[HH] Besoldungsrunde 2025-2028 Hamburg

Begonnen von Admin, 10.06.2026 15:22

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NordWest

Zitat von: BVerfGBeliever in 06.09.2026 06:40Andererseits haben sich sowohl Herr Hagemeyer-Witzleb (der als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BVerfG-Dezernat von Herrn Maidowski abgeordnet war) als auch Herr Battis (der ein renommierter Professor und ausgewiesener Besoldungs-Experte ist) relativ "ergebnisoffen" bezüglich der Partnereinkommens-Anrechnung geäußert

Erstens heißt "ergebnisoffen" eben genau nicht das, was Paterlexx oben getan hat, nämlich, dass er die Frage bereits durch das Sachverständigengutachten für geklärt angenommen hat. Dass es eine Diskussion darüber gibt, ist bekannt, aber wenn hier jemand annimmt, sie wäre bereits zu Gunsten der Gegenseite entschieden, dann muss man dem widersprechen.

Zweitens geht es bei der ganzen Rechtssprechung zur Besoldung ja um Kontinuität von althergebrachten Grundsätzen der Besoldung, die implizit eine zumindest ungefähre (Abweichungen sind in gewisem Maße erlaubt) Kontuinuität der Besoldung selbst gewährleisten müssen. Wenn nun bis zum Jahr x der Alleinverdiener-Beamte unterstellt wird und damit Betrag y als Mindestbesoldung errechnet wird, dann kann ein Besoldungsgeber zwar sagen, dass er im Jahr x+1 ein neues Berechungsmodell einführt. Das kann aber eben nicht dazu führen, dass die Mindestbesoldung dann von einem Jahr auf das andere auf x-20% fällt - der Bruch ist offensichtlich! Schon die Annahme der 4KF wurde vom BVerfG ausschließlich getroffen, um einen Maßstab für Kontinuität der Besoldung zu haben.
Jedes neu eingeführte Berechnungsmodell muss diese Kontinuität gewährleisten, indem es zeigt, dass es schon in der Vergangenheit ein geeigneter Maßstab war, der nun kontinuierlich fortgeschrieben wird. Wenn aber die Werte plötzlich 20% niedriger ausfallen, ist das neue Modell offensichtlich gerade KEIN Maßstab einer kontinuierlichen Entwicklung.

Paterlexx

Jetzt ist klar, warum Hamburg das Zweiverdienermodell bis 2006 zurückrechnet:

Ich bin heute erst dahinter gekommen.
Dadurch konnte die Stadt 153 Millionen Euro Rückstellungen für mögliche Nachzahlungen an Beamte auflösen und für andere Haushaltszwecke freimachen. Der Rechnungshof beanstandet dieses Vorgehen ausdrücklich. Erst mehr arbeiten, dann werden auch noch unsere Ansprüche kleingerechnet.

Quelle, Seiten 194 und 220:
https://www.hamburg.de/resource/blob/1212248/d91bf620856ee65dbb760530ae786c11/dl-geschaeftsbericht-2025-data.pdf

Paterlexx

#662
Hamburg löst 153 Millionen Euro Rückstellungen für die amtsangemessene Alimentation auf

Die Reduzierung von 465 auf 312 Millionen Euro erfolgte laut Geschäftsbericht nicht wegen der geplanten Nachzahlungen. Sie beruhte auf einer Neubewertung des verbleibenden Prozeßrisikos, insbesondere durch die rückwirkende Anwendung des Zweiverdienermodells ab 2006.

Dadurch bewertet Hamburg mögliche Ansprüche niedriger und löst rechnerisch 153 Millionen Euro auf. Genau dieses Vorgehen beanstandet der Rechnungshof als Verstoß gegen das Stichtagsprinzip.

Die vorgesehenen Nachzahlungen für 2011 und 2012 in Höhe von rund 64,3 Millionen Euro sind davon getrennt zu betrachten. Soweit diese Verpflichtungen bereits in der Rückstellung enthalten sind, wird die Rückstellung bei der tatsächlichen Zahlung verbraucht. Das ist buchhalterisch etwas anderes als eine Auflösung, bei der Hamburg das Prozeßrisiko nachträglich für geringer erklärt.

