Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Lichtstifter

Spannend wird es eigentlich erst, wenn wir tatsächlich eine neues Besoldungsgesetz bekommen werden, welches das Partnereinkommen rückwirkend bis 2021 anwendet. Denn dann kann man anbringen, dass man unter dieser Voraussetzung auch rückwirkend mittels Widerspruch dagegen vorgehen möchte. Dies ist dann nur ein kurzes Zeitfenster.

Bis jetzt sieht es nur ein Entwurf vor und unsere Besoldungsstellen werden sich genau darauf beziehen, dass ja noch gar nicht darüber entschieden wurde.

Das soll natürlich niemanden davon abhalten, jedes Jahr ein wenig Zeit für einen aktuellen Widerspruch - und die bisher Untätigen natürlich auch rückwirkend mittels Wiedereinsetzung - sich gegen diese Machenschaften zu wehren.

Wie wir erfahren durften ist ja gefühlt alles möglich und morgen kann schon wieder alles ganz anders sein, solange der weite Gestaltungsspielraum gewährt wird.

Wir beim Bund müssen auf jeden Fall noch viel mehr Druck erzeugen. Hier tümmeln sich noch zu viele Duckmäuser.
Aber auch hier wird noch Bewegung und Reibungshitze entstehen. Die Macher von Berliner-Besoldung.de wollen uns bei der Einrichtung einer Untersektion für Bundesbeamte unterstützen.

Spätestens wenn da etwas steht, müssen wir unseren Frust multiplizieren.
Prekariatsbeamter

Kemar

Nur mal für mein Verständnis, der Widerspruch lohnt sich doch eh nur für jemanden, der bereit ist zu klagen? Der Bund wird keine individuellen Lösungen anbieten sondern eine Einheitslösung und damit allen Widersprüchen abhelfen.

BundesbeauftragterFürDing

Zitat von: Kemar in Heute um 09:07Nur mal für mein Verständnis, der Widerspruch lohnt sich doch eh nur für jemanden, der bereit ist zu klagen? Der Bund wird keine individuellen Lösungen anbieten sondern eine Einheitslösung und damit allen Widersprüchen abhelfen.

Es ist möglich, dass bei drölftausenden Widersprüchen auch entsprechend Lösungen für alle bereitgestellt werden, die einen Widerspruch gestellt haben. Schaden tut es nicht ;)

Lichtstifter

Zitat von: Kemar in Heute um 09:07Nur mal für mein Verständnis, der Widerspruch lohnt sich doch eh nur für jemanden, der bereit ist zu klagen? Der Bund wird keine individuellen Lösungen anbieten sondern eine Einheitslösung und damit allen Widersprüchen abhelfen.

Und genau das darf man nicht stehen lassen. Mag ja sein, dass im optimalen Falle alle bedient werden. Das wird allerdings nicht das sein, was jedem einzelnen zusteht. Und spätestens ab diesem Punkt entscheidet sich dann wer weiterhin für seine Rechte gg. seinen Dienstherren vorgehen darf.

Außerdem geht es hier darum, dass wir Druck ausüben müssen. Da ist es wenig hilfreich, die Füße still zu halten.
Prekariatsbeamter

Schneewitchen

Zitat von: Lichtstifter in Heute um 09:16Und genau das darf man nicht stehen lassen. Mag ja sein, dass im optimalen Falle alle bedient werden. Das wird allerdings nicht das sein, was jedem einzelnen zusteht. Und spätestens ab diesem Punkt entscheidet sich dann wer weiterhin für seine Rechte gg. seinen Dienstherren vorgehen darf.

Außerdem geht es hier darum, dass wir Druck ausüben müssen. Da ist es wenig hilfreich, die Füße still zu halten.

Das Problem: Wenn ich mir so meine Kollegen ansehe, dann muss ich feststellen, dass die Masse völlig ahnungslos ist. Das Thema, welches uns hier umtreibt, dass ist bei der Masse meiner Kollegen überhaupt nicht angekommen. Die interessiert das auch nicht. Wenn ich schon einmal versuche, für das Thema zu sensibilisieren, dann habe ich ganz schnell den Eindruck, ich würde Langeweile verbreiten.

Bestenfalls bekomme ich zu hören, dass der DH sich schon etwas einfallen lassen wird.

