Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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AltStrG

Hören wir doch mal, was Frau Färber (die ALLE in der Sache fragen) zu sagen hat:

https://www.spiegel.de/panorama/beamtenbesoldung-wie-gisela-faerber-fuer-hoehere-beamtengehaelter-sorgt-a-c7f591e0-d3c0-4bec-87d0-3d13bca50ab1

Zitat:
Wenn der Beamtenbund Zahlen braucht zum Vergleich von Gehältern, dann fragt er bei Gisela Färber nach. Wenn Ministerien Grundlagen benötigen, um die Besoldung von Staatsdienern zu bewerten, dann kommen die von Gisela Färber. Wenn das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat, ob die Beamten genug verdienen, dann stützt es sich auf Daten von Gisela Färber.

»Beamtenbesoldungsberechnerin« könnte man sie nennen, ein Wort mit zehn Silben, und das wäre eine angemessen umständliche Bezeichnung für ihr umständliches Fachgebiet. Färber, 71, Finanzwissenschaftlerin und Professorin im Unruhestand, dürfte zu den wenigen Personen im Land gehören, die das System der Beamtenbesoldung noch durchblicken – vielleicht ist sie auch die Einzige. »Wir haben 1996 mit dem Datensammeln angefangen«, sagt sie. Und seit 30 Jahren hat sie nicht damit aufgehört.

»Da steckt alles drin«, sagt sie fröhlich und zeigt auf einen schwarzen Laptop älteren Baujahrs, der aufgeklappt auf ihrem Wohnzimmertisch steht. Zum Gespräch empfängt sie zu Hause in Düsseldorf-Stockum, einem ruhigen Wohnviertel mit gepflegten Vorgärten. Färber hat zwei Wassergläser und frische Blumen auf den Wohnzimmertisch gestellt, hinter ihr hängt eine gerahmte Flusslandschaft in Öl.

Mithilfe von Färbers Daten brachten die Verfassungsrichter vor ein paar Monaten große Teile der Beamtenbesoldung in Berlin zur Implosion – und lösten damit eine Kettenreaktion aus.

Die Finanzwissenschaftlerin hatte auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts zunächst die Brutto-Jahresgehälter der Beamtinnen und Beamten in der Berliner Landesverwaltung ermittelt. Das Ergebnis war für das Gericht eindeutig: Insbesondere die unteren Besoldungsgruppen in Berlin seien über Jahre zu schlecht bezahlt worden. Teilweise viel zu schlecht.

Der Beschluss löste ein kleines Erdbeben aus. »Besoldung über Jahre verfassungswidrig«, titelte der Berliner »Tagesspiegel«. »Das ist Wahnsinn«, hielt die »Welt« fest und prognostizierte: »Auf Beamte wartet eine sagenhafte Gehaltserhöhung.«

Seit April 2025 beträgt Ihr Monatsbrutto 2788,20 €. Ursprünglich hatte die Bundesregierung zum 1. Mai 2026 eine Erhöhung auf 2866,27 € vorgesehen. Ein Gesetzentwurf des Innenministeriums, in den nun auch die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts eingearbeitet worden sein sollen, würden diesen Betrag noch erhöhen, bei Ihnen auf eine Besoldung von 3107,26 €. Weitere Zuschläge, Ausnahmen oder Besonderheiten wie die Erhöhungsbeträge der Besoldungsgruppen sind nicht berücksichtigt.

Das Verfassungsgericht hatte in seinem Beschluss festgelegt, dass ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern grundsätzlich nicht weniger verdienen dürfe als 80 Prozent eines nach komplizierten Vorgaben gewichteten mittleren Haushaltseinkommens in der jeweiligen Region. Diese Vorgabe bezeichnen die Richter als »Prekaritätsschwelle«, als Grenze, hinter der ein »reales Armutsrisiko« lauere.

In Berlin lag diese Schwelle im Jahr 2020 bei einem Netto-Jahreseinkommen von rund 40.420 Euro. Zehntausende Beamte in der Berliner
Landesverwaltung hatten weniger bekommen. Bis spätestens Ende März 2027 müsse die Hauptstadt das korrigieren und die Beamten »amtsangemessen« bezahlen, so die Verfassungsrichter.

»Das kann man eigentlich niemandem erklären«
Während Gisela Färber durch ihre Tabellen scrollt, schüttelt sie hin und wieder den Kopf: »Das ist schon ungewöhnlich«, sagt sie dann. Oder: »Das kann man eigentlich niemandem erklären.«

Tabellen mit roten und schwarzen Ziffern erscheinen auf dem Bildschirm. Und die roten Zahlen in Färbers Computer sind es, die derzeit die Finanzpolitiker nervös machen. In diesen Tabellen kann man zum Beispiel sehen, wie viel Geld ein Brandrat der Kölner Feuerwehr im Monat bekommt und wie viel eine Hamburger Studienrätin. Färber kann sich anzeigen lassen, wie sich diese Gehälter im Vergleich zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten oder den Durchschnittsgehältern in den vergangenen 30 Jahren entwickelt haben. Wenn die Ziffern auf ihrem Laptop rot leuchten, haben die Beamten den Kürzeren gezogen.

Nach dem Karlsruher Machtwort beugten sich auch in anderen Landeshauptstädten und im Bund die zuständigen Minister über den Gerichtsbeschluss und begannen zu rechnen. Viele kamen zum Ergebnis, dass auch sie die Messlatte reißen, die das Gericht vorgegeben hatte. Einige Länder wie Hessen, Thüringen, Schleswig-Holstein oder auch der Bund haben daher schon Gesetzentwürfe für Neuregelungen mit teilweise kräftigen Gehaltserhöhungen für Beamtinnen und Beamte ausgearbeitet. Andere tüfteln noch. Aber klar ist schon heute: Die Korrekturen werden einige Milliarden Euro Steuergeld verschlingen.

Auch für die Bundesregierung wird es teuer. Rund 3,5 Milliarden Euro mehr als bisher wird sie wohl künftig pro Jahr ausgeben müssen, um neben den ohnehin anstehenden Besoldungserhöhungen auch die Vorgaben der Karlsruher Richter einzuhalten. Thüringen kalkuliert mit zusätzlichen Kosten von mehr als 200 Millionen Euro, Schleswig-Holstein mit rund 500 Millionen. In Hessen werden die jährlichen Zusatzausgaben über 750 Millionen Euro betragen, verkündete Landesinnenminister Roman Poseck (CDU). Die Bezüge der hessischen Beamten erhöhten sich dadurch innerhalb von knapp anderthalb Jahren um fast 14 Prozent, sagte Poseck: »Das ist eine Steigerung, die den Haushalt an die Belastungsgrenze bringt.«

Hohe Pensionen
Der Allgemeinheit ist das schwer zu vermitteln, gelten doch Beamte ohnehin schon als privilegiert. Aktuell wird denn auch debattiert, ob Beamte künftig wieder in die Rentenversicherung einzahlen müssen, wie es die Rentenkommission der Bundesregierung nahelegt und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) fordert. Bislang zahlt der Staat seinen Dienern auch nach ihrer aktiven Berufszeit bis zu 71,75 Prozent des zuletzt erreichten Gehaltsniveaus als Pension – also in den meisten Fällen weitaus mehr, als Durchschnittsrentner je erwarten können. Andere, wie Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) denken wegen der stark steigenden Kosten über Stellenstreichungen im öffentlichen Dienst nach. Und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann forderte bereits einen radikalen Schnitt: Der Staat solle Beamtinnen und Beamte künftig nur noch für seine Kernaufgaben wie Polizei oder Zoll einstellen.

