Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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NvB

Zitat von: Knecht in Gestern um 08:33Vermutlich hat man die 1 mit der 3 vertauscht bei W2...

PS: Grüße in den Urlaub an den Bund. Habt ihr euch verdient.

Wenn man die Liste genauer betrachtet gibt's da ne Menge Plausibilitätsfehler, die völlig sinnfrei sind. Bestimmt hat da wieder einer die KI lügen lassen und die Plausibilität nicht gegengecheckt.

Beamtenhustler

Und natürlich sind die Beispiele für die Ämter überwiegend mit der Polizei und Lehrpersonal befüllt worden. Weil der angeblich so dumme Bürger natürlich nur Polizeibeamte und Pauker kennt. Herrlich dumpf  ;D

Skywalker2000

Wann können endlich Bundesbeamte mit einer Nachzahlung rechnen? Aber solange BAS bei der SPD was zu melden hat, wird das Finanzministerium alles blockieren...

Schneewitchen

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 09:37Wann können endlich Bundesbeamte mit einer Nachzahlung rechnen? Aber solange BAS bei der SPD was zu melden hat, wird das Finanzministerium alles blockieren...

Ich will nicht zu pessimistisch sein, ich würde es aber etwas anders formulieren. Solange die SPD in der Regierung etwas zu sagen hat, solang wird es diese Blockadehaltung geben. Bas ist zwar schon ziemlich dogmatisch unterwegs und Klingbeil folgt auch ganz stramm seiner Ideologie. Wenn und insofern diese beiden Protagonisten aber die anstehenden Wahlen politisch nicht überleben sollten, dann wird anderes Personal aus der Mottenkiste der SPD nachrücken.

Ich habe nicht die Hoffnung, dass es dann besser wird.

Bislang hat die SPD jeden Misserfolg durch einen weiteren Ruck nach Links beantwortet. Ich könnte mir vorstellen, dass es im Herbst auch zu einem weiteren Linksruck kommen wird, wenn die SPD bei den Wahlen kräftig eins auf die rote Mütze bekommt.

Aus irgend einem seltsamen Grund glauben die Genossen, dass sie nur recht links genug sein müssen, um die Gunst der Wähler wieder zu gewinnen. Die Genossen haben noch nicht realisiert, dass es genau andersherum ist.
Deus hic finitur

maxg

Zitat von: Maximus in 17.08.2026 23:02Hier findet man die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf in Schleswig-Holstein:
https://www.landtag.ltsh.de/parlament/umdrucke-online/?paramQuery=Besoldungs&lastQuery=Besoldungs&perSite=10&sort=E

Besonders interessant finde ich die Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Thomas Spitzlei von der Uni Bayreuth (https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/06800/umdruck-20-06871.pdf). Aus seiner Sicht ist der Familienergänzungszuschlag in Schleswig-Holstein verfassungswidrig. Ein fiktives Partnereinkommen ist aber grds. möglich. Der Professor spricht sich letztendlich für das Modell "Bayern" aus (fiktives Partnereinkommen ohne Härtefallregelung bzw. Ergänzungszuschlag) (...)

Ich danke dir für die Links. Auch wenn ich hierfür evtl. virtuell gesteinigt werde, finde ich die Stellungnahme von Prof. Spitzlei sehr schlüssig und überzeugend. Die Begründungen und Herleitungen sind m.E. schlüssig und die Angleichung an den Beihilfe-Grenzbetrag frappierend logisch.

Geradezu köstlich fand ich die Spitzen gegen das SH-Finanzministerium und vereinzelt auch gegen den Landtag, der daran erinnert wurde, dass er der Gesetzgeber ist  ;D

Also ist aus meiner Einschätzung das Partnereinkommen so lebendig wie noch nie, wenn die Gesetzgeber es handwerklich richtig unterfüttern ...

jeto

@maxg

Um das mal klipp und klar anzusprechen: In welchem Job außer bei den Beamten in der Zukunftsfantasie einiger dehydrierter Dienstherren (zum Glück wird es gerade wieder kühler in D) wird das eigene Gehalt durch das Einkommen eines Partners, existent oder nicht, klein gerechnet? Das ist doch einfach absurd. Es wird eine Abhängigkeit zwischen Individuen erzeugt, die es so nicht geben darf.

Ein Beispiel aus der Wirtschaft dazu würde mich begeistern.

simon1979

Zitat von: maxg in Gestern um 09:57Ich danke dir für die Links. Auch wenn ich hierfür evtl. virtuell gesteinigt werde, finde ich die Stellungnahme von Prof. Spitzlei sehr schlüssig und überzeugend. Die Begründungen und Herleitungen sind m.E. schlüssig und die Angleichung an den Beihilfe-Grenzbetrag frappierend logisch.

Geradezu köstlich fand ich die Spitzen gegen das SH-Finanzministerium und vereinzelt auch gegen den Landtag, der daran erinnert wurde, dass er der Gesetzgeber ist  ;D

Also ist aus meiner Einschätzung das Partnereinkommen so lebendig wie noch nie, wenn die Gesetzgeber es handwerklich richtig unterfüttern ...

Das Thema Partnereinkommen, egal ob fiktiv oder nicht, muss so schnell wie möglich vom BVerfG überprüft werden. Alle anderen Themen bzgl. der aA sollte m. M. nach hinten an stehen.

Was mir immer noch nicht klar ist, was mach ich als alleinerziehender Vater mit einem Kind. Ich übe das gleiche Amt aus wie der Single oder der Familienvater mit Frau und zwei Kinder und dennoch erhalten wir alle drei eine unterschiedliche Besoldung. Das will mir einfach nicht in den Kopf, wie das mit der "AMTSANGEMESSENEN" Besoldung in Einklang zu bringen ist.

Überhaupt ein Partnereinkommen anzurechnen ist schon fraglich. Das Einkommen, das der oder die Partner/in erhält ist der Gegenwert ihrer oder seiner Arbeitsleistung, die er oder sie in der Arbeit erbringt und hat mit meinem Amt nichts zu tun.

Der oder die Partner/in erbringt also eine reale oder fiktive Arbeitsleistung und erhält dadurch ein Einkommen, das er oder sie direkt an mich abtreten müsste, damit meine verfassungsmäßige "AMTSANGEMESSENE" Alimentation eingehalten wird.
Damit sagt der DH aus, dass die Arbeit des Partners in diesem Sinne umsonst ist!

Bevor ich mich über irgendwelche Politiker in der Regierung aufrege, wie manch anderer, rege ich mich lieber über Richter am BVerfG auf, die Sekt schlürfen und Kaviar essen und bei dieser ganzen Geschichte weg sehen.

maxg

Zitat von: jeto in Gestern um 10:05Um das mal klipp und klar anzusprechen: In welchem Job außer bei den Beamten in der Zukunftsfantasie einiger dehydrierter Dienstherren (zum Glück wird es gerade wieder kühler in D) wird das eigene Gehalt durch das Einkommen eines Partners, existent oder nicht, klein gerechnet? Das ist doch einfach absurd. Es wird eine Abhängigkeit zwischen Individuen erzeugt, die es so nicht geben darf.
Ein Beispiel aus der Wirtschaft dazu würde mich begeistern.

Das Beispiel muss ich dir leider schuldig bleiben. Dies liegt aber plausibel daran, dass der Beamtensold eine historisch und systematisch andere Grundlage hat und beispielsweise keinen Stundenlohn o.ä. kennt.

Die angepassten Lebensrealitäten in einer geänderten Besoldungs-Grundberechnung "typisierend" abzubilden, ist Kompetenz des (jeweiligen) Gesetzgebers. Aus dem letzten (oder älteren) Beschluss des BVerG hierzu eine Bewertung herauszulesen, wo sich die Frage nicht einmal ansatzweise gestellt hat mangels Partnereinkommen in den jeweiligen Jahren, finde ich nicht nachvollziehbar.

andreb

Diese geänderten Lebensrealitäten hat doch die Politik und folglich der jeweilige Gesetzgeber / Dienstherr doch mit ihren jeweiligen politischen Gestaltungsmöglichkeiten offenkundig ,,provoziert". Die Kausalität liegt doch auf der Hand.

Man hat die Beamten jahrzehntelang von der Entwicklung abgekoppelt bzw. Hinterherlaufen lassen. Auch der von Schröders Gnaden konstruierte Niedriglohnsektor führte zu dieser geänderten Lebensrealität. Es sind mittlerweile schlicht zwei Einkommen erforderlich, um halbwegs alles bezahlen zu können. Man muss sich ja nur mal die Wohnkosten anschauen... sozialer Wohnungsbau gibt es kaum noch. Ferner hat man die Filetstücke an Vonovia und co. verscherbelt. Hängt alles damit zusammen.

Und jetzt argumentiert man damit, dass sich die Lebensrealitäten geändert haben. Hört doch auf...

Beamtenperle

Guten Morgen zusammen, ich lese immer wieder mal mit, gestehe, dass ich mich nicht massiv mit der Thematik befasst habe, jedoch bin ich ein wenig irritiert und würde mich über eine kurze, plausible Antwort sehr freuen.

Widerspruch wurde 2020 eingereicht,  bekamen beide das Schreiben, angenommen, müssen nichts mehr tun, ruhend.

Hat dieser Widerspruch jetzt ausgereicht oder hätte ich dennoch jährlich das BVA schriftlich aufsuchen müssen? Wurde wahrscheinlich schon x mal gefragt, aber habe leider nicht die Zeit, alles immer durchzulesen, sorry und gleichzeitig ganz lieben Dank an Euch! ;)

AltStrG

#3625
Zitat von: Verwalter in Gestern um 08:58So wie ich das aus dem Bildartikel raus lese, sind das die Nachzahlungsbeträge für Singlebeamte und für den gesamten Zeitraum 2008-2020 und die FZ kommen oben drauf. D.H. massive Erhöhung der FZ, damit sie mit dem Grundgehalt niedrig bleiben. Das macht die Klippe zum fiktiven Familieneinkommen ab 2024 einfacher und hält die Pensionsansprüche auch niedrig.

Interessant ist, welcher Senator oder meinetwegen auch Staatssekretär die exorbitante Nachzahlungssumme erhält. Im Übrigen eine solche Summe, die im Bundesentwurf Empörung hervorgerufen hat. (Also kein Wunder, dass vor der Berlinwahl damit hinter dem Berg gehalten wird.) Die Nachzahlung würde ja voraussetzen, dass derjenige Widerspruch oder Klage erhoben hat. Und das wäre mE rechtlich, politisch und moralisch relevant.

Der Beschluss des BVerfG ist eindeutig in dem Punkt, das rückwirkend kein fiktives Partnereinkommen angenommen kann. Die Bild-Tabelle ist schlicht Quatsch und entbehrt jeglicher Grundlage. In diesem Zusammenhang können die Zahlen auch gar nicht bekannt sein, weil weder das Gesetz in Berlin vorliegt, noch die benötigten Parameter dazu. Wie sagt man so schön: alles heiße Luft.

Alleine, dass die Haushaltsnotlage immer und immer wieder erwähnt wird, zeugt von der Qualität des Berichts.

Realistische Sicht auf den Stand der Dinge:

https://www.moz.de/nachrichten/panorama/nachzahlung-fuer-beamte-in-berlin-wann-ist-das-geld-auf-dem-konto-79392567.html

AltStrG

Zitat von: maxg in Gestern um 09:57Also ist aus meiner Einschätzung das Partnereinkommen so lebendig wie noch nie, wenn die Gesetzgeber es handwerklich richtig unterfüttern ...

Da die Stellungnahme von Prof. Spitzlei hier schon an anderer Stelle rechtlich als fehlgeleitet bewertet wurde (und das BVerfG diese Ansicht auch explizit nicht stützt), kann man ihn als interessanten Debattenbeitrag und als Mindermeinung festhalten.

Die JurisKI fasst das so zusammen, ich bin zu faul, da im Urlaub:):

"Das ist eine treffende Einordnung. Die Ausführungen von Professor Spitzlei lassen sich im wissenschaftlichen und rechtlichen Diskurs als isolierte Mindermeinung einordnen, die zwar die Debatte bereichert, aber weder der herrschenden Meinung noch der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht.

Die Einordnung der Stellungnahme von Prof. Dr. Thomas Spitzlei zur Beamtenbesoldung als beachtenswerten, aber in Teilen abweichenden Diskussionsbeitrag spiegelt die aktuelle dienstrechtliche Debatte nach den jüngsten Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wider. Während die Rechtsprechung klare Vorgaben zur Mindestalimentation und zur Evidenzprüfung macht, gehen seine wissenschaftlichen Ansichten im Detail eigene Wege."

Rheini

Ich glaube auch nicht an einen fortbestand des Partnereinkommens.


Jetzt würde, nehmen wir mal fiktiv an, dieses Partnereinkommen doch vom BVerfG nicht gekippt werden. Gibt es noch irgendetwas was für die Ergreifung des Beamtendaseins spricht? Die Höhe der Bezüge kann es nicht sein, da es inzwischen so ist das vergleichbare Angestellte mehr bekommen bzw. es dort keine Laufbahnen gibt, die nicht einfach so durchlässig sind.

Unkündbar wird auch der Angestellte nach 40/15 und die Pension? Im Vergleich zur Rente, zukünftig im Aktienpaket plus Zusatzversorgung?

Callisto

Zitat von: jeto in Gestern um 10:05@maxg

Um das mal klipp und klar anzusprechen: In welchem Job außer bei den Beamten in der Zukunftsfantasie einiger dehydrierter Dienstherren (zum Glück wird es gerade wieder kühler in D) wird das eigene Gehalt durch das Einkommen eines Partners, existent oder nicht, klein gerechnet? Das ist doch einfach absurd. Es wird eine Abhängigkeit zwischen Individuen erzeugt, die es so nicht geben darf.

Ein Beispiel aus der Wirtschaft dazu würde mich begeistern.


Solche Verweise auf die "Wirtschaft" sind ja immer ganz interessant:

In welchem Job außer bei den Beamten wird das Gehalt denn so bemessen, dass der Arbeitnehmer davon außer seinem Lebensunterhalt auch das eines Lebenspartners (+ 2 Kinder) mitfinanzieren soll. Unabhängig davon, ob es den Lebenspartner (und/oder 2 Kinder) tatsächlich überhaupt gibt?

Auch der Sold des Single-Beamte wird daher immer schon danach ausgericht, als habe er (fiktiv!) einen Partner und 2 Kinder, die er alleine finanzieren muss. Diesen "fiktiven Partner" gab es also schon immer. Mit dem "fiktiven Partnereinkommen" wird diese Fiktion insofern abgeändert, als nicht mehr unterstellt wird, dass der Beamte alles alleine bezahlen muss, sondern angenommen wird, dass auch der Lebenspartner einen (der Höhe nach überschaubaren) Betrag verdient, er sich also nicht komplett vom Beamtne aushalten lässt.

 

Finanzer

Zitat von: maxg in Gestern um 09:57Ich danke dir für die Links. Auch wenn ich hierfür evtl. virtuell gesteinigt werde, finde ich die Stellungnahme von Prof. Spitzlei sehr schlüssig und überzeugend. Die Begründungen und Herleitungen sind m.E. schlüssig und die Angleichung an den Beihilfe-Grenzbetrag frappierend logisch.

Geradezu köstlich fand ich die Spitzen gegen das SH-Finanzministerium und vereinzelt auch gegen den Landtag, der daran erinnert wurde, dass er der Gesetzgeber ist  ;D

Also ist aus meiner Einschätzung das Partnereinkommen so lebendig wie noch nie, wenn die Gesetzgeber es handwerklich richtig unterfüttern ...

Warum nur virtuell Steinigen?   ;D