Bei meinen Kollegen ist der Geist vorherrschend, dass man das nimmt, was kommt. Und kommt nichts, dann ist das eben so.

Ich weiß nicht, ob das eine repräsentative Erfahrung ist, die ich da mit meinen Kollegen mache.

Ich denke aber, dass man die Masse der Kollegen nicht dazu motiviert bekommt, im Zweifel eine Klage anzustrengen oder in anderer Art Druck auszuüben.

Wenn das Gespräch allgemein auf die steigenden Lebenshaltungskosten und die mickrigen Besoldungserhöhungen kommt, dann können meine Kollegen schon ihre Unzufriedenheit formulieren.

Das ist aber eben so ein allgemeines Problem in der deutschen Gesellschaft: Vom Sofa aus meckern und schimpfen geht ganz hervorragend. Wenn es aber darum geht seine Rechte auch aktiv zu verteidigen oder einzufordern, dann bricht jedes Engagement im Ansatz schon zusammen.

BuBea

Die Erfahrung habe ich auch gemacht, Schneewitchen. Das Problem ist, dass viele Kollegen sich der Tragweite nicht bewusst sind und denken wir reden über 38,76 EUR im Monat. Der Entwurf für die Bundesbeamten verstärkt diese Denke nur, weil die Nachzahlungen und Berechtigten nur marginal sind. Ich vermute hier auch Absicht der Entwurfersteller, um nicht weitere Widersprüche zu provozieren. An weiterer Aufklärung führt kein Weg vorbei. Bei uns hat der VBOB (und ich bin hier kein Mitglied) Haus weit die Meldung des DBB vom 08. Juli verbreitet - was schonmal ein Anfang ist (leider m.E. alles etwas spät).

Quetsche

Hier bei uns in der Schlammzone als Soldaten kommt das überhaupt nicht an.
Wenn ich es versuche anzusprechen kommen ähnliche Situationen wie von euch erwähnt.
Ist sehr schwer bei uns da wir auch eine echt hohe Taktzahl haben an Aufträgen.

Seppo84

Zitat von: Quetsche in Heute um 11:09Hier bei uns in der Schlammzone als Soldaten kommt das überhaupt nicht an.
Wenn ich es versuche anzusprechen kommen ähnliche Situationen wie von euch erwähnt.
Ist sehr schwer bei uns da wir auch eine echt hohe Taktzahl haben an Aufträgen.

Ich bin auch Soldat. BIN bei uns im Personalrat und schreibe regelmäßig ne Mail an alle bzgl. Wiederspruch usw. Wer die 1,40€ für das Einschreiben nich hat hat dann pech ehabt. Ich versende dazu sogar nen passenden Wiederspruch wo nur noch der Name, Personalnummer und Adressat eingegeben werden muss.

Schneewitchen

Zitat von: Seppo84 in Heute um 11:23Ich bin auch Soldat. BIN bei uns im Personalrat und schreibe regelmäßig ne Mail an alle bzgl. Wiederspruch usw. Wer die 1,40€ für das Einschreiben nich hat hat dann pech ehabt. Ich versende dazu sogar nen passenden Wiederspruch wo nur noch der Name, Personalnummer und Adressat eingegeben werden muss.

Auch so vorgekaut ist das manchen Kollegen noch zu aufwendig. Denn am Ende, wenn der Widerspruch mühsam dann mit Namen, Adresse , Personalnummer und Unterschrift versehen wurde🥴, steht ja noch der unüberwindliche Kraftakt, diesen Brief zur Post zu bringen🤪.

Das scheint auch außerhalb der Schlammzone ein gewisses (physisches?😉)Problem zu sein. Die Gewerkschaften sollten hier vielleicht noch einen entsprechenden Service anbieten, damit sich die Widerspruchszahlen erhöhen ( Achtung: Nicht ernst gemeint!).

Ich finde jedenfalls das weit verbreitete Desinteresse schon erschütternd.

Gruenhorn

Zitat von: Seppo84 in Heute um 11:23Ich bin auch Soldat. BIN bei uns im Personalrat und schreibe regelmäßig ne Mail an alle bzgl. Wiederspruch usw. Wer die 1,40€ für das Einschreiben nich hat hat dann pech ehabt. Ich versende dazu sogar nen passenden Wiederspruch wo nur noch der Name, Personalnummer und Adressat eingegeben werden muss.

