Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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SchrödingersKatze

https://www.justiz.nrw/presse/2026-07-15

Das OVG NRW hat kürzlich bestätigt, dass Nachzahlungen nur geleistet werden, wenn *in* dem jeweiligen Haushaltsjahr widersprechen wird. Es reicht laut dem Urteil wohl nicht aus *für* das jeweilige Haushaltsjahr zu widersprechen.
Daher im Zweifelsfall jährlich widersprechen um auf der sicheren Seite zu sein.

Opti483

Zitat von: SchrödingersKatze in 24.07.2026 19:41https://www.justiz.nrw/presse/2026-07-15

Das OVG NRW hat kürzlich bestätigt, dass Nachzahlungen nur geleistet werden, wenn *in* dem jeweiligen Haushaltsjahr widersprechen wird. Es reicht laut dem Urteil wohl nicht aus *für* das jeweilige Haushaltsjahr zu widersprechen.
Daher im Zweifelsfall jährlich widersprechen um auf der sicheren Seite zu sein.

Gilt für Landesbeamte.....richtig. Denen lag auch kein Schreiben vor, wie es den Bundesbeamten vom BMI vorliegt.

Verwalter

Zitat von: Opti483 in 24.07.2026 20:13Gilt für Landesbeamte.....richtig. Denen lag auch kein Schreiben vor, wie es den Bundesbeamten vom BMI vorliegt.
Gleiches Spiel in Berlin, Rundschreiben liegt vor und ein Widerspruch, der in die Zukunft gerichtet ist sollte ausreichen, OVG Berlin-Brandenburg sieht das anders und fordert jedes Mal einen Widerspruch, wenn ein neues Besoldungsgesetz erlassen wurde. (Urteil vom 13. November 2025 (Az.: OVG 4 B 4/24)). Sicher ist man nur, wenn man Klage erhoben hat oder jährlich widerspricht!
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Verwalter

Zitat von: Kräuterhexe1234 in 14.07.2026 08:25Der Musterwiderspruch für Bundesbeamte auf Berliner-Besoldung.de ist ja offensichtlich nicht mehr ganz aktuell, da er die neue Rechtsprechung m. E. nicht berücksichtigt.

Inwiefern wird die neue Rechtsprechung nicht berücksichtigt?
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Opti483

Zitat von: Verwalter in 24.07.2026 22:24Gleiches Spiel in Berlin, Rundschreiben liegt vor und ein Widerspruch, der in die Zukunft gerichtet ist sollte ausreichen, OVG Berlin-Brandenburg sieht das anders und fordert jedes Mal einen Widerspruch, wenn ein neues Besoldungsgesetz erlassen wurde. (Urteil vom 13. November 2025 (Az.: OVG 4 B 4/24)). Sicher ist man nur, wenn man Klage erhoben hat oder jährlich widerspricht!

Sieht es dann automatisch das BVerwG auch so an?

Verwalter

Zitat von: Opti483 in 24.07.2026 22:34Sieht es dann automatisch das BVerwG auch so an?
Ich denke der Berliner DH wird jede Chance nutzen, die Nachzahlungen zu drücken. Und das ist eine Variante. Dies nach dem Motto, Rundschreiben sind nur Empfehlungen und die Behörden entscheiden eigenständig, da SenFin nur Fachaufsicht ist und nicht weisungsbefugt. Dies war auch der Tenor bei der altersdiskriminierenden Besoldung. Zur zeitnahen Geltendmachung gibt es hier eine gute Abhandlung https://www.sdrb.de/zeitnahe-geltendmachung/ Aber selbst, wenn man es so betrachtet müsste man sein Recht wieder über Jahre einklagen.
Das BVerwG spricht auch von einer zeitnahen Geltendmachung je Haushaltsjahr. Insofern wird die Zeit es zeigen, ob eine Erstwiderspruch auf Basis des BMI Rundschreibens Bestand hat.

BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

AltStrG

#2931
Zitat von: Opti483 in 24.07.2026 20:13Gilt für Landesbeamte.....richtig. Denen lag auch kein Schreiben vor, wie es den Bundesbeamten vom BMI vorliegt.

Die Rundschreiben-Diskussion hatten wir schon 4x, ein Rundschreiben ist im Zweifel nichts wert, Erläuterungen dazu auf den letzten 20 Seiten, da habe ich eine ausführliche Erläuterung geschrieben.

Gleichwohl will ich niemanden von seinen (versuchsweise rückwirkend wirkenden) Widersprüchen und ggf. Klagen abhalten, im Gegenteil. Viel hilft viel.

AltStrG

Zitat von: BundesbeauftragterFürDing in 24.07.2026 11:05Moin Hannes, das war bei mir genauso. Das liegt daran, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist bzgl. der aA. Erst danach kann das beschieden werden. Vorher ist der Antrag ruhend gestellt :)

Wurde wörtlich und sinngemäß auf die Einrede der Verjährung verzichtet? Oder ist das eine Interpretation des Schreibens? Gerade und insbesondere in Bezug auf die Rückwirkung, die ich noch immer nicht als gegeben sehe, aber das ist ein Randthema.

AltStrG

Zitat von: SchrödingersKatze in 24.07.2026 19:41https://www.justiz.nrw/presse/2026-07-15

Das OVG NRW hat kürzlich bestätigt, dass Nachzahlungen nur geleistet werden, wenn *in* dem jeweiligen Haushaltsjahr widersprechen wird. Es reicht laut dem Urteil wohl nicht aus *für* das jeweilige Haushaltsjahr zu widersprechen.
Daher im Zweifelsfall jährlich widersprechen um auf der sicheren Seite zu sein.

