Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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cowagge

Zitat von: HumanMechanic in Heute um 14:03,, Gem. heute veröffentlichten Beschluss des BVerfG..."


Ich hab auf der offiziellen Website nichts Neues finden können. Link/Quelle bitte.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/07/cs20260723_2bvc002026.html?nn=68112

simon1979

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/roland-theis/fragen-antworten/wie-ist-der-aktuelle-sachstand-zur-amtsangemessen-alimentation

Antwort vom 06.08.2026

"Ich habe Deine Nachricht deshalb zum Anlass genommen, direkt bei den zuständigen Kollegen in der Fraktion nach dem aktuellen Stand nachzufragen. Von dort wurde mir mitgeteilt, dass sich der Gesetzentwurf derzeit in der Überarbeitung befindet. Im Anschluss an diese Anpassungen soll die Länder- und Verbändebeteiligung erneut durchgeführt werden. Einen konkreten Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte gibt es derzeit allerdings noch nicht."

untersterDienst

Ich muss nochmal ganz doof nachfragen, tut mir leid. Ich stolpere gedanklich über die letzten Worte:

Eine rechtfertigbare Ausnahme vom Grundsatz der innerstaatlichen Rechtswegerschöpfung
(vgl. hierzu EGMR, Urt. v. 14.12.2023 – 59433/18 u. a. –, juris, Rn. 151) wird von der Bayeri
schen Staatsregierung gerade vorbereitet.


...wird von der Bayerischen Staatsregierung gerade vorbereitet.

Die Staatsregierung ?

GeBeamter

Zitat von: untersterDienst in Heute um 14:20Ich muss nochmal ganz doof nachfragen, tut mir leid. Ich stolpere gedanklich über die letzten Worte:

Eine rechtfertigbare Ausnahme vom Grundsatz der innerstaatlichen Rechtswegerschöpfung
(vgl. hierzu EGMR, Urt. v. 14.12.2023 – 59433/18 u. a. –, juris, Rn. 151) wird von der Bayeri
schen Staatsregierung gerade vorbereitet.


...wird von der Bayerischen Staatsregierung gerade vorbereitet.

Die Staatsregierung ?

Es geht ja um die Gesetzesänderung zum bayerischen Besoldungsgesetz. Daher Staatsregierung.
Und die bayerische Staatsregierung nimmt in dem Gesetz keine direkte Ausnahme von der innerstastlichen Rechtswegausschöpfung vor, sondern der bayerische Richterbund zeigt hier die Konsequenzen eines derart verfassungswidrigen Gesetzentwurfes auf. Vulgo: der Gesetzentwurf spiegelt so dermaßen den Unwillen des Besoldungsgesetzgebers wider, die verfassungsrechtliche Rechtsprechung umzusetzen, dass daraus ein direkter Weg an den EGMR im Sinne des effektiven Rechtschutzes gegeben sein könnte.

untersterDienst

Habe die so drastische Formulierung erst nicht wahrhaben wollen.

Danke

GeBeamter

Zitat von: untersterDienst in Heute um 14:34Habe die so drastische Formulierung erst nicht wahrhaben wollen.

Danke

Ja der Richterbund kann schon auf dem Putz hauen, das habe die Stellungnahmen in den verschiedenen Ländern bisher gezeigt. Leider hört da aber keiner drauf.
Vermutlich denken die Politiker: wenn die Richter bezüglich Besoldung laut sind, ist das wie mit dem Quaken der Frösche, wenn man fragt, ob der Stumpf trocken gelegt werden soll.

Ich denke mittlerweile, dass bestimmte DH wie Bayern oder der Bund den Bogen so überspannen, dass das BVerfG oder der EGMR die Pflichten der Beamten bis zur Umsetzung einer verfassungsgemäßen Besoldung in Teilen in Frage stellen werden, bis diesen Pflichten auch wieder Rechte gegenüber stehen. Von daher finde ich die "Drohung" gegenüber dem bayerischen Gesetzgeber hier gut platziert.

NvB

Zitat von: GeBeamter in Heute um 14:55Ich denke mittlerweile, dass bestimmte DH wie Bayern oder der Bund den Bogen so überspannen, dass das BVerfG oder der EGMR die Pflichten der Beamten bis zur Umsetzung einer verfassungsgemäßen Besoldung in Teilen in Frage stellen werden, bis diesen Pflichten auch wieder Rechte gegenüber stehen. Von daher finde ich die "Drohung" gegenüber dem bayerischen Gesetzgeber hier gut platziert.

"Aufgrund des eklatanten Besoldungsverstoßes, wird vom EGMR angenommen, dass jeder Beamte im höchsten Maße korruptionsgefährdet ist, bis zur Reparatur dieser Situation wird folgendes beschlossen: Das Erlassen eines Verwaltungsaktes ist für deutsche Beamten ab sofort verboten und wird mit Ausschluss aus dem Dienstverhältnis bestraft."

Man darf ja noch träumen  ;D

Schneewitchen

Zitat von: NvB in Heute um 15:07"Aufgrund des eklatanten Besoldungsverstoßes, wird vom EGMR angenommen, dass jeder Beamte im höchsten Maße korruptionsgefährdet ist, bis zur Reparatur dieser Situation wird folgendes beschlossen: Das Erlassen eines Verwaltungsaktes ist für deutsche Beamten ab sofort verboten und wird mit Ausschluss aus dem Dienstverhältnis bestraft."

Man darf ja noch träumen  ;D

Was für eine Idee......😂😅💪
Deus hic finitur

Dogmatikus

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 12:50Ich finde die Stellungnahme des BRV erfrischend ehrlich - das fiktive Partnereinkommen nimmt man direkt ins Visier. Der Richterverein in Brandenburg hat das ja nicht mal mit einer Silbe in seiner Stellungnahme erwähnt  ::)

Och, Deutschland ist doch schon dutzende Male wegen überlanger Verfahrensdauer vom EGMR "verurteilt" worden. Hat sich was daran geändert?  :-X Mal ehrlich, welche Folgen hätte denn ein Urteil vom EGMR? Die Dienstherrn sparen sich soviel Geld mit ihrem Verhalten, solche Strafen kann der EGMR gar nicht gegen einen Mitgliedsstaat verhängen. Oder irre ich mich da? Nur der einzelne Kläger hätte davon ggf. direkt einen eigenen Vorteil davon.

Aber ich finde den Ansatz unbenommen dessen wirklich gut und hoffe, dass der BRV das "eiskalt" durchzieht!

Was heißt denn auch "Strafe"?

Die bloße Feststellung, dass angesichts der jahrzehntelangen und wiederholten sowie offensichtlichen Nichtbeachtung selbst der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung kein effektiver Rechtsschutz mehr gegeben ist mit der Folge, dass ein Streikverbot für Beamte in Deutschland gegen die EMRK verstößt, reicht doch.

Dann müssen die Gewerkschaften nur schnell handeln und ausreichend zum Streik aufrufen.

Die Polizei kommt nur noch bei absoluten Notfällen. Feuerwehr? Hoffentlich habt ihr ne freiwillige. Das Gericht verhandelt leider die nächsten 3 Wochen nur noch Eilfälle, alles andere wird aufgehoben und auf nächstes Jahr verschoben. Die Finanzämter sind die nächsten 2 Wochen leer. Der Zoll schaut nur noch in jeden 10. Koffer.

Glaubst du nicht, das wären Bilder, bei denen selbst der Teflon-beschichtetste Politiker langsam in Erklärungsnöte käme?

Abgesehen davon, dass das BVerfG sicherlich auch nicht gerade erfreut wäre und eventuell in kommenden Beschlüssen den Dienstherren gerne mit Buntstiften und Schaubildern sowie klarsten Worten erklärt, was Phase ist.

Vetran

Zitat von: untersterDienst in Heute um 14:20Ich muss nochmal ganz doof nachfragen, tut mir leid. Ich stolpere gedanklich über die letzten Worte:

Eine rechtfertigbare Ausnahme vom Grundsatz der innerstaatlichen Rechtswegerschöpfung
(vgl. hierzu EGMR, Urt. v. 14.12.2023 – 59433/18 u. a. –, juris, Rn. 151) wird von der Bayeri
schen Staatsregierung gerade vorbereitet.


...wird von der Bayerischen Staatsregierung gerade vorbereitet.

Die Staatsregierung ?

Ich gehe mal davon aus, dass der Begriff "Staatsregierung" stutzig gemacht hat. Die Regierung der beiden Freistaaten Bayern und Sachsen nennen sich offiziell Staatsregierung, die Stadtstaaten haben Senate und die übrigen Bundesländer Landesregierungen, auch der Freistaat Thüringen.

BVerfGBeliever

Zitat von: SonicBoom in Heute um 06:59Verstehe ich nicht. Genau das wird doch durch die Diskrepanz zwischen 1. und 2. gelöst. (Vorausgesetzt das Partnereinkommen bleibt tot)
In A3 ist "mein" Problem mit der Fortschreibungsprüfung in der Tat nicht so gravierend. Denn dort greift ja die Vorabprüfung und weist eindeutig nach, dass die A3-Besoldung z.B. im Jahr 2025 signifikant verfassungswidrig war, weil das Gebot der Mindestbesoldung (ohne Anrechnung eines Partnereinkommens) deutlich verletzt wurde.

Anders sieht es hingegen beispielsweise für A15 aus:
- Zwischen 1970 und 1996 ist die A15-Besoldung um rund 197% gestiegen, während die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste um rund 270% gestiegen sind (siehe hier).
- Somit war die A15-Besoldung im 1996 höchstwahrscheinlich massiv verfassungswidrig (unter anderem, weil sie in den 26 Jahren davor deutlich hinter der Lohnentwicklung zurückgeblieben ist).
- Zwischen 1996 und 2025 ist die bayerische A15-Besoldung laut BRV um 73,69% gestiegen, während der Nominallohnindex um 87,44% gestiegen ist.
- Zwischen 1996 und 2025 ist die bayerische A15-Besoldung also um 7,34% (1 - 173,69/187,44) hinter der Nominallohnentwicklung zurückgeblieben, so dass im Rahmen der Fortschreibungsprüfung die zugehörige "Lampe" aufleuchtet (weil der Abstand mehr als fünf Prozent beträgt).
- Um die Lampe wieder auszuschalten, müsste der bayerische Gesetzgeber also lediglich die A15-Besoldung des Jahres 2025 rückwirkend um rund 2,52% anheben, damit der A15-Besoldungsindex rückwirkend von 173,69 auf 178,07 steigt und somit weniger als fünf Prozent unterhalb des Nominallohnindex (187,44) liegt.
- Mit dieser rückwirkenden marginalen Anhebung würde jedoch lediglich die Tatsache korrigiert (abzüglich des großzügigen Fünf-Prozent-Puffers), dass die A15-Besoldung zwischen 1996 und 2025 um weitere 7,34% hinter der Lohnentwicklung zurückgeblieben ist.
- Die deutlich entscheidendere Tatsache, dass die A15-Besoldung jedoch bereits im Ausgangsjahr 1996 höchstwahrscheinlich massiv verfassungswidrig war und somit auch nach einer etwaigen nachträglichen 2,52%-igen Anhebung im Jahr 2025 weiterhin massiv verfassungswidrig war, wird durch die Fortschreibungsprüfung leider nicht abgebildet..

Verwalter

Zitat von: untersterDienst in Heute um 14:20Ich muss nochmal ganz doof nachfragen, tut mir leid. Ich stolpere gedanklich über die letzten Worte:

Eine rechtfertigbare Ausnahme vom Grundsatz der innerstaatlichen Rechtswegerschöpfung
(vgl. hierzu EGMR, Urt. v. 14.12.2023 – 59433/18 u. a. –, juris, Rn. 151) wird von der Bayeri
schen Staatsregierung gerade vorbereitet.


...wird von der Bayerischen Staatsregierung gerade vorbereitet.

Die Staatsregierung ?

Es gibt hier einen guten Artikel dazu https://www.berliner-besoldung.de/die-humpert-entscheidung-und-die-ausnahme-von-der-rechtswegerschoepfung/ Angesichts der Tatsache, wie im Bund der Rechtsweg derzeit verhindert wird, auch eine Option für Bundesbeamte.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

ChristopherBlair

#3192
Glaubt hier wirklich einer, dass ein Streikrecht was bringen würde? Ich persönlich sehe hier kein Zusammenbrechen des Sozialstaates, bei dem keine Polizei oder Feuerwehr kommt. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen ist im Öffentlichen Dienst sehr gering, sogar bei Gewerkschaftsmitgliedern, die Streikgeld erhalten.
Daher bezweifle ich, dass die Bereitschaft zur Teilnahme an Streiks in der Bematenschaft sehr hoch wäre.
Ich vermute sogar, dass vom Dienstherren dennoch mit Konsequenzen gedroht werden würde und wenn es nur das Kürzen der Bezüge wäre, ob dies rechtmäßig wäre oder nicht. Und es würde wie bei den letzten Arbeitskämpfen von Politik und Medien ausgeschlachtet werden, weil es "unverhältnismäßig" ist und die "Bevölkerung als Unbeteiligte in Geiselhaft genommen wird". Bei den koordinierten Warnstreiks von Verdi und EVG 2023 wurde dann sogar eine Einschränkung des Streikrechts von Politik, Medien und Arbeitgebern gefordert, da das Streikrecht missbraucht werde. Und du glaubst, dass für die "faulen, überbezahlten Beamten" mehr Verständnis da wäre?
Wenn ich zudem von meiner Behörde ausgehe und mir die Bereitschaft zur Teilnahme an Warnstreiks unserer Tarifbeschäftigten ansehe, ist die personelle Besetzung in den Pfingstferien für den Arbeitgeber ziemlich sicher eine deutlich größere Herausforderung, selbst wenn alle Beamten streiken würden. So viele sind wir nicht mehr.
Und Polizei und Feuerwehr würden große Gewissensprobleme haben den Dienst zu verweigern, wenn es um Leib und Leben geht. Die meisten machen diesen Job ja aus Überzeugung. Damit kalkuliert der Dienstherr und wenn einige wenige dann doch streiken würden, dann würde auch dies von Medien und Politik zerrissen und das Beamtentum (noch mehr) in Frage gestellt werden, als bisher schon.

