Familienzuschlag Pendant für Beschäftigte

Begonnen von lllJohnlll, 01.04.2026 11:55

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KlammeKassen

Zitat von: BAT in 07.07.2026 09:10Die aktuellen Gesetzgebungen (Reformen) haben auch einen Vorteil, wie ich finde. Man weiß nun ganz klar, dass dieses Land nicht mehr reformierbar ist. Die große Reform (Einkommenssteuer, Rente, GKV, etc.) führt dazu, dass so einige, eingedenk von Zucker, Alkohol, Tabaksteuer, etc. weniger Geld haben.

Was mich angeht, habe ich immer mit Erhöhung der Stunden auf Vollzeit geliebäugelt, vorausgesetzt vom (erhöhten) Brutto bleibt mehr netto übrig. Das hat sich nunmehr erledigt und das bringt auch Freiheit.

In Bezug auf die Reform der Rente und der Lohnsteuer werde ich in der Konsequenz mit noch weniger Wochenstunden arbeiten gehen. Und die Bereitschaftsdienste abgeben, die sind nicht mehr von der KV/PV befreit, wenn die BBG 2027 um monatlich 300 € angehoben wird.

300 Euro PLUS normale Steigerung, also wird die BBG nächstes Jahr in etwa 550 bis 650 Euro steigen.

Bei der ESt-Reform soll, laut ersten Analysen, nicht einmal die kalte Progression vollständig ausgeglichen sein/werden (kann ich nicht beurteilen, ob das stimmt, wird aber in den Medien geschrieben). Und die Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sind schon verfassungsmäßig vorgeschrieben.

Eine Erhöhung des zvE des Spitzensteuersatzes auf 70.600 Euro ist auch eher ein Witz.
Zumal die SPD im Programm irgendwie 80.000 Euro gefordert hat und die CDU 85.000 Euro.....

Was jetzt hier die Reform ist, sei dahingestellt.......... wahrscheinlich die "Reichensteuer", dass diese schon ab 250.000 Euro gilt statt ab 277.000 zvE. Und dass es ab 280.000 Euro 47 % sind.

Du, BAT, solltest also sehen, dass du unter 250.000 Euro bleibst  :P

BAT

Selbst die avisierten Erhöhungen des Spitzensteuersatzes auf 80.000 € oder ähnliches sind doch nicht zu vermitteln.
Mein Cousin hier im anderen Flügel hat als kleiner Abteilungsleiter in einer Kommunalverwaltung bereits mehr als 90.000 € Einkommen, Versteuerung ist natürlich individuell.

Ich denke solche Sätze sind doch eigentlich für wirklich hohe Einkommen gedacht. Als Grenze könnte sich doch mindestens die BBG RV andienen.

jorgk37

Zitat300 Euro PLUS normale Steigerung, also wird die BBG nächstes Jahr in etwa 550 bis 650 Euro steigen.

Diese Spanne ist etwas hoch - eigentlich sind die Zahlen bereits bekannt:
- Steigerung entsprechend der Nominallöhne (2025), diese hatten +4.2 %
  also BBG-2026 € 5.812,50 + € 244,13 = € 6.056,63
- dazu die € 300 'on-top'
  = € 6.356,63 und gerundet € 6.357,50

Bei überschreiten der BBG macht es bei der billigsten KV (& PV) einen Mehrbetrag von € 114,34 im Monat aus (inkl. AG-Beitrag).


BAT

Ich habe absichtlich die "normale" Steigerung der BBG nicht mit hereingenommen, da diese die Lohnentwicklung abbildet und sicher 2027 die beste aller Gewerkschaften uns mindestens in diesem Umfang teilhaben lässt. ;)

MaLa

Zitat von: BAT in 08.07.2026 11:28Selbst die avisierten Erhöhungen des Spitzensteuersatzes auf 80.000 € oder ähnliches sind doch nicht zu vermitteln.
Mein Cousin hier im anderen Flügel hat als kleiner Abteilungsleiter in einer Kommunalverwaltung bereits mehr als 90.000 € Einkommen, Versteuerung ist natürlich individuell.

Ich denke solche Sätze sind doch eigentlich für wirklich hohe Einkommen gedacht. Als Grenze könnte sich doch mindestens die BBG RV andienen.


Ja gut, aber 80k€ Einkommen ist nicht gleich 80k€ zu versteuerndes Einkommen

BAT

Zitat von: MaLa in Heute um 09:25Ja gut, aber 80k€ Einkommen ist nicht gleich 80k€ zu versteuerndes Einkommen

Erstmal sprach ich von über 90 K an Gehalt und selbstredend haben viele weiteres Einkommen aus anderen Quellen.

Hältst du solche Personen für Spitzenverdiener?

MaLa

den
Zitat von: BAT in Heute um 09:56Erstmal sprach ich von über 90 K an Gehalt und selbstredend haben viele weiteres Einkommen aus anderen Quellen.

Hältst du solche Personen für Spitzenverdiener?
Na er wird mit 90K Brutte keine 80k zu versteuerndes Einkommen haben.



Naja wenn man ein zu versteuerndes Einkommen von ca 90K € hat muss man in der Regel schon ca um die 110k-120k€ verdienen

dies ist das doppelte des Durchschnittlichen Bruttolohnes, da lässt mein Mitleid nach.
Es ist ja auch nicht das man dann auf sein gesamten Einkommen den Spitzensteuersatz bezahlt, sondern nur für jeden über den 80k€.

MeTe

ZitatNaja wenn man ein zu versteuerndes Einkommen von ca 90K € hat muss man in der Regel schon ca um die 110k-120k€ verdienen

Vielleicht mach ich irgendwas falsch aber bei mir ist der Unterschied zwischen zu versteuernden Einkommen und Bruttoeinkommen nicht so groß... Ich bin mit deutlich weniger als 110-120T€ auf 90T€ zu versteuerndes Einkommen gekommen.

Wüsste auch nicht woher so große Abzüge pauschal bei jedem kommen sollten, es muss ja schon nen konkreten Grund dafür geben.