Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GoodBye

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 16:39Als Folge der Einordnung in die zweite Prüfungsstufe werden die dort jeweilig betrachteten alimentationsrelevanten Kriterien zu jeweils einem Prüfungspunkt, den also die Fachgerichte erst einmal jeweils für sich betrachtet zu dokumentieren und dann zu prüfen haben. Der Senat unterscheidet in seiner Rechtsprechung seit je zwischen den quantifizierenden Kriterien, die nicht minder alimentationsrelevant sind, auf der ersten Prüfungsstufe der Fortschreibungsprüfung betrachtet und dort als Parameter bezeichnet werden, und den qualitativen alimentationsrelevanten Kriterien der zweiten Prüfungsstufe. Die quantitativen und qualitativen Kriterien, die der Senat in der aktuellen Entscheidung noch einmal systematischer voneinander getrennt hat (auch deshalb wie gesagt die Verabschiedung von quantifizierbaren Daten im Vergleich mit den vergleichbaren Verdiensten außerhalb des öffentlichen Diensts; die so vollzogene Betrachtung hatte bislang signifikant eine auch quantitative Bedeutung, obgleich sie in ihrer Zuordnung zur zweiten Prüfungsstufe im Rahmen der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung als qualitatives Kriterium aufzufassen ist), bilden zusammen die Fortschreibungsprüfung des "Pflichtenhefts", das also für die Besoldungsprüfung von grundlegender Bedeutung ist.

Die Fachgerichte sehen sich also dazu veranlasst, die jeweiligen Parameter und Kriterien Punkt für Punkt abzuarbeiten. Insofern denke ich ebenfalls, dass in der wertenden Betrachtung die dargestellte Problematik in den Blick genommen werden kann, da ja - wie Du ebenfalls zurecht regelmäßig hervorhebst - dem Kläger im Ausgangsverfahren und Beteiligten in der konkreten Normenkontrolle nicht eine ggf. maßgebliche Begründung zur Plausibilisierung seiner ursprünglichen Klagebegehrens abgeschnitten werden darf, und zwar auch dann nicht, wenn der Senat sein "Pflichtenheft" hier nicht konkretisiert hat. Das "Pflichtenheft" selbst darf entsprechend, da es nicht als vollständig begriffen werden muss, um weitere Betrachtungen ergänzt werden.

Ich lese die Randnummer 104 als ,,kann"-Kriterium und zwar unter folgender Prämisse.

Das BVerfG geht m.E. in diesem Punkt davon aus, dass die Mängel der Besoldung, insbesondere die Mindestbesoldung und die darauffolgenden Binnenabstände behoben worden sind, und zwar aufgrund der neuen Rechtsprechung dieses Beschlusses. Erst dann ist vielleicht überhaupt eine Kontrolle unter Zuhilfenahme des externen Vergleichs angezeigt.

Sprich, nach Umsetzung des Beschlusses wird unter Wahrung der Mindestbesoldung und der Binnenabstände ein eklatanter Besoldungssprung, auch in den oberen Besoldungsgruppen, stattfinden.

Ich meine, dass das BVerfG im Blick haben könnte, dass diese Steigerungen genügen.

Wir hatten hier eine Tabelle, die die oberen Besoldungsgruppen weit über 100k gezogen hat.

,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Badener1

Finanzsenator Stefan Evers hat heute dem Berliner Parlament berichtet, wie der aktuelle Stand ist. Obwohl nur die Beamten Nachzahlungen erhalten werden, die seit 2008 jährlich Widerspruch eingelegt haben, werden die Kosten mindestens 1,2 Milliarden Euro betragen. Wie die zukünftige Besoldung aussehen wird, ist noch in der Resortabstimmung. Dann bin ich mal gespannt, wie es für die Bundesbeamten weiter geht.

SwenTanortsch

Zitat von: netzguru in Gestern um 16:55Hallo zusammen,

wie das hier aussieht ist für die Meisten hier der aD/mD nur noch eine neben Sache und dient nur noch als Sprungbrett für die Berechung im hD/gD.

Wenn wir Pension bekommen (aD/mD) und Kinder haben hart an/unter der Sozialhilfe.
Wir können erstmal alles was Erspart oder Geerbt wurde, auf brauchen und dann Stütze erhalten.

Urlaub gibt es keinen oder alle paar Jahre noch und dann nur noch Posterholungswerk.

Das was für Sicherheit und etwas gutes Leben oder die Ausbildung der Kinder gespart wurde geht für Essen und Wohnung drauf.

Nach dem Motto Kinder von Handwerker sollen auch wieder Handwerker werden.
So war es früher und ist noch heute so.