ZitatOder einfach gesagt: Die Stadt muß wegen des erheblichen Risikos, die Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation zu verlieren, Rückstellungen bilden. Dann denkt sie sich ein fiktives Partnereinkommen aus, rechnet dieses rückwirkend bis 2006 an und holt sich dadurch 153 Millionen Euro aus den Rückstellungen zurück.
WTF

Quelle: Geschäftsbericht der FHH 2025, Seiten 102 bis 104, 194 sowie 220 bis 221

https://www.hamburg.de/resource/blob/1212248/d91bf620856ee65dbb760530ae786c11/dl-geschaeftsbericht-2025-data.pdf

Das finde ich ich raus, nicht der DBB nicht, die Kanzlei... kranke Scheiße

NordWest

Das ist ein übliches Problem bei Rückstellungen aufgrund von Klagerisiken, auch in vielen Konzernbilanzen: Forderungen werden hier entsprechend der angenommenen Eintrittswahrscheinlichkeit zum Erwartungswert multipliziert und als solcher bilanziert. HH behauptet hier, die Eintrittswahrscheinlichkeit von weiteren Nachzahlungen wäre nun kleiner geworden, dementsprechend muss man weniger zurückstellen. Eine echte Objektivität gibt es bei diesem Rückstellungen nie, auch in den Konzernbilanzen werden die gerne hin- und herverändert. Das ist eine systemische Schwäche, für die es aber auch ehrlicherweise keine leichte Lösung gibt. Aufregung darüber lohnt aber auch wenig, denn denn Ausgang der Verfahren wird durch diese Buchhaltungsdiskussionen nicht verändert.

Paterlexx

Naja, im KI Zeitalter finde ich, kann man das Risiko sogar auf den Cent genau ausrechnen. Darf man wohl nur nicht. :-) Aber die Rückstellungen, die eh schon zu niedrig sind, noch um ein Drittel abbauen ... stabil.

NordWest

Zitat von: Paterlexx in 06.09.2026 21:50Naja, im KI Zeitalter finde ich, kann man das Risiko sogar auf den Cent genau ausrechnen. Darf man wohl nur nicht. :-) Aber die Rückstellungen, die eh schon zu niedrig sind, noch um ein Drittel abbauen ... stabil.

Nochmal: Zurückgestellt wird nicht die Höhe der Risiken, sondern das Produkt aus dieser Höhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Wie hoch soll diese Eintrittswahrscheinlichkeit denn angesetzt werden? Das kann niemand seriös sagen, auch KI nicht.

Paterlexx

Zitat von: NordWest in 06.09.2026 23:03Nochmal: Zurückgestellt wird nicht die Höhe der Risiken, sondern das Produkt aus dieser Höhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Wie hoch soll diese Eintrittswahrscheinlichkeit denn angesetzt werden? Das kann niemand seriös sagen, auch KI nicht.
Wie die Stadt selbst in ihrer Antwort auf die Anfrage sagte: 14.936 Euro jährlich. Das muß man nur mit der Zahl der Kläger und der noch offenen Widersprüche multiplizieren.

Selbst im Einzelfall müssen für genau solche Fälle Modelle entwickelt werden. Wenn nicht, delegitimiert sich der Staat an dieser Stelle selbst. Bei Deinen Steuern ist er schließlich sehr genau. Hier auf einmal nicht mehr?

GoodBye

Politisches Gewinnmanagement durch Rückstellungsbildung.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Verfassungsmäßige

Wann rechnet ihr denn mit einem Urteil für Hamburg ?

RechthabenRechtbekommen


Schneewitchen

Zitat von: RechthabenRechtbekommen in 07.09.2026 15:08Ich vermute nicht vor 2028.

Bis dahin: Rücklagenbildung durch jährlichen Widerspruch! Leider unverzinslich....


Verfassungsmäßige

Zitat von: Eingriffsverwaltung in 07.09.2026 16:13Protokoll Unterausschuss Personalwirtschaft und öffentlicher Dienst
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Lest euch da mal diese arroganten Antworten vom Senat durchlesen

Die glauben sie besolden nun verfassungsgemäß und was das alles kostet

Paterlexx

*NEUES AUSSCHUSSPROTOKOLL ZUR HAMBURGER BESOLDUNG VOM 01.09.2026*

Moin zusammen, hier die wichtigsten Punkte kurz und verständlich:

*Das bekommen wir:*

• Rückwirