Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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PushPull

Zitat von: Rheini in Heute um 12:40"Nach dem Urteil des BVERFG aus 2025 sollen in erster Linie die unteren Besoldungsgruppen im Grundgehalt angehoben werden."

Du hast die Beamtin mit A7, die die notwendige Untergrenze nicht überschreitet.

Du hast den Beamten mit A15, der die notwendige Untergrenze überschreitet.

Daraus könnten Besoldungsgeber ableiten, dass sie nur die Besoldungsgruppen heilen müssen, die die Untergrenze unterschreiten. Das negiert natürlich komplett das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Es gab in der Telegramgruppe mal Vermutungen, dass NRW das versuchen könnte, so zu heilen, weil das Abstandsgebot in den wichtigen Urteilen nicht explizit erwähnt worden ist.

Rheini

Zitat von: PushPull in Heute um 12:49Du hast die Beamtin mit A7, die die notwendige Untergrenze nicht überschreitet.

Du hast den Beamten mit A15, der die notwendige Untergrenze überschreitet.

Daraus könnten Besoldungsgeber ableiten, dass sie nur die Besoldungsgruppen heilen müssen, die die Untergrenze unterschreiten. Das negiert natürlich komplett das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Es gab in der Telegramgruppe mal Vermutungen, dass NRW das versuchen könnte, so zu heilen, weil das Abstandsgebot in den wichtigen Urteilen nicht explizit erwähnt worden ist.

Na Vermutungen in Telegram Gruppen, gibt es viele. Hier habe ich aber es so verstanden und so wurde es auch geschrieben, dass es im Beschluß des BVerfG stehen würde.

Robertbob

Zitat von: PushPull in Heute um 12:49Du hast die Beamtin mit A7, die die notwendige Untergrenze nicht überschreitet.

Du hast den Beamten mit A15, der die notwendige Untergrenze überschreitet.

Daraus könnten Besoldungsgeber ableiten, dass sie nur die Besoldungsgruppen heilen müssen, die die Untergrenze unterschreiten. Das negiert natürlich komplett das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Es gab in der Telegramgruppe mal Vermutungen, dass NRW das versuchen könnte, so zu heilen, weil das Abstandsgebot in den wichtigen Urteilen nicht explizit erwähnt worden ist.
Das könnten die glatt so versuchen, wäre zwar die nächste Sauerei, aber mit der Zeit  gewöhnt sich der Beamte ja vielleicht an diese Untaten.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 12:47Nun wenn wie dort steht, die Mindestbesoldung in fast allen A - Besoldungsgruppen ( A 2 bis A 11) unterschritten wurden, lässt das meiner Meinung nach den Schluss zu, da diese bei der Unterbesoldung auch gemeint wurden und bei den das Grundgehalt erhöht werden muss. Sonst hätte das BVerG vielleicht als Beschluss gefasst, das beispielsweise alle Beamten in der Besoldungsgruppe B ein höheres Grundgehalt erhalten sollen.

Im Beschluß des BVerfG steht normalerweise nur das, was beklagt wurde. Das Abstandsgebot war nicht Bestandteil der Klage daher findet sich darüber auch nichts.

Wenn nun NRW die Besoldung verändert, muss das Gesetz insgesamt verfassungsgemäß sein, also alle hergebrachten Grundsätze beachten, ob es im Beschluß steht, oder nicht.

Robertbob

Zitat von: Rheini in Heute um 12:57Im Beschluß des BVerfG steht normalerweise nur das, was beklagt wurde. Das Abstandsgebot war nicht Bestandteil der Klage daher findet sich darüber auch nichts.

Wenn nun NRW die Besoldung verändert, muss das Gesetz insgesamt verfassungsgemäß sein, also alle hergebrachten Grundsätze beachten, ob es im Beschluß steht, oder nicht.
Wieso Abstandsgebot, es geht mir uns Grundgehalt. Das beim Abstandsgebot einiges im Argen liegt, ist mir durchaus bekannt. Stichwort Mindestbesoldungserhöhung.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 13:03Wieso Abstandsgebot, es geht mir uns Grundgehalt. Das beim Abstandsgebot einiges im Argen liegt, ist mir durchaus bekannt. Stichwort Mindestbesoldungserhöhung.

"Nach dem Urteil des BVERFG aus 2025 sollen in erster Linie die unteren Besoldungsgruppen im Grundgehalt angehoben werden."

Wenn die unteren Besoldungsgruppen deiner Meinung nach angehoben werden sollen, die höheren nicht, wo könnte es dann zu Problemen kommen, wenn nicht u. a. beim Abstandsgebot?

Robertbob

Zitat von: Rheini in Heute um 13:05"Nach dem Urteil des BVERFG aus 2025 sollen in erster Linie die unteren Besoldungsgruppen im Grundgehalt angehoben werden."

Wenn die unteren Besoldungsgruppen deiner Meinung nach angehoben werden sollen, die höheren nicht, wo könnte es dann zu Problemen kommen, wenn nicht u. a. beim Abstandsgebot?
Ne, so habe das nicht gemeint. Meine Gedanken gehen in die Richtung prozentuale Anhebung. Beispiel: Sagen wir ein A5 Beamter hat nach Urteil 300 € zuwenig, was 10 % seiner Grundbesoldung ausmacht, also alle Grundgehälter um 10 % anheben. Wird zwar so nicht kommen, aber 8 % wären schon mal ein Anfang.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 13:12Ne, so habe das nicht gemeint. Meine Gedanken gehen in die Richtung prozentuale Anhebung. Beispiel: Sagen wir ein A5 Beamter hat nach Urteil 300 € zuwenig, was 10 % seiner Grundbesoldung ausmacht, also alle Grundgehälter um 10 % anheben. Wird zwar so nicht kommen, aber 8 % wären schon mal ein Anfang.


Und dann deiner Meinung nach die höheren um wieviel Prozent Punkte?

Robertbob

Alle Gehaltsgruppen den gleichen Prozentsatz. Gleiches Recht für alle.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 13:17Alle Gehaltsgruppen den gleichen Prozentsatz. Gleiches Recht für alle.

Ah okay. Wobei es ja auch noch die Meinung gibt, dass die höheren aufgrund der Sockelbeträge in den letzten Jahrzehnten, mehr Nachholbedarf haben. Da hat ja z. B. der Bund hin seinen Entwurf gefertigt. Aber mal schauen was passiert.

Robertbob

Ich verweise noch mal auf den Vorschlag von SH der mir von Grundzügen her schon gefällt:

SH hat jetzt (gestern)einen Entwurf vorgelegt. Ich kann mir vorstellen, daß unser FM so oder so ähnlich vorgehen wird.
Entwurf SH:
Für das Jahr 2025 steigt die Besoldung in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 rückwirkend um 3,2 Prozent. Dabei ist ein Mindestbetrag von etwa 125 Euro vorgesehen.
Im Jahr 2026 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in allen Besoldungsgruppen um weitere 4,0 Prozent.
Für Jahr 2027 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in allen Besoldungsgruppen um weitere 3,8 Prozent.

Jole123

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 11:56Hieß der TOP nicht die ganze Zeit über so?

Ihr habt Recht, sorry, hatte das "...... in Verbindung mit der aA......" überlesen.

Henri74


und würden bei deiner Vorstellung, die für 26,27 und 28 bereits beschlossenen Prozente damit verrechnet oder wäre das zusätzlich?

Zitat von: Robertbob in Heute um 13:30Ich verweise noch mal auf den Vorschlag von SH der mir von Grundzügen her schon gefällt:

SH hat jetzt (gestern)einen Entwurf vorgelegt. Ich kann mir vorstellen, daß unser FM so oder so ähnlich vorgehen wird.
Entwurf SH:
Für das Jahr 2025 steigt die Besoldung in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 rückwirkend um 3,2 Prozent. Dabei ist ein Mindestbetrag von etwa 125 Euro vorgesehen.
Im Jahr 2026 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in allen Besoldungsgruppen um weitere 4,0 Prozent.
Für Jahr 2027 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in allen Besoldungsgruppen um weitere 3,8 Prozent.