So würde ich das, was ich schreibe, nicht interpretieren, netzguru. Methodisch und systematisch ist es so, dass als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Besoldung des Eckbeamten am Ausgangspunkt der Besoldungsstaffelung eine zentrale Bedeutung zukommt. Entsprechend muss man zwangsläufig immer wieder auf die damit gegebenen Zusammenhänge zurückkommen, will man methodische und systematische Betrachtungen anstellen.

Davon zu trennen sind politische oder moralische Ansichten, da sich mit ihnen methodische und systematische Betrachtungen nicht begründen lassen. Insofern spielen sie in der Betrachtung regelmäßig keine Rolle, da ihnen wiederkehrend keine - (fach)gerichtlich betrachtet - oder jedenfalls regelmäßig keine primäre Begründungsqualität zukommt.

Daraus würde ich aber nicht schließen, dass der einfache oder mittlere Dienst deshalb nur als eine Art Vehikel zur Betrachtung oder Durchsetzung von Alimentations- und Besoldungsansprüchen von Beamten des gehobenen oder höheren Diensts herangezogen werden würde, es um erste beide also gar nicht ginge.

In Anbetracht - jetzt geht es um Moral und Politik - der wiederkehrend erbärmlichen Besoldung gerade des einfachen und mittleren Diensts muss m.E. ein vorrangiger Fokus auf diesen beiden Laufbahnen liegen. Denn es ist beschämend und nicht akzeptabel für einen demokratischen und sozialen Rechtstaat, wie gerade mit den Kolleginnen und Kollegen umgegangen wird, die das Berufsbeamtentum maßgeblich stützen. Ich habe in meinem Leben recht viel mit den Kindern sogenannter kleinen Leute zu tun gehabt und musste also sehen, wie es ihnen unmöglich oder im besseren schlechten Fall nur mit deutlich mehr eigener Anstrengung möglich war, ohne die finanziellen Möglichkeiten anderer, ihre Talente und Begabungen, aber auch ihre Hoffnungen, Wünsche, Interessen und Ziele so leben zu können, wie es auch ihnen vergönnt sein sollte.

Genau das ist eine der für mich maßgeblichen Gründe, wieso ich mich in das Thema reinhänge - denn ich sehe einzelne junge Menschen, denen systematisch Möglichkeiten verbaut waren, was in mir, der ich eher selten im stärkeren Maße wütend werde, regelmäßig Wut aufkommen lässt (und zwar genau in diesem Moment wieder, weshalb ich mich nun wieder besser in eine theoretisch Betrachtung begebe, wo Wut kein guter Ratgeber ist, die also Wut lindert).

@ GoodBye

Ich denke auch, der unbestimmte Rechtsbegriff der Rn. 104 lässt Platz für Ermessensentscheidungen der Fachgerichtsbarkeit. Aber in Anbetracht der Ausführungen zur Heterogenität muss jedes Fachgericht damit rechnen, dass der eigene Aufwand, im Rahmen der A-Besoldung entsprechende Prüfung durchzuführen, vom Senat zurückgewiesen werden könnte mit der Begründung, dass der Vergleich nicht hinreichend konkret sei und damit nicht minder keine hinreichende Plausibilität beanspruchen könne. Ergo werden die Gerichte gerne davon absehen, hier maßgebliche Daten einzuholen, zu dokumentieren und begründend zu verwenden.

Zugleich ist insbesondere - in allen Ausführungen der aktuellen Entscheidung - der Fokus der Effektivierung der Rechtsprechung in Rechnung zu stellen, der sich hier in der Ausführung wiederfindet, dass "angesichts der erforderlichen Straffung der Prüfung" das Heranziehen des vormaligen Kriteriums "entbehrlich" sei, wie es in der Rn. 104 heißt. Wie gesagt, der Senat fühlt den zarten Atem des EGMR in seinem Nacken... und das wird (und kann sich auch nach den maßgeblichen Ausführungen der aktuellen Entscheidung und in Anbetracht der Bestätigung des Streikverbots durch den EGMR) nicht mehr ändern.

AltStrG

Zitat von: 2strong in Gestern um 17:46Das Leben beginnt nicht erst mit einem jährlichen Mallorca-Urlaub. Viele Rentner wären froh, hätten sie unsere Mindestversorgung.

Was haben Rentner mit Beamten zu tun? Zwei völlig verschiedene Rechtskreise. Ach Renten kann man politisch anpassen. Null Problemo.

GoodBye

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 18:09So würde ich das, was ich schreibe, nicht interpretieren, netzguru. Methodisch und systematisch ist es so, dass als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Besoldung des Eckbeamten am Ausgangspunkt der Besoldungsstaffelung eine zentrale Bedeutung zukommt. Entsprechend muss man zwangsläufig immer wieder auf die damit gegebenen Zusammenhänge zurückkommen, will man methodische und systematische Betrachtungen anstellen.

Davon zu trennen sind politische oder moralische Ansichten, da sich mit ihnen methodische und systematische Betrachtungen nicht begründen lassen. Insofern spielen sie in der Betrachtung regelmäßig keine Rolle, da ihnen wiederkehrend keine - (fach)gerichtlich betrachtet - oder jedenfalls regelmäßig keine primäre Begründungsqualität zukommt.

Daraus würde ich aber nicht schließen, dass der einfache oder mittlere Dienst deshalb nur als eine Art Vehikel zur Betrachtung oder Durchsetzung von Alimentations- und Besoldungsansprüchen von Beamten des gehobenen oder höheren Diensts herangezogen werden würde, es um erste beide also gar nicht ginge.

In Anbetracht - jetzt geht es um Moral und Politik - der wiederkehrend erbärmlichen Besoldung gerade des einfachen und mittleren Diensts muss m.E. ein vorrangiger Fokus auf diesen beiden Laufbahnen liegen. Denn es ist beschämend und nicht akzeptabel für einen demokratischen und sozialen Rechtstaat, wie gerade mit den Kolleginnen und Kollegen umgegangen wird, die das Berufsbeamtentum maßgeblich stützen. Ich habe in meinem Leben recht viel mit den Kindern sogenannter kleinen Leute zu tun gehabt und musste also sehen, wie es ihnen unmöglich oder im besseren schlechten Fall nur mit deutlich mehr eigener Anstrengung möglich war, ohne die finanziellen Möglichkeiten anderer, ihre Talente und Begabungen, aber auch ihre Hoffnungen, Wünsche, Interessen und Ziele so leben zu können, wie es auch ihnen vergönnt sein sollte.

Genau das ist eine der für mich maßgeblichen Gründe, wieso ich mich in das Thema reinhänge - denn ich sehe einzelne junge Menschen, denen systematisch Möglichkeiten verbaut waren, was in mir, der ich eher selten im stärkeren Maße wütend werde, regelmäßig Wut aufkommen lässt (und zwar genau in diesem Moment wieder, weshalb ich mich nun wieder besser in eine theoretisch Betrachtung begebe, wo Wut kein guter Ratgeber ist, die also Wut lindert).

@ GoodBye

Ich denke auch, der unbestimmte Rechtsbegriff der Rn. 104 lässt Platz für Ermessensentscheidungen der Fachgerichtsbarkeit. Aber in Anbetracht der Ausführungen zur Heterogenität muss jedes Fachgericht damit rechnen, dass der eigene Aufwand, im Rahmen der A-Besoldung entsprechende Prüfung durchzuführen, vom Senat zurückgewiesen werden könnte mit der Begründung, dass der Vergleich nicht hinreichend konkret sei und damit nicht minder keine hinreichende Plausibilität beanspruchen könne. Ergo werden die Gerichte gerne davon absehen, hier maßgebliche Daten einzuholen, zu dokumentieren und begründend zu verwenden.

Zugleich ist insbesondere - in allen Ausführungen der aktuellen Entscheidung - der Fokus der Effektivierung der Rechtsprechung in Rechnung zu stellen, der sich hier in der Ausführung wiederfindet, dass "angesichts der erforderlichen Straffung der Prüfung" das Heranziehen des vormaligen Kriteriums "entbehrlich" sei, wie es in der Rn. 104 heißt. Wie gesagt, der Senat fühlt den zarten Atem des EGMR in seinem Nacken... und das wird (und kann sich auch nach den maßgeblichen Ausführungen der aktuellen Entscheidung und in Anbetracht der Bestätigung des Streikverbots durch den EGMR) nicht mehr ändern.

Deshalb halte ich das Ganze für eine Behelfskrücke in Form eines Appells.

"Kümmere Dich um die A-Besoldung gemäß den nunmehr gemachten Vorgaben und spare nicht populär am oberen Ende. Sonst öffnen wir zumindest für die R/B/W-Besoldung die Büchse der Pandorra, und dann wird es hässlich werden."

Zugleich:

"Sieh' liebe KOM, wird sind auf dem Weg und halten auch für die R-Besoldung ein Türchen offen."
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

GoodBye

Zitat von: AltStrG in Gestern um 18:11Was haben Rentner mit Beamten zu tun? Zwei völlig verschiedene Rechtskreise. Ach Renten kann man politisch anpassen. Null Problemo.

Musst du jede sinnlose Diskussion im Keim ersticken!?  ;D
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe


InternetistNeuland

Zitat von: 2strong in Gestern um 17:46Das kann ich zwar nachvollziehen, aber ist nach meinem Verständnis ebenfalls nicht das Hauptproblem. Im Gegenteil: Dass selbst der "kleine Beamte" - trotz jahrelanger Sockelbeträge - nicht angemessen alimentiert ist, zeigt in meinen Augen überhaupt erst, wie weit Anspruch und Realität auseinanderklaffen; sowohl für den "kleinen Beamten", erst Recht aber auch für diejenigen, die nicht von Sockelbeträgen profitiert haben.

