Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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Rheini

Zitat von: NvB in 15.07.2026 16:54Ich glaube die eigentliche Intention des BVerfG war es von Anfang an, dass der DH selbst erkennen muss, dass die Mindestbesoldung genau das ist, was sie ist. Das absolut Mindeste... Und dem DH muss klar sein, dass eine auf absolute Kante genähte Mindestbesoldung das ganze Konstrukt zerbrechen lässt.

Die einzige Lösung kann nur sein, dass der unterste Beamte jedes Jahr zum 01.01. immer im Bereich 5-10% über der Mindestbesoldung liegen muss, um Medianschwankungen, die über das Jahr entstehen können, auszugleichen.

Das BVerfG hat sich dahingehend absolut keinen Gefallen getan einen Index zu nutzen, die erst im laufenden Jahr bereit stehen.

Mein Modus Operandi: Wenn am 01.01 keine Gehaltserhöhung auf der Besoldung erkennbar ist, muss man davon ausgehen, dass die Besoldung nicht mehr verfassungsgemäß ist, und damit werde ich sofort einen WS verfassen.


Natürlich jedes Jahr WS einlegen bis es ein System gibt, wo es nicht mehr notwendig ist. Aber solange das fiktive partnereinkommen abgeräumt ist, muss man das ja sowieso machen.

Maximus

Zitat von: SwenTanortsch in 14.07.2026 23:24Wenn wir davon ausgehen, dass der Maßstab der vierköpfigen Alleinverdienerfamilie im Bund bis mindestens 2025 zwangsläufig Anwendung finden muss - der Bund hat diesen Maßstab im letzten Gesetzgebungsverfahren selbst noch anerkannt, vgl. BT-Drs. 20/8291 vom 11.9.2023, S. 43 f. -, dann gehen wir aktuell davon aus, dass das Mindestbesoldungsgebot bis weit in die Besoldungsgruppe A 12 verletzt ist und dass nicht mehr unendlich viel fehlt, dass selbst die Besoldungsgruppe A 13 kaum mehr so besoldet wird, wie das die Besoldungsgruppe A 3 werden müsste.

Entsprechend finden wir gewaltige Fehlbeträge vor, die man im Bund im aktuellen Gesetzentwurf insbesondere damit eliminieren will, dass man ein entsprechendes Partnereinkommen zugrunde legen will.

Am Ende werden allerdings sicherlich nicht alle Bundesbeamten die entsprechenden Nachzahlungen erhalten, da der Bund bestimmt:

a) mit allen Mitteln versuchen wird, weiterhin auszunutzen, dass ein großer Teil von ihnen nach wie vor keinen Widerspruch gegen die gewährte Besoldung eingelegt hat,

b) darüber hinaus zunächst einmal mit allen Mitteln versuchen wird, im hohen Maße keine negativen Bescheidungen zu erlassen, um so weiterhin den Klageweg zu versperren,

c) am Ende - sobald der Klageweg geöffnet sein wird - ein insgesamt nur geringer Teil der Bundesbeamten klagen wird,

d) man also - zusammengefasst - zunächst weiterhin alle einem möglich erscheinenden materiell-rechtlichen Schlupflöcher wird nutzen (wollen), um die Nachzahlungssumme so gering wie möglich zu halten (nichts anders praktiziert der aktuelle Entwurf), um - sobald dieser Weg irgendwann versperrt sein sollte - dann nicht minder das formelle Recht zum Einsatz zu bringen. Die Rn. 58 bringt es auf den Punkt und auch das BMI weiß nur allzu genau, dass es genauso ist:

"Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass nach dem Fachrecht die prozessuale Risikoverteilung einseitig zulasten des Beamten ausgestaltet ist, weil dieser eine Erhöhung der Besoldung durch den Gesetzgeber nur auf dem Klagewege erwirken kann und sich als Einzelner einer gut ausgestatteten Ministerialbürokratie gegenübergestellt sieht."

