Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Der logische Bruch findet ja bereits  dahingehend statt, dass die Berechnung für die Mindestalimentation weiterhin nach der bisherigen 4k-Methode erfolgt. Nach der Ermittlung dieser Netto-Summe überlegt der Gesetzgeber, wie er diese Summe auszahlt - bzw. wie er diese Summe auf den Beamten und das fiktive Partnereinkommen verteilt. 

Dabei kommt man dann aber zu immer mehr Problemen: Wahl der Steuerklasse, sind die Kinder beim fiktiven Partner fiktiv gesetzlich versichert, so dass der PKV-Beitrag der Kinder nicht mehr berücksichtigt werden muss, Betreuungskosten für Kinder (da der fiktive Partner ja für die Kinderbetreuung nicht mehr voll zuständig sein kann) etc.


Die einzige Lösung wäre (wie hier ja auch schon dargelegt), die komplette Berechnungsgrundlage neu zu gestalten, mit der Prämisse: Okay, wir gehen davon aus, dass beide Partner arbeiten, wie sieht dann diese pauschalisierte Lebensrealität aus, was muss ich berücksichtigen, etc. und sind diese Annahmen statistisch überhaupt tragfähig.

Aus der alten Einverdiener 4k-Berechnung die Zahlen zu nehmen und dann einfach nur auf ein Mehrverdienermodell "zu rechnen" ist aus meiner Sicht viel zu kurz gegriffen - ganz unabhängig davon, ob ein Mehrverdienermodell überhaupt grundsätzlich zulässig ist.

cookiedent

Zitat von: GoodBye in Heute um 08:58Du verstehst es nicht.
Vieleicht sogar besser als Du denkst, ich hätte allerdings meinen Sarkasmus besser kennzeichnen sollen.

Zitat von: GoodBye in Heute um 08:58Wenn der Gesetzgeber sich vom Alleinverdienermodell abwendet, kann er - ich wiederhole mich - in seiner Begründung zur Erfüllung der verfassungsrechtlichen Vorgaben m.E. nicht mehr zwingend das Steuerklassenmodell 3/5 zugrundelegen.

Es geht hier darum, dass auch stimmig begründet wird.
Natürlich - und wir wissen ja mittlerweile alle, dass sich der Gesetzgeber uns gegenüber strikt an die Verfassung hält. /s

Skywalker2000

Ich glaube es interessiert im BMI niemanden ob etwas zulässig ist oder nicht. Es geht nur darum etwas umzusetzen, den Beschäftigten als Erfolg zu verkaufen und politisch das Gesicht bewahren.

In Zeiten wo Industriearbeitsplätze täglich verschwinden, große Automobilkonzerne Werke schließen wollen und Top ausgebildete Fachkräfte scharenweise auswandern, wird die Interesse am öffentlichen Dienst nicht so groß ausfallen. Vorallem dann nicht, wenn alle weiterhin im öA 110% geben weil sie denken, es bringe was..

Es funktioniert doch alles, Überstunden werden geleistet, Anträge bearbeitet, warum sollte der Dienstherr einschreiten?

GoodBye

Zitat von: cookiedent in Heute um 10:13Vieleicht sogar besser als Du denkst, ich hätte allerdings meinen Sarkasmus besser kennzeichnen sollen.
Natürlich - und wir wissen ja mittlerweile alle, dass sich der Gesetzgeber uns gegenüber strikt an die Verfassung hält. /s

Ich habe mir das Zitat gespart. Es war jemand anderes gemeint. Entschuldige bitte.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Skywalker2000

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 10:15Ich glaube es interessiert im BMI niemanden ob etwas zulässig ist oder nicht. Es geht nur darum etwas umzusetzen, den Beschäftigten als Erfolg zu verkaufen und politisch das Gesicht bewahren.

In Zeiten wo Industriearbeitsplätze täglich verschwinden, große Automobilkonzerne Werke schließen wollen und Top ausgebildete Fachkräfte scharenweise auswandern, wird die Interesse am öffentlichen Dienst nicht so groß ausfallen. Vorallem dann nicht, wenn alle weiterhin im öA 110% geben weil sie denken, es bringe was..

Es funktioniert doch alles, Überstunden werden geleistet, Anträge bearbeitet, warum sollte der Dienstherr einschreiten?

Genau aus dem Grund wird seit 6 Jahren kein Urteil umgesetzt.. 3 Regierungen haben es bis dato nicht geschafft, bzw. wollten es nicht schaffen