Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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PolareuD

Zitat von: Lonks in Gestern um 14:36A9 Stufe 8 (2026) ~ 3562€ Netto
A9 Stufe 8 (neu) ~ 4035€ Netto
+473€/Monat | +13%

A16 Stufe 8 (2026) ~ 6181€ Netto
A16 Stufe 8 (neu) ~ 8154€ Netto
+1973€/Monat | +32%

Ich weiß nicht woher die Werte stammen, aber StKl. 1, keine Zuschläge, keine PKV liegt

A16, Stufe 8 (Netto) bei 6181.83 € (2026) zu 6681.31 € (BAlimentG)  --> Diff. = 499,48 € bzw. ca. 8%

A9, Stufe (Netto) bei 3562.50 € (2026) zu 3760.61 € (BAlimentG)  -->  Diff. = 198,11 € bzw. ca. 5,5%

Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BVerfGBeliever

Zitat von: Lonks in Gestern um 16:26man beweise mir gerne das Gegenteil
Rn. 70 in 2 BvL 5/18:

"Die Bezugsgröße für die Bemessung der Mindestbesoldung ist eine vierköpfige Familie [...]"

MOGA

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 13:07Im September soll es einen neuen Entwurf geben:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a5db64d61b8a80211aae938/milliarden-mehr-fuer-beamten-dobrindt-plant-neuen-anlauf-fuer-reform-der-besoldung.html

Mein Blick in die Glaskugel sagt folgendes:
Nach den Landtagswahlen im September wird ein leicht abgeänderter Entwurf kommen der in der Rückwirkung betrachtet unverändert bleibt, weil ,,günstig", zumindest günstiger als das was andernfalls möglich wäre. In die Zukunft gerichtet wird ein bischen daran herumgeschraubt, 79 a,b,c,d; die Familienzuschläge werden nochmals ins Auge gefasst und die Besoldungsstufen und Abstände insbesondere B. Dann wird das Gesetz kommen.
Danach wird man sauber abwarten und der neue A14er Referent beobachtet wie sich das fiktive Partenereinkommen vor den gesetzgebenen Organen entwickelt und arbeitet parallel dazu an einer Änderung des BBesG wenn notwendig...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Lonks

Zitat von: PolareuD in Gestern um 16:29Ich weiß nicht woher die Werte stammen, aber StKl. 1, keine Zuschläge, keine PKV liegt

A16, Stufe 8 (Netto) bei 6181.83 € (2026) zu 6681.31 € (BAlimentG)  --> Diff. = 499,48 € bzw. ca. 8%

A9, Stufe (Netto) bei 3562.50 € (2026) zu 3760.61 € (BAlimentG)  -->  Diff. = 198,11 € bzw. ca. 5,5%


Mea culpa, ich war so doof und habe die Nettobeträge stumpf mit den BAlimentG-Abständen gerechnet. Das passiert, wenn man schnell mal irgendwas zusammenklöppelt. Peinlich, peinlich...  :-X

Deine Rechnungen klingen realistischer, ja. Sowas sollte man nicht mal eben schnell nebenher machen... ich verschwinde wieder in die Versenkung.
Langsam ist aber auch mal gut...

despaired

Verfassungsgericht - noch ein paar Urteile mal so langsam bitte...

Tarifgeist

Zitat von: despaired in Gestern um 16:54Verfassungsgericht - noch ein paar Urteile mal so langsam bitte...

Ja, "langsam" können die gut...

Schneewitchen

Gründlichkeit vor Schnelligkeit! Das BVerfG ist eben sehr, sehr gründlich.....

Hummel2805

Ihr lieben wir brauchen ja gar nicht zu spekulieren oder in die Glaskugel schauen.

Wer Informationen will, bitte an folgende Adresse wenden:

SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail: direktkommunikation@spdfraktion.de
Tel. Matthias Mirsch - 030 / 227 71116
Tel. Paula Hegewald (Büroleiterin) - 030 / 227 71678

Ich werde morgen mal den Genossen Matthias und die Genossin Paula anrufen, dass sollte jeder von Euch tun!

