Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Viggen


... so ist es,  d'accor.

Aber wer oder was und wann oder wie in wenigen Jahren politisch umsetzbar ist ... Glaskugel ... wer hätte bspw. je gedacht, dass es eine AfD in diesem Umfang/ Ausmaß und Qualität geben würde - ich nicht.
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Rheini

@2strong

Deiner Logik folgend, müssten sich die DH ja gerade mit der Geschwindigkeit der Umsetzung der "kleinen" Lösung, gerade überbieten. Das sehe ich nicht. Also haben die DH anscheinend kein Interesse daran, über die nächsten Jahre häppchenweise die Besoldung zu regeln.

Dein Argument das der Betrag in einem Jahr so groß ist wenn das BVerfG weitere Urteile spricht und es alleine dazu zu Problemen kommt, scheinen nicht viele DH zu teilen.

AltStrG

Zitat von: Callisto in Gestern um 19:37Wer sagt denn, dass man "privatrechtlich" alimentieren muss?



Keiner. Ich wollte damit aufzeigen, dass hier ständig zwei verschiedene Rechtskreise vermischt werden, die nichts miteinander zu tun haben. Beamte werden hinsichtlich ihres Statusamtes und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums alimentiert, die weit in die Bismarck-Zeit zurückreichen. Ich will jetzt nicht die einzelnen Punkte wieder aufspannen, das BVerfG hat das in seinem Beschluss 25 schon genug getan. Beamte müssen mit voller Hingabe, ohne Ablenkung, ohne Sorgen um die Familie, in wirtschaftlicher Unabhängigkeit, ohne Möglichkeit der Bestechung, in vollkommener Resistenz gegen Versuchung bis an ihr Lebensende für Traue alimentiert werden.

Und an diesen Rechtsgrundsätzen kommt man mit der bloßen Behauptung, "aber in der Realität der Nicht-Beamten arbeiten die Partner auch!" nicht weiter, weil es eben nicht die notwendige Realität der Beamten, die Realität der Rechtslage entspricht.

Ein Beamter muss es sich leisten können, dass sein Partner (egal ob Ehe oder Lebenspartnerschaft) und seine Kinder (man beachte in diesem Zusammenhang, dass im Kaiserreich ab 12 Jahren im Vollberuf gearbeitet werden konnte und viele mussten!) nicht arbeiten muss, so dass die Gedanken um und im Dienst den Hauptteil seiner Dienstzeit ausmachen. Klingt absurd, aber so ist das System gedacht: Volle Hingabe, volle Konzentration auf den Dienst, ohne Sorgen, ohne Möglichkeit der Bestechung oder Versuchung.

Und genau dieser Rechtslage trägt dem BVerfG Rechnung, auch weiterhin. Ich sehe nicht, dass sich diese Ansicht ändern wird, nachdem sie gerade wieder gefestigt wurde.

AltStrG

Zitat von: BPolFrust in Gestern um 20:23Das ist eine Beispielrechnung aus dem Entwurf vom April.

Der Beamte müsste nach dieser Rechnung und ohne das fiktive Einkommen 22.085 € netto mehr bekommen.

Das kann und wird sich der Staat nicht leisten.
Rechne das mal zurück auf 2021.


Das ist vollkommen irrelevant, er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Das ist kein Frage von "wollen" oder "können". Können kann er immer, es sei denn, das Rechtssubjekt Staat geht insgesamt unter.

Der Staat kann sich nicht auf Staatsnotstand oder Haushaltsnotlagen berufen, um Grundrechte oder grundgesetzliche Pflichten dauerhaft auszusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt, dass die Alimentation Priorität vor anderen Haushaltsausgaben hat. Die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation geht eben anderen – politisch frei gestaltbaren – Haushaltsausgaben immer rechtlich vor. Der Staat müsste daher folglich eher an Infrastruktur, Förderprogrammen oder Verwaltungsausgaben sparen, um seine Verpflichtung zu erfüllen.

(Ich sehe die in Rede stehende Berechnung oben jetzt der Einfachhalt halber als richtig an).

Rheini

Und es hilft dann auch nicht weiter wenn dann einige schreiben, dass man es doch ändern kann.

Ja vieles kann man ändern..Man kann sehr vieles ändern, nicht nur beim Art. 33. Aber bis dahin ist es nun mal geltende Rechtslage.

Der Gedanke "Ich kann es ändern, also beachte ich jetzt die geltende Rechtslage nicht." trägt nicht.

AltStrG

Zitat von: 2strong in Heute um 00:40Wenn man dem Gedanken des Alimentationsprinzip als Unterhaltsleistung

ALimentierung ist die Besoldung des Statusamtes, keine Sozialleistung wie eine Unterhaltsleistung. Von daher zwei völlig verschiedene Rechtsgebiete mit verschiedenen Erfordernissen.

Pensionär007

Es ist immer wieder interessant, wie Einige hier in den Jammergesang der Regierung einsteigen....es ist klar entschieden, dass uns eine amtsangemessene Allimentation zusteht. Wenn ich dann immer höre, das könne sich der Staat nicht leisten. Natürlich kann er sich das leisten und natürlich ist das Geld vorhanden. Man wirft es aber lieber anderweitig raus. Stichwort Ukraine, Stichwort Entwicklungshilfe, Stichwort 16 Bundesländer usw....Geld ist da, dem DH sind einfach nur Andere viel wichtiger als seine Beamten...das ist die traurige Realität

Rheini

Zitat von: Pensionär007 in Heute um 06:26Es ist immer wieder interessant, wie Einige hier in den Jammergesang der Regierung einsteigen....es ist klar entschieden, dass uns eine amtsangemessene Allimentation zusteht. Wenn ich dann immer höre, das könne sich der Staat nicht leisten. Natürlich kann er sich das leisten und natürlich ist das Geld vorhanden. Man wirft es aber lieber anderweitig raus. Stichwort Ukraine, Stichwort Entwicklungshilfe, Stichwort 16 Bundesländer usw....Geld ist da, dem DH sind einfach nur Andere viel wichtiger als seine Beamten...das ist die traurige Realität

Ich finde es schwierig bei manchen Geldausgaben es als Verschwendung anzusehen.

Knecht

Zitat von: Rheini in Heute um 06:28Ich finde es schwierig bei manchen Geldausgaben es als Verschwendung anzusehen.

Das ist Ansichtssache. Bei vielen wirst du zweifellos zustimmen können, es gibt genügend Auswahl.

WernerWillsWissen

Zitat von: Rheini in Heute um 06:14Und es hilft dann auch nicht weiter wenn dann einige schreiben, dass man es doch ändern kann.

Ja vieles kann man ändern..Man kann sehr vieles ändern, nicht nur beim Art. 33. Aber bis dahin ist es nun mal geltende Rechtslage.

Der Gedanke "Ich kann es ändern, also beachte ich jetzt die geltende Rechtslage nicht." trägt nicht.

genau, theoretisch kann man die Verfassung auch neu ausrichten i.S.d. Art. 146  ;D

Rheini

Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 07:48genau, theoretisch kann man die Verfassung auch neu ausrichten i.S.d. Art. 146  ;D

Ich möchte meine Beiträge nicht im Zusammenhang mit einigen Vorschlägen wiederfinden.

Schneewitchen

Zitat von: Pensionär007 in Heute um 06:26Es ist immer wieder interessant, wie Einige hier in den Jammergesang der Regierung einsteigen....es ist klar entschieden, dass uns eine amtsangemessene Allimentation zusteht. Wenn ich dann immer höre, das könne sich der Staat nicht leisten. Natürlich kann er sich das leisten und natürlich ist das Geld vorhanden. Man wirft es aber lieber anderweitig raus. Stichwort Ukraine, Stichwort Entwicklungshilfe, Stichwort 16 Bundesländer usw....Geld ist da, dem DH sind einfach nur Andere viel wichtiger als seine Beamten...das ist die traurige Realität

Hier einzelne Ausgabenbereichen hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit zu klassifizieren, halte ich nicht für zielführend.

Die Bundesregierung und die Landesregierungen mögen das vorhandene Geld ausgeben, wofür sie wollen. Solange diese Ausgaben demokratisch legitimiert sind, ist das alles o.k., auch wenn einzelne Ausgaben beim Wähler unterschiedlich sinnhaft empfunden werden.

Ich erwarte aber eine Priorisierung der Ausgaben, insbesondere dann, wenn die vorhandenen  Ressourcen dies zwingend erforderlich machen.

Die korrekte und angemessene Besoldung hat auf dieser Liste sehr weit oben zu stehen und nicht ganz hinten.

Wenn gespart werden muss und Ausgaben gekürzt werden müssen, dann erwarte ich, dass dies zunächst ausschließlich bei den freiwilligen staatlichen Leistungen passiert und nicht zu allererst bei der Beamtenbesoldung.
Deus hic finitur

PolareuD

Ich gehe weiterhin davon aus, dass es auch in 2027 kein BAlimentG geben wird. Solange dort drin steht, dass die Mehrausgaben durch die Ressorts selbst zu stemmen sind, ist das Gesetz zum scheitern verurteilt.

Und falls nach den Wahlen im September Klingbeil und Bas den Hut nehmen müssen, würde die SPD vermutlich deutlich nach links rücken. Ob dann überhaupt noch eine funktionierende Koalitionsarbeit möglich ist, muss erstmal abgewartet werden.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rheini

@PolareuD

Wenn das so ist und ich schliesse das nicht aus, ist das BVerfG umso mehr gefordert bzw. dann sollte der Weg den der Bay. Richterverband aufgezeigt hat, auch im Bund (seit 2020 sagt der DH selber das er nicht korrekt alimentiert), gegangen werden.

Callisto

Zitat von: AltStrG in Heute um 06:07Keiner. Ich wollte damit aufzeigen, dass hier ständig zwei verschiedene Rechtskreise vermischt werden, die nichts miteinander zu tun haben (...)

Ok. Warum dann nochmal der ganze Beitrag? Genau das habe doch auch geschrieben (auch wenn ich dafür den Begriff "Rechtskreis" nicht passend halte, aber das nur am Rande): Es führt hinsichtlich der Ablehnung des "fiktiven Partnereinkommens" nicht weiter, darauf zu verweisen, dass es in der Privatwirtschaft ein solches nicht gebe. Es gibt dort auch sonst keine Ausrichtung an einer (fiktiven!) 4-K-Familie oder sonst eine Ausrichtung an der hergebrachten Besoldungspraxis.

Zitat von: AltStrG in Heute um 06:07(...) Und an diesen Rechtsgrundsätzen kommt man mit der bloßen Behauptung, "aber in der Realität der Nicht-Beamten arbeiten die Partner auch!" nicht weiter, weil es eben nicht die notwendige Realität der Beamten, die Realität der Rechtslage entspricht.(...)

Im Ausgangsbeitrag habe ich geschrieben, dass das Modell einer Mehrverdienerpartnerschaft realitätsgerechter ist als das Modell der Alleinverdienerehe aus Kaiserzeiten, mehr nicht. Bei diesem Befund dürften wir uns hoffentlich einig sein!?

Zitat von: AltStrG in Heute um 06:07(...) Und an diesen Rechtsgrundsätzen kommt man mit der bloßen Behauptung, "aber in der Realität der Nicht-Beamten arbeiten die Partner auch!" nicht weiter, (...)

Und genau dieser Rechtslage trägt dem BVerfG Rechnung, auch weiterhin. Ich sehe nicht, dass sich diese Ansicht ändern wird, nachdem sie gerade wieder gefestigt wurde.

In Bezug auf die Anpassung der Besoldungpraxis an die Lebensrealität sagt das BVerfG sogar ausdrücklich, dass diese dem Besoldungsgesetzgeber freisteht. Und zwar auch konkret in Bezug auf die 4-K-Alleinverdienerehe. Dass der Besoldungsgesetzgeber sich in der bisherigen Besoldungspraxis daran orientiert, heißt (selbstverständlich) nicht, dass er das in Zukunft nicht im Grundsatz anders machen könnte:

Zitat von: BVerfG, Beschluss vom 04.05.2020 – 2 BvL 4/18, Rn. 47Die vierköpfige Alleinverdienerfamilie ist demnach eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, nicht Leitbild der Beamtenbesoldung. Auch hinsichtlich der Strukturierung der Besoldung verfügt der Besoldungsgesetzgeber über einen breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 44, 249 <267>; 81, 363 <376>; 99, 300 <315>). Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen.