Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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BlauerJunge

Für's Protokoll: Wer hat jetzt Recht?

Quetsche

Zitat von: BlauerJunge in 29.07.2026 10:53Für's Protokoll: Wer hat jetzt Recht?

Frag das bloß nicht dann geht es weiter hier  :o

Hanswurst

Zitat von: SonicBoom in 29.07.2026 09:37Naja. Es ging ja auch nur um die vielfachen wünsche eines Einzelnen. (und zwei drei angehängter Hoffnungsträger). Ansonsten wäre ja nach Antwort Eins die Beendigung sofort möglich gewesen.

Ganz ehrlich: ich fands bis auf die Beleidigungen extrem unterhaltsam. Hab mich jeden Tag auf die neuen Beiträge gefreut  ;D

SonicBoom

Zitat von: Quetsche in 29.07.2026 11:50Frag das bloß nicht dann geht es weiter hier  :o

ja, bitte ersticken
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025 / Law and Order/ Rechts/ Gegen Pisse vor der KiTa

BVerfGBeliever

Zitat von: BlauerJunge in 29.07.2026 10:53Für's Protokoll: Wer hat jetzt Recht?
Für die Antwort reichen wenige Zeilen. Swen hat monatelang zwei Dinge behauptet:
(1) Die VG-Berlin-Methodik sei angeblich "evident sachwidrig".
(2) Die Schwan-Methodik sei angeblich "sachgerecht".

Bezüglich Punkt 1 hat er vor einigen Wochen eine spektakuläre 180-Grad-Wende hingelegt, siehe z.B. hier.
Und auch bezüglich Punkt 2 wird er früher oder später seinen Fehler einsehen (müssen)..

Rentenonkel

Zitat von: BlauerJunge in 29.07.2026 10:53Für's Protokoll: Wer hat jetzt Recht?

Im Wechselspiel zwischen Justiz und Wissenschaft beeinflussen sich die Rechtsprechung (Justiz) und Forschung (Rechtswissenschaft sowie externe Fachdisziplinen) gegenseitig. Während die Wissenschaft die theoretischen Fundamente, Analysen und Kritik liefert, setzt die Justiz das Recht in der Praxis um und schafft reale Präzedenzfälle, die wiederum die Forschung anstoßen.

Innerhalb des Rechtssystems befruchten sich Theorie und Praxis kontinuierlich gegenseitig. Die Rechtswissenschaft (sowie externe Fachwissenschaften) werten Urteile systematisch aus, decken Widersprüche auf und entwickeln Dogmatiken, an denen sich Gerichte wiederum orientieren können. Durch juristische Kommentare und Gutachten bereitet die Wissenschaft den Boden für zukünftige Auslegungen von Gesetzen durch Richter.

So ist es meiner Meinung nach auch hier. Die bisherigen Veröffentlichungen bspw von Dr. Schwan und Prof Färber und anderen haben den Senat dazu bewogen, seine Rechtsprechung in diesem Punkt fortzuentwickeln. Nunmehr hat Dr. Schwan das Urteil ausgewertet und aus seiner Sicht Widersprüche entdeckt und eine andere, präzisere Methodik vorgeschlagen.

Ob diese neue Methodik den Senat dazu bewegt, seine bisherige Methodik in dem nächsten Urteil erneut fortzuentwickeln, also beispielsweise die Schwan Methodik übernimmt, oder alles so lässt, wie es derzeit ist, oder einen dritten Weg gehen wird, werden wir erst nach dem nächsten Urteil wissen. Dann wird sich zeigen, ob das, was in der ZBR steht, in Karlsruhe Wirkung entfaltet.

Ein ähnliches Wechselspiel kennen wir auch zwischen Politik und Wissenschaft. Es werden regelmäßig Expertenkommissionen gebildet, die Vorschläge ausarbeiten, wie sich die Gesetze durch geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zukunftssicher fortentwickeln sollen, jüngst zum Beispiel anhand der Vorschläge der Rentenkommission. Hier muss die Politik nunmehr entscheiden, ob und welche Vorschläge sie umsetzt und wenn, dann auch in welchem Detail und auch hier muss man nicht alle Vorschläge gut finden.

Und selbstverständlich finden sich solche Vorschläge derzeit nicht in den aktuellen Gesetzen, sonst müsste man sie ja nicht vorschlagen.

SonicBoom

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 08:20Nunmehr hat Dr. Schwan das Urteil ausgewertet und aus seiner Sicht Widersprüche entdeckt und eine andere, präzisere Methodik vorgeschlagen.
Aus seiner Sicht. Ja. Präziser. Wage ich weiterhin zu bezweifeln.

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 08:20Ob diese neue Methodik den Senat dazu bewegt, seine bisherige Methodik in dem nächsten Urteil erneut fortzuentwickeln, also beispielsweise die Schwan Methodik übernimmt, oder alles so lässt, wie es derzeit ist, oder einen dritten Weg gehen wird, werden wir erst nach dem nächsten Urteil wissen. Dann wird sich zeigen, ob das, was in der ZBR steht, in Karlsruhe Wirkung entfaltet.
Karlsruhe wird das nicht aufgreifen. Zitier mich wenn es soweit ist.

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 08:20Ein ähnliches Wechselspiel kennen wir auch zwischen Politik und Wissenschaft. Es werden regelmäßig Expertenkommissionen gebildet, die Vorschläge ausarbeiten, wie sich die Gesetze durch geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zukunftssicher fortentwickeln sollen, jüngst zum Beispiel anhand der Vorschläge der Rentenkommission. Hier muss die Politik nunmehr entscheiden, ob und welche Vorschläge sie umsetzt und wenn, dann auch in welchem Detail und auch hier muss man nicht alle Vorschläge gut finden.
Stimmt ich finde das ganz und gar nicht gut.

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 08:20Und selbstverständlich finden sich solche Vorschläge derzeit nicht in den aktuellen Gesetzen, sonst müsste man sie ja nicht vorschlagen.

Man kann sich dummen Müll auch sofort sparen. Oder man schreibt einen ZBR Beitrag, bekommt 100 Seiten Widerspruch im Forum, macht eine 180 grad Kehrtwende mittendrin und meldet sich dann nicht mehr (Behauptung eingestellt).

Okay thats it.
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025 / Law and Order/ Rechts/ Gegen Pisse vor der KiTa