DeltaR95

Zitat von: Lonks in Gestern um 16:26Das MÄE von 1 (für einen alleinstehenden Beamten) x 80% davon als Grundbetrag (vgl. letztes Urteil dazu) ergibt mit den Werten von 2025 - sofern ich mich nicht verrechnet habe - 2439€. Bei 2662€ müsstest du mit x80% auf 2129€ kommen. Der Beamte im Einstiegsamt A3 muss ja nicht 100% des MÄE erhalten, sondern gemäß Urteil nur die 80%, daher mit 80% gerechnet.

Geile Idee, hier der neue Werbeslogan für dich:

"Kommt zu uns! Nur hier die 41 Stunden-Woche und du - ja nur du allein - erhältst auf den Cent genau so viel Sold, dass du nicht als armutgefährdet gilst. Dafür dürfen wir zu jeder Zeit über dich verfügen und wenn du ab nächstem Jahr dann 42 Stunden-Wochen schieben darfst, zahlen wir dafür auch keinen Cent extra! Ach so, und streiken ist natürlich auch nicht!"

Ich bin sicher, die Bewerber rennen dir die Bude ein  ;D

Ich sehe da auch nur ein sseeehrr geringes Risiko, dass das BVerfG die Augenbrauen hochzieht und dich fragt, wie du auf das schmale Brett kommst, alle Pflichten des Beamten behalten zu wollen, zeitgleich aber deine ganzen Pflichten als Dienstherr für "null und nichtig" zu erklären.

cyrix42

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 17:29Ich bin sicher, die Bewerber rennen dir die Bude ein  ;D

Man kann ja durchaus über die fehlende Bestenauslese argumentieren, wie es an anderer Stelle schon getan wurde/ wird (etwa beim Richter-Amt). Allerdings sollte man das nicht mit der Frage der Mindestalimentation vermischen...

DeltaR95

Zitat von: cyrix42 in Gestern um 17:33Man kann ja durchaus über die fehlende Bestenauslese argumentieren, wie es an anderer Stelle schon getan wurde/ wird (etwa beim Richter-Amt). Allerdings sollte man das nicht mit der Frage der Mindestalimentation vermischen...

Das eine folgt dem anderen - für eine Bestenauslese musst du die Bewerber erstmal anlocken, wer sich nicht bewirbt, kann auch nicht gelesen werden.

Und natürlich spielt die Mindestbesoldung eine sichtbare Rolle bei der Personalwerbung und zwar im Sinne von: "Was? So viel?"

Wenn der erste Eindruck, den du heute als Arbeitgeber beim Bewerber erweckst der folgende ist, nämlich "Wie? Wenn der unten schon so schlecht bezahlt, wird das oben wohl nicht besser sein!", ist der qualifizierte Bewerber in der Regel schon weg.

Auch die Argumentation der Dienstherrn, dass die Besoldung ja nicht so hoch sein muss, weil der Dienst "sinnstiftend" und "für die Gesellschaft" sei, zieht heute doch nicht mehr. Dies sind dann die "soften Faktoren", wenn sich ein Bewerber zwei gleichermaßen - und zwar auch monetär - für ihn attraktiven Alternativen bewertet.

Wir haben doch angeblich einen "Arbeitnehmermarkt" und leben im Kapitalismus. Nur der Staat scheint irgendwie der Meinung zu sein, dass Beamten keine Rechnungen bezahlen oder sich etwas Luxus leisten wollen.

"Wer viel gibt, kann viel verlangen!" so hieß es doch mal - und wenn es halt zu viele "Low-Performer" im Beamtenstatus gibt, dann ist das die Schuld der Dienstherrn, die jene gewähren lassen, anstelle mit geeignetem Instrumentarium (genannt Disziplinarrecht) diesem Problem beizukommen - dass schließt auch den A16er mit ein.

Aber wenn du halt Nachwuchsprobleme hast als "Unternehmen", kannst du leider nicht mit dem "eisernen Besen" durchfegen, weil dann der Betrieb zum Erliegen kommt.

