Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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BeamterNRW

Hallo zusammen,

könnt heute schon in die NW und RP schauen. Da gibt es nun erste Informationen. Es gab hierzu nämlich heute ein Gespräch im FM.

Dominic231

Habe ich auch gelesen.

Morgen sollen nach der Kabinettssitzung die Anpassungen bekanntgegeben werden. Die Familienzuschläge mit den regionalen Unterschieden sollten irgendwie Schritt für Schritt angeglichen werden.

Henri74

Zitat von: BeamterNRW in Gestern um 17:43Hallo zusammen,

könnt heute schon in die NW und RP schauen. Da gibt es nun erste Informationen. Es gab hierzu nämlich heute ein Gespräch im FM.

Was ist mit ,,NW" und ,,RP" genau gemeint? Wo kann ich nachlesen?

Dominic231

Zitat von: Henri74 in Gestern um 18:18Was ist mit ,,NW" und ,,RP" genau gemeint? Wo kann ich nachlesen?

Rheinische Post

Schneewitchen

Zitat von: Dominic231 in Gestern um 18:00Habe ich auch gelesen.

Morgen sollen nach der Kabinettssitzung die Anpassungen bekanntgegeben werden. Die Familienzuschläge mit den regionalen Unterschieden sollten irgendwie Schritt für Schritt angeglichen werden.

Und das war es dann? Nur die Angleichung der Familienzuschläge?

Robertbob

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 18:22Und das war es dann? Nur die Angleichung der Familienzuschläge?
Das bedeutet für uns, wer schreibt, der bleibt. Aber erstmal abwarten.

BeamtinNRW

RP online


Beamte in NRW müssen sich auf eine grundlegende Reform ihrer Bezahlung einstellen. Das Landeskabinett will am Dienstag (8. September) einen Gesetzentwurf beraten, mit dem NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) für eine sogenannte amtsangemessene Alimentation sorgen will. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Herbst 2025. Die Richter entschieden damals, dass nicht länger der Abstand zur Grundsicherung dafür ausschlaggebend ist, ob der Staat seine Beamten ausreichend bezahlt. Stattdessen führten die Richter zur Überraschung vieler eine völlig neue Orientierungsgröße ein: das Median-Äquivalenzeinkommen – eine statistische Rechengröße, oft auch Prekaritätsschwelle genannt.
Für das Land hieß es fortan: rechnen. Denn es galt, eine neue Systematik zu finden, wonach die unterste Besoldungsgruppe 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens verdient, der Lohnabstand aber zu den höheren Gruppen gewahrt bleibt. Keine triviale Aufgabe. Aus Kreisen des NRW-Finanzministeriums hieß es nun, man habe eine Lösung gefunden, wonach es insgesamt für keinen weniger, für viele aber mehr gebe, und die zugleich dauerhaft verfassungskonform sei.
Das Land verabschiedet sich dafür von der Systematik der Familienzuschläge. Schon nach einem ersten Urteil aus dem Jahr 2020 hatte NRW zwei Jahre später ein Besoldungssystem eingeführt, das sich an der Mindestsicherung orientierte. Weil sich deren Höhe vereinfacht gesprochen zu großen Teilen aufgrund der Wohnkosten errechnet, diese jedoch von Ort zu Ort aufgrund des unterschiedlichen Mietniveaus variieren, war ein kompliziertes Familienzuschlagsmodell ersonnen worden. Das führte dazu, dass beispielsweise in Düsseldorf sehr hohe Familienzuschläge gezahlt wurden, während sie im ländlichen Raum geringer ausfielen.
Kompliziertes System der Schichtzulagen entfällt
Diese Regionalisierung wird nun Schritt für Schritt von dem neuen System abgelöst. Man gehe davon aus, dass es auf eine lineare Grundgehaltserhöhung hinauslaufe, hieß es vom Land. Ein Teil der Umstellung ist bereits mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten umgesetzt worden. Weil dieses einen Sockelbetrag von 100 Euro vorgesehen hatte, stieg die Beamtenbesoldung nicht nur um 2,8 Prozent, sondern um 3,36 Prozent. Andernfalls wäre auch hierdurch das komplizierte Besoldungssystem aus den Fugen geraten. In welcher Höhe die Anpassung erfolgt und welche finanziellen Folgen das Ganze damit haben wird, wird das Land erst am Dienstag nach der Kabinettsentscheidung bekannt geben. Im Ministerium rechnet man damit, dass das Vorhaben vor Weihnachten das Parlament passiert und damit zum neuen Jahr in Kraft treten kann.
Zudem kommt auf die Beamten eine weitere Neuerung zu: beim Zulagensystem. Je nachdem, welche Tätigkeit ein Beamter verrichtet, hat er Anspruch auf eine etwas höhere Bezahlung. Dabei hat allerdings in den vergangenen Jahren ein Wildwuchs stattgefunden, der für deutlich mehr Bürokratie sorgt. So soll beispielsweise das komplizierte System der Schichtzulagen bei der Polizei entfallen. Dieses sei zu fehleranfällig gewesen, hieß es aus dem Ministerium. Dafür sollen künftig mehr Pauschalen gezahlt werden. Das Zulagensystem sei derart ausgeartet, dass sich deren Höhe für Taucher bei den Rettungskräften beispielsweise in Abhängigkeit von Wassertemperatur und Sichtweite bemaß. Auch das soll wegfallen.

