Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion III

Begonnen von username, 14.02.2026 09:31

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KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin in 14.08.2026 20:40Vielen Beamten oder Angestellten ist einfach nicht klar, dass bei den Progaganda Themen der Beamten und Angestellten der Gap rechtlich nicht wirklich da ist:
Beamte könne "beliebig" irgendwohin versetzt werden >:( . Angestellte ebenfalls, wenn sie nicht beim AV aufgepasst haben.
Beamte können arbeiten "beliebig" zugewiesen werden  >:(  Angestellte ebenfalls, wenn sie nicht beim AV aufgepasst haben, allerdings nicht dauerhaft niedrig wertige.
.....

Also ich erlebe gerade, dass wir einen wichtigen Beamten-Dienstposten nicht besetzen, weil geeignete Beamtenkandidaten nicht gegen ihren willen umgesetzt werden sollen (im gleichem Referat, also nix mit Bürowechseln)
Sprich heutzutage werden Beamte genauso wie Angestellte behandelt, weil keine(r) die E in der H haben deM Beamten (der sich eben genau dafür verpflichte hat) zu sagen: Du machst das jetzt! Weil dein Dienstherr dich genau dort braucht!
Fazit: Da braucht es keinen Beamten mehr, obwohl ich im originär im hoheitlichen Gebiet arbeite.

Also seht zu dass ihr Dienstort etc. klar im AV fixiert habt.
(Ok als Kommunaler weniger dramatisch, als Flächenland Angestellter)

ja korrekt,

bei uns heißt das immer, der Stellenplan gibt noch Beamtenstellen her... die werden dann munter zwischen den einzelnen Referaten/Fachdiensten/Dezernaten hin- und hergeschoben.
Ob die Aufgabe hoheitlich ist, ist überhaupt nicht mehr relevant.

Es gibt auch keine einzige Stelle, die nicht von einem Angestellten ausgeführt werden könnte (höhere Stellen werden teilweise von Wahlzeitbeamten bekleidet, waren vorher aber auch teilweise Angestelltenstellen). Bei uns gibt es auch keine Stelle, die nur als Beamtenstelle ausgeschrieben wird, immer auch für Angestellte.
Wenn überhaupt, sind manche Stellen nicht für Beamte, liegt wohl dann aber an fehlenden Planstellen

KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin in 14.08.2026 21:03Auch das findet bei uns statt und wenn du meinst dass das bei mir easy ist, dann täuscht du dich.
würde mal sagen, dass so 10-20 % derjenigen die solche zückerle wollen es auch bekommen.

Also nüscht Standard, aber es gibt bei uns halt echte Leistungsträger, die das Präsidium echt halten will.
Und dann gibt es echte Leistungsträger, bei denen das Präsidium pokert und 50/50 mal verliert mal gewinnt.
Und dann gibt es die unechten Leistungsträger, die nix bekommen und leider nur zu 50% auch wirklich gehen.

und nochmal: Ich habe das uns erarbeitet, über die Jahre. Auch in dem ich Projekt mit ANSAGE, gegen die Wand fahren lies.

Bei Juristen und Kindern gilt immer noch: Lernen durch Schmerz.

Also nix da easy. Harte arbeit (und btw. ich habe es nicht nur einmal durchlaufen!!)



Ja, aber dann kannst du das ja nicht miteinbeziehen, wenn du Angestellte mit Beamten vergleichst.... du hast dann da das Glück gehabt. In der Regel spielt da oft auch der Nasenfaktor mit oder das Vitamin B. Auf kommunaler Ebene wird die Schuld auch gerne auf den bösen kommunalen Arbeitgeberverband geschoben. Dass man das deshalb nicht darf...

Jockel

Zwei Gedanken zum Thema Beamte vs. TB.

1. Der in Zukunft noch steigende Abstand wird -hoffentlich- dazu führen, dass "hoheitliche Tätigkeiten" endlich ernst genommen werden. Die Tatsache, dass Beamte und TB die exakt gleichen Tätigkeiten ausüben ist ja eigentlich mit einer Ausnahme rechtswidrig. Entweder es ist keine hoheitliche Tätigkeit, dann dürfen Beamte diese Tätigkeit nicht ausüben, oder es ist eine hoheitliche Tätigkeit, dann soll diese "in der Regel" Beamten übertragen werden. Das müsste in der Praxis bedeuten, dass ca 98-99% aller hoheitlichen Tätigkeiten durch Beamte ausgeübt werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie IN DER PERSON liegen. Das rechtfertigt dann auch auf der Meta-Ebene einen Gehaltsunterschied.