Vielleicht hilft ein Schreiben an den Kommandeur mit dem Hinweis, dass er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Leute entsprechend zu sensibilisieren hat. Am besten vor versammelter Mannschaft mit Musterwiderspruch zum mitnehmen vom Stapel.

Quetsche

Zitat von: Gruenhorn in Heute um 11:59Vielleicht hilft ein Schreiben an den Kommandeur mit dem Hinweis, dass er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Leute entsprechend zu sensibilisieren hat. Am besten vor versammelter Mannschaft mit Musterwiderspruch zum mitnehmen vom Stapel.

Mit Sicherheit keine schlechte Sache. Aber es gibt Aussagen von gewissen höheren Dienstgraden die da wenig Mut machen.
"Wir verdienen genug" mal so ein Beispiel.   :o

GoodBye

Zitat von: Ryan in Heute um 08:13Es geht doch nicht um die Anerkennung eines Anspruchs, sondern um die Behandlung eines Widerspruchs, als wäre er rechtzeitig erfolgt.

Ich habe auch unter Verweis auf das Rundschreiben Widerspruch für vergangene Jahre eingelegt. Daraufhin wurden Eingang, Ruhendstellung, Verzicht auf das Erfordernis einer haushaltjahrnahen Geltendmachung und Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung von der Behörde im Namen des Bundes bestätigt. Darum hatte ich ausdrücklich gebeten.

Ich gehe deshalb davon aus, dass ich so behandelt werde, als hätte ich die Widersprüche jeweils im HHJ eingelegt.

Das ist genau das, was ich sagen wollte, mehr nicht.

Und natürlich die individuelle Aussage zur Geltendmachung.

,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

PolareuD

Zitat von: Gruenhorn in Heute um 11:59Vielleicht hilft ein Schreiben an den Kommandeur mit dem Hinweis, dass er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Leute entsprechend zu sensibilisieren hat. Am besten vor versammelter Mannschaft mit Musterwiderspruch zum mitnehmen vom Stapel.

Ab A16 findet man normalerweise nur noch normkonforme HD'ler. Die haben alle Angst zum EdeKa zu werden, wenn sie den Mund zu weit öffnen, es sei denn, es ist für die eigene Karriere förderlich.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

AltStrG

Zitat von: Ryan in Heute um 08:13Es geht doch nicht um die Anerkennung eines Anspruchs, sondern um die Behandlung eines Widerspruchs, als wäre er rechtzeitig erfolgt.

Ich habe auch unter Verweis auf das Rundschreiben Widerspruch für vergangene Jahre eingelegt. Daraufhin wurden Eingang, Ruhendstellung, Verzicht auf das Erfordernis einer haushaltjahrnahen Geltendmachung und Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung von der Behörde im Namen des Bundes bestätigt. Darum hatte ich ausdrücklich gebeten.

Ich gehe deshalb davon aus, dass ich so behandelt werde, als hätte ich die Widersprüche jeweils im HHJ eingelegt.

Sie haben dir also eine Rückwirkung bestätigt? Wie ist der genaue Wortlaut? Die Formulierung "Daraufhin wurden Eingang, Ruhendstellung, Verzicht auf das Erfordernis einer haushaltjahrnahen Geltendmachung und Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung von der Behörde im Namen des Bundes bestätigt" sagt erst einmal nichts darüber aus.

Die Grundsätzlichkeiten hinsichtlich von Rundschreiben bleibt bestehen. Ich bin ja kein Beamter und auch kein expliziter Verwaltungsrechtler, aber eine Rückwirkung von Ansprüchen, welche mit Bescheid positiv beschieden und verfestigt werden (würden), überrascht mich dann doch. Dadurch wäre die haushaltsnahe Geltendmachung ab absurdum geführt und alle Antragsteller (auch kommende!) würde Gleich im Ungleichen behandelt.

Durst1989

Ob Herr Silberhorn da tiefer hat blicken lassen, weshalb der Gesetzentwurf in Überarbeitung ist oder er nur die Gemüter beruhigen wollte???


https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-silberhorn/fragen-antworten/wie-ist-der-aktuelle-sachstand-zur-amtsangemessen-alimentation