Schneewitchen

Zitat von: BeamtinNRW in Gestern um 18:28RP online


Beamte in NRW müssen sich auf eine grundlegende Reform ihrer Bezahlung einstellen. Das Landeskabinett will am Dienstag (8. September) einen Gesetzentwurf beraten, mit dem NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) für eine sogenannte amtsangemessene Alimentation sorgen will. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Herbst 2025. Die Richter entschieden damals, dass nicht länger der Abstand zur Grundsicherung dafür ausschlaggebend ist, ob der Staat seine Beamten ausreichend bezahlt. Stattdessen führten die Richter zur Überraschung vieler eine völlig neue Orientierungsgröße ein: das Median-Äquivalenzeinkommen – eine statistische Rechengröße, oft auch Prekaritätsschwelle genannt.
Für das Land hieß es fortan: rechnen. Denn es galt, eine neue Systematik zu finden, wonach die unterste Besoldungsgruppe 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens verdient, der Lohnabstand aber zu den höheren Gruppen gewahrt bleibt. Keine triviale Aufgabe. Aus Kreisen des NRW-Finanzministeriums hieß es nun, man habe eine Lösung gefunden, wonach es insgesamt für keinen weniger, für viele aber mehr gebe, und die zugleich dauerhaft verfassungskonform sei.
Das Land verabschiedet sich dafür von der Systematik der Familienzuschläge. Schon nach einem ersten Urteil aus dem Jahr 2020 hatte NRW zwei Jahre später ein Besoldungssystem eingeführt, das sich an der Mindestsicherung orientierte. Weil sich deren Höhe vereinfacht gesprochen zu großen Teilen aufgrund der Wohnkosten errechnet, diese jedoch von Ort zu Ort aufgrund des unterschiedlichen Mietniveaus variieren, war ein kompliziertes Familienzuschlagsmodell ersonnen worden. Das führte dazu, dass beispielsweise in Düsseldorf sehr hohe Familienzuschläge gezahlt wurden, während sie im ländlichen Raum geringer ausfielen.
Kompliziertes System der Schichtzulagen entfällt
Diese Regionalisierung wird nun Schritt für Schritt von dem neuen System abgelöst. Man gehe davon aus, dass es auf eine lineare Grundgehaltserhöhung hinauslaufe, hieß es vom Land. Ein Teil der Umstellung ist bereits mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten umgesetzt worden. Weil dieses einen Sockelbetrag von 100 Euro vorgesehen hatte, stieg die Beamtenbesoldung nicht nur um 2,8 Prozent, sondern um 3,36 Prozent. Andernfalls wäre auch hierdurch das komplizierte Besoldungssystem aus den Fugen geraten. In welcher Höhe die Anpassung erfolgt und welche finanziellen Folgen das Ganze damit haben wird, wird das Land erst am Dienstag nach der Kabinettsentscheidung bekannt geben. Im Ministerium rechnet man damit, dass das Vorhaben vor Weihnachten das Parlament passiert und damit zum neuen Jahr in Kraft treten kann.
Zudem kommt auf die Beamten eine weitere Neuerung zu: beim Zulagensystem. Je nachdem, welche Tätigkeit ein Beamter verrichtet, hat er Anspruch auf eine etwas höhere Bezahlung. Dabei hat allerdings in den vergangenen Jahren ein Wildwuchs stattgefunden, der für deutlich mehr Bürokratie sorgt. So soll beispielsweise das komplizierte System der Schichtzulagen bei der Polizei entfallen. Dieses sei zu fehleranfällig gewesen, hieß es aus dem Ministerium. Dafür sollen künftig mehr Pauschalen gezahlt werden. Das Zulagensystem sei derart ausgeartet, dass sich deren Höhe für Taucher bei den Rettungskräften beispielsweise in Abhängigkeit von Wassertemperatur und Sichtweite bemaß. Auch das soll wegfallen.