Schneewitchen

Zitat von: ChristopherBlair in Heute um 16:23Glaubt hier wirklich einer, dass ein Streikrecht was bringen würde? Ich persönlich sehe hier kein Zusammenbrechen des Sozialstaates, bei dem keine Polizei oder Feuerwehr kommt. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen ist im Öffentlichen Dienst sehr gering, sogar bei Gewerkschaftsmitgliedern, die Streikgeld erhalten.
Daher bezweifle ich, dass die Bereitschaft zur Teilnahme an Streiks in der Bematenschaft sehr hoch wäre.
Ich vermute sogar, dass vom Dienstherren dennoch mit Konsequenzen gedroht werden würde und wenn es nur das Kürzen der Bezüge wäre, ob dies rechtmäßig wäre oder nicht. Und es würde medial ausgeschlachtet werden und wie bei den letzten Arbeitskämpfen von Politik und Medien ausgeschlachtet werden, weil es "unverhältnismäßig" ist und die "Bevölkerung als Unbeteiligte in Geiselhaft genommen wird". Bei den koordinierten Warnstreiks von Verdi und EVG 2023 wurde dann sogar eine Einschränkung des Streikrechts von Politik, Medien und Arbeitgebern gefordert, da das Streikrecht missbraucht werde. Und du glaubst, dass für die "faulen, überbezahlten Beamten" mehr Verständnis da wäre?
Wenn ich zudem von meiner Behörde ausgehe und mir die Bereitschaft zur Teilnahme an Warnstreiks unserer Tarifbeschäftigten ansehe, ist die personelle Besetzung in den Pfingstferien für den Arbeitgeber ziemlich sicher eine deutlich größere Herausforderung, selbst wenn alle Beamten streiken würden. So viele sind wir nicht mehr. ;)

Deine Bedenken teile ich.

Aber: Dann zeige doch mal auf, was wir aus dem bunten Blumenstrauß an Möglichkeiten in Angriff nehmen sollen, um die DH mal dazu zu bewegen, uns eine verfassungskonforme Bezahlung zukommen zu lassen.

Widersprüche bis zum Ende unserer Tage? Zwischendurch mal eine Klage?

Die DH nutzen das System und die Tatsache aus, dass wir uns gegen deren Machenschaften kaum wehren können.

Wenn uns denn ggf. das Recht zum Streik eingeräumt wird, dann sollten wir, verdammt noch mal, diese Option zumindest mal ausprobieren🧐.

In dem Falle würde ich alles dafür tun, um meine Kollegen zu mobilisieren. Wir sind hier im Forum schon ein paar Kollegen aus Bundes-, Landesbehöden und den Kommunalverwaltungen. Wenn wir uns alle ins Zeug legen, wer weiß, vielleicht bekommen wir zusammen mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften doch genug Leute aktiviert.

Wer nichts macht, der hat sofort verloren, wer wenigstens etwas versucht, der hat zumindest eine Chance.

Ich bin es langsam satt, dass man mich immer an meine Pflichten erinnert. Diese sind immer zeitnah bzw. permanent einzuhalten. Umgekehrt wird getrickst, getäuscht, manipuliert, gelogen und ignoriert.

Ich bin es wirklich leid.....! 😡
Deus hic finitur

ChristopherBlair

Wir alle haben es satt. Sofern das Streikrecht fallen sollte, wäre ich mit dabei und würde versuchen so viele Kollegen zu mobilisieren, wie ich nur kann. Ich glaube aber nicht, dass es dazu überhaupt kommen wird und halte die Drohung des Richterbunds für einen Bluff. Das Streikrecht für Beamte wäre m.E. der finale Todesstoß für das Berufsbeamtentum und würde mittelfristig dessen Abschaffung bedeuten, da es keine Neuverbeamtungen mehr geben würde. Das wissen alle Beteiligten und daher hat das meiner Kenntnis nach bis auf Verdi bisher auch noch keine Gewerkschaft ernsthaft gefordert.