Gisela Färber kann die Sorge über wachsende Ausgaben für Staatsdiener verstehen. »Man kann natürlich darüber streiten, ob Lehrer oder Professoren unbedingt Beamte sein müssen.« Aber sie warnt auch vor einer Neid-Debatte. »Dazu ist das Thema zu wichtig«, sagt sie.

Denn: Längst nicht alle Beamten verdienen wie Krösus. Färber scrollt jetzt durch einen Wust von Gehaltstabellen mit Kürzeln für Besoldungsgruppen, die für Laien klingen wie Fernstraßen: A7, A15, B3, W2. Hinter dem Kürzel A5 steckt das Grundgehalt einer Justiz-Wachtmeisterin, und das steigt in Berlin auch nach mehr als 20 Dienstjahren auf kaum mehr als 3300 Euro brutto im Monat.

Wer in welche Besoldungsgruppe kommt, entscheidet sich zunächst nach rein formalen Gesichtspunkten. Ein Hauptschulabschluss reicht nur für eine der unteren Besoldungsgruppen mit niedrigen Grundgehältern wie A4 oder A5 – ganz unabhängig davon, wie engagiert die Stelleninhaber ihre Aufgaben wahrnehmen.

Amtszulagen, Funktionszulagen, Ausgleichszulagen, Erschwerniszulagen

Enorme Unterschiede ergeben sich dagegen je nach Dienstort. Eine Lehrerin in der Besoldungsgruppe A13 verdient beispielsweise in Bayern erheblich mehr als ihre Kolleginnen im Saarland, in Hamburg oder in Sachsen-Anhalt. Auch bei der Zuordnung zu den Besoldungsgruppen gibt es Unterschiede: Manche Länder bezahlen Grundschullehrer nach A12, andere gönnen ihnen die höhere Einstufung in A13. Der Unterschied kann deutlich mehr als 500 Euro im Monat ausmachen.

Hinzu kommen noch »Erfahrungsstufen«, also Dienstjahre. Sie garantieren den meisten Beamten regelmäßige Gehaltserhöhungen im Abstand von einigen Jahren, unabhängig von Beförderungen und Leistungsnachweisen. Einige Länder haben bis zu zehn verschiedene Erfahrungsstufen für ihre A-Besoldungsgruppen.
Und dann kommen noch die berühmten Zuschläge und Zulagen obendrauf. Es gibt Amtszulagen, Funktionszulagen, Ministerialzulagen, Ausgleichszulagen, Familienzuschläge, Stellenzulagen, Leistungszulagen, Erschwerniszulagen, Zulagen für Dienste zu besonderen Zeiten, Vertretungszulagen, Auslandszuschläge – um nur die wichtigsten zu nennen.

Mehr Zuschlag als Grundgehalt
»Die Zuschläge dürfen in der Debatte über Beamtengehälter nicht vergessen werden«, sagt Färber. Sie könnten einen großen oder sogar den größten Teil der Vergütung ausmachen. In Nordrhein-Westfalen könnten verheiratete Beamte mit vier Kindern und einer Wohnung in Städten mit hohem Mietpreisniveau wie Köln zusätzlich zum Grundgehalt noch mehr als 3200 Euro monatlich als »Familienzuschlag« bekommen. »Damit ist der Zuschlag höher als das Grundgehalt in der niedrigsten Besoldungsgruppe«, sagt Färber.

Gisela Färber schenkt Wasser nach und lehnt sich zurück. Schon als junge Wissenschaftlerin habe sie angefangen, sich mit dem öffentlichen Dienst zu beschäftigen, sagt sie. In den Achtzigerjahren war sie in Darmstadt Mitarbeiterin bei Bert Rürup, dem Erfinder einer staatlich geförderten Variante der privaten Altersvorsorge, der »Rürup-Rente«. In Speyer forschte sie dann zur Altersvorsorge von Beamten. Sie sammelte Daten dazu, wie sich die öffentlichen Verwaltungen in den Siebziger- und Achtzigerjahren aufblähten. Und sie beschrieb, welche Folgen es hatte, wenn die zusätzlich eingestellten Beamten 35 Jahre später in den Ruhestand gehen: »Ich habe die Pensionswelle damals schon vorausberechnet«, sagt Färber, »das war 1987.«

Sie kam zum Schluss, dass die Länder und der Bund unbedingt umfassende Vorsorge treffen und Rücklagen bilden müssten, um die Altersbezüge und Beihilfen für Ruheständler in Zukunft bezahlen zu können. Leider, sagt Färber, sei diese Vorsorge fast überall sehr bescheiden ausgefallen oder oftmals nach einigen Jahren für aktuelle Ausgaben verfrühstückt worden.

»Ich habe die Pensionswelle damals schon vorausberechnet«

Dass die Beamtenbesoldung seitdem so undurchsichtig geworden ist, habe viel mit der Föderalismusreform zu tun, sagt Färber. Vor rund 20 Jahren hatten die Bundesländer durchgesetzt, die Entlohnung ihrer Beamten selbst regeln zu können. Seitdem sei überall an Sondervorschriften, Zuschlägen, Laufbahngestaltungen und Beihilferegelungen herumgeschraubt worden. Und wenn es im Landeshaushaltsplan eng wurde, fielen Besoldungserhöhungen auch einfach mal aus.

Das ist ein Grund dafür, warum inzwischen so viele Beamtinnen und Beamte in Deutschland gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Besoldung klagen – nicht nur in Berlin. Am Bundesverfassungsgericht sind nicht weniger als 67 weitere Verfahren zu Besoldungsregelungen anhängig, so eine Sprecherin des Gerichts auf SPIEGEL-Anfrage. Manche Klagen reichen bis weit in die Vergangenheit zurück. In einem Verfahren aus Brandenburg geht es um die Bezahlung von Richterinnen und Richtern in den Jahren 2004 bis 2016.

Dazu kommen Verfahren, die noch bei den Verwaltungsgerichten der Länder liegen. Allein in Nordrhein-Westfalen haben nach Angaben des Beamtenbunds im vergangenen Jahr rund 100.000 Bedienstete Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Einige dieser Fälle könnten irgendwann auch in Karlsruhe landen.
Ideen aus dem alten Preußen

Aber warum werden Beamte eigentlich so besonders besoldet? Warum überlässt man sie nicht einfach dem Markt, wie alle anderen auch? Die Sonderrolle der Beamten und ihrer Versorgung habe historische Wurzeln, erklärt Färber. Schon im frühen Mittelalter hätten Fürsten und Könige vertrauenswürdige Ministerialbeamte mit lukrativen Versorgungszusagen an sich gebunden. 1794 habe dann Friedrich-Wilhelm II. die »Rechte und Pflichten der Diener des Staates« in seinem Preußischen Landrecht festgeschrieben. Dadurch wurde zum Gesetz, dass der Staat seine Diener als Gegenleistung für treue Dienste und den Verzicht auf Streik und Arbeitsverweigerung bis an ihr Lebensende angemessen zu versorgen habe. »Alimentationsprinzip« nennen das Verfassungsrechtler.

In der Bundesrepublik haben es diese Ideen aus dem alten Preußen bis ins Grundgesetz geschafft, Artikel 33, Absatz 5: Das öffentliche Dienstrecht sei »unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln«, heißt es dort. Die Verfassungsrichter leiten aus diesem dürren Satz ihre Aufgabe ab, darüber zu wachen, dass Beamte und ihre Familien »frei von existenziellen finanziellen Sorgen« leben können.

Worauf das Verfassungsgericht auch großen Wert legt: dass immer genug Abstand zwischen den unteren und den jeweils höheren Besoldungsgruppen im öffentlichen Dienst bleibt. Die Folge: Wenn die niedrigen Besoldungen auf Geheiß des Gerichts angehoben werden müssen, setzen sich die Erhöhungen kaskadenartig bis ganz nach oben fort – bis hin zu den Grundgehältern von Staatssekretären und Verfassungsrichtern, die nach einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums nun bei 17.030,76 Euro brutto pro Monat liegen sollen – plus Zulagen.

17.030,76 Euro brutto pro Monat, plus Zulagen

Dieses vom Verfassungsgericht geforderte »Abstandsgebot« führe manchmal dazu, dass die Bestverdiener im öffentlichen Dienst am Ende mit größeren Gehaltssprüngen bedacht werden als jene Beamten, deren niedrige Gehälter die Erhöhungen ausgelöst haben, sagt Färber. »Da herrscht leider viel Willkür«, sagt die Expertin.

Das bringt Färber zum umstrittenen Thema Familienzuschläge. Das Verfassungsgericht habe vor einigen Jahren auf Extrazahlungen für Familien gedrängt, um zu verhindern, dass kinderreiche Beamtinnen und Beamte mit niedriger Besoldung unter die Armutsschwelle rutschen. Viele Länder und der Bund zahlen monatlich dreistellige Zusatzbeträge, wenn Beamte verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Häufig steigen die Zuschläge dann von Kind zu Kind, mitunter um mehr als 900 Euro – zusätzlich zum Kindergeld, das die Beamten ohnehin bekommen. »Den Familienzuschlag bekommt auch ein Staatssekretär mit hoher B-Besoldung«, sagt Färber. »Und der braucht das nicht wirklich.«

Ginge es nach ihr, würden Familienzuschläge auf Alleinerziehende und Härtefälle beschränkt, das eingesparte Geld für höhere Grundgehälter verwendet. »Das wäre leistungsgerechter«, sagt Färber: »Warum bekommt jemand für die gleiche Arbeit viel mehr Geld, nur weil er verheiratet ist und Kinder hat?« Bei den tariflichen Angestellten im öffentlichen Dienst seien Familienzuschläge schon vor vielen Jahren abgeschafft worden.

Aus Färbers Sicht wäre es Zeit für eine umfassende Reform des Besoldungssystems – bis hin zu der Frage, für welche Aufgaben es wirklich noch Beamte braucht und für welche nicht mehr. So wie jetzt könne es jedenfalls nicht weitergehen, findet die Expertin. »Es gibt ja kaum noch eine Besoldungsmitteilung, die nicht sofort beklagt wird und dann mitunter jahrelange, teure Gerichtsverfahren nach sich zieht.«

Wie soll man das Problem lösen, wie den Knoten zerschlagen? Ginge es nach ihr, würden die Verantwortlichen von Bund und Ländern mit Verfassungsrechtlern und Beschäftigtenvertretungen zu einem Konklave zusammengerufen, an einen abgeschiedenen Ort gebracht und aufgefordert: »Ihr dürft erst wieder auseinandergehen, wenn ihr das Besoldungsrecht zeitgemäß, transparent und nachvollziehbar geregelt habt.«

Und wenn dann die Frage aufkomme, was eine umfassende Neuregelung koste und welche Veränderungen für einzelne Beamte oder Tarifbeschäftigte zu erwarten seien, sei das auch kein Problem, sagt Färber: »Ich rechne das dann gern für alle Beteiligten aus.«


GoodBye

,,Und der braucht das nicht wirklich" 🤪

Gisela, du machst mich verrückt.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rentenonkel

Zitat von: clarion in Gestern um 21:18Hallo Rentenonkel,

ich finde es jetzt nicht wirklich überzeugend. Ich bin nach wie vor nicht überzeugt, dass eine Besoldungserhöhung zum 1. Januar zwingend notwendig ist und diese dann auch exakt genauso hoch ausfallen muss wie die Besoldungserhöhung, die es später im jahr gibt.


Vielen Dank für Deine Betrachtung, clarion.

Ich denke nur, Du stolperst über etwas, über das sehr viele gestolpert sind. Ihr versucht alle, dem Pippi Langstrumpf Index eine Bedeutung über das zuzumessen, was er tatsächlich hat, oder die Berechnung irgendwie nachzuvollziehen. Man muss aber rückwärts denken, so denke ich, um es zu verstehen.

Frau Färber wollte nur erreichen, dass mathematisch das Ergebnis

Färber Index / Pippi Langstrumpf Index

dasselbe Ergebnis liefert wie nach der Vorabprüfung

Mindestbesoldung / aktuelle Besoldung des "kleinsten" 4 K Beamten

Die Idee dahinter ist schlicht, dass wenn die unteren Entgeltgruppen mit 20 % wegen der Mindestbesoldung anzuheben sind, bei gleichbleibendem Abstand (und A ist ja in RN 159 auch verletzt) ohne eine anderslautende, sachgerechte Begründung der A 15 Beamte auch 20 % bekommen zu hat.

