Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Julianx1

Ich find das bemerkenswert wie sich hier immer am Streikrecht hochgezogen wird. Dazu sollte man sich erstmal anschauen wie viele Beamte überhaupt gewerkschaftlich organisiert sind. Das ist nämlich die Voraussetzung für Streikgeld.

Und auch jetzt hat man bereits schon Möglichkeiten gehabt ohne einen Streik an den Tarifkämpfen teilzunehmen. Aktive Mittagspausen. Kundgebungen Nachmittags. So gar einen Tag Urlaub kann man opfern. Aber die Teilnahme von verbeamteten Kollegen ist dort stets überschaubar.

Viele Pflichten greifen heute nicht mehr wirklich. Bundesweite Versetzbarkeit haben in der privaten Wirtschaft schon lange Einzug in die Verträge genommen. Ebenso wie Rufbereitschaft und Residenzpflicht.

Wir sollten da kleinere Brötchen backen. Und hoffen das es niemand auf die Waage stellt.

PolareuD

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 11:49Viele Pflichten greifen heute nicht mehr wirklich. Bundesweite Versetzbarkeit haben in der privaten Wirtschaft schon lange Einzug in die Verträge genommen. Ebenso wie Rufbereitschaft und Residenzpflicht.

Mir ist noch kein Arbeitsvertrag unter gekommen, wo eine Versetzbarkeit über die Betriebsstätte hinaus vetraglich festgelegt wurde. Ich würde jedem Arbeitgeber abwinken, wenn als Arbeitsort, z.B. Hamburg festgelegt ist, aber aus betriebswirtschaftlichen Gründen der Arbeitsgeber den Arbeitsort, z.B. nach München ohne meine Zustimmung verlegen kann. Mal abgesehen von kurzweiligen Dienstreisen. Etwas anders sieht es natürlich bei Außendienstmitarbeitern aus. Die gibt es aber auch nicht wie Sand am Meer.

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 11:49Und auch jetzt hat man bereits schon Möglichkeiten gehabt ohne einen Streik an den Tarifkämpfen teilzunehmen. Aktive Mittagspausen. Kundgebungen Nachmittags. So gar einen Tag Urlaub kann man opfern. Aber die Teilnahme von verbeamteten Kollegen ist dort stets überschaubar.

In dem Fall würde man für das Tarifentgelt von Angestellten seine Einsatzbereitschaft zur Verfügung stellen. Ob Tarifergebnisse besoldungsrechtlich übertragen werden, steht zu diesem Zeitpunkt nicht fest. Wenn man Pech hat geht man leer aus, wenn keine Übertragung erfolgt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Zerot

Wie bewertet ihr die Prognose, dass in den Kalenderwochen 33/34 mit einer weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen ist? Ich bin schon sehr gespannt auf die offizielle Wochenvorschau und die inhaltliche Ausrichtung


unkreativhoch10

Zitat von: Zerot in Gestern um 12:07Wie bewertet ihr die Prognose, dass in den Kalenderwochen 33/34 mit einer weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen ist? Ich bin schon sehr gespannt auf die offizielle Wochenvorschau und die inhaltliche Ausrichtung

Woher stammt denn diese Prognose?

Dunkelbunter

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 11:49Ich find das bemerkenswert wie sich hier immer am Streikrecht hochgezogen wird. Dazu sollte man sich erstmal anschauen wie viele Beamte überhaupt gewerkschaftlich organisiert sind. Das ist nämlich die Voraussetzung für Streikgeld.

Und auch jetzt hat man bereits schon Möglichkeiten gehabt ohne einen Streik an den Tarifkämpfen teilzunehmen. Aktive Mittagspausen. Kundgebungen Nachmittags. So gar einen Tag Urlaub kann man opfern. Aber die Teilnahme von verbeamteten Kollegen ist dort stets überschaubar.

Viele Pflichten greifen heute nicht mehr wirklich. Bundesweite Versetzbarkeit haben in der privaten Wirtschaft schon lange Einzug in die Verträge genommen. Ebenso wie Rufbereitschaft und Residenzpflicht.

Wir sollten da kleinere Brötchen backen. Und hoffen das es niemand auf die Waage stellt.

Beamte haben keine Gewerkschaften, da keine Arbeitnehmer. Sie haben eine "Interessensvertretung", wobei ich mich frage, welche Interessen denn vertreten werden?
Haben wir 39h Woche ?
Bekommen wir den 1 Tag Urlaub 2027 mehr ?
Was ist mit unseren Urlaubsgeld ?
usw.

Organisator

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 13:25Beamte haben keine Gewerkschaften, da keine Arbeitnehmer. Sie haben eine "Interessensvertretung", wobei ich mich frage, welche Interessen denn vertreten werden?
Haben wir 39h Woche ?
Bekommen wir den 1 Tag Urlaub 2027 mehr ?
Was ist mit unseren Urlaubsgeld ?
usw.
Das liegt doch in der Natur des Beamtentums, dass man sich dem Dienstherrn ausliefert und seine Interessen nicht selbst vertritt. Teil der Job Description.

Schneewitchen

Zitat von: Organisator in Gestern um 13:45Das liegt doch in der Natur des Beamtentums, dass man sich dem Dienstherrn ausliefert und seine Interessen nicht selbst vertritt. Teil der Job Description.

Bedingt! Bei dem Deal habe ich aber bis zu einem Punkt immer unterstellt, dass sich der DH in seinem rechtlichen Verhältnis zu seinen Beamten regelmässig an dem gebotenen rechtlichen Rahmen orientiert.

Mit den Jahren habe ich aber gelernt, dass die DHn Gesetze, bis hin zum GG, eher so bewerten, als hätte das alles bestenfalls den Charakter von Richtlinien.

Auf der Basis sehe ich den Deal nicht mehr auf beiden Seiten als erfüllt an.

Rheini

Zitat von: Sputnik1978 in Gestern um 12:38Hat jemand Zugriff auf den folgenden Artikel im Volltext?

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/beamte-sollen-sieben-milliarden-euro-mehr-bekommen-doch-regierung-zoegert/100240512.html


Die 7 Mrd. sind für 2026 und 2027. 200k Beamte plus 180k Soldaten plus Pensionäre.


"Vor allem der linke SPD-Flügel um Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas soll sich schwertun angesichts der Zumutungen für ihre Klientel, die die Sozialreformen mit sich bringen. Da sorgt der besondere Beamtenstatus samt Beihilfe statt Kasse und hohen Pensionen statt schmaler Renten für böses Blut."

DrStrange

Zitat von: lotsch in Gestern um 10:13Gerade weil Beamte nicht streiken dürfen, trifft den Staat eine gesteigerte Fürsorgepflicht. Das System funktioniert moralisch und rechtlich nur dann, wenn der Dienstherr von sich aus eine verfassungskonforme, amtsangemessene Besoldung zahlt.

Ich wiederhole mich: Alles nur noch abstoßend.

Hptm

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 11:49Ich find das bemerkenswert wie sich hier immer am Streikrecht hochgezogen wird. Dazu sollte man sich erstmal anschauen wie viele Beamte überhaupt gewerkschaftlich organisiert sind. Das ist nämlich die Voraussetzung für Streikgeld.


Das Tolle ist, dass Versorgungsempfänger viel Zeit haben, um streiken zu können. Just saying.
Sie profitieren natürlich auch, wenn die Besoldungstabelle angepasst wird.

Verbietet mobiles Arbeiten eigentlich, gleichzeitig zu streiken und zu dienen? Just saying

Goldene Vier

Zitat von: Sputnik1978 in Gestern um 12:38Hat jemand Zugriff auf den folgenden Artikel im Volltext?

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/beamte-sollen-sieben-milliarden-euro-mehr-bekommen-doch-regierung-zoegert/100240512.html

Hier in Textform, da Upload als PDF derzeit nicht möglich:

Beamte sollen sieben Milliarden Euro mehr bekommen, doch nun zögert die Regierung

Der Staat muss die Gehälter für 400.000 Beamte und Soldaten kräftig aufstocken, verlangt das Bundesverfassungsgericht. Aber es gibt Widerstand.

Christian Ramthun 17.07.2026 - 10:50 Uhr

Für die Bundesregierung ist es eine heikle Aufgabe. Sie bereitet derzeit eine Beamtenbesoldungsreform vor, die den Bund allein 2026 und 2027 gut sieben Milliarden Euro zusätzlich kosten soll. Viel Geld in Zeiten knappster Kassen, in denen die Koalition alle Bevölkerungsgruppen in die Sparpflicht nehmen will und insbesondere Arbeiter und Angestellte weniger netto vom Bruttogehalt bekommen dürften. Widerstand ist programmiert. Doch so sehr eine kräftige Erhöhung der Beamtengehälter aus der Zeit zu fallen scheint, so ist diese zwingend geboten. Zumindest aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter stellten gleich mehrfach fest, dass Deutschlands Beamte zu wenig verdienen. Vor allem der Abstand zu Sozialhilfeempfängern sei im einfachen und mittleren Dienst - zu Letzterem gehören beispielsweise viele Zöllner und Polizisten - zu gering. Einen Verstoß gegen das Grundgesetz und die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten attestierte das höchste Gericht. Und lässt mit diesem Urteil alle Beamten, auch im gehobenen und höheren Dienst, auf einen satten Gehaltssprung hoffen.