2. Die TB können per Gewerkschaft für höhere Löhne streiten. Macht ! Organisiert Euch !

TVLfan

Zitat von: Jockel in 17.08.2026 11:28Zwei Gedanken zum Thema Beamte vs. TB.

1. Der in Zukunft noch steigende Abstand wird -hoffentlich- dazu führen, dass "hoheitliche Tätigkeiten" endlich ernst genommen werden. Die Tatsache, dass Beamte und TB die exakt gleichen Tätigkeiten ausüben ist ja eigentlich mit einer Ausnahme rechtswidrig. Entweder es ist keine hoheitliche Tätigkeit, dann dürfen Beamte diese Tätigkeit nicht ausüben, oder es ist eine hoheitliche Tätigkeit, dann soll diese "in der Regel" Beamten übertragen werden. Das müsste in der Praxis bedeuten, dass ca 98-99% aller hoheitlichen Tätigkeiten durch Beamte ausgeübt werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie IN DER PERSON liegen. Das rechtfertigt dann auch auf der Meta-Ebene einen Gehaltsunterschied.

2. Die TB können per Gewerkschaft für höhere Löhne streiten. Macht ! Organisiert Euch !

Hoheitliche Tätigkeiten gibt es bei TB nicht,das ist korrekt. Aber es gibt gewisse Tätigkeiten, die sich Arbeitsvorgänge nennen. Diese bestimmen die Wertigkeit und Eingruppierung.
Wenn ich bei uns alle schwierigen oder anders gesagt, hoheitlichen Tätigkeiten auf unsere Beamten übertragen würde... Ich führe es mal besser nicht aus.

In der Justiz braucht den mittleren Dienst keiner... Ein Relikt was abgeschafft gehört.

MoinMoin

Zitat von: TVLfan in 17.08.2026 19:10In der Justiz braucht den mittleren Dienst keiner... Ein Relikt was abgeschafft gehört.
Du meinst die Juristen sollen die Zellen Dicht machen? Oder gehört der Vollzug nicht zur Justiz?

Warnstreik

Zitat von: Jockel in 17.08.2026 11:28Zwei Gedanken zum Thema Beamte vs. TB.

1. Der in Zukunft noch steigende Abstand wird -hoffentlich- dazu führen, dass "hoheitliche Tätigkeiten" endlich ernst genommen werden. Die Tatsache, dass Beamte und TB die exakt gleichen Tätigkeiten ausüben ist ja eigentlich mit einer Ausnahme rechtswidrig. Entweder es ist keine hoheitliche Tätigkeit, dann dürfen Beamte diese Tätigkeit nicht ausüben,

Nach dieser Definition sind die Hälfte der Beamten der Länder rechtswidrig in diesem Status. Bei so vielen Privatschulen kann die Lehre keine hoheitliche Aufgabe sein.

SoSo66

Zitat von: TVLfan in 17.08.2026 19:10Hoheitliche Tätigkeiten gibt es bei TB nicht,das ist korrekt. Aber es gibt gewisse Tätigkeiten, die sich Arbeitsvorgänge nennen. Diese bestimmen die Wertigkeit und Eingruppierung.
Wenn ich bei uns alle schwierigen oder anders gesagt, hoheitlichen Tätigkeiten auf unsere Beamten übertragen würde... Ich führe es mal besser nicht aus.

In der Justiz braucht den mittleren Dienst keiner... Ein Relikt was abgeschafft gehört.

Ja, das sehe ich im mittleren Dienst der Justiz genauso. Der Beamte macht exakt die selbe Tätigkeit wie wir und bekommt wesentlich mehr Geld.

MoinMoin

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 08:09Nach dieser Definition sind die Hälfte der Beamten der Länder rechtswidrig in diesem Status. Bei so vielen Privatschulen kann die Lehre keine hoheitliche Aufgabe sein.
also da würde ich glatt auf 3/4 erhöhen........
und ich wundere mich immer das umgekehrt Angestellte Durchsuchungen begleiten/durchführen, auch voll illegal.

Jams2026

Zitat von: MoinMoin in 17.08.2026 22:27Du meinst die Juristen sollen die Zellen Dicht machen? Oder gehört der Vollzug nicht zur Justiz?