Ungeachtet dessen:
Das Leben beginnt nicht erst mit einem jährlichen Mallorca-Urlaub. Viele Rentner wären froh, hätten sie unsere Mindestversorgung.

Die Mindestversorgung der Rentner nennt sich Grundsicherung. Diese ist je nach Wohnort erheblich höher als die Netto Mindestpension.

AltStrG

Zitat von: Badener1 in Gestern um 18:06Finanzsenator Stefan Evers hat heute dem Berliner Parlament berichtet, wie der aktuelle Stand ist. Obwohl nur die Beamten Nachzahlungen erhalten werden, die seit 2008 jährlich Widerspruch eingelegt haben, werden die Kosten mindestens 1,2 Milliarden Euro betragen. Wie die zukünftige Besoldung aussehen wird, ist noch in der Resortabstimmung. Dann bin ich mal gespannt, wie es für die Bundesbeamten weiter geht.

Es geht noch immer um die politische Frage der Anspruchsberechtigung hinsichtlich der Nachzahlungen. Rechtlich ist die Sache klar, politisch-moralisch nicht.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/schatzung-der-finanzverwaltung-mehr-als-eine-milliarde-euro-nachzahlung-fur-berliner-beamte-15989819.html

xap

Die politische Frage ist ebenso wie die rechtliche abschließend beantwortet.

2strong

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 18:52Die Mindestversorgung der Rentner nennt sich Grundsicherung. Diese ist je nach Wohnort erheblich höher als die Netto Mindestpension.
Wenn man sich als frühpensionierter Briefträger für eine Wohnung in der Münchener Innenstadt entscheidet, hat man ja ebenfalls Anspruch auf ergänzende Grundsicherung. Null Problemo.

Rocknrollmops

Dass den Beamten seit 6 Jahren so viel Kohle fehlt ist übrigens auch ein nettes Arbeitszeugnis für die Gewerkschaften.

netzguru

Genau
Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 18:09Genau das ist eine der für mich maßgeblichen Gründe, wieso ich mich in das Thema reinhänge - denn ich sehe einzelne junge Menschen, denen systematisch Möglichkeiten verbaut waren, was in mir, der ich eher selten im stärkeren Maße wütend werde, regelmäßig Wut aufkommen lässt (und zwar genau in diesem Moment wieder, weshalb ich mich nun wieder besser in eine theoretisch Betrachtung begebe, wo Wut kein guter Ratgeber ist, die also Wut lindert).

Genau das ist der Punkt.
Wenn die Nachzahlungen kommem ist die (Aus)bildung für unsere Kinder (aD/mD) vorbei.
Auf gut deutsch durch weniger Geld ist die Bildung für den A... .
Bürgergeldbezieher bekommen noch für die Bildung der Kinder teilweise eine Förderung.
Das Ganze System läuft aus dem Ruder.

Als F-Handwerker haben wir die IT von A7-A9 gemacht.
Später sind Kollegen von der UNI gekommen gleiche Arbeit mit mehr Geld.
Nur wir sind aber leider nicht aufgestiegen.
Das selbe habe ich erlebt bei Beginn als Beamte wir haben im mD noch unten angefangen, ein Jahr später wurde das Einganzamt angehoben und alle auf den gleichen Stand bei der Beförderung.


DrStrange

Aber den Entscheidern muss doch mal auffallen, dass solche Zustände quasi eine Zersetzung von innen auslöst.
Mehr Beamte bekommen davon mit, jahrelang zu niedrig bezahlt worden zu sein und der Zustand hält weiter an und wird nicht umfassend beseitigt.
Also die "Verfassungsschützer" werden wohl vorsätzlich weiter verfassungswidrig alimentiert.
So etwas geht nicht spurlos an den Beamten vorbei.. Irgendwann sagen sie sich vielleicht: warum soll ich etwas schützen was sich selbst nicht schützen will? Warum ist kein Geld da wenn zeitgleich wieder unnötige politische Projekte in Mrd-Format bekanntgegeben werden?
Es ergibt einfach keinen Sinn

AltStrG

Zitat von: Badener1 in Gestern um 18:06Finanzsenator Stefan Evers hat heute dem Berliner Parlament berichtet, wie der aktuelle Stand ist. Obwohl nur die Beamten Nachzahlungen erhalten werden, die seit 2008 jährlich Widerspruch eingelegt haben, werden die Kosten mindestens 1,2 Milliarden Euro betragen. Wie die zukünftige Besoldung aussehen wird, ist noch in der Resortabstimmung. Dann bin ich mal gespannt, wie es für die Bundesbeamten weiter geht.

Nein. Genauer: es wird eine Frage der Koalitionsverhandlungen, da es als Gesetz als Parlamentsvorlage gilt und von diesem auch beschlossen wird.