Und wenn der Gesetzgeber die Abstände abschmelzen will, muss er es auch sachgerecht machen. Solange er es weder sachgerecht noch überhaupt macht, steht dem Beamten der gleiche Lohnzuwachs zu wie dem kleinsten 4 K Beamten.

Da sie den Färber Index sachgerecht bemessen musste, damit er bei der Fortschreibungsprüfung immer funktioniert, war der quasi in Stein gemeißelt. Somit hatte sie folgende mathematische Aufgabe zu lösen:

Mindestbesoldung / aktuelle Besoldung des kleinsten 4 K Beamten = 1,2

Ergo:

Färber Index / x = 1,2

Also hat sie geschaut, wie groß muss x sein, hat sich dann überlegt, wie sie das mit den Tabellen, die vor ihr liegen, mit möglichst einfachen, leicht handzuhabenden und leicht zu rechnenden mathematischen Regeln hinbekommt, so dass es für die Richter und auch Rechtsanwälte prozessual einfach nutzbar ist, und hat es dann so gemacht wie ich es dargestellt habe.

Mehr Geheimnis steckt in meinen Augen gar nicht hinter dem Pippi Langstrumpf Index. Daher ist der Pippi Langstrumpf Index weder geeignet, noch dazu gedacht, irgendeine Aussage über die Amtsangemessenheit der Fortschreibung zu treffen. Diese Aussage wird erst nach dem nächsten Rechenschritt offenkundig, als Nenner unter dem Färber Index. Das Ergebnis hat sich daran zu messen, ob es mit dem Ergebnis der Vorabprüfung übereinstimmt. Dann ist es in meinen Augen sachgerecht.

Manchmal sind Regeln einfach Regeln, und Mathe Aufgaben einfach Mathe Aufgaben. Wenn man aber eine Mathe Aufgabe, die in dem Urteil verborgen ist, versucht, juristisch nach einem anderen Sinn als nach der Wirkung zu betrachten, weil eben Mathe in Jura nur eine Hilfswissenschaft ist, die im prozessualen Alltag nötig ist, wird man das, was die beiden sich da ausgedacht haben, aus meiner Sicht nicht durchdringen können. Ulrich Maidowski war jahrelang Richter an verschiedenen Verwaltungsgerichten, kennt also das, was im Verwaltungsgericht passiert, aus der Westentasche. Diese Kenntnisse hat er sich bei der Urteilsfindung zu Nutze gemacht.

Man braucht also neben den mathematischen und juristischen Skills auch noch Erfahrung oder zumindest Kenntnisse im fachgerichtlichen Verfahren. Jeder der sie nicht hat, kann mal bei dem Fachgericht in der Nähe schauen, wann es dort öffentliche Verhandlungen gibt. Zu öffentlichen Verhandlungen darf jeder gehen. Dann kann man sich mal anschauen, wie sowas abläuft.

Rentenonkel

Und jetzt platziere ich den letzten Hammer, den ich für die in RN 159 grau hinterlegten Beamten gefunden habe.

Wenn jetzt der Berliner Senat heilt, was zu heilen ist, und der Beamte rügt das, dann will ich (also das BVerfG) erst dann eine neue Vorlage haben, wenn es in seiner Wirkung

das Verhältnis von Färber Index zu Pippi Langstrumpf Index

zu mindestens 95 % erreicht hat.

Solange das Heilungsgesetz in seiner Wirkung (weil der Berliner Senat sowas wie Partnereinkommen einführt) diese 95 % nicht erreicht, dürft ihr weiterhin annehmen, dass egal was der Berliner Senat gemacht hat, ihr es als mit dem Grundgesetz unvereinbar ansehen dürft.

Das hat dann zur Folge, dass es dasselbe Urteil gibt, wie das, was ich euch schon vorgestellt habe.

Damit hat das BVerfG über diese Hintertür dem Berliner Senat eine rote Linie gesetzt: Ja, Du darfst an den Familienzuschlägen und Partnereinkommen schrauben, aber den Kern der Besoldung darfst du nicht antasten.

Daher gebe ich dir für deinen gesetzgeberischen Spielraum 5 % Luft, aber 95 % schütze ich vor deinen fiskalischen Langfingern.

Wenn das stimmt, so wie ich es lese, hatte AltstrG von Anfang an mit der Aussage "Partnereinkommen ist tot" Recht gehabt. Dann lade ich dich gerne auf ein Bier ein und entschuldige mich bei dir 😂

Wenn auch diese Theorie jemand stützen könnte, würde uns allen das enorm helfen, so denke ich.

clarion

Und das steht wo?

Wenn sie und und Herr Maidowski gemeint hätten, dass die Mindestbesoldung um 20% angehoben werden muss, warum wurde der Färber-Index dann nicht gleich entsprechend gebaut?

Das Paradoxon, dass selbst sehr hohe unterjährige Besoldungserhöhungen einen Schaden auslösen sofern sie unterjährig vorgenommen werden, spricht m.E. eindeutig gegen die 1. Januar-Theorie.

Wie ich der Schuldentheorie mathematisch berechnen würde, hatte ich bereits erläutert.

Noch ein Wort zum kumulieren.

Der Färberindex kumuliert auch. Wenn die Besoldungserhöhung mehrmals etwas hinter den Steigerungen der Verbraucherpreise zurück bleibt, steigt der Besoldungsindex weniger stark und reißt dann irgendwann dann die 5%-Grenze. Die geforderte Kumulation bietet der Färber-Index.


Rentenonkel

Um es mal in Zahlen auszudrücken:

Aktuelle Besoldung: 5.000 Euro

Verhältnis der beiden Indices: 1,2

Soll Besoldung: 6.000 Euro
Davon 95%: 5700 Euro

Bei unter 5.700 Euro: mit dem Grundgesetz unvereinbar

Bei über 5.700 Euro: neue Vorlage nach Art. 100 GG

Rentenonkel

Liebe clarion,

Deine Aussagen sind alle in sich schlüssig, sie helfen aber nicht bei der Beantwortung der Beweisfragen, die der Senat gestellt hat, also helfen sie auch nicht, das zu beurteilen, was es zu beurteilen gibt. Ich gebe Dir mal ein Beispiel:

Wenn in der Rechtsverordnung steht

Das Bürgergeld (seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld genannt) wird jährlich zum 1. Januar angepasst. Die Anpassung orientiert sich an einem gesetzlich festgelegten Mischindex, der zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung für relevante Waren und Dienstleistungen und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung berechnet wird.

Und das Gericht wissen will, ob der Gesetzgeber anhand seiner eigenen Regeln richtig gerechnet hat, kann er dich als sachkundige Gutachterin beauftragen, dass zu tun.

