Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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2strong

Zitat von: netzguru in Gestern um 13:43Ich bin hier groß geworden.
In Euskirchen hasse ich die Zuckerfabrik und LATZ
Nach Hennef geht so.
Von Unkel nach Bonn macht auch keinen Spass.
Da bleibe ich doch lieber in Troisdorf Müllekoven.
Es gibt hier noch einige schöne Ecken.
Niemand kann besser nachvollziehen als ich, dass man nicht weg will, wo man herkommt. Nur beschweren kann ich mich dann (objektiv gesehen) natürlich nicht. Es gibt halt keinen Anspruch auf günstigen Wohnraum in der Südstadt und aus der Eifel pendeln auch viele Menschen, ohne ein unglückliches Leben zu führen. Drücke Dir für die BImA trotzdem die Daumen. In jüngerer Vergangenheit gab es in der Region ja tatsächlich von denen auch mal (durchaus hübschen) Neubau.

matthew1312

Zitat von: Alastar in Gestern um 20:00Ihre Aussagen sind zutiefst befremdlich. Kritik an Regierung und Parteien ist selbstverständlich legitim. Wer aber demokratische Parteien pauschal zu ,,Verfassungsfeinden" erklärt und rechtsextreme Narrative übernimmt oder unterstützt, überschreitet eine politische Grenze. Als Beschäftigter im öffentlichen Dienst sollten Sie sich fragen, ob Ihr Auftreten mit der besonderen Verpflichtung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar ist. Sachsen-Anhalt braucht keine pauschale Verächtlichmachung demokratischer Institutionen, sondern eine sachliche, verantwortungsvolle Debatte.
Moment mal. Das von Stefan Evers geleitete Ressort hat sich in Berlin glasklar in ein Spannungsverhältnis mit dem Rechtsstaatsprinzip gesetzt. Er hat ein Vorhaben initiiert, mit dem eine gesetzlich wirksame Besoldungsregelung, die seit Ende 2024 galt, im Dezember 2025 rückwirkend aufgehoben worden ist. Zu Ungunsten der Betroffenen.

Ist er ein Verfassungsfeind? Nein. Ist das Verhalten verfassungsrechtlich höchst bedenklich? Na klar.

Details hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg438551.html#msg438551

Vor diesem Hintergrund brauchen wir uns nicht überrascht zu geben, wenn einige hier im Ton sehr deutlich werden.

matthew1312

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 17:03Jetzt mal gaaaaaaanz langsam! Der Brandenburger Entwurf nimmt lediglich an, dass der Partner einen Betrag von 896,48 EUR zum Netto(!)-Einkommen der vierköpfigen Beamtenfamilie beiträgt (und selbstverständlich darf man diese Anrechnung kritisieren, aber das ist hier ja nicht das Thema). Falls ich meinen Steuerrechner (Annahme: von den angegebenen 640,55 EUR PKV-Kosten sind 524,50 EUR steuerlich anrechenbar) richtig bedient habe (wie gesagt, Urlaub, heruntergefahrenes Hirn, etc.), müsste dies einem monatlichen Beitrag zum Brutto-Familieneinkommen in Höhe von rund 1.210 EUR (also 14.520 EUR im Jahr) entsprechen. Zum Vergleich: In Bayern und im BMI-Entwurf werden 22.648 EUR Brutto-Partnereinkommen statt 14.520 EUR angerechnet.

Mit anderen Worten: Das einzig Entscheidende ist die Annahme, dass der Partner ein monatliches Bruttoeinkommen von rund 1.210 EUR zu den Familieneinkünften beisteuert! Die Wahl der konkreten Steuerklassen ist dabei völlig irrelevant! Denn spätestens mit der Steuererklärung gibt es etwaige Nachzahlungen oder Erstattungen, so dass das finale Familien-Nettoeinkommen in allen Fällen (III/V, V/III, VI/VI, VI/VI mit Faktor) absolut identisch ist!
Danke für diese differenzierte Sicht der Dinge. Der Beitrag dient der Wahrheitsfindung.

Konsens dürfte doch dann aber hinsichtlich der Frage verbleiben, wieso die Regierung in ihrem Gesetzentwurf das eigentlich zu erwirtschaftende Arbeitnehmerbrutto obfuskiert. Vom spürbar höheren Arbeitgeberbrutto ganz zu schweigen.

Ich erkenne immer mehr: Die sind nicht dumm. Die wollen uns für dumm verkaufen.