Die Reform des sogenannten Bundesalimentationsgesetzes ist politisch und finanziell allerdings so delikat, dass sie sich seit gut fünf Jahren hinzieht. Der jetzt federführende Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zumindest scheint zum Handeln entschlossen. Mitte April legte er einen ersten Referentenentwurf vor, den er allerdings gleich wieder einkassierte.
Der Grund: Staatssekretäre sollten laut dem Gesetzentwurf ein Gehaltsplus von 45.000 Euro jährlich bekommen, Bundesminister sogar 50.000 Euro mehr. Das war in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar.

ÄRGER BEIM LINKEN FLÜGEL

Seither warten wieder fast 200.000 Beamte, die derzeit in den Bundesministerien, den nachgeordneten Behörden, bei Bundespolizei und Zoll aktiv tätig sind. Hinzu kommen rund 180.000 aktive Soldaten, alle Bundesrichter und Mitarbeiter der höchsten Gerichte. Außerdem Hunderttausende pensionierte Bundesbeamte, Ex-Soldaten und seit 2021 ausgeschiedene Zeitsoldaten. Sie alle warten, dass Dobrindt endlich einen Gesetzentwurf im Kabinett einbringt. Nun ist klar, dass dies erst nach der parlamentarischen Sommerpause geschieht, also frühestens im September. Offenbar gibt es noch immer Klärungsbedarf innerhalb der Bundesregierung und den Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD.
Schließlich muss sich nach dem Kabinett auch der Bundestag mit der Beamtenbesoldung befassen. Und in den Koalitionsfraktionen sind längst nicht alle Abgeordneten angetan von dem Gedanken, dass die beamteten Staatsdiener einen extra großen Schluck aus der Gehaltsflasche bekommen. Vor allem der linke SPD-Flügel um Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas soll sich schwertun angesichts der Zumutungen für ihre Klientel, die die Sozialreformen mit sich bringen. Da sorgt der besondere Beamtenstatus samt Beihilfe statt Kasse und hohen Pensionen statt schmaler Renten für böses Blut. Im rauen Reformklima Berlins mehren sich kritische Stimmen.

SPD- Generalsekretär Tim Klüssendorf kritisierte vor einigen Tagen die hohen Pensionen und forderte, dass Beamte auch ins gesetzliche Rentensystem einzahlen sollen. Im Unionslager exponierte sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sepp Müller aus Sachsen-Anhalt gegen Beamte, als er ihnen die 1000-Euro- Entlastungsprämie verweigern wollte, die dann vom Bundesrat gänzlich gestoppt wurde.

Aber es gibt auch öffentliche Zustimmung, etwa vom innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler. Der einstige Kriminalbeamte für Wirtschaftsdelikte mag sich keineswegs ,,am Beamten-Bashing" mancher Kollegen beteiligen. Im Übrigen gebe es ja die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die voll umgesetzt werden müsse. Das betreffende Urteil stammt aus dem Jahr 2020. Laut Karlsruhe verstößt der Bund schon länger gegen Artikel 33 des Grundgesetzes, also das Prinzip einer amtsangemessenen Alimentation. So lautet der antiquierte Fachbegriff. Beamte erhalten keinen Lohn, sondern der Staat alimentiert sie für ihre Treue und Tätigkeit. Lebenslang. Vater Staat muss sie von der Beurkundung bis zur Bahre finanziell unterhalten. Staatliche Sozialleistungen, auf die alle anderen Bürgerinnen und Bürger Ansprüche haben, sind bei Beamten all inclusive. Im ersten Gesetzentwurf von April versprach das Bundesinnenministerium, die Besoldungsstruktur so anzupassen, dass auch die untersten Gehaltsgruppen dem Karlsruher Gebot entsprechend über der ,,Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens" liegen würden. Mit dem Median-Äquivalent ist ein Durchschnittsnettoeinkommen gemeint, das in Deutschland nach der Zahl und dem Alter der Familienmitglieder im Privathaushalt statistisch ermittelt wird. Besondere Bauchschmerzen bereitet dem Bundesinnenminister dabei die Rückwirkung, zu der das Verfassungsgericht den Bund verdonnerte. Für die Zeit vom Januar 2021 bis April 2026 finden sich im 176 Seiten starken Referentenentwurf diverse Einmalzahlungen, ergänzende Familienzuschläge, Ausgleichszahlungen für die ersten beiden Kinder und Ergänzungszahlungen für weitere Kinder.