Nichts anderes empfehlen andere und ich die ganze Zeit. Das Urteil des OVG in Sachen Jährlichkeit ist im Übrigen geltende Rechtslage, die mit dem Beschluss des BVerfG aus September 2025 und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weiter verfestigt wurde.

AltStrG

Zitat von: Opti483 in 24.07.2026 22:34Sieht es dann automatisch das BVerwG auch so an?

Der Beschluss des BVerfG ist in diesem Randthema auch eindeutig und unterscheidet sich nicht von der Rechtsprechung des BVerwG.

AltStrG

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 06:13

Draufclicken für schöne Ansicht

Beachte, Brandenburg rechnet noch immer mit einem fiktiven Partnereinkommen. Und Brandenburg hat bei Vollzugskräften freie Heilfürsorge, wenn ich mich an die gesetzlichen Grundlagen aus letzter Woche richtig erinnere, ich habe meinen Kram gerade nicht griffbereit. ;)

Rheini

Zitat von: AltStrG in Gestern um 06:36Nichts anderes empfehlen andere und ich die ganze Zeit. Das Urteil des OVG in Sachen Jährlichkeit ist im Übrigen geltende Rechtslage, die mit dem Beschluss des BVerfG aus September 2025 und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weiter verfestigt wurde.

Ich habe aufgegeben den Leuten zu raten, WS einzulegen wenn diese auf ein Rundschreiben verweisen. Sollen die doch darauf vertrauen und gut ist.

Wenn es gut geht, ist gut. Wenn nicht, soll man nicht rumheulen  :o .

SwenTanortsch

Zitat von: Rheini in Gestern um 08:12Ich habe aufgegeben den Leuten zu raten, WS einzulegen wenn diese auf ein Rundschreiben verweisen. Sollen die doch darauf vertrauen und gut ist.

Wenn es gut geht, ist gut. Wenn nicht, soll man nicht rumheulen  :o .

Das ist ein schlüssiger Ansatz: Man sollte - so wie das Verwalter ein weiteres Mal präzise getan hat - neu hinzukommende Kolleginnen und Kollegen auf die Problematik des Rundschreibens hinweisen, damit sie die Chance haben, die Problematik zu verstehen. Und wenn sie weiterhin dem Rundschreiben und damit einem Dienstherrn vertrauen wollen, der es ihnen zukünftig auf seine Art danken wird, sollen sie glauben, was sie glauben mögen.

Reisende soll man nicht aufhalten.

Schneewitchen

Zitat von: AltStrG in Gestern um 06:43Beachte, Brandenburg rechnet noch immer mit einem fiktiven Partnereinkommen. Und Brandenburg hat bei Vollzugskräften freie Heilfürsorge, wenn ich mich an die gesetzlichen Grundlagen aus letzter Woche richtig erinnere, ich habe meinen Kram gerade nicht griffbereit. ;)

Diese Bandbreiten sind krass. Zwischen dem Saarland und Brandenburg liegen Welten. Da würde ich gerne mal einen Regierungsverantwortlichen aus dem Saarland hören, wie er das rechtfertigt.....
Deus hic finitur

GeBeamter

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 09:12Das ist ein schlüssiger Ansatz: Man sollte - so wie das Verwalter ein weiteres Mal präzise getan hat - neu hinzukommende Kolleginnen und Kollegen auf die Problematik des Rundschreibens hinweisen, damit sie die Chance haben, die Problematik zu verstehen. Und wenn sie weiterhin dem Rundschreiben und damit einem Dienstherrn vertrauen wollen, der es ihnen zukünftig auf seine Art danken wird, sollen sie glauben, was sie glauben mögen.

Reisende soll man nicht aufhalten.

Wie auch schon mehrfach von mir gesagt, ist er jährliche Widerspruch zur Wahrung einer maximalen Rechtsposition absolut anzuraten.

Aber und auch das schreibe ich jetzt zum wiederholten Mal: bitte keine Urteile gegen die Länder hier ohne Kontext mit irgendwelchen Befürchtungen posten, dass das Rundschreiben des BMI nichts wert sei.
Sowohl das Hamburger als auch das Urteil für das Land NRW lassen sich aus der spezifischen Situation in dem jeweiligen Bundesland erklären, welche mit dem Bund nicht vergleichbar ist.

Zu NRW und den Auswirkungen auf den Bund. NRW hat bereits 2022 auf das BVerfG-Urteil aus 2020 reagiert und die Familienzuschläge massiv erhöht. Das OVG hat nun entschieden, dass durch dieses Gesetz eine neue Rechtslage eingetreten ist, gegen welche nun wieder ein Widerspruch im jeweiligen Haushaltsjahr zu führen sei.
Nichts anderes wird auch beim Bund passieren, wenn das neue Besoldungsgesetz erst einmal kommt. Sowohl das Rundschreiben, als auch ein früherer und in die Zukunft gerichteter Widerspruch haben dann keine Gültigkeit mehr.

Noch einmal vereinfacht: wer es zwischen 2021 und 2025 bezogen auf den Bund verpasst hat, jährlich einen Widerspruch einzulegen, wird deshalb nicht per se leer ausgehen.
Wenn er leer ausgeht, dann weil man den Anspruch auf aA in einem neuen Gesetz auf 0 gerechnet hat. Aber dagegen, kann dann Widerspruch eingelegt werden.

Aber grundsätzlich: legt jährlich Widerspruch ein, denn so habt ihr den Hosenträger zusätzlich zum Gürtel.