Robertbob

Zitat von: Henri74 in Heute um 13:35und würden bei deiner Vorstellung, die für 26,27 und 28 bereits beschlossenen Prozente damit verrechnet oder wäre das zusätzlich?

Da das Besoldungsanpassungsgesetz für die Jahre ja schon beschlossen wurde,  geht sowas nur on Top.

BVerfGBeliever

Zitat von: Robertbob in Heute um 12:15Eigentlich sollten die unteren Besoldungsgruppen angehoben werden [...]
Der FamZ sollte bei der Berechnung keine  Rolle spielen,  es geht  ausschließlich ums Grundgehalt, das wurde hier aber schon zigmal erörtert, ist aber s. Oben immer noch nicht in den Köpfen vieler hier angekommen.
Puh. Also nochmal: Das Prüfungsschema des BVerfG enthält mehrere (!) Elemente.


1.) In der Vorabprüfung (zum Gebot der Mindestbesoldung) wird insbesondere die Jahresnettoalimentation (Grundgehalt plus Familienzuschläge minus Steuern minus PKV-Kosten plus Kindergeld) des "kleinsten" (unterste Besoldungsgruppe, unterste Erfahrungsstufe) 4K-Beamten (verheiratet, zwei Kinder) mit der Prekaritätsschwelle (80% des 2,3-fachen MÄE) verglichen. Entsprechend spielen die Familienzuschläge hier also sehr wohl eine Rolle. Und wie gesagt: Es wird ausschließlich (!) die vierköpfige Familie geprüft.

Selbstverständlich wird das Gebot der Mindestbesoldung z.B. bei einem A15-Beamten nicht unmittelbar verletzt. ABER: Falls es in unteren Besoldungsgruppen zu einer Verletzung des Mindestbesoldungsgebots kommt, dann kann dies zu einer mittelbaren Verletzung des Abstandsgebots z.B. in A15 führen. Des Weiteren schreibt beispielsweise das Hamburger Verwaltungsgericht in Rn. 148 seines Urteils 30 B 2502/21 vom 24.04.2026, dass es zur Behebung des Verstoßes niedrigerer Besoldungsgruppen gegen das Mindestbesoldungsgebot mit einer "hohen Wahrscheinlichkeit" auch zu einer "für die Besoldungsgruppe des Klägers [R 3] positiven Anpassung des Besoldungsgefüges kommen muss".


2.) In der Fortschreibungsprüfung wird hingegen für jede Besoldungsgruppe die jeweilige Endstufen-Single-Jahresbruttobesoldung mit den Tariflöhnen, den Nominallöhnen und den Verbraucherpreisen verglichen. Entsprechend spielen die Familienzuschläge hier also keinerlei Rolle.

Die konkrete zugrundeliegende Berechnung ist mir noch nicht bekannt, aber die Fortschreibungsprüfung dürfte höchstwahrscheinlich der Grund dafür sein, dass in Brandenburg rückwirkend ab dem 01.01.2026 das A5-Grundgehalt um 7,2%, das A16-Grundgehalt hingegen um 17,9% und das B11-Grundgehalt sogar um 23,8% angehoben werden soll. Denn auch in Brandenburg wurde die Besoldungstabelle seit 1996 mutmaßlich immer weiter gestaucht (Verdi/etc. sei "Dank"), so dass der aktuelle "Rückstand" der (Single-)Besoldungsentwicklung z.B. zur Nominallohnentwicklung in höheren Besoldungsgruppen deutlich größer sein dürfte als in niedrigeren. Da dieser "Rückstand" jedoch bekanntlich maximal fünf Prozent betragen darf, muss jetzt eben das Grundgehalt in höheren Besoldungsgruppen deutlich stärker erhöht werden, um ihn überall unter fünf Prozent zu "drücken"..