Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Casiopeia1981

Wenn man die Verlautbarungen richtig liest, dann kann man für die Jahre 2027 und 2028 de facto einen Haken machen bei der Frage, ob die Besoldungserhöhungen ob Top kommen , weil eine neue Besolungsstruktur gebaut werden soll.

Ergo wird es wohl mindestens für 2026 und 2027 neue Tabellen wegen der  neuen Tabellenstruktur geben , wenn das Gesetz zum 1.1. und rückwirkend für 2026 in Kraft treten soll.

Da lohnt es sich nicht, nur eine Sekunde die Gedanken für die bereits gesetzlich beschlossenen Erhöhungen für 2027 und 2028 zu verlieren. Zumal zukünftig ja auch weitere Parameter wie das Medianeinkommen, die Nominallohnentwicklung sowie der Verbraucherpreisindex und zu guter letzt die Tarifentwicklung zu beachten sind.

Spannend wird, ob bei der angekündigten Strukturreform Ortszuschläge für die Grundbesoldung eingeführt werden. Das wäre zumindest konsequent, wenn die FamZ für die Kinder eingebunden werden sollten.

BVerfGBeliever

Hier ein paar kurze "Infos" zu den Familienzuschlägen:

1.) Im Jahr 1977 hat das BVerfG im Beschluss 2 BvR 1039/75 beispielsweise in Rn. 75 geschrieben, dass "es bei natürlicher Betrachtung einer gewissen Selbstverständlichkeit [entspricht], dass bei der Familie mit einem oder zwei Kindern der Kindesunterhalt ganz überwiegend aus den allgemeinen, d. h. "familienneutralen" und insoweit auch ausreichenden Gehaltsbestandteilen bestritten werden kann und die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile ergänzend hinzutreten."

2.) Im aktuellen Beschluss 2 BvL 5/18 aus dem Jahr 2025 hat das BVerfG in Rn. 92 größtenteils den Text aus Rn. 49 des Beschlusses 2 BvL 4/18 aus dem Jahr 2020 übernommen. ABER: Es hat zusätzlich als neue Vorgabe (!) eingefügt, dass es bezüglich des Familienzuschlags "gewisse Grenzen [gibt], die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht abschließend konkretisiert worden sind."

3.) Und nur kurz als Info: Wenn ein 4K-Beamter beispielsweise ein Grundgehalt von 4.000 EUR und einen 4K-Familienzuschlag von 800 EUR erhält, dann sind die folgenden zwei Aussagen beide richtig (diesbezüglich gibt es anscheinend manchmal Verwirrung):
- Der Familienzuschlag beträgt 20,00% des Grundgehalts (800 EUR / 4.000 EUR).
- Der Familienzuschlag beträgt 16,67% der Bruttobesoldung (800 EUR / 4.800 EUR).

4.) In Brandenburg sollen rückwirkend die Grundgehälter ab dem 01.01.2026 angehoben werden (z.B. in A16 um rund 18%), während die Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder unverändert bleiben sollen (und somit prozentual reduziert werden). Warum macht Brandenburg das? Meine Vermutung: Der Grund könnte möglicherweise in der Fortschreibungsprüfung liegen, in der ausschließlich die Single-Besoldungen betrachtet werden.

5.) Bezüglich der Zuschläge ab dem dritten Kind hat sich das BVerfG im aktuellen 2025er Beschluss nicht geäußert. Somit gilt bis auf Weiteres, dass der zusätzliche Bedarf ab dem dritten Kind seitens des Dienstherrn gedeckt werden muss. Eine mögliche Option (!) zur Bemessung des zusätzlichen Bedarfs ist der Grundsicherungsbedarf zuzüglich 15%, siehe BVerfG-Beschluss 2 BvL 6/17 aus dem Jahr 2020. ABER: Ich persönlich halte es nicht für ausgeschlossen, dass das BVerfG in einer seiner nächsten Entscheidungen diesbezüglich "noch mal nachlegen" wird.

