig unterschiedliche KV-Beiträge an:

Aktuelle Anfrage (Drs. 19/11335, S. 4), wo ein hohes Netto den Abstand zur Schwelle vergrößern soll: 4.178,28 €.
Gesetzentwurf 2024/2025 (Drs. 19/1555, S. 50), 7.764,00 €.

Über 3.500 € Unterschied, gleicher Beamtentyp, ein einziger Abzugsposten. Und zufällig immer genau in die Richtung, die man gerade braucht. Ja, es sind zwei verschiedene Prüfmaßstäbe — aber der PKV-Beitrag einer A3-Familie ändert sich nicht dadurch, welchen Verfassungstest man gerade fährt. Welcher Tarif hinter den 4.178 € steckt? Steht nicht drin. Frage 1.3 wollte genau das wissen.

3. Und obendrauf noch das steueroptimierte Familienmodell.
Die Anfrage setzt für den Beamten 2.748 € Lohnsteuer auf 42.532 € Brutto an — eine Quote von 6,5 %. Das geht nur mit Steuerklasse III, also vollem Ehegattensplitting. Und gleichzeitig rechnet man ein Ehegatteneinkommen von 14.307 € netto dazu. Heißt: Man nimmt den Splitting-Vorteil des Alleinverdieners und das Zweiteinkommen des Doppelverdieners — die günstigste Kombi, die sich basteln lässt. Während bundesweit übers Ende des Splittings geredet wird, hängt die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung ausgerechnet am maximalen Splitting-Vorteil.

Fazit:
Jede einzelne Annahme lässt sich vielleicht noch irgendwie begründen. Das Muster ist der Skandal: Überall, wo Spielraum ist, greift die Regierung zur Variante, die die Besoldung besser aussehen lässt. Das ist keine ergebnisoffene Prüfung, das ist eine Rechnung vom Wunschergebnis her rückwärts aufgezogen.
Passt auch zum Zeitplan: Laut Antwort (S. 6) wurde die ganze Prüfung am 19. November 2025 — dem Tag der Urteilsverkündung — begonnen und lief ,,bis kurz vor Veröffentlichung der ersten Einschätzung". Einen dreistufigen Verfassungsmaßstab an einem einzigen Tag anstoßen und die Ergebnisse nur ,,StMFH-intern" ablegen — na dann.

Quellen:

Drs. 19/11335 Seite 4:
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0011335.pdf

Drs. 19/1555 Seite 50
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/by/by-d-19-1555.pdf

Medianwerte in Register A7.1 der Statistischen Ämter (statistikportal.de)
https://www.statistikportal.de/sites/default/files/2026-05/A7%20Mediane%20und%20Armutsgef%C3%A4hrdungsschwellen.xlsx


Die Verwerfungen zwischen diesen beiden Berechnungen hatte ich schon bereits vor einiger Zeit gepostet  ;D
War leider wegen der Formatierung nicht sonderlich leserlich. Schön, dass es noch jemandem aufgefallen ist. Die Problematik sollte auch in bbb-Kreisen mittlerweile bekannt sein.
Man erkennt aber daran, dass die Luft für den Dienstherren dünn wird. War die Berechnung des Partnereinkommens bzw. der KVPV-Beiträge zunächst als allgemeingültiges Regelmodell gedacht und alles andere was davon abweicht nur unbedeutende Einzelfälle, so wird in der neuen Berechnung der angedachte Regelfall neu definiert.
Die Berechnung macht demnach nur Sinn, wenn es sich um einen Beamten handelt, der mit einem Ehepartner verheiratet ist, der sich für Brutto um die 22.500€ in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befindet. Dies ist klar erkennbar an der Höhe der Versicherungsbeiträge (während in der Begründung zum Besoldungsgesetz die KVPV für eine gesamte Familie + Beihilfe gedacht waren, so ist der Betrag der Rechtfertigungsbegründung nur noch für die KVPV für den Beamten alleine ausreichend). Sämtliche andere Fälle sind damit nicht abbildbar, z.B.
- Ehegatte befindet sich im Minijob, ist nicht in der GKV (hier könnten auch keine 22.500€ angerechnet werden)
- Ehegatte ist selbst Beamter
- Ehegatte ist Selbständig (mit eigener Pflicht zur KVPV)
- Ehegatte kann keiner Erwerbstätigkeit nachgehen (z.B. während der Kinderbetreuung nach der Elternzeit)

Es kann hier in keinem Fall mehr der Gedanke sein, dass das Partnereinkommen in dieser Berechnung einen Regelfall abbildet. Diesen Beweis wäre der Dienstherr schuldig.
Ab welcher Größenzahl liegt denn ein Regelfall überhaupt vor? Ich schätze jetzt mal vorsichtig, dass unter die aufgezählten Konstellation 25% der Beamtenfamilien fallen. Das können keine Einzelfälle mehr sein.

Ich werfe auch mal das folgende Beispiel in den Raum:
Der Beamte hat einen Beamtenehegatten. Da die Besoldung des Beamten nicht ausreichend ist, muss der Beamtenehegatte neben der Kinderbetreuung in 35%-Teilzeit arbeiten gehen und verdient ca. 10.000€ netto.
Der Dienstherr alimentiert also den Beamten nicht voll und erhält dafür neben einem 100%-Beamten noch zusätzlich einen 35%-Beamten für 100% der Alimentation.
Frage: zu wieviel wird der Ehegattenbeamte für seine Teilzeittätigkeit alimentiert? Zu 0%
Kann das richtig sein?

derSchorsch

Zitat von: eVo in Gestern um 21:08Wie sich Bayern seine ,,verfassungskonforme" Besoldung schönrechnet

Füracker sagt, die bayerische Besoldung sei verfassungskonform, ,,nach fachlich fundierten Berechnungen auf Basis aller verfügbaren Daten". Man muss die Zahlen aus der Antwort auf die Anfrage Drs. 19/11335 nur mal mit den amtlichen Quellen abgleichen, um zu sehen: ,,alle verfügbaren Daten" heißt hier ,,die, die am besten passen". Drei Punkte.

1. Das Median-Einkommen wird kleingerechnet.
Die Antwort setzt für 2025 ein Äquivalenzeinkommen von 2.388,76€ an (S. 4). Woher der Wert kommt, verrät die Regierung selbst (S. 3): Sie nimmt den 2024er-Wert und schreibt ihn ,,mangels verfügbarer statistischer Daten" um 2,94 % fort. 2.320,54 € × 1,0294 = 2.388,76 €. Sauber gerechnet.
Dumm nur: Die Daten sind seit Mai verfügbar. Dieselbe amtliche Statistik weist für Bayern 2025 einen Ist-Wert von 2.420,48 € aus (Mikrozensus 2025, Tabelle A7.1 der Statistischen Ämter). Man rechnet also mit einer Prognose, die 32 € im Monat unter dem echten Wert liegt. Mit dem tatsächlichen Wert läge die Prekaritätsschwelle rund 700 € höher im Jahr — und der stolz verkündete Puffer von ,,fast 3.300 Euro" schrumpft entsprechend.

2. Der Krankenkassenbeitrag halbiert sich — je nachdem, was gerade gebraucht wird.
Hier wird's dreist. Für exakt denselben Beamten — A3/Stufe 2, verheiratet, zwei Kinder — setzt die Regierung völlig unterschiedliche KV-Beiträge an:

Aktuelle Anfrage (Drs. 19/11335, S. 4), wo ein hohes Netto den Abstand zur Schwelle vergrößern soll: 4.178,28 €.
Gesetzentwurf 2024/2025 (Drs. 19/1555, S. 50), 7.764,00 €.

Über 3.500 € Unterschied, gleicher Beamtentyp, ein einziger Abzugsposten. Und zufällig immer genau in die Richtung, die man gerade braucht. Ja, es sind zwei verschiedene Prüfmaßstäbe — aber der PKV-Beitrag einer A3-Familie ändert sich nicht dadurch, welchen Verfassungstest man gerade fährt. Welcher Tarif hinter den 4.178 € steckt? Steht nicht drin. Frage 1.3 wollte genau das wissen.

3. Und obendrauf noch das steueroptimierte Familienmodell.
Die Anfrage setzt für den Beamten 2.748 € Lohnsteuer auf 42.532 € Brutto an — eine Quote von 6,5 %. Das geht nur mit Steuerklasse III, also vollem Ehegattensplitting. Und gleichzeitig rechnet man ein Ehegatteneinkommen von 14.307 € netto dazu. Heißt: Man nimmt den Splitting-Vorteil des Alleinverdieners und das Zweiteinkommen des Doppelverdieners — die günstigste Kombi, die sich basteln lässt. Während bundesweit übers Ende des Splittings geredet wird, hängt die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung ausgerechnet am maximalen Splitting-Vorteil.

Fazit:
Jede einzelne Annahme lässt sich vielleicht noch irgendwie begründen. Das Muster ist der Skandal: Überall, wo Spielraum ist, greift die Regierung zur Variante, die die Besoldung besser aussehen lässt. Das ist keine ergebnisoffene Prüfung, das ist eine Rechnung vom Wunschergebnis her rückwärts aufgezogen.
Passt auch zum Zeitplan: Laut Antwort (S. 6) wurde die ganze Prüfung am 19. November 2025 — dem Tag der Urteilsverkündung — begonnen und lief ,,bis kurz vor Veröffentlichung der ersten Einschätzung". Einen dreistufigen Verfassungsmaßstab an einem einzigen Tag anstoßen und die Ergebnisse nur ,,StMFH-intern" ablegen — na dann.

Quellen:

Drs. 19/11335 Seite 4:
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0011335.pdf

Drs. 19/1555 Seite 50
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/by/by-d-19-1555.pdf

Medianwerte in Register A7.1 der Statistischen Ämter (statistikportal.de)
https://www.statistikportal.de/sites/default/files/2026-05/A7%20Mediane%20und%20Armutsgef%C3%A4hrdungsschwellen.xlsx

KI generiert? Dann bitte zumindest entsprechend kennzeichnen.

highperformer

Zitat von: derSchorsch in Heute um 13:33KI generiert? Dann bitte zumindest entsprechend kennzeichnen.

Das klingt nicht nach dem typischen KI-Schreibstil.