Wenn Du als Antwort gibst, ich rechne das nicht nach sondern rechne was ganz anderes aus, weil nach meiner Meinung die Gewichtung 60/40 sein müsste, dann ist das aus Deiner Sicht bestimmt richtig. Es geht aber nicht darum, was Du als richtig empfindest. Wie gerechnet wird, legt der Gesetzgeber (oder in dem Fall das BVerfG) fest. Es steht uns schlicht nicht zu, diese Berechnung zu hinterfragen. Wie müssen davon ausgehen, dass sich Färber / Maidowski was dabei gedacht haben, es so in das Urteil zu schreiben.

Immer da, wo Du sowas wie unterjährig oder so findest, sind Regeln versteckt; analog zu den 70/30 weiter oben. Ich will nur die Regeln erfassen und nachrechnen. Im Zweifel ist es mir egal, warum sie so im Urteil stehen, wie sie stehen.

Und dabei brauche ich die Hilfe von Menschen, die mathematisch besser begabt sind als ich.

Verstehst Du, was ich meine?

Rentenonkel

#1342
Wenn ich das, was ich brauche, als Beweisfragen formulieren würde, sähe das so aus:

1.) Berechnen Sie bitte als Benchmark das Verhältnis der Mindestbesoldung im Sinne der Vorabprüfung (80 % von 2,3 MÄE) und vergleichen Sie es mit der tatsächlichen Besoldung des jeweils kleinsten 4 K Beamten. Bereinigen Sie den Wert, den sie hier im Forum ermitteln können, im Sinne der Vorabprüfung. Schlüsseln Sie diese Berechnung für das Land Berlin im streitgegenständlichen Zeitraum von 2005 bis 2020 auf.
2.) Stellen Sie dass gegenüber mit dem Wert, der sich ergibt wenn
a) der Färber Index durch den Schwan Index dividiert wird und
b) der Färber Index durch den Rentenonkel Index dividiert wird.
getrennt nach Besoldungsgruppen von A 5 bis A 16 in der jeweils letzten Erfahrungsstufe in dem gleichen streitgegenständlichen Zeitraum.

Dann kann ich besser beurteilen, ob der Autor des Schwan Index oder ich oder vielleicht sogar wir beide irgendwo falsch abgebogen sind.


Edit: Es sind Jahreswerte zu bilden

Quetsche

Zitat von: AltStrG in Gestern um 22:37Hören wir doch mal, was Frau Färber (die ALLE in der Sache fragen) zu sagen hat:

https://www.spiegel.de/panorama/beamtenbesoldung-wie-gisela-faerber-fuer-hoehere-beamtengehaelter-sorgt-a-c7f591e0-d3c0-4bec-87d0-3d13bca50ab1

Zitat:
Wenn der Beamtenbund Zahlen braucht zum Vergleich von Gehältern, dann fragt er bei Gisela Färber nach. Wenn Ministerien Grundlagen benötigen, um die Besoldung von Staatsdienern zu bewerten, dann kommen die von Gisela Färber. Wenn das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat, ob die Beamten genug verdienen, dann stützt es sich auf Daten von Gisela Färber.

»Beamtenbesoldungsberechnerin« könnte man sie nennen, ein Wort mit zehn Silben, und das wäre eine angemessen umständliche Bezeichnung für ihr umständliches Fachgebiet. Färber, 71, Finanzwissenschaftlerin und Professorin im Unruhestand, dürfte zu den wenigen Personen im Land gehören, die das System der Beamtenbesoldung noch durchblicken – vielleicht ist sie auch die Einzige. »Wir haben 1996 mit dem Datensammeln angefangen«, sagt sie. Und seit 30 Jahren hat sie nicht damit aufgehört.

»Da steckt alles drin«, sagt sie fröhlich und zeigt auf einen schwarzen Laptop älteren Baujahrs, der aufgeklappt auf ihrem Wohnzimmertisch steht. Zum Gespräch empfängt sie zu Hause in Düsseldorf-Stockum, einem ruhigen Wohnviertel mit gepflegten Vorgärten. Färber hat zwei Wassergläser und frische Blumen auf den Wohnzimmertisch gestellt, hinter ihr hängt eine gerahmte Flusslandschaft in Öl.

Mithilfe von Färbers Daten brachten die Verfassungsrichter vor ein paar Monaten große Teile der Beamtenbesoldung in Berlin zur Implosion – und lösten damit eine Kettenreaktion aus.

Die Finanzwissenschaftlerin hatte auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts zunächst die Brutto-Jahresgehälter der Beamtinnen und Beamten in der Berliner Landesverwaltung ermittelt. Das Ergebnis war für das Gericht eindeutig: Insbesondere die unteren Besoldungsgruppen in Berlin seien über Jahre zu schlecht bezahlt worden. Teilweise viel zu schlecht.

Der Beschluss löste ein kleines Erdbeben aus. »Besoldung über Jahre verfassungswidrig«, titelte der Berliner »Tagesspiegel«. »Das ist Wahnsinn«, hielt die »Welt« fest und prognostizierte: »Auf Beamte wartet eine sagenhafte Gehaltserhöhung.«

Seit April 2025 beträgt Ihr Monatsbrutto 2788,20 €. Ursprünglich hatte die Bundesregierung zum 1. Mai 2026 eine Erhöhung auf 2866,27 € vorgesehen. Ein Gesetzentwurf des Innenministeriums, in den nun auch die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts eingearbeitet worden sein sollen, würden diesen Betrag noch erhöhen, bei Ihnen auf eine Besoldung von 3107,26 €. Weitere Zuschläge, Ausnahmen oder Besonderheiten wie die Erhöhungsbeträge der Besoldungsgruppen sind nicht berücksichtigt.

Das Verfassungsgericht hatte in seinem Beschluss festgelegt, dass ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern grundsätzlich nicht weniger verdienen dürfe als 80 Prozent eines nach komplizierten Vorgaben gewichteten mittleren Haushaltseinkommens in der jeweiligen Region. Diese Vorgabe bezeichnen die Richter als »Prekaritätsschwelle«, als Grenze, hinter der ein »reales Armutsrisiko« lauere.

In Berlin lag diese Schwelle im Jahr 2020 bei einem Netto-Jahreseinkommen von rund 40.420 Euro. Zehntausende Beamte in der Berliner
Landesverwaltung hatten weniger bekommen. Bis spätestens Ende März 2027 müsse die Hauptstadt das korrigieren und die Beamten »amtsangemessen« bezahlen, so die Verfassungsrichter.