Wo habe ich das geschrieben? Im mittleren Dienst auf der Geschäftsstelle sind Beamte über. Die Zellen werden meines Wissens vom einfachen Dienst bearbeitet. ;)

ignaz

https://www.lauterbacher-anzeiger.de/welt/kann-nachzahlung-fuer-beamte-wer-sich-auf-ueber-123000-euro-freuen-zr-94448822.html

Nachzahlung für die Jahre 2008 bis 2020 in Summe an einzelne Besoldungsgruppen in Berlin fließen soll. Ein paar Beispiele:

    B11: 123.256,41 Euro – Spitzenreiter ist die Besoldungsgruppe B11, unter die Senatorinnen und Senatoren der Berliner Landesregierung fallen
    A5: 17.271,39 Euro – Hallenmeisterin/Hallenmeister
    A8: 18.727,17 Euro – Polizeiobermeisterin/Polizeiobermeister
    A13: 30.645,65 – Studienrätin/Studienrat und Oberamtsrätin/Oberamtsrat
    B4: 30.808,21 Euro – Bezirksstadträtin/Bezirksstadtrat
    B6: 32.909,13 Euro – Bezirksbürgermeisterin/Bezirksbürgermeister und Landesbranddirektorin/Landesbranddirektor
    C3: 21.167,34 Euro – Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor

Na Top... da die Abgaben dieser mit (teilweise) "hoheitlichen Aufgaben" befassten Gruppe deutlich geringer sind, muss niemand am Hungertuch nagen.

Ich hoffe Verdi erkennt die Diskrepanz langsam selbst. Der E5 TV-L Hallenmeister sieht das sicher nicht so eng, dass er für 2008 - 2020 leider keine: A5: 17.271,39 Euro – Hallenmeisterin/Hallenmeister erhält.

GönnJamin in Höchstform!


Jockel

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 08:09Nach dieser Definition sind die Hälfte der Beamten der Länder rechtswidrig in diesem Status. Bei so vielen Privatschulen kann die Lehre keine hoheitliche Aufgabe sein.
Lehre ist auch nicht hoheitlich. Darüber gibt es keinen Streit. Zensuren und Zeugnisse, Verweise, Strafen etc... sind hoheitlich. 

Warnstreik

Zitat von: Jockel in Heute um 12:00Lehre ist auch nicht hoheitlich. Darüber gibt es keinen Streit. Zensuren und Zeugnisse, Verweise, Strafen etc... sind hoheitlich. 

Sind sie das? All das gibt es auch auf Privatschulen. All das gibt es auch in Bundesländern, die nicht verbeamten.

Faunus

Zitat von: Jockel in Heute um 12:00Lehre ist auch nicht hoheitlich. Darüber gibt es keinen Streit. Zensuren und Zeugnisse, Verweise, Strafen etc... sind hoheitlich. 

Und wie machen das Privatschulen?

Wie machen das AG der PW mit Arbeitszeugnissen und "Strafen" wie Abmahnungen oder Kündigungen? Welche Beamte sollen das bitte sein in der PW?
Für Ortdnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheid, die in der Regel sowieso maschinell erstellt und ohne Unterschrift sind, braucht es einen Beamten?

Die "künstliche Erhöhen" von Berufsgruppen ist ein Grundproblem unserer Gesellschaft.



cyrix42

Die Vergabe von Zensuren ist dies typischerweise auch nicht. Relevant wird es, wenn in die Grundrechte der Schüler_innen eingegriffen wird. Hier ist insbesondere die Berufsfreiheit relevant, in welche eingegriffen wird, wenn etwa bestimmte Berufe oder auch Ausbildungsrichtungen (inkl. Studium) aufgrund der fehlenden Schulabschlüsse nicht ausgeübt bzw. gewählt werden dürfen. Insofern ist zumindest einmal die Abnahme von Abschlussprüfungen eine hoheitliche Aufgabe. (Über die unterjährige Notenvergabe während des Schuljahres kann dergleichen zumindest nicht in gleicher Bedeutungstiefe ausgesagt werden, da die einzelne Note für den Deutsch-Aufsatz oder für die mündliche Mitarbeit im Geschichtsunterricht sicherlich nicht die gleiche Wirkung entfaltet, dass ihretwegen ein bestimmter Ausbildungsgang nicht gewählt oder ein bestimmter Beruf nicht mehr ausgeübt werden darf.)

Bezüglich Verweisen habe ich jetzt keine Ahnung; hier könnte das Recht auf Schulbesuch betroffen sein, was aber so gar nicht als Grundrecht im GG benannt ist. Jedenfalls wären sonstige "Strafen", die den/die Schüler_in nicht vom Unterricht ausschließen, sicherlich eher abgedeckt. (Mal davon abgesehen, dass "Strafen" kein sinnvolles pädagogisches Konzept sind; Schulen sind ja keine Strafvollzugsanstalten...)