Besoldungsrunde 2025-2028 Baden-Württemberg

Begonnen von RichterBW84, 14.02.2026 13:54

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SonicBoom

Wie peinlich wenig Erhöhung. Das deckt nichtmal den Dieselpreis von jetzt 2,14 €
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich

Versuch

Ja und gleichzeitig abgehängt von Brandenburg.... Unglaublich

Buggula

Ich kann euren Unmut nicht ganz nachvollziehen.

Wir haben freiwillig und widerspruchslos die Ernennungsurkunde entgegen genommen. 

Was gedenkt ihr gegen euren Frust zu tun, außer jammern? Klagen? Bewerbungen in Brandenburg? Antrag auf Entlassung?

Versuch

Was für eine Aussage... Krass.

Natürlich Widerspruch und klagen und ggf. den Job wechseln.

Die Urkunde hat für beide Seiten Rechte und Pflichten... Nur mal so am Rande

Schneewitchen

Zitat von: Buggula in 23.07.2026 06:21Ich kann euren Unmut nicht ganz nachvollziehen.

Wir haben freiwillig und widerspruchslos die Ernennungsurkunde entgegen genommen. 

Was gedenkt ihr gegen euren Frust zu tun, außer jammern? Klagen? Bewerbungen in Brandenburg? Antrag auf Entlassung?

Jammern ist etwas für Leute in alternativlosen Situationen.

Als ich meine Urkunde freiwillig und widerspruchslos (ja, ich wurde tatsächlich nicht gezwungen!) in Empfang genommen habe, da waren die Besoldungsbedingungen noch gänzlich anders. In den letzten 36 Jahren wurde immer nur an der Besoldung gespart, während sich die DHn vor angeblicher Wertschätzung kaum lassen konnten.

Ja, ich erlaube mir, diese Entwicklung mit ihrem vorläufigem (derzeitigem) Ergebnis zu beanstanden. Damit bin ich nicht alleine! Niemand hier jammert. Wir legen aber den Finger in die offene Wunde und werden, jeder für sich und im Rahmen der uns eingeräumten Möglichkeiten, für unsere Rechte kämpfen.

Ich nehme mal an, Du gehörst zu der Kategorie Beamter, der das alles albern und übertrieben findet, allerdings freudig die Hände aufhält, wenn im Ergebnis dann doch eine Erhöhung der Besoldung erfolgt?

Na, dann wünsche ich weiterhin viel Unverständnis beim Lesen des Gejammeres hier im Forum.....
Deus hic finitur

Ozymandias

Zitat von: Buggula in 23.07.2026 06:21Ich kann euren Unmut nicht ganz nachvollziehen.


https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/260501/0/

Wie schafft Brandenburg das? BW ist komplett auf dem Abstellgleis gelandet.

SonicBoom

Zitat von: Ozymandias in 23.07.2026 16:45https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/260501/0/

Wie schafft Brandenburg das? BW ist komplett auf dem Abstellgleis gelandet.

Das ist schon ne harte Nummer. Und eine Schande fürs Ländle. Oder wie man aktuell sagt "The Länd" oder darf ich ergänzen "The" E-"Länd"
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich

Schneewitchen

Zitat von: Ozymandias in 23.07.2026 16:45https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/260501/0/

Wie schafft Brandenburg das? BW ist komplett auf dem Abstellgleis gelandet.

Der Länderfinanzausgleich schafft gesicherte, dauerhafte Finanzkraft. Dann kann man sich auch eine solche Besoldung locker leisten.

Augen auf bei der Wahl des DH🤣😅😂!
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: SonicBoom in 24.07.2026 11:52Das ist schon ne harte Nummer. Und eine Schande fürs Ländle. Oder wie man aktuell sagt "The Länd" oder darf ich ergänzen "The" E-"Länd"

Weshalb? Schliesslich gilt: Süß und ehrenvoll ist's, für den Länderfinanzausgleich zu sparen☺️!
Deus hic finitur

Teacher91

Ich habe in den letzten Wochen ein wenig den Überblick bei der Berichterstattung verloren. Steht noch ein Reparaturgesetz aus oder ist aus Sicht der Landesregierung die Pflicht mit der bloßen Übernahme des Tarifabschlusses getan?

RichterBW84

Soweit ich das überblicken kann, war es das.

Quasselstrippe

Zitat von: Teacher91 in Gestern um 10:44Ich habe in den letzten Wochen ein wenig den Überblick bei der Berichterstattung verloren. Steht noch ein Reparaturgesetz aus oder ist aus Sicht der Landesregierung die Pflicht mit der bloßen Übernahme des Tarifabschlusses getan?


Bzgl. ggf. vorzunehmender Reparaturen für vergangene Jahre habe ich keine Ahnung, aber die Begründung im aktuellen Gesetzentwurf für die Tarifübernahme liest sich für mich so, als wäre in BaWü bzgl. amtsangemessener Alimentation zumindest derzeit alles in Butter. Dank niedrigster Besoldungsgruppe A7 und fiktivem Partnereinkommen, das vorhanden ist und zudem deutlich stärker wächst als der nicht fiktive Teil der Besoldung.

Schneewitchen

Ich kann das Wort "Wertschätzung" nicht mehr hören.....🤥
Deus hic finitur

Versuch

Nochmals:
Kann es ernsthaft sein, dass bw da ist durchkommt, da durch das 4 Säulenmodel die untersten Besoldungsgruppen einfach gestrichen wurden?
Das kann doch nicht rechtlich o. K. Gewesen sein , vor allem da ab A11 die Besoldungsgruppen nicht profitierelt hatten.

Quasselstrippe

Zitat von: Versuch in Gestern um 14:36Nochmals:
Kann es ernsthaft sein, dass bw da ist durchkommt, da durch das 4 Säulenmodel die untersten Besoldungsgruppen einfach gestrichen wurden?
Das kann doch nicht rechtlich o. K. Gewesen sein , vor allem da ab A11 die Besoldungsgruppen nicht profitierelt hatten.

Das ist eine sehr spannende Fragestellung.
Das Land sagt ja - nach meinem Verständnis - die Jobs von früher in A5 und A6 sind durch Digitalisierung und ggf. "anderes" anspruchsvoller geworden und daher ist eine Höhergruppierung der Leute in höhere Besoldungsgruppen angezeigt. Auch für Personen in A7 bis A9 (oder A10, ich weiß es leider nicht mehr) haben sich die Jobs verändert, so dass Beförderungen angemessen waren. Ab den höheren Besoldungsgruppen waren die Jobprofile schon immer recht anspruchsvoll, da hat sich eben nichts weiter getan.

Wenn ich diese Darstellung jetzt mal mit meiner kleinen Blase im Kontext einer Universitätsverwaltung vergleiche, kann ich Folgendes feststellen (wobei wir kaum verbeamtete Personen haben, sondern fast nur Angestellte, aber letztlich erledigen die auch hoheitliche Tätigkeiten):
- die ehemals in TV-L E5 eingruppierten Personen sind über die Jahre nach und nach wegen der gesteigerten Anforderungen alle bis TV-L E8 höhergruppiert worden; und die Anforderungen sind aus meiner persönlichen Perspektive als Gruppenleitung auch wirklich deutlich höher als noch vor 10-15 Jahren
- bei den Personen in E11 bis E15 hat sich diesbezüglich nichts getan, deren Anforderungsprofile (in der Regel Tätigkeiten, für die man mindestens einen Fachhochschulabschluss benötigt so ab E10) waren schon früher anspruchsvoll und hier haben sich keine oder kaum Veränderungen in der Komplexität ergeben.

Insofern kann ich leider dem Land nicht wirklich gut widersprechen bzgl. seiner Aussagen zu höheren Anforderungen.

ABER: ich sehe eben nur die Tätigkeiten in meiner kleinen Blase...

Die A-Besoldungsordnung deckt ja aber ein riesiges Aufgabenspektrum in den unterschiedlichsten Behörden und Institutionen ab... und ob man da grundsätzlich (oder auch nur überwiegend) von einer so deutlichen Steigerung der Anforderungen in den Tätigkeiten von A5 und A6 sprechen kann, dass man alle nach A7 befördern musste (usw. bis A10/11), darüber weiß ich nichts, und das ist für mich die spannende Frage bzw. darin liegt möglicherweise der Ansatz, die Verfassungswidrigkeit nachzuweisen. Für mich ist dieser Nachweis jedenfalls kein Selbstläufer oder No-Brainer oder wie auch immer man das heute nennt.

D.h. ich persönlich sehe gar nicht so sehr das Problem darin, dass man die unteren Besoldungsgruppen gestrichen hat. Wenn das Land durchweg nur qualifiziertes Personal für höherwertige Aufgaben einstellen möchte, kann es das ja durchaus entscheiden, wenn man die Jobs entsprechend strukturiert.

Ich sehe das Problem darin, dass man die Mindestalimentation einfach auf die niedrigste besetzte Besoldungsgruppe bezieht und nicht darauf, ob diese in A3, A5, A7 (oder irgendwann A9) liegt mit völlig unterschiedlichen Jobprofilen und individuellen Voraussetzungen. Ich fand die alte Argumentation (Urteil aus 2020) nachvollziehbarer, dass zwischen der Person im einfachen Dienst (ohne große Eingangsvoraussetzungen) und der Person ohne Arbeit im sozialen Netz ein gewisser Unterschied herrschen muss (damals 15%) und dann eben höhere Ämter und Aufgaben mit höherer Besoldung ausgestattet werden sollten.

Das aktuelle Vorgehen muss eigentlich dazu führen, dass unterschiedliche Bundesländer mit unterschiedlichen niedrigsten besetzten Besoldungsgruppen zu völlig unterschiedlichen Lohnniveaus kommen.