So, wie die aktuellen Klageverfahren im Bund eine zähe Angelegenheit sind und sich die Gesetzgebungsverfahren der letzten Jahre de facto nicht anders dargestellt haben, dürfte der Bund auch zukünftig alle daran setzen, auf Zeit zu spielen. Solange dabei keine Vorlagebeschlüsse erwirkt sind, kann man die ganze Sache regierungsseitig weiterhin noch verhältnismäßig gefahrlos wie bislang fortführen.

Letztlich - so kann man vermuten - ist's die reine Reise nach Jerusalem: Jede Regierungen hofft seit 2021, dass es einen selbst nicht ereilt. Für zwei Regierungen ist das doch schon einmal - so betrachtet - gutgegangen ...

Für die Bundesbeamten sieht es auf den ersten Blick wirklich nicht rosig aus.

Ich habe aber noch Hoffnung...zumindest hinsichtlich der zukünftigen Besoldung. Es werden mehr und mehr Bundesländer "ausbrechen".  Der zwischen den Besoldungsgesetzgebern "konzentrierte und abgestimmte" Verfassungsbruch wird auf Dauer nicht durchzuhalten sein. Einzelne Risse sind jetzt schon erkennbar. Ich hoffe/vermute, dass es mittelfristig einen "Dammbruch" geben wird.

Dieser "Dammbruch" hat für den Besoldungsgesetzgeber Bund mehr Impact als jeder Beschluss aus Karlsruhe. Der Bund kann es sich einfach nicht leisten, wenn Länder wie Berlin, Brandenburg etc. deutlich besser bezahlen. Insbesondere wenn die Grundbesoldung in einzelnen Ländern über die Grundbesoldung im Bund steigt, wird  es für den Besoldungsgesetzgeber Bund wirklich haarig. Der Handlungsdruck wird dann automatisch steigen.

Hinsichtlich der vergangenen Jahre (Nachzahlungen ab 2021) habe ich tatsächlich wenig Hoffnung. Wie Swen bereits beschrieben hat, wird der Bund alle Register ziehen, um möglichst günstig aus der Sache herauszukommen. Am Ende werden nur die Personen zu ihrem Recht kommen, welche den Rechtsweg beschreiten und (viele Jahre) durchhalten.

Illunis

Zitat von: NvB in 15.07.2026 16:54Ich glaube die eigentliche Intention des BVerfG war es von Anfang an, dass der DH selbst erkennen muss, dass die Mindestbesoldung genau das ist, was sie ist. Das absolut Mindeste... Und dem DH muss klar sein, dass eine auf absolute Kante genähte Mindestbesoldung das ganze Konstrukt zerbrechen lässt.
Wenn das nach der bisherigen Entwicklung die Intention war muss man sehr an der geistigen Gesundheit der Mitglieder des 2. Senats zweifeln.

Zitat von: Maximus in 15.07.2026 23:35Der Bund kann es sich einfach nicht leisten, wenn Länder wie Berlin, Brandenburg etc. deutlich besser bezahlen.
Und wenn der Bund ausbricht, kann sich auch der Weißwurstkönig endlich sein hohes Ross nicht mehr leisten😂

GeBeamter

Zitat von: Maximus in 15.07.2026 23:35Hinsichtlich der vergangenen Jahre (Nachzahlungen ab 2021) habe ich tatsächlich wenig Hoffnung. Wie Swen bereits beschrieben hat, wird der Bund alle Register ziehen, um möglichst günstig aus der Sache herauszukommen. Am Ende werden nur die Personen zu ihrem Recht kommen, welche den Rechtsweg beschreiten und (viele Jahre) durchhalten.


Ich habe da vom Grundsatz her eher viel Hoffnung und ich verstehe auch nicht, wie Swen und AltStrG hier immer wieder Zweifel an der Geltung des BMI Rundschreibens streuen können.

Ja es ist richtig, dass das Rundschreiben eine Handlungsempfehlung an die Dienstherren ist und keine unmittelbar gleiche juristische Position herstellt, wie ein individueller Widerspruch oder gar eine Klage. ABER: der Bund hat hier einen Vertrauenstatbestand geschaffen, der, würde er jetzt rückwirkend ignoriert werden, zu einer erheblichen Verfassungskrise führen würde. Um es platt zu sagen: das dokumentierte, schriftliche Wort des Dienstherren wäre in Bezug auf seine Fürsorgepflicht nichts mehr Wert.
Hinzu kommt ja noch - wie auch in meinem Fall -, dass der DH die Widersprüche seit 2021 mit Verweis auf das Rundschreiben als "eigentlich nicht erforderlich" deklariert hat und damit die Einrede der haushaltsjahrnahen Geltendmachung und der Verjährung per Bescheid individuell verneint hat. Also selbst wenn man annähme, das Rundschreiben entfalte keine direkte Wirkung gegenüber dem einzelnen Beamten, sondern sei eine interne Handlungsempfehlung an die Dienstherren, so haben etliche Beamte nun diese Einredeverzichte seitens des DH individuell mitgeteilt bekommen.
Für meinen DH gilt dabei noch in top, dass der Einrederverzicht gemäß Rundschreiben auch auf einer Bezügemitteilung an alle Beamtinnen und Beamten stand.

Lange Rede kurzer Sinn: hier im Forum des Bundes fände ich es gut, die Leute nicht durch vage Befürchtungen zu verunsichern und ich hätte auch Sympathie dafür, dass hier nicht vergleichbare Lagen durch Urteile gegen die Länder (bspw. zuletzt Hamburg und NRW) nicht im Bundesforum ohne Kontext auf die befürchtete Vorgehensweise des Bundes projiziert werden.
Würde der Bund Abstand von der Geltung des Rundschreibens nehmen, hätte er das 1. bereits über die Bezügemitteilung bereits gemacht, um die Ansprüche für 2026 ff. kleiner zu halten und 2. hätte er das Rundschreiben in der Begründung des Gesetzentwurfs nicht zum Gegenstand der Definition des Zeitraumes für etwaige Nachzahlungen gemacht.
Eskapaden wie die rückwirkende Einführung des Partnereinkommens sind dem Umstand geschuldet, dass der Bund sich sehr wohl an die Geltung des Rundschreibens und den daraus hervorgehenden Vertrauenstatbestand gebunden sieht. Er sieht als einzigen Hebel für die haushalterisch schonende Abwicklung von Nachzahlungen deren Höhe inhaltlich "begründet" klein zu rechnen.

Also zur Einordnung: Widerspruch für jedes einzelne Haushaltsjahr nötig, wie jetzt in NRW geurteilt entspricht der gängigen Rechtslage. Ich persönlich hehe allerdings Zweifel an dem Urteil, denn Sinn und Zweck der Norm ist es, den DH als Haushaltsgesetzgeber in die Lage zu versetzen, durch haushaltsjahrnahe Mitteilung des Beamten, rechtzeitig Rückstellungen für etwaige Nachzahlungen der Besoldung zu ermöglichen. Bei einem DH, bei dem einzelne Beamte diesen Widerspruch geführt haben und in der Folge ein fruchtloses Gesetzgebungsverfahren erfolgt ist, somit der bekannte, unzureichende Zustand der Besoldung sich nicht verändert hat, stellt sich für mich die Frage, ob die Norm tatsächlich etwas ist, hinter dem man sich weiter in Untätigkeit verstecken kann. Aber ja, auch wenn ihr Zweck bereits unlängst als erfüllt angesehen werden kann, existiert die Norm nun einmal und entfaltet weiter formelle Wirkung. Mit dem Bund ist das hier aber nicht vergleichbar: NRW hat kein Rundschreiben mit Einredeverzichten veröffentlicht. Die Situation ist somit, wie oben von mir dargelegt, nicht vergleichbar.
Auch Hamburg ist für mich kein Alarmzeichen. Der DH dort hat das Rundschreiben "zurückgezogen", sodass Widersprüche wieder erforderlich wurden. Auch hier stellen sich mir die gleichen Fragen bezüglich der Erfüllung von Sinn und Zweck der Norm. Aber auch in Hamburg gilt die formelle Anforderung an den Widerspruch fort, woran nicht zu rütteln ist.


Rheini

Für mich habe ich folgende Handelsempfehlung.

Es ist super wenn das Rundschreiben gilt, dennoch schreibe ich jedes Jahr einen Widerspruch.

Kann jeder so ider anders machen.

GeBeamter

Zitat von: Rheini in 16.07.2026 08:44Für mich habe ich folgende Handelsempfehlung.

Es ist super wenn das Rundschreiben gilt, dennoch schreibe ich jedes Jahr einen Widerspruch.

Kann jeder so ider anders machen.

Genau das. So verfahre ich auch und kann es nur jedem empfehlen, dennoch Widerspruch jährlich einzulegen. Da muss man auch keine falsche Scheu haben, dass die Kollegin oder der Kollege damit massiv Arbeit hätte und man in der Kantine dann böse Blicke erntet: die meisten DH dürften hier ein Musterschreiben haben, sodass sich der Aufwand für die Bearbeiterin oder den Bearbeiter in Grenzen hält.

Ich wollte nur der Sorge entgegen treten, dass für nicht erfolgte Widersprüche (z.B. bevor man 2025 das erste Mal aktiv geworden ist) jedweder Anspruch auf Nachzahlung fehlt. Das ist im Bund anders als in den meisten Ländern.

ExZivi

Guten Morgen allerseits,
 
 
 
hat eigentlich jemand sich mal über das fiktive Partnereinkommen weitere Gedanken gemacht – also in Richtung Streikverbot, Treupflicht etc. (Bezug 2 BvR 1738/12).

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rs20180612_2bvr173812.html
 
 
Einer der Leitsätze lautet ja:
 
Das Streikverbot für Beamte ist als hergebrachter Grundsatz des
 
Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es weist eine enge
 
Verbindung auf mit dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip,
 
der Treuepflicht, dem Lebenszeitprinzip sowie dem Grundsatz der Regelung
 
des beamtenrechtlichen Rechtsverhältnisses einschließlich
 
der Besoldung durch den Gesetzgeber.
 
 
 
Wenn der Dienstherr nun ein Partnereinkommen heranzieht, um seiner Alimentationspflicht nachzukommen, könnte es doch durchaus auch aufgrund der engen Verbindung auf die weiteren ,,hergebrachten Grundsätze" Auswirkungen haben...
 
 
 
Wie sind Eure Gedanken hierzu?

Rheini

Meine Gedanke dazu ist, dass beide Seiten Rechte und Pflichten haben. Der DH muss nun in die richtige Richtung gedrängt werden.

Wenn er jetzt nicht das seine macht und ich jetzt meine Pflichten abgeschafft habe könnte der DH doch auf den Gedanken kommen, dass Berufsbeamtentum abzuschaffen. Von daher halte ich von solchen Gedanken gar nichts.

Maximus

Zitat von: GeBeamter in 16.07.2026 07:40Ich habe da vom Grundsatz her eher viel Hoffnung und ich verstehe auch nicht, wie Swen und AltStrG hier immer wieder Zweifel an der Geltung des BMI Rundschreibens streuen können.

Ja es ist richtig, dass das Rundschreiben eine Handlungsempfehlung an die Dienstherren ist und keine unmittelbar gleiche juristische Position herstellt, wie ein individueller Widerspruch oder gar eine Klage. ABER: der Bund hat hier einen Vertrauenstatbestand geschaffen, der, würde er jetzt rückwirkend ignoriert werden, zu einer erheblichen Verfassungskrise führen würde. Um es platt zu sagen: das dokumentierte, schriftliche Wort des Dienstherren wäre in Bezug auf seine Fürsorgepflicht nichts mehr Wert.
Hinzu kommt ja noch - wie auch in meinem Fall -, dass der DH die Widersprüche seit 2021 mit Verweis auf das Rundschreiben als "eigentlich nicht erforderlich" deklariert hat und damit die Einrede der haushaltsjahrnahen Geltendmachung und der Verjährung per Bescheid individuell verneint hat. Also selbst wenn man annähme, das Rundschreiben entfalte keine direkte Wirkung gegenüber dem einzelnen Beamten, sondern sei eine interne Handlungsempfehlung an die Dienstherren, so haben etliche Beamte nun diese Einredeverzichte seitens des DH individuell mitgeteilt bekommen.
Für meinen DH gilt dabei noch in top, dass der Einrederverzicht gemäß Rundschreiben auch auf einer Bezügemitteilung an alle Beamtinnen und Beamten stand.