Fazit: Es bleibt spannend..  ;)

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 13:02Ein wirklich interessanter Aspekt.

Klar ist, dass jeder Euro der von den kinderbezogenen FamZ in die Grundbesoldung verlagert wird, dem Dh langfristig weh tut (da diese Beträge dann verstetigt sind und auch ruhegehaltsfähig werden). Damit könnte er aber aktuell seinen "Schaden" an der Stelle etwas minimieren und auch aktuell die Anhebung der Grundbesoldung für alle Kinderlosen nicht "ausufern" lassen. 20 %, die dann eben im FamZ stehen bleiben, sind dann auch jenseits der Portokasse. Diese nicht dauerhaft zahlen zu müssen und auch später bei der Pension nicht berücksichtigen zu müssen, ist nicht zu verachten. Denn dem FM wird es ja um Schadensbegrenzung gehen.....

Ausgehend von den aktuellen Zahlen, werden in NRW für die FamZ Stufe 2 und 3 und Mietenstufe 1 bei A5/A6 insgesamt rd. 1060 € aufgerufen.

Wenn man jetzt den FamZ Stufe 2 komplett in die Grundbesoldung überführt, dann wären das zunächst rd. 324 €. Wenn man dann den FamZ Stufe 3 zu 80% in die Grundbesoldung überführt, dann wären das noch einmal rd. 590 €. In toto würde dann aus den beiden bisherigen FamZ der Stufen 2 und 3 (insgesamt derzeit rd. 1060 €) ein Betrag von 914 € in die Grundbesoldung aller Beamten verlagert.

Effektiv generieren sich hieraus dann nur Mehrausgaben beim DH bei den Beamten die bislang keine FamZ Stufe 2 und 3 bezogen haben.  Für alle Beamten mit Kindern würde sich dann aktuell keine finanzielle Verbesserung ergeben und insofern auch kein finanzieller "Schaden" beim DH. Durch Verstetigung und Ruhegehaltsfähigkeit tritt hier jedoch langfristig auch für diese Beamten ein positiver Effekt ein und beim DH ein entsprechender "Schaden".

Dennoch sollte das dann für Stimmung im Land sorgen, wenn alle kinderlosen Beamten ein solche Finanzspritze erhalten würden, während die Beamten mit Kindern jetzt erst einmal nahezu leer ausgehen.

Bei dem Zahlenbeispiel kann ich es mir dann eigentlich auch nicht mehr so ganz vorstellen, dass der FM dann noch zur allgemeinen Beruhigung der Stimmung 4% für alle springen lässt.

Ich sehe schon die Schlagzeile in der Bild....... ::) !

Da könnte der FM nur hoffen, dass der Entwurf 2.0 vom Bund in etwa zeitgleich veröffentlicht wird, damit sich die Wut und der Frust der sog. öffentlichen Meinung etwas diversifiziert.

Jenseits aller fachlichen Erwägungen und auch jenseits aller Logik: Ich vermag es mir nicht vorzustellen, dass alle kinderlosen Beamten in NRW ab dem 01.01.2027 mit einer Besoldungserhöhung in auch nur annährend einer solchen Summe bedacht werden. Das würde dann im Ergebnis wieder in Richtung des Ergebnisses in Brandenburg gehen.....

Andererseits: Wenn der FM von strukturellen Veränderungen spricht und damit eine solche Verlagerung der FamZ nicht gemeint sein sollte, was sollte er dann stattdessen im Auge haben? An welcher Stelle kann man im Besoldungsgefüge noch strukturell eingreifen, um letztlich dem Ziel einer allgemeinen aA zumindest näher zu kommen?   

ich glaube nicht, dass der FamZ 3 (Kind 2) in die Grundbesoldung integriert wird. Wenn überhaupt dann dürfte dies nur in Teilen bei den niedrigeren Besoldungsgruppen geschehen. Kein kinderloser Beamter in den gängigsten Besoldungsgruppen wird 900€ plus x% mehr erhalten, obwohl mir diese Vorstellung bestens gefallen würde. Ich denke, man wird bei ca. 500€ plus x% enden. Mit den x% wird man die Familien mit 1-2 Kinder beruhigen wollen, deren Nachzahlung eher dürftig ausfallen würde. Um psychologische Tricks ist man doch nie verlegen.

Der FM wies in einer seiner zahlreichen Antworten bei Abgeordnetenwatch darauf hin, dass es einige "Fallkonstellation" geben wird. Deshalb gehe ich davon aus, dass man gewisse Besoldungsgruppen differenziert betrachten wird.

Ich hatte diese These ja erst nun gestern aufgestellt, dass man an die FamZ gehen wird. Im Besoldungsrecht sind die Möglichkeiten nachzujustieren recht überschaubar. Würfeln wäre für den FM zu gefährlich, also bleibt nicht mehr viel über.

Darüber hinaus war mir das Thema der "Kinderzuschläge" in den letzten Wochen und Monaten zu sehr präsent in den Medien. Beim Bürger verursachen diese FamZ eine gefühlte Ungerechtigkeit, schließlich sind doch Beamtenkinder nicht die Kinder 1. Klasse. 😉 Schafft man diese Kinderzuschläge nun offiziell ab, ist der Bürger zunächst beruhigt. Dass diese Gelder ins Grundgehalt überführt und den DH perspektivisch mehr kosten werden, werden viele nicht mitbekommen und die anderen haben es in 2 Monaten vergessen. Für die Zukunft hat man aber die Beamtenkinder 1. Klasse nicht mehr.

Sollte ich mit meinen Spekulationen Recht behalten, werde ich die Nachzahlung an der Börse anlegen. 😎

Robertbob

Zitat von: Casiopeia1981 in Heute um 16:18Wenn man die Verlautbarungen richtig liest, dann kann man für die Jahre 2027 und 2028 de facto einen Haken machen bei der Frage, ob die Besoldungserhöhungen ob Top kommen , weil eine neue Besolungsstruktur gebaut werden soll.

Ergo wird es wohl mindestens für 2026 und 2027 neue Tabellen wegen der  neuen Tabellenstruktur geben , wenn das Gesetz zum 1.1. und rückwirkend für 2026 in Kraft treten soll.

Da lohnt es sich nicht, nur eine Sekunde die Gedanken für die bereits gesetzlich beschlossenen Erhöhungen für 2027 und 2028 zu verlieren. Zumal zukünftig ja auch weitere Parameter wie das Medianeinkommen, die Nominallohnentwicklung sowie der Verbraucherpreisindex und zu guter letzt die Tarifentwicklung zu beachten sind.

Spannend wird, ob bei der angekündigten Strukturreform Ortszuschläge für die Grundbesoldung eingeführt werden. Das wäre zumindest konsequent, wenn die FamZ für die Kinder eingebunden werden sollten.
Und jetzt stell dir mal vor, welche finziellen Vorteile u.U. die noch haben könnten, die zuvor Jahr für Jahr prav immer widersprochen haben.

JayBrak

Ich frage mich schon, wie die an gemessene Alimentation sauber berechnet wird.

Mein Verständnis wäre (alles etwas vereinfacht) :

Das Medianäquivalenzeinkommen in NRW liegt bei ca. 2196€.

Nun müsste zunächst

2196€ × 2,3 × 0,8 = 4040€

berechnet werden.


Das müsste das Mindestmaß sein, dass ein A5 Beamter (4K) netto erhalten müsste?

Mit zu berechnen sind, nach meinem Verständnis auf der Einnahmenseite:

- Grundbesoldung
- Zuschläge
- Kindergeld (518€)


Auf der Ausgabenseite

- Steuern (vermutlich Steuerklasse 3, da von einem Alleinverdiener Modell ausgegangen wird?)
- PKV (ca. 600€)

Wenn ich diese Rahmenbedingungen mal bei einem A5 Beamten (Mietstufe 1) eingebe und die niedrigste Erfahrungsstufe eingebe, dann komme ich auf 3800 € (Nettoeinkommen) + 518 € (Kindergeld) - 600 € (PKV) = 3718 €

Dem Beamten fehlen also 322 € netto.

Zudem ist zu beachten, dass der Familienzuschlag etwa 25,3% des Bruttogehalts ausmacht. Hier bleibt zu klären, ob diese Höhe zulässig ist.

Damit dieser Beamte auf die 4040 netto kommt, müsste seine Grundbesoldung um knapp 500€ (16%) erhöht werden. Oder man erhöht die Familienzuschläge, ich bin ja von Mietstufe 1 ausgegangen (zulässig?).

Nun hat unser Finanzminister ja bereits angekündigt, dass er das fiktive Partnereinkommen beibehalten möchte. Das würde die 500€ doch vollständig kompensieren, sodass hier gar keine "Notwendigkeit" einer Erhöhung gegeben ist? (Ich glaube nicht, dass das fiktive Partnereinkommen rechtens ist, aber zunächst soll es ja bleiben).

Das heißt doch, dass die einzige dann noch wahrscheinliche Erhöhung die Abstände zwischen den Besoldungsstufen betrifft?

Oder habe ich etwas gravierendes übersehen?

Robertbob

#2690
Zitat von: JayBrak in Heute um 16:40Oder habe ich etwas gravierendes übersehen?
Schöne Auflistung, nur hat das BVerG festgelegt, sich die aA in erster Linie aus dem Grundgehalt herleiten lassen muss und der FamZ nur eine untergeordnete Rolle spielen soll (20%).
Das würde bei einem Beamten in A5 und deiner Berechnung immer noch bedeuten, daß mind. bei dem noch rund 200 € Grundgehalt zu wenig sind.
In erster Linie wird das Grundgehalt angehoben und natürlich in den Besoldungsstufen.

JayBrak

Zitat von: Robertbob in Heute um 17:12Schöne Auflistung, nur hat das BVerG festgelegt, sich die aA in erster Linie aus dem Grundgehalt herleiten lassen muss und der FamZ nur eine untergeordnete Rolle spielen soll (20%).
Das würde bei einem Beamten in A5 und deiner Berechnung immer noch bedeuten, daß mind. bei dem noch rund 200 € Grundgehalt zu wenig sind.
In erster Linie wird das Grundgehalt angehoben und natürlich in den Besoldungsstufen.

Hast du zu dieser Behauptung eine Quelle? Ich habe weder im aktuellen noch in älteren Urteilen etwas dazu gefunden. Nur die Aussage, dass über die zulässige Höhe/Umfang noch entschieden wird. Diese Aussage im 2025 Urteil würde wenig Sinn ergeben, wenn bereits entschieden worden wäre.

Casiopeia1981

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 16:28ich glaube nicht, dass der FamZ 3 (Kind 2) in die Grundbesoldung integriert wird. Wenn überhaupt dann dürfte dies nur in Teilen bei den niedrigeren Besoldungsgruppen geschehen. Kein kinderloser Beamter in den gängigsten Besoldungsgruppen wird 900€ plus x% mehr erhalten, obwohl mir diese Vorstellung bestens gefallen würde. Ich denke, man wird bei ca. 500€ plus x% enden. Mit den x% wird man die Familien mit 1-2 Kinder beruhigen wollen, deren Nachzahlung eher dürftig ausfallen würde. Um psychologische Tricks ist man doch nie verlegen.

Der FM wies in einer seiner zahlreichen Antworten bei Abgeordnetenwatch darauf hin, dass es einige "Fallkonstellation" geben wird. Deshalb gehe ich davon aus, dass man gewisse Besoldungsgruppen differenziert betrachten wird.

Ich hatte diese These ja erst nun gestern aufgestellt, dass man an die FamZ gehen wird. Im Besoldungsrecht sind die Möglichkeiten nachzujustieren recht überschaubar. Würfeln wäre für den FM zu gefährlich, also bleibt nicht mehr viel über.

Darüber hinaus war mir das Thema der "Kinderzuschläge" in den letzten Wochen und Monaten zu sehr präsent in den Medien. Beim Bürger verursachen diese FamZ eine gefühlte Ungerechtigkeit, schließlich sind doch Beamtenkinder nicht die Kinder 1. Klasse. 😉 Schafft man diese Kinderzuschläge nun offiziell ab, ist der Bürger zunächst beruhigt. Dass diese Gelder ins Grundgehalt überführt und den DH perspektivisch mehr kosten werden, werden viele nicht mitbekommen und die anderen haben es in 2 Monaten vergessen. Für die Zukunft hat man aber die Beamtenkinder 1. Klasse nicht mehr.

Sollte ich mit meinen Spekulationen Recht behalten, werde ich die Nachzahlung an der Börse anlegen. 😎

Die besondere Berücksichtigung in ausgewählten Besoldungsgruppen wird m. E. nicht funktionieren, weil damit das Abstandsgebot umgegangen wird bzw. dagegen verstoßen wird. Es sei denn, wenn es sich nur um 10€ oder dergl. handeln würde.

Robertbob

Zitat von: Casiopeia1981 in Heute um 18:14Die besondere Berücksichtigung in ausgewählten Besoldungsgruppen wird m. E. nicht funktionieren, weil damit das Abstandsgebot umgegangen wird bzw. dagegen verstoßen wird. Es sei denn, wenn es sich nur um 10€ oder dergl. handeln würde.
Mit den Mindestgehaltserhöhungen hat man immer wieder gegen das Abstandsgebot verstoßen.

AltStrG

Zitat von: JayBrak in Heute um 17:47Hast du zu dieser Behauptung eine Quelle? Ich habe weder im aktuellen noch in älteren Urteilen etwas dazu gefunden. Nur die Aussage, dass über die zulässige Höhe/Umfang noch entschieden wird. Diese Aussage im 2025 Urteil würde wenig Sinn ergeben, wenn bereits entschieden worden wäre.

Weil ich Urlaub habe, den Pool, Strand, Familie und Lebensart genießen will, in aller Kürze:

"Ja, die vierköpfige Familie ist als Referenz zu nehmen. Aber es werden explizit die Familienzuschläge, die nach realen Lebensumständen gewährleistet werden, als Teil der amtsangemessenen Alimentation aufgezählt."

Die 4K Familie ist die Bezugsgröße, wie umfänglich erklärt. Und auch erklärt, wie sich die Alimentation als aA darstellen muss. Es gibt keine Sonderrechtsprechung für 1K, 2K, 3K.

Und die "kinderreichen Familien" 5K, 6K ff werden gesondert betrachtet. Und auch dazu wird es demnächst  aufgrund der Vorlagenbeschlüsse neue Rechtsprechung geben.

Weiteres hier zu "überwiegend, weit überwiegend" etc:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127666.msg470824.html#msg470824

Tiefere Einblicke hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg471542.html#msg471542

Casiopeia1981

Zitat von: Robertbob in Heute um 18:32Mit den Mindestgehaltserhöhungen hat man immer wieder gegen das Abstandsgebot verstoßen.

Die Erkenntnis hat sich ja durchgesetzt und das wird es nicht mehr geben in NRW.

Robertbob

Zitat von: Casiopeia1981 in Heute um 18:43Die Erkenntnis hat sich ja durchgesetzt und das wird es nicht mehr geben in NRW.
Dein Wort in das Ohr des FM. Wäre zumindest ein Anfang.