BÜRGERGELD VERSUS BEAMTENSOLD

Für den Staat wird die massive Anhebung der Sozialleistungen in den vergangenen Jahren zu einem zusätzlichen Problem. Insbesondere die Anhebung des Bürgergelds um zwölf Prozent zum 1. Januar 2024 erhöht den Handlungsbedarf bei den Beamtengehältern. Dieses Detail lässt Rückschlüsse auf bisherige sozialpolitische Prioritäten und die abgestufte Wertschätzung gegenüber Bundespolizisten, Zöllnern und anderen Beamten zu. Dazu passt, dass 2021 der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) von einer Besoldungsanpassung nichts wissen wollte. Im Finanzministerium munkelte man, dass Genosse Olaf Beamtenkinder nicht gegenüber Angestelltenkindern besserstellen wollte.

Nach-Nach-Nachfolger Klingbeil sieht das offenkundig anders. Der Soldatensohn unterstützt die Besoldungsreform trotz leerer Kassen. Rein rechnerisch kann jeder Bundesbeamte und Pensionär im Schnitt gut 7000 Euro Nachschlag bis Ende 2027 erwarten. Aktive dürfen auf einen fünfstelligen Geldsegen hoffen, Ruheständler auf deutlich weniger. Aber auch die höheren Gehaltsgruppen profitieren. Das verlangt das Bundesverfassungsgericht.
Die Alimentationspflichten geböten es nämlich, so die Karlsruher Richter, dass es bei der Besoldung eine ,,abgestufte Wertigkeit der verliehenen Ämter" gibt. Das heißt auf gut Deutsch: Vater Staat muss ab jetzt ein Lohnabstandsgebot zwischen den unterschiedlichen Tätigkeiten einhalten. Wer im höheren Dienst als Amtsleiter tätig ist, muss netto mehr verdienen als ein Mitarbeiter ein paar Stufen tiefer. Im Moment treibt die Beamten aber die Sorge um, dass nichts passiert. ,,Man gewinnt den Eindruck" schrieb die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft vorige Woche an den Bundestag-Innenausschuss, dass das Bundesalimentationsgesetz wieder einmal ,,zu versanden droht".

Murmels Frauchen

Zitat von: AltStrG in Gestern um 02:10i
Zum wiederholten Male der Hinweis: ein Rundschreiben ist kein grundsätzlicher Verwaltungsakt.

Näheres hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg466130.html#msg466130

Die Diskussion beginnt ab Seite 167 und muss nicht ständig wiederholt werden.

Ich sehe das durchaus genauso. Leider habe ich das wohl bei all der Informationsschwemme übersehen. Vieles was hier geschrieben wird, ist für Menschen ohne passende Schulung ejäh kaum verständlich. Ich bitte also um Enrötschuldigung, wenn ichvKummer bereitet habe.  ;D

tunnelblick

Also gibt es in dem Artikel nichts Neues, außer dass noch ein paar Namen mit ihren Positionen benannt werden, denen man somit also ein nicht vorhandenes Rechtsverständnis attestieren kann.

GeBeamter

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 16:51Also gibt es in dem Artikel nichts Neues, außer dass noch ein paar Namen mit ihren Positionen benannt werden, denen man somit also ein nicht vorhandenes Rechtsverständnis attestieren kann.

Nein und vor allem schafft es der Artikel nicht, so wie viele vor ihm und vor allem die Politik, öffentlich leicht verständlich darzulegen, dass diese Nachzahlungen und die Solderhöhung seit 10-20 Jahren geschuldet ist. Beamte haben also verfassungswidrig in wirtschaftlich besseren Zeiten an der allgemeinen Lohnentwicklung der Gesamtbevölkerung nicht profitiert. Das jetzt nachzuholen soll nicht in den Zeitgeist passen und wird von einigen Politikern daher boykottiert. Glückwunsch, das ist wirklich tolle Werbung für den öD als Arbeitgeber und eine super Motivation für Leistungsbereitschaft.