Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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clarion

@justilegal,

Diese Berechnungsweise würde ja beim A5er Beamten bedeuten,  dass der Partner oder die Partnerin sich komplett selbst unterhalten muss, damit die Familie nicht ins Prekariat abrutscht. Ich bezweifle stark, dass das zulässig ist, dann schließlich ist der Beamte und seine Familie amtangemessen zu alimentieren.

justilegal

Von mir ist der Gesetzentwurf nicht... und bis das mal beim BVerfG liegt, kennt Herrn Heere auch niemand mehr. Es gibt ja weiterhin Familienergänzungszuschläge.

ExponentialFud

Ich habe das MF um die Berechnungsgrundlage gebeten. Direkt und per IFG. Mal sehen, ob sie überhaupt etwas getan haben.

Ob das Kalkül vor den Kommunalwahlen war? Lieber die Beamten verärgern als den Rest des Volkes? Korrektur dann durch das Parlament nach den Wahlen?

Oder haben die ein Jahr gebraucht, um nur A5 zu rechnen und ignorieren den Rest bis zum BVerfG-Beschluss?

Ein BVerfG-Beschluss kurz vor den LTW 27 (26. September, das ist genau die heiße Zeit) wäre auch prekär für die Regierung.

clarion

Der Rest des Volkes ist doch auch jetzt schon verärgert. Schließlich bekommen die Singles zukünftig den Verheiratetenzuschlag und ein halbes Prozent mehr für alle und eine höhere Jahressonderzahlung für gehobene und höhere Dienste.

ambitionslosera13

Der Kinderzuschlag für Kind drei und weitere müsste statt 500 brutto eher bei ca. 450 bis 500 netto sein....
Damit sind wir bei NRW. Hier richtet man sich nach der Grundsicherung.

ExponentialFud

ZitatHier richtet man sich nach der Grundsicherung.

Und zu recht. Was man jedem ungebetenen Zuwanderer zugesteht, sollte man einem dienenden Beamten dreimal zugestehen.


Das MF weigert sich, den Entwurf herauszugeben. Gibt es kein Leak aus der Verbandsbeteiligung?
Ist mir nach wie vor völlig schleierhaft, wie die beim bisher verkündeten fiktiven Partnereinkommen und bei identischem MÄE wie Brandenburg zu einer Tabelle kommen, die am hohen Ende 35.000 niedrigere Bruttogehälter aufweist.

Finanzer

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 11:46Und zu recht. Was man jedem ungebetenen Zuwanderer zugesteht, sollte man einem dienenden Beamten dreimal zugestehen.


Das MF weigert sich, den Entwurf herauszugeben. Gibt es kein Leak aus der Verbandsbeteiligung?
Ist mir nach wie vor völlig schleierhaft, wie die beim bisher verkündeten fiktiven Partnereinkommen und bei identischem MÄE wie Brandenburg zu einer Tabelle kommen, die am hohen Ende 35.000 niedrigere Bruttogehälter aufweist.

Die Differenz ist die fiktive Wertschätzung.

Rukh

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 11:46Und zu recht. Was man jedem ungebetenen Zuwanderer zugesteht, sollte man einem dienenden Beamten dreimal zugestehen.


Das MF weigert sich, den Entwurf herauszugeben. Gibt es kein Leak aus der Verbandsbeteiligung?
Ist mir nach wie vor völlig schleierhaft, wie die beim bisher verkündeten fiktiven Partnereinkommen und bei identischem MÄE wie Brandenburg zu einer Tabelle kommen, die am hohen Ende 35.000 niedrigere Bruttogehälter aufweist.

Was ist der Grund für die Weigerung?

ExponentialFud

Zitat von: Rukh in Heute um 12:22Was ist der Grund für die Weigerung?

Ohne Begründung. Aber man bittet um Verständnis.

Nur, das Verständnis nimmt stetig ja ab. Siehe gestern.

ambitionslosera13

Auf den Rechenweg des MF bin ich auch gespannt.

Eigentlich hätte hätte Fahrradkette unser Finanzakrobat FM Heere, wie in Schleswig Holstein, auch ein paar Prozente draufpacken müssen, um den Abstand zwischen Besoldung und allgemeiner Lohnentwicklung der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte ansatzweise zu schließen.
Nahliegend ist, dass einfach das fiktive Partnereinkommen rückwirkend installiert wird.