Lange Rede kurzer Sinn: hier im Forum des Bundes fände ich es gut, die Leute nicht durch vage Befürchtungen zu verunsichern und ich hätte auch Sympathie dafür, dass hier nicht vergleichbare Lagen durch Urteile gegen die Länder (bspw. zuletzt Hamburg und NRW) nicht im Bundesforum ohne Kontext auf die befürchtete Vorgehensweise des Bundes projiziert werden.
Würde der Bund Abstand von der Geltung des Rundschreibens nehmen, hätte er das 1. bereits über die Bezügemitteilung bereits gemacht, um die Ansprüche für 2026 ff. kleiner zu halten und 2. hätte er das Rundschreiben in der Begründung des Gesetzentwurfs nicht zum Gegenstand der Definition des Zeitraumes für etwaige Nachzahlungen gemacht.
Eskapaden wie die rückwirkende Einführung des Partnereinkommens sind dem Umstand geschuldet, dass der Bund sich sehr wohl an die Geltung des Rundschreibens und den daraus hervorgehenden Vertrauenstatbestand gebunden sieht. Er sieht als einzigen Hebel für die haushalterisch schonende Abwicklung von Nachzahlungen deren Höhe inhaltlich "begründet" klein zu rechnen.

Also zur Einordnung: Widerspruch für jedes einzelne Haushaltsjahr nötig, wie jetzt in NRW geurteilt entspricht der gängigen Rechtslage. Ich persönlich hehe allerdings Zweifel an dem Urteil, denn Sinn und Zweck der Norm ist es, den DH als Haushaltsgesetzgeber in die Lage zu versetzen, durch haushaltsjahrnahe Mitteilung des Beamten, rechtzeitig Rückstellungen für etwaige Nachzahlungen der Besoldung zu ermöglichen. Bei einem DH, bei dem einzelne Beamte diesen Widerspruch geführt haben und in der Folge ein fruchtloses Gesetzgebungsverfahren erfolgt ist, somit der bekannte, unzureichende Zustand der Besoldung sich nicht verändert hat, stellt sich für mich die Frage, ob die Norm tatsächlich etwas ist, hinter dem man sich weiter in Untätigkeit verstecken kann. Aber ja, auch wenn ihr Zweck bereits unlängst als erfüllt angesehen werden kann, existiert die Norm nun einmal und entfaltet weiter formelle Wirkung. Mit dem Bund ist das hier aber nicht vergleichbar: NRW hat kein Rundschreiben mit Einredeverzichten veröffentlicht. Die Situation ist somit, wie oben von mir dargelegt, nicht vergleichbar.
Auch Hamburg ist für mich kein Alarmzeichen. Der DH dort hat das Rundschreiben "zurückgezogen", sodass Widersprüche wieder erforderlich wurden. Auch hier stellen sich mir die gleichen Fragen bezüglich der Erfüllung von Sinn und Zweck der Norm. Aber auch in Hamburg gilt die formelle Anforderung an den Widerspruch fort, woran nicht zu rütteln ist.

Ich habe nicht behauptet, dass der Bund Abstand vom Rundschreiben nehmen wird. Wie du selbst geschrieben hast, wird der Bund die Ansprüche ab 2021 "klein" rechnen (siehe aktueller Entwurf). Es wird lediglich pauschale (Mini-)Nachzahlungen geben. Der Bund kann dann behaupten, dass alles "glattgezogen" wurde und das Rundschreiben sich damit erledigt hat.

Alle die dann noch zu ihrem Recht kommen wollen, müssen den Klageweg beschreiten. Deshalb sollte man weiterhin jährlich Widerspruch einlegen. Auf das Rundschreiben sollte man sich - insbesondere wenn es ein neues Besoldungsgesetz gibt - nicht mehr verlassen.