Danke Dir für die Übertragung des Artikels hier ins Forum.

Reisinger850

Zitat von: Robertbob in Gestern um 18:26Das bedeutet für uns, wer schreibt, der bleibt. Aber erstmal abwarten.

Ich lese aus dem Artikel, dass die Auswüchse bei den Zuschlägen verkleinert werden und der Grundbesoldung zu Gute kämen...

Henri74

Zitat von: Reisinger850 in Gestern um 18:41Ich lese aus dem Artikel, dass die Auswüchse bei den Zuschlägen verkleinert werden und der Grundbesoldung zu Gute kämen...

Ich auch.
Das wäre vom Ansatz her ja erstmal gut.

Schneewitchen

"(...) für keinen weniger, für viele mehr(...)" - Ja, auch diese Formulierung spricht für eine Verschiebung aus den FamZ in die Grundbesoldung.

BeamterNRW

Zitat von: Reisinger850 in Gestern um 18:41Ich lese aus dem Artikel, dass die Auswüchse bei den Zuschlägen verkleinert werden und der Grundbesoldung zu Gute kämen...

Dies trifft zu. Des Weiteren ist eine Form des Bestandsschutzes vorgesehen, und auch das Partnereinkommen bleibt (vorerst) unberücksichtigt.
Es steht außer Frage, dass sich letztlich niemand schlechterstellen wird. Wie bereits erwähnt: Während einige die Neuregelung begrüßen werden, dürften andere die Anpassungen als unzureichend erachten. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand lässt sich zudem festhalten, dass der Entwurf in seiner Gesamtheit keineswegs offensichtlich verfassungswidrig erscheint. Einzelne Aspekte werden allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt gerichtlich beschieden werden.

Robertbob

Zitat von: BeamterNRW in Gestern um 18:53Dies trifft zu. Des Weiteren ist eine Form des Bestandsschutzes vorgesehen, und auch das Partnereinkommen bleibt (vorerst) unberücksichtigt.
Es steht außer Frage, dass sich letztlich niemand schlechterstellen wird. Wie bereits erwähnt: Während einige die Neuregelung begrüßen werden, dürften andere die Anpassungen als unzureichend erachten. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand lässt sich zudem festhalten, dass der Entwurf in seiner Gesamtheit keineswegs offensichtlich verfassungswidrig erscheint. Einzelne Aspekte werden allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt gerichtlich beschieden werden.
Genau, solange das fiktive Partnereinkommen nicht aus der Besoldung verschwindet, kann ich nur jedem Beamten empfehlen, schreib einen Widerspruch jedes Jahr im Dezember.

Poldi2006

Keine Änderung aufgrund der Fotschreibungsprüfung insb im hD etc?

AR76