Eine andere Erklärung gibt es aus Vernunftgründen nicht.

justilegal

Wir müssen schon froh sein, dass uns nix gekürzt wird nach den Rechenspielen. Alle überbesoldet. Der (fiktive) Partner richtet das.

Schneewitchen

Zitat von: justilegal in Heute um 14:39Wir müssen schon froh sein, dass uns nix gekürzt wird nach den Rechenspielen. Alle überbesoldet. Der (fiktive) Partner richtet das.

Man könnte ja bei derartigen Übersoldungen einen Ausgleich schaffen in dem man bei der Besoldung des realen Beamten grundsätzlich Steuerklasse VI vorsieht. Damit würde die Übersoldung unterjährig zumindest etwas neutralisiert. In der Steuererklärung selber müsste dann nur geregelt werden, dass die Einkommensteuer auf die Übersoldung nicht auf die Steuerlast insgesamt angerechnet wird sondern vielmehr zusätzlich geschuldet wird. Dann wäre es maximal gerecht, auch für den fiktiven Partner. Mich haben schon viele Kollegen angesprochen, die das gerne genau so hätten.  ;D
Deus hic finitur

justilegal

Ohne Spaß!!! Die Bruttobesoldung (des A5) übersteigt die Mindestbesoldung um zwischen 5000 und 6000 EUR in den Jahren 2025 bis 2027!!!

BesGr. A5 – Erfahrungsstufe 2 – 2027
Die Bruttobesoldung übersteigt die Mindestbesoldung um 5071,28 €
Präkitätsschwelle (Median-Äquivalenzeink. x 0,8 x 2,3) 52.508,37 €
Partnereinkommen (Median-Äquivalenzeink. x 0,8 x 0,5) -11.852,03 €
Kindergeld Kind 1 Januar – Dezember 259,00 € -3.108,00 €
Kindergeld Kind 2 Januar – Dezember 259,00 € -3.108,00 €
KV-Beitrag Beamter BEG-Anteil Januar – Dezember 237,06 € 2.844,72 €
PV-Beitrag Beamter Januar – Dezember 31,79 € 381,48 €
KV-Beitrag Kind 1 BEG-Anteil Januar – Dezember 43,64 € 523,68 €
KV-Beitrag Kind 2 BEG-Anteil Januar – Dezember 43,64 € 523,68 €
Jahresnettobedarf 39.713,90 €
Lohnsteuer 1.958,00 €
Solidaritätszuschlag 0,00 €
Jahresbruttobedarf = Mindestbesoldung 40.671,90 €
Grundgehalt BesGr. A5 Stufe 2 Januar – Februar 3.061,36 € 6.122,72 €
Grundgehalt BesGr. A5 Stufe 2 März – Dezember 3.137,89 € 31.378,90 €
Stellenzulage Januar – Februar 26,46 € 52,92 €
Stellenzulage März – Dezember 27,12 € 271,20 €
Familienzuschlag Kind 1 Januar – Februar 245,61 € 491,22 €
Familienzuschlag Kind 1 März – Dezember 249,25 € 2.492,50 €
Familienzuschlag Kind 2 Januar – Februar 245,61 € 491,22 €
Familienzuschlag Kind 2 März – Dezember 249,25 € 2.492,50 €
Sonderzahlung Beamter 1.200,00 €
Sonderzahlung Kind 1 375,00 €
Sonderzahlung Kind 2 375,00 €
Jahresbruttobesoldung 45.733,18 €
In sämtlichen Jahren liegt das Jahresnettoeinkommen der Familie oberhalb der Prekaritätsschwelle.
Das Gebot der Mindestbesoldung wird für die Jahre 2025 bis 2027 somit eingehalten.

ExponentialFud

In A5 deckt sich das auch mit Brandenburg. Jetzt mach mal A16. Die großen Änderungen sind ja nicht am Tabellenanfang geschehen.
Es tut mir wirklich leid für die Kollegen in den Eingangsbesoldungsstufen. Aber um die geht es bei 90% der Diskussion LEIDER (!) nicht.