Knecht

Da Spahn jetzt in den Haushaltsausschuss geht, kann er die aA vllt. einfach bei den Masken verbuchen und das laufende Verfahren im Anschluss schließen?!  ;D  ;D  ;D

Ich hab's vorhin ja schon mal geschrieben - Realsatire.

netzguru

Zitat von: 2strong in Gestern um 20:25Niemand kann besser nachvollziehen als ich, dass man nicht weg will, wo man herkommt. Nur beschweren kann ich mich dann (objektiv gesehen) natürlich nicht. Es gibt halt keinen Anspruch auf günstigen Wohnraum in der Südstadt und aus der Eifel pendeln auch viele Menschen, ohne ein unglückliches Leben zu führen. Drücke Dir für die BImA trotzdem die Daumen. In jüngerer Vergangenheit gab es in der Region ja tatsächlich von denen auch mal (durchaus hübschen) Neubau.

Das Problem liegt wo anders:
Die Mietsstufen sind Köln deutlich höher als im Rhein Sieg Kreis, Bonn ist eine Stufe höher als der Rhein Sieg Kreis.

An der Grenze zu/in Köln die Mieten wie in Bonn oder Rhein Sieg Kreis.

Diese Unterschiede in der Mietsstufe sollten angepasst werden.
Ich kenne genug Kollegen die ein Kennzeichen AW, BM oder EU haben.

Was immer wieder vergessen wird sind die Bereiche um Bonn, denn da sind die Preise zum Teil höher als Bonn.

Sobald in dem Umland in einem "Dorf" ein REWE/ALDI/EDEKA usw. aufmacht stiegen die Mieten usw.

Da wo die Mieten in einer Stadt noch annehmbar sind zieht man besser nicht hin, Egal ob in Bonn oder Umkreis.
Wer da gewohnt bekommt in einer besseren Gegend keine Wohnung mehr.

Diese Wohnblocks werden leider als Vergleich für die Mieten betrachtet.

Opti483

Meine größte Befürchtung bei dem Ganzen ist, dass wir kaum noch Erhöhungen in der Besoldung sehen werden. Der Dienstherr wird zukünftig immer das fiktive Partnereinkommen mit anheben. So spart er sich dann von den 3% Besoldungserhöhungen 2%.




BPolFrust

Hier eine Zusammenfassung von der GDP Niedersachsen.

https://www.gdp.de/niedersachsen/de/stories/2026/09/260903_amtsangemessene-alimentation-chronologie

Interessant ist das nächstes Jahr ein Urteil zur Besoldung in Niedersachsen ergehen soll.

InternetistNeuland

Zitat von: GoodBye in Gestern um 15:43Das Spannende ist, dass das fiktive Partnereinkommen damit konsequenterweise in Lohnsteuerklasse 5 erwirtschaftet werden muss. Dies führt in unteren Besoldungsgruppen wohl dazu, dass der Partner wohl ein höheres fiktives Bruttoeinkommen hat, als der Beamte selbst als eigenes tatsächliches Bruttoeinkommen hat.

Dass Partner demjenigen die günstigere Steuerklasse 3 zuordnen, der ein geringeres Brutto hat, ist vollkommen Banane.

50% aller Beamten sind Frauen. Diese übernehmen in den meisten Fällen den Erziehungsteil und gehen somit in Teilzeit.

Also haben 50% aller Beamten doch dann Steuerklasse V, eben weil sie in Teilzeit arbeiten. Wieso wird in den Berechnungen für Familien aber immer von Steuerklasse III ausgegangen für Beamte?

Steuerklasse III wurde ja früher nur angenommen, weil es sich um einen tatsächlichen Alleinverdiener handelte. Diese Fiktion ist ja hinfällig sobald beide arbeiten müssen.

2strong

Zitat von: netzguru in Gestern um 21:35Das Problem liegt wo anders:
Die Mietsstufen sind Köln deutlich höher als im Rhein Sieg Kreis, Bonn ist eine Stufe höher als der Rhein Sieg Kreis.
Ich verstehe zwar, auf welches Problem Du hinweist, aber was hat das mit Mietstufen zu tun? Beim Bund fließen die doch gar nicht in die Besoldung ein?!

netzguru

Zitat von: 2strong in Gestern um 23:50Ich verstehe zwar, auf welches Problem Du hinweist, aber was hat das mit Mietstufen zu tun? Beim Bund fließen die doch gar nicht in die Besoldung ein?!

hallo 2strong
ich traue dem Bund alles zu um zu sparen