Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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2strong

Zitat von: GoodBye in Heute um 10:16Ich habe mir das Zitat gespart. Es war jemand anderes gemeint. Entschuldige bitte.
Ich teile ja Deine Kritik an der versuchten Schönrechnerei, aber mit dem Steuerklassenargument verrennst Du Dich meines Erachtens.

Du stellst ja selbst fest: Die Mehrzahl der Beamten arbeitet in Vollzeit. Insofern stellt bei typisierender Betrachtung der Vollzeitbeamte und seine fiktive Teilzeitpartnerin mit nur halbem Durchschnittseinkommen den Regelfall dar. Und in dieser Konstellation muss 4/4 nun wirklich nicht üblicher sein als 3/5. Zumal der Gesetzgeber vorliegend ja auch nur den fiktiven Partner bei der Steuerklassenwahl bevormundet und nicht den tatsächlichen. Der Tatsächliche kann seine - falls zutreffend - Steuerklasse wählen, wie er mag.

GoodBye

Bei typisierender Betrachtung stellt zunächst die Beamtin und nicht der Beamte mit Teilzeitpartnerin den ersten Regelfall dar, da die Mehrheit der Beamten Frauen sind.

Hiervon arbeitet mehr als die Hälfte in Teilzeit, was auch eine Typisierung erschwert.

Betrachtet man es geschlechtsneutral, dann befindet sich 1/3 der Beamten in Teilzeit.

Rückschlüsse sind also schwierig.

Gehe ich statistisch davon aus, dass nur in 7,7 % der Familien die Frau die Hauptverdienerin ist, wird es bei dem o.g. Frauenanteil noch schwieriger. Dann komme ich unter Umständen zu dem Schluss, dass in einem Großteil der Beamtenfamilien der Hauptverdiener nicht der Beamte ist.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

2strong

Ob Mann oder Frau, ist meiner Erachtens egal. Aber ich gebe Dir Recht: Der Dienstherr will sich die Sache schön rechnen und mit dem fiktiven Partnereinkommen hoffe ich und glaube ich auch, dass er auf die Nase fallen wird. Wenn jeder Dienstherr hier einen anderen Wert ansetzt und das auch tatsächlich a setzen dürfte, wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet. Verfassungsrichter sind auch nur Menschen...

DeltaR95

Zitat von: 2strong in Heute um 17:03Da erzähle ich Dir doch nichts Neues, ich bitte Dich! Bei einer Bruttobetrachtung der Einstiegsgehälter hängt die Beamtenbesoldung im Vergleich zur analogen Tarifvergütung auch in Deutschland bereits rd. 10% hinterher. Kompensiert - und insbesondere im hier in Rede stehenden höheren Dienst auch überkompensiert - wird das grundsätzlich durch die entfallenden Sozialabgaben. Deshalb ist die Bruttovergütung bei Beamten ja kein sonderlich hilfreicher Vergleichsmaßstab. Und das ist er erst Recht nicht im Vergleich zu Bulgarien.

Welche Relevanz hat das nationale Steuermodell von Deutschland im Vergleich mit den anderen Nationen? Danach habe ich dich gefragt. Du hast in Abrede gestellt, dass diese Untersuchung auf europäischer Ebene fehlerhaft wäre. Deshalb bitte ich dich erneut das mit Zahlen zu hinterlegen.

2strong

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 18:22Welche Relevanz hat das nationale Steuermodell von Deutschland im Vergleich mit den anderen Nationen? Danach habe ich dich gefragt. Du hast in Abrede gestellt, dass diese Untersuchung auf europäischer Ebene fehlerhaft wäre. Deshalb bitte ich dich erneut das mit Zahlen zu hinterlegen.
Das nationale Steuermodell hat insofern Relevanz, als dass es sich auf die Nettobezüge auswirkt. Dazu hatte ich mich allerdings nicht eingelassen. Falls Du das nationale Sozialversicherungsregime meinst, auf das ich Bezug genommen habe, ist es insofern von erheblicher Bedeutung, als dass die Mehrzahl der Mitgliedstaaten eine entsprechende Privilegierung von Beamten und Richtern, insbesondere in Osteuropa - den im Artikel besonders hervorgehobenen Ländern - nicht kennen.

Im Übrigen habe ich nicht in Abrede gestellt, dass diese Untersuchung auf europäischer Ebene fehlerhaft sei - vermutlich wolltest Du ohnehin das Gegenteil ausdrücken -, sondern ich habe darauf hingewiesen, dass die Bruttobetrachtung, die methodisch durchaus zutreffend vorgenommen worden sein mag, zu verzerrten Ergebnissen führt, da niemand von seinem Bruttolohn einkaufen geht. Wenn Du an dieser Schlussfolgerung Zweifel hast, kannst Du das ja am freien Wochenende selbst nachrechnen.

Julianx1

Also, dass der Dienstherr sich seine Besoldung schön rechnen möchte brauchen wir nicht diskutieren.

Das Problem ist, er fängt nicht an zu rechnen. Bzw. er rechnet es nicht fertig. Selbst hier gehen die Meinung soweit auseinander was eigentlich der richtige Weg zur amtsangemessenen Besoldung ist. Insbesondere wenn Familie und Kinder ins Spiel kommen. Der eine möchte die B- Besoldung aus dem Rennen kicken und somit das Abstandsgebot in die Tonne kloppen. Der nächste sieht Kinder als eine Art Privatvergnügen. Der Wohnort sollte bei manchen zur Berücksichtigung finden. Bei anderen aber wieder nicht. Die Länder wurschteln vor sich hin und der Bund wurschtelt überhaupt nicht.

Für mich ist das Wichtigste ein Fortschritt. Ein Besoldungsgesetz muss her. Und wenn das schöngerechnet ist dann haben wir aber trotzdem wieder jeder Einzelne das Zepter in der Hand um sich gegen zu wehren.

Ich habe jetzt dreimal beim BVA beantragt meine Widersprüche zu bescheiden. Immer kommt ein vorformulierte Antwort. Die Ruhendstellung bleibt aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahren bestehen. Es läuft aber kein Gesetzgebungsverfahren. Auch wenn das auf der HP des BMI anders zu erkennen ist.

Wir brauchen eine Höchstricherliche Rechtsprechung des BVerfG für den Bund. Vorher wird nichts mehr passieren. Angeblich liegen beim Bund 13 Verfahren. Welche sind das Konkret und in welcher Instanz liegen sie ? Weiß das jemand ?