Staatsdiener1969

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 09:57Meine Hoffnung wäre, dass man auch im Bundesinnenministerium gesehen hat, was in Potsdam geplant ist:

- In Brandenburg soll ein Endstufen-A16 (10.218 EUR) demnächst rund 190% mehr als ein Endstufen-A5 (3.522 EUR) bekommen.
- Im BMI-Entwurf aus dem April sollte ein A16 (9.798 EUR) hingegen nur rund 157% mehr als ein A5 (3.808 EUR) bekommen.

Schließlich hatte Dobrindt explizit von einer "Stärkung des Leistungsprinzips" gesprochen..

Ich fände ein konsistenten Abstand zwischen allen Besoldungsgruppen (z.B.. immer 5 %) leichter vermittelbar und auch einheitlich. Ich will keine Neiddiskussion aufmachen, aber die ständige Forderung ganz oben muss überproportional noch mehr dazu kommen als unten, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Zumal der Grund, sprich warum gibt es die Bundesverwaltungen überhaupt, meist vom einfach/mittleren und gehobenen Dienst geleistet wird. Man will Soldaten, Polizisten und Zöllner, eigentlich sollte der Rest der Verwaltung dafür sorgen, dass diese Menschen den Job möglichst, effektiv und reibungslos leisten können. Die Bundeswehr gibt es zum Beispiel nicht wegen irgendwelcher Staatssekretäre oder Generäle sondern weil man Bürger braucht die im Erstfall Deutschland verteidigen.

Rheini

Zitat von: Staatsdiener1969 in Gestern um 17:49Ich fände ein konsistenten Abstand zwischen allen Besoldungsgruppen (z.B.. immer 5 %) leichter vermittelbar und auch einheitlich. Ich will keine Neiddiskussion aufmachen, aber die ständige Forderung ganz oben muss überproportional noch mehr dazu kommen als unten, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Zumal der Grund, sprich warum gibt es die Bundesverwaltungen überhaupt, meist vom einfach/mittleren und gehobenen Dienst geleistet wird. Man will Soldaten, Polizisten und Zöllner, eigentlich sollte der Rest der Verwaltung dafür sorgen, dass diese Menschen den Job möglichst, effektiv und reibungslos leisten können. Die Bundeswehr gibt es zum Beispiel nicht wegen irgendwelcher Staatssekretäre oder Generäle sondern weil man Bürger braucht die im Erstfall Deutschland verteidigen.

So wie ich das bisher hier gelesen habe ist es nicht so als das "die da oben" mehr bekommen müssen als "die da unten" aus dem Luftleeren Raum kommt, sondern eine Folge der Stauchung der Besoldungstabelle über die Jahrzehnte ist (Stichwort: Sockelbetrag). Ergo "haben die da unten" zwar immer noch keine verfassungsgemäße Alimentation, aber die "da oben" haben noch weniger (absolut) erhalten.

Pumpe14

Zitat von: PolareuD in Gestern um 08:20Ich gehe aktuell davon aus, dass ein Entwurf erstmal nur die zukünftige Besoldung anpackt. Das Thema Nachzahlungen wird erstmal bis zum Sankt Nimmerleinstag geschoben.

Da das BAlimentG mit hoher Wahrscheinlichkeit erst 2027 Gesetzeskraft erlangt, kann man für 2025 und 2026 kein "fiktives Partnereinkommen" mehr berücksichtigen. Eine gesetzlich Regelung bzgl. der Abschlagszahlungen in 2025/26 werden hier zum Problem, wobei sich für 2026 eventuell eine Rückwirkung begründen lässt, sofern ein Kabinettsbeschluss vorliegt und das parlamentarische Verfahren zumindest eingeleitet wurde.

Meinst du man wird wenigstens beim Stichtag im Mai bleiben, oder den auch rausschieben?

Umlauf

Zitat von: UnangemessenAlimentierter in Gestern um 14:18zum Thema Widerspruch: ich stand die Tage vor der Frage wohin ich diesen denn als Zollbeamter schicke.
Ist das das BVA oder die GZD?

Ich danke euch vorab und sorry, falls die Frage bereits gestellt wurde!

Unter dem Block rechts oben steht auf der Bezügemitteilung: Auskunft erteilt. Dort wird der Ansprechpartner genannt. Mit dieser Info kann man sich dann auch die Postadresse suchen.