»Das kann man eigentlich niemandem erklären«
Während Gisela Färber durch ihre Tabellen scrollt, schüttelt sie hin und wieder den Kopf: »Das ist schon ungewöhnlich«, sagt sie dann. Oder: »Das kann man eigentlich niemandem erklären.«

Tabellen mit roten und schwarzen Ziffern erscheinen auf dem Bildschirm. Und die roten Zahlen in Färbers Computer sind es, die derzeit die Finanzpolitiker nervös machen. In diesen Tabellen kann man zum Beispiel sehen, wie viel Geld ein Brandrat der Kölner Feuerwehr im Monat bekommt und wie viel eine Hamburger Studienrätin. Färber kann sich anzeigen lassen, wie sich diese Gehälter im Vergleich zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten oder den Durchschnittsgehältern in den vergangenen 30 Jahren entwickelt haben. Wenn die Ziffern auf ihrem Laptop rot leuchten, haben die Beamten den Kürzeren gezogen.

Nach dem Karlsruher Machtwort beugten sich auch in anderen Landeshauptstädten und im Bund die zuständigen Minister über den Gerichtsbeschluss und begannen zu rechnen. Viele kamen zum Ergebnis, dass auch sie die Messlatte reißen, die das Gericht vorgegeben hatte. Einige Länder wie Hessen, Thüringen, Schleswig-Holstein oder auch der Bund haben daher schon Gesetzentwürfe für Neuregelungen mit teilweise kräftigen Gehaltserhöhungen für Beamtinnen und Beamte ausgearbeitet. Andere tüfteln noch. Aber klar ist schon heute: Die Korrekturen werden einige Milliarden Euro Steuergeld verschlingen.

Auch für die Bundesregierung wird es teuer. Rund 3,5 Milliarden Euro mehr als bisher wird sie wohl künftig pro Jahr ausgeben müssen, um neben den ohnehin anstehenden Besoldungserhöhungen auch die Vorgaben der Karlsruher Richter einzuhalten. Thüringen kalkuliert mit zusätzlichen Kosten von mehr als 200 Millionen Euro, Schleswig-Holstein mit rund 500 Millionen. In Hessen werden die jährlichen Zusatzausgaben über 750 Millionen Euro betragen, verkündete Landesinnenminister Roman Poseck (CDU). Die Bezüge der hessischen Beamten erhöhten sich dadurch innerhalb von knapp anderthalb Jahren um fast 14 Prozent, sagte Poseck: »Das ist eine Steigerung, die den Haushalt an die Belastungsgrenze bringt.«

Hohe Pensionen
Der Allgemeinheit ist das schwer zu vermitteln, gelten doch Beamte ohnehin schon als privilegiert. Aktuell wird denn auch debattiert, ob Beamte künftig wieder in die Rentenversicherung einzahlen müssen, wie es die Rentenkommission der Bundesregierung nahelegt und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) fordert. Bislang zahlt der Staat seinen Dienern auch nach ihrer aktiven Berufszeit bis zu 71,75 Prozent des zuletzt erreichten Gehaltsniveaus als Pension – also in den meisten Fällen weitaus mehr, als Durchschnittsrentner je erwarten können. Andere, wie Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) denken wegen der stark steigenden Kosten über Stellenstreichungen im öffentlichen Dienst nach. Und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann forderte bereits einen radikalen Schnitt: Der Staat solle Beamtinnen und Beamte künftig nur noch für seine Kernaufgaben wie Polizei oder Zoll einstellen.

Gisela Färber kann die Sorge über wachsende Ausgaben für Staatsdiener verstehen. »Man kann natürlich darüber streiten, ob Lehrer oder Professoren unbedingt Beamte sein müssen.« Aber sie warnt auch vor einer Neid-Debatte. »Dazu ist das Thema zu wichtig«, sagt sie.

Denn: Längst nicht alle Beamten verdienen wie Krösus. Färber scrollt jetzt durch einen Wust von Gehaltstabellen mit Kürzeln für Besoldungsgruppen, die für Laien klingen wie Fernstraßen: A7, A15, B3, W2. Hinter dem Kürzel A5 steckt das Grundgehalt einer Justiz-Wachtmeisterin, und das steigt in Berlin auch nach mehr als 20 Dienstjahren auf kaum mehr als 3300 Euro brutto im Monat.

Wer in welche Besoldungsgruppe kommt, entscheidet sich zunächst nach rein formalen Gesichtspunkten. Ein Hauptschulabschluss reicht nur für eine der unteren Besoldungsgruppen mit niedrigen Grundgehältern wie A4 oder A5 – ganz unabhängig davon, wie engagiert die Stelleninhaber ihre Aufgaben wahrnehmen.

Amtszulagen, Funktionszulagen, Ausgleichszulagen, Erschwerniszulagen

Enorme Unterschiede ergeben sich dagegen je nach Dienstort. Eine Lehrerin in der Besoldungsgruppe A13 verdient beispielsweise in Bayern erheblich mehr als ihre Kolleginnen im Saarland, in Hamburg oder in Sachsen-Anhalt. Auch bei der Zuordnung zu den Besoldungsgruppen gibt es Unterschiede: Manche Länder bezahlen Grundschullehrer nach A12, andere gönnen ihnen die höhere Einstufung in A13. Der Unterschied kann deutlich mehr als 500 Euro im Monat ausmachen.

Hinzu kommen noch »Erfahrungsstufen«, also Dienstjahre. Sie garantieren den meisten Beamten regelmäßige Gehaltserhöhungen im Abstand von einigen Jahren, unabhängig von Beförderungen und Leistungsnachweisen. Einige Länder haben bis zu zehn verschiedene Erfahrungsstufen für ihre A-Besoldungsgruppen.
Und dann kommen noch die berühmten Zuschläge und Zulagen obendrauf. Es gibt Amtszulagen, Funktionszulagen, Ministerialzulagen, Ausgleichszulagen, Familienzuschläge, Stellenzulagen, Leistungszulagen, Erschwerniszulagen, Zulagen für Dienste zu besonderen Zeiten, Vertretungszulagen, Auslandszuschläge – um nur die wichtigsten zu nennen.

Mehr Zuschlag als Grundgehalt
»Die Zuschläge dürfen in der Debatte über Beamtengehälter nicht vergessen werden«, sagt Färber. Sie könnten einen großen oder sogar den größten Teil der Vergütung ausmachen. In Nordrhein-Westfalen könnten verheiratete Beamte mit vier Kindern und einer Wohnung in Städten mit hohem Mietpreisniveau wie Köln zusätzlich zum Grundgehalt noch mehr als 3200 Euro monatlich als »Familienzuschlag« bekommen. »Damit ist der Zuschlag höher als das Grundgehalt in der niedrigsten Besoldungsgruppe«, sagt Färber.

Gisela Färber schenkt Wasser nach und lehnt sich zurück. Schon als junge Wissenschaftlerin habe sie angefangen, sich mit dem öffentlichen Dienst zu beschäftigen, sagt sie. In den Achtzigerjahren war sie in Darmstadt Mitarbeiterin bei Bert Rürup, dem Erfinder einer staatlich geförderten Variante der privaten Altersvorsorge, der »Rürup-Rente«. In Speyer forschte sie dann zur Altersvorsorge von Beamten. Sie sammelte Daten dazu, wie sich die öffentlichen Verwaltungen in den Siebziger- und Achtzigerjahren aufblähten. Und sie beschrieb, welche Folgen es hatte, wenn die zusätzlich eingestellten Beamten 35 Jahre später in den Ruhestand gehen: »Ich habe die Pensionswelle damals schon vorausberechnet«, sagt Färber, »das war 1987.«

Sie kam zum Schluss, dass die Länder und der Bund unbedingt umfassende Vorsorge treffen und Rücklagen bilden müssten, um die Altersbezüge und Beihilfen für Ruheständler in Zukunft bezahlen zu können. Leider, sagt Färber, sei diese Vorsorge fast überall sehr bescheiden ausgefallen oder oftmals nach einigen Jahren für aktuelle Ausgaben verfrühstückt worden.

»Ich habe die Pensionswelle damals schon vorausberechnet«

Dass die Beamtenbesoldung seitdem so undurchsichtig geworden ist, habe viel mit der Föderalismusreform zu tun, sagt Färber. Vor rund 20 Jahren hatten die Bundesländer durchgesetzt, die Entlohnung ihrer Beamten selbst regeln zu können. Seitdem sei überall an Sondervorschriften, Zuschlägen, Laufbahngestaltungen und Beihilferegelungen herumgeschraubt worden. Und wenn es im Landeshaushaltsplan eng wurde, fielen Besoldungserhöhungen auch einfach mal aus.

Das ist ein Grund dafür, warum inzwischen so viele Beamtinnen und Beamte in Deutschland gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Besoldung klagen – nicht nur in Berlin. Am Bundesverfassungsgericht sind nicht weniger als 67 weitere Verfahren zu Besoldungsregelungen anhängig, so eine Sprecherin des Gerichts auf SPIEGEL-Anfrage. Manche Klagen reichen bis weit in die Vergangenheit zurück. In einem Verfahren aus Brandenburg geht es um die Bezahlung von Richterinnen und Richtern in den Jahren 2004 bis 2016.

Dazu kommen Verfahren, die noch bei den Verwaltungsgerichten der Länder liegen. Allein in Nordrhein-Westfalen haben nach Angaben des Beamtenbunds im vergangenen Jahr rund 100.000 Bedienstete Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Einige dieser Fälle könnten irgendwann auch in Karlsruhe landen.
Ideen aus dem alten Preußen

Aber warum werden Beamte eigentlich so besonders besoldet? Warum überlässt man sie nicht einfach dem Markt, wie alle anderen auch? Die Sonderrolle der Beamten und ihrer Versorgung habe historische Wurzeln, erklärt Färber. Schon im frühen Mittelalter hätten Fürsten und Könige vertrauenswürdige Ministerialbeamte mit lukrativen Versorgungszusagen an sich gebunden. 1794 habe dann Friedrich-Wilhelm II. die »Rechte und Pflichten der Diener des Staates« in seinem Preußischen Landrecht festgeschrieben. Dadurch wurde zum Gesetz, dass der Staat seine Diener als Gegenleistung für treue Dienste und den Verzicht auf Streik und Arbeitsverweigerung bis an ihr Lebensende angemessen zu versorgen habe. »Alimentationsprinzip« nennen das Verfassungsrechtler.

In der Bundesrepublik haben es diese Ideen aus dem alten Preußen bis ins Grundgesetz geschafft, Artikel 33, Absatz 5: Das öffentliche Dienstrecht sei »unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln«, heißt es dort. Die Verfassungsrichter leiten aus diesem dürren Satz ihre Aufgabe ab, darüber zu wachen, dass Beamte und ihre Familien »frei von existenziellen finanziellen Sorgen« leben können.

Worauf das Verfassungsgericht auch großen Wert legt: dass immer genug Abstand zwischen den unteren und den jeweils höheren Besoldungsgruppen im öffentlichen Dienst bleibt. Die Folge: Wenn die niedrigen Besoldungen auf Geheiß des Gerichts angehoben werden müssen, setzen sich die Erhöhungen kaskadenartig bis ganz nach oben fort – bis hin zu den Grundgehältern von Staatssekretären und Verfassungsrichtern, die nach einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums nun bei 17.030,76 Euro brutto pro Monat liegen sollen – plus Zulagen.

17.030,76 Euro brutto pro Monat, plus Zulagen

Dieses vom Verfassungsgericht geforderte »Abstandsgebot« führe manchmal dazu, dass die Bestverdiener im öffentlichen Dienst am Ende mit größeren Gehaltssprüngen bedacht werden als jene Beamten, deren niedrige Gehälter die Erhöhungen ausgelöst haben, sagt Färber. »Da herrscht leider viel Willkür«, sagt die Expertin.

Das bringt Färber zum umstrittenen Thema Familienzuschläge. Das Verfassungsgericht habe vor einigen Jahren auf Extrazahlungen für Familien gedrängt, um zu verhindern, dass kinderreiche Beamtinnen und Beamte mit niedriger Besoldung unter die Armutsschwelle rutschen. Viele Länder und der Bund zahlen monatlich dreistellige Zusatzbeträge, wenn Beamte verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Häufig steigen die Zuschläge dann von Kind zu Kind, mitunter um mehr als 900 Euro – zusätzlich zum Kindergeld, das die Beamten ohnehin bekommen. »Den Familienzuschlag bekommt auch ein Staatssekretär mit hoher B-Besoldung«, sagt Färber. »Und der braucht das nicht wirklich.«

Ginge es nach ihr, würden Familienzuschläge auf Alleinerziehende und Härtefälle beschränkt, das eingesparte Geld für höhere Grundgehälter verwendet. »Das wäre leistungsgerechter«, sagt Färber: »Warum bekommt jemand für die gleiche Arbeit viel mehr Geld, nur weil er verheiratet ist und Kinder hat?« Bei den tariflichen Angestellten im öffentlichen Dienst seien Familienzuschläge schon vor vielen Jahren abgeschafft worden.

Aus Färbers Sicht wäre es Zeit für eine umfassende Reform des Besoldungssystems – bis hin zu der Frage, für welche Aufgaben es wirklich noch Beamte braucht und für welche nicht mehr. So wie jetzt könne es jedenfalls nicht weitergehen, findet die Expertin. »Es gibt ja kaum noch eine Besoldungsmitteilung, die nicht sofort beklagt wird und dann mitunter jahrelange, teure Gerichtsverfahren nach sich zieht.«

Wie soll man das Problem lösen, wie den Knoten zerschlagen? Ginge es nach ihr, würden die Verantwortlichen von Bund und Ländern mit Verfassungsrechtlern und Beschäftigtenvertretungen zu einem Konklave zusammengerufen, an einen abgeschiedenen Ort gebracht und aufgefordert: »Ihr dürft erst wieder auseinandergehen, wenn ihr das Besoldungsrecht zeitgemäß, transparent und nachvollziehbar geregelt habt.«

Und wenn dann die Frage aufkomme, was eine umfassende Neuregelung koste und welche Veränderungen für einzelne Beamte oder Tarifbeschäftigte zu erwarten seien, sei das auch kein Problem, sagt Färber: »Ich rechne das dann gern für alle Beteiligten aus.«



Ich habe die Färber das erstemal bei der Anhörung gesehen. Ich glaube das war bei Berliner Senat wo sie als Expertin eingeladen war. Ich hatte bei ihr ein mulmiges Gefühl. Irgendwie dachte ich immer die mag die Beamten nicht so sehr und es kam mir so vor als wenn das Ergebnis für sie vorher feststand und sie nur versucht hat es Mathematisch dann passend zu machen. Hat jetzt keine Beweiskraft oder sonst was wichtiges aber wollte es nur mal gesagt haben.  ;D

Weil sie die ist die ALLE fragen!!

Imperator

Zitat von: Quetsche in Heute um 07:49Ich hatte bei ihr ein mulmiges Gefühl. Irgendwie dachte ich immer die mag die Beamten nicht so sehr und es kam mir so vor als wenn das Ergebnis für sie vorher feststand und sie nur versucht hat es Mathematisch dann passend zu machen.  ;D

Das ist interessant, weil Gisela Färber selbst Beamtin a.D. ist.
Panem et circenses.

Quetsche

Zitat von: Imperator in Heute um 08:33Das ist interessant, weil Gisela Färber selbst Beamtin a.D. ist.

wie gesagt es kam mir nur so vor hat keine Beweiskraft. Sie war mir nur irgendwie suspekt bei der langen Anhörung. Ich kriege das nicht mehr zusammen was da an Aussagen war die komisch waren müsste ich mir nochmal anschauen wenn ich es wiederfinde. Das wirkte konfus Phasenweise.

PolareuD

Es wird ja hier auch mal gerne darauf verwiesen, dass Beamte, die oberhalb der Mindestbesoldung liegen, abwarten müssen und erst das Reparaturgesetz beklagen können. Hat sich mal einer hier darüber Gedanken gemacht, welcher Bewertungsmaßstab an diese Klage gelegt wird?

Meine Vermutung ist, dass es der Gleiche ist, wie im letzten Beschluss des BVerfG. Mithin ist nur der 4. Parameter der Fortschreibungsprüfung verletzt. In Summe werden dann alle unterhalb der Mindestbesoldung liegen rückwirkend eine Einheitsbesoldung erhalten und alle die darüber liegen endgültig leer ausgehen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Bundesjogi

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 07:36Wenn ich das, was ich brauche, als Beweisfragen formulieren würde, sähe das so aus:

1.) Berechnen Sie bitte als Benchmark das Verhältnis der Mindestbesoldung im Sinne der Vorabprüfung (80 % von 2,3 MÄE) und vergleichen Sie es mit der tatsächlichen Besoldung des jeweils kleinsten 4 K Beamten. Bereinigen Sie den Wert, den sie hier im Forum ermitteln können, im Sinne der Vorabprüfung. Schlüsseln Sie diese Berechnung für das Land Berlin im streitgegenständlichen Zeitraum von 2005 bis 2020 auf.
2.) Stellen Sie dass gegenüber mit dem Wert, der sich ergibt wenn
a) der Färber Index durch den Schwan Index dividiert wird und
b) der Färber Index durch den Rentenonkel Index dividiert wird.
getrennt nach Besoldungsgruppen von A 5 bis A 16 in der jeweils letzten Erfahrungsstufe in dem gleichen streitgegenständlichen Zeitraum.

Dann kann ich besser beurteilen, ob der Autor des Schwan Index oder ich oder vielleicht sogar wir beide irgendwo falsch abgebogen sind.


Edit: Es sind Jahreswerte zu bilden
Ich komme nicht umhin, vor mich hinzukichern und mir vorzustellen, wie Swen gerade schaut. Der hat sich ja wesentlich auf dich gestützt bei seiner Argumentation, andere waren ja nicht auf seiner Seite. Ich wüsste ja zu gerne, was er von deinen Ausführungen hält.

BVerfGBeliever

Hallo Rentenonkel, sämtliche deiner Beiträge der letzten Tage haben mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ungefähr so viel zu tun wie Pippi Langstrumpf ("Zwei mal drei macht vier") mit mathematischen Grundregeln. Wie bereits mehrfach von clarion angemerkt, hat das BVerfG in den Rn. 78 bis 80 des aktuellen Beschlusses eineindeutig vorgegeben, wie die Spitzausrechnung und Indexwertermittlung konkret durchzuführen ist.

Nimm dir also lieber ein Beispiel an Swen, der sich ja bekanntlich vor einigen Tagen mit ersten zaghaften Schritten auf den steinigen "Weg zur Wahrheit" begeben zu haben scheint (wenngleich er zum jetzigen Zeitpunkt noch einiges an Strecke vor sich liegen hat), siehe hier.

P.S. Am "schönsten" fand ich übrigens folgenden Satz von dir:
Zitat von: Rentenonkel in 05.07.2026 09:55Wenn diese Berechnung in den Prozess eingebracht wird, dann kann man den Prozess nicht verlieren.

phantomghost

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:10Hallo Rentenonkel, sämtliche deiner Beiträge der letzten Tage haben mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ungefähr so viel zu tun wie Pippi Langstrumpf ("Zwei mal drei macht vier") mit mathematischen Grundregeln. Wie bereits mehrfach von clarion angemerkt, hat das BVerfG in den Rn. 78 bis 80 des aktuellen Beschlusses eineindeutig vorgegeben, wie die Spitzausrechnung und Indexwertermittlung konkret durchzuführen ist.

Nimm dir also lieber ein Beispiel an Swen, der sich ja bekanntlich vor einigen Tagen mit ersten zaghaften Schritten auf den steinigen "Weg zur Wahrheit" begeben zu haben scheint (wenngleich er zum jetzigen Zeitpunkt noch einiges an Strecke vor sich liegen hat), siehe hier.

P.S. Am "schönsten" fand ich übrigens folgenden Satz von dir:

??? Waren seine letzten Beiträge etwa tatsächlich ernst gemeint? Ich  dachte, dass wäre Satire? Rentenonkel?