ExZivi

@Rheini Könnte man das nicht auch nutzen, damit man schneller eine Vorlage ans BVerfG hinbekommt?

Kurzes Brainstorming

Z.B. Ich möchte streiken und an einer entsprechenden Demo teilnehmen und teile das dem Dienstherren mit. Dieser wiederum wird mir mitteilen dass er mich nicht freistellen wird o.ä. wäre dann ggf ein verwaltungsrechtliches Eilverfahren möglich?

Oder wenn auf einmal 50 % der Beamten auf die Idee kämen genau so etwas zu beantragen, was würde das bewirken?!

OK der gewerkschaftliche Rechtschutz wird lahmgelegt  ;) :)

Rheini

Waa passieren würde ist wahrscheinlich, dass Du eine Ablehnung erhälst. Natürlich kannst Du klagen usw. und dann?

Gehen wir doch mal davon aus das irgendjemand deiner Klage Recht gibt und gesagt wird, dass der DH seinen Pflichten nicht nachkommt und Du streiken darfst.

Nehmen wir dann weiter an, die bereits ergangene Klage vor dem EuGh wird erneut verhandelt. Müsste dann das Gericht nicht urteilen das das Beamtenverhältnis nicht mehr unter besonderen Schutz steht weil die Beamten ja jetzt streiken dürfen?

Uriex

Zitat von: Rheini in 16.07.2026 11:24Nehmen wir dann weiter an, die bereits ergangene Klage vor dem EuGh wird erneut verhandelt. Müsste dann das Gericht nicht urteilen das das Beamtenverhältnis nicht mehr unter besonderen Schutz steht weil die Beamten ja jetzt streiken dürfen?

So würde es aller Wahrscheinlichkeit nach passieren... Dann könnte jeder positive Aspekt des Beamtenverhältnisses auf der Kippe stehen inkl. unserer Besoldung. Und wenn man sieht wie die Tarifverhandlungen laufen und was sonst noch so alles an Maßnahmen laufen, glaube ich kaum, dass wir da positiv aus der Nummer raus kämen.

Bisher ist die Verfassung was Verschlechterungen angeht in den meisten Fällen noch unser Schutzschild.

InternetistNeuland

Zitat von: Uriex in 16.07.2026 11:28So würde es aller Wahrscheinlichkeit nach passieren... Dann könnte jeder positive Aspekt des Beamtenverhältnisses auf der Kippe stehen inkl. unserer Besoldung. Und wenn man sieht wie die Tarifverhandlungen laufen und was sonst noch so alles an Maßnahmen laufen, glaube ich kaum, dass wir da positiv aus der Nummer raus kämen.

Bisher ist die Verfassung was Verschlechterungen angeht in den meisten Fällen noch unser Schutzschild.

Wäre das GG ein Schutzschild würden wir nicht dort stehen wo wir sind.

Ich sehe es mehr als Alarmanlage die bereits seit Jahren Alarm schlägt, rote Lampen blinken und Signaltöne erklingen lässt. Wenn jedoch niemand zur Hilfe eilt, dann ist die Alarmanlage nutzlos.

Rheini

Zitat von: InternetistNeuland in 16.07.2026 12:08Wäre das GG ein Schutzschild würden wir nicht dort stehen wo wir sind.

Ich sehe es mehr als Alarmanlage die bereits seit Jahren Alarm schlägt, rote Lampen blinken und Signaltöne erklingen lässt. Wenn jedoch niemand zur Hilfe eilt, dann ist die Alarmanlage nutzlos.

Das führt aber nicht dazu das uns ein Streikrecht weiterhelfen würde.

Nur weil ein Handwerker nicht bezahlt wird, darf er in das Haus des Schuldners und die Bude zertrümmern.

ExZivi

Stimmt, wir sind Handwerker, ich vergaß  8)

Ah, endlich. Wir können das Forum hier gleich dicht machen und alle Klagen zurückziehen.

Aber jetzt denk doch bitte mal kurz etwas über den Tellerrand - die Frage war, ob man so nicht eine Vorlage bezüglich eines angenommenen Partnereinkommens an das BVerfG beschleunigen könnte.