Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Reisinger850

Zitat von: Robertbob in Gestern um 21:36Kann ja auch sein, das er meint, Beamte die ohnehin nicht mit einer zusätzlichen Besoldungserhöhung gerechnet haben, freuen sich über 2 % mehr. Alle, welche hier im Forum unterwegs sind und mit einer Erhöhung im mittleren 3 stelligen Bereich rechnen, den wird es nicht ausreichend genug sein.

Ich deute seine Aussagen jetzt mal so, dass
Beamte mit 2 Kindern eher weniger zufrieden sein werden im Vergleich zu Singles -> da bei einem Einbau des FZ 1-2 halt kaum mehr an netto bei dieser Gruppe rauskommen wird.

Vlt meldet er sich hier nochmal ;)

BeamterNRW

Zitat von: PierreKe in Gestern um 21:12Wie sehr wird sich dieser Teil freuen? Jetzt hau mal grob was raus.

Guten Abend,

ich nehme die Diskussion an dieser Stelle gerne noch einmal auf, möchte mich jedoch in Zurückhaltung üben. Insofern kann ich "keinen raushauen". Letztlich gilt die bewährte Maxime: Erst wenn ein Gesetz formal verkündet ist, besitzt es Verbindlichkeit. Sämtliche Etappen im Vorfeld sind Teil eines dynamischen Gesetzgebungsprozesses, dessen Natur es ist, Raum für Modifikationen zu bieten. Daher können sich Inhalte noch stark verändern.

Inhaltlich entsprach meine Aussage im Wesentlichen der Interpretation von Robertbob:
Die Wahrnehmung finanzieller Besserstellungen ist zutiefst subjektiv. Während für die eine Person bereits ein Nettoplus von 50 € einen spürbaren Mehrwert darstellt, stellt sich dieses Gefühl bei einer anderen womöglich erst ab 500 € ein. Gleiches gilt für prozentuale Steigerungen: Eine Erhöhung um ein Prozent mag dem einen als angemessen erscheinen, während ein anderer selbst eine Steigerung um zehn Prozent als unzureichend verwerfen würde. Maßgeblich sind stets die individuelle Lebenssituation und die persönliche Grundhaltung – auch hinsichtlich der Frage, ob Widersprüche und Klageverfahren aus tiefer Überzeugung geführt werden oder lediglich auf das Anraten Dritter zurückgehen. Allen Ansprüchen gerecht zu werden, bleibt ein Ding der Unmöglichkeit.

Veranschaulichen lässt sich dies an historischen Präzedenzfällen: Als im Jahr 2016 die Besoldungsgruppen A3 und A4 abgeschafft wurden, empfanden die Betroffenen die damit einhergehende Überleitung als erfreuliche, wenn auch stillschweigende Aufwertung. Demgegenüber dürften Bestandsbeamtinnen und -beamte der Besoldungsgruppe A5 diesen Schritt als leistungslose Nivellierung und Ungerechtigkeit wahrgenommen haben. Eine analoge Dynamik zeigte sich bei der Anhebung der Eingangsstufe: Von Neuangekommenen als längst überfällige Würdigung begrüßt, stieß sie im Bestand auf Unverständnis, da der eigene Erfahrungsvorsprung optisch entwertet wurde.

Möglicherweise mag der eine oder andere meinen bisherigen wie auch den vorstehenden Ausführungen eine bestimmte Tendenz entnehmen – wenngleich dies ausdrücklich nicht in meiner Absicht liegt. Etwaigen darauffolgenden Interpretationen werde ich mich jedoch weder anschließen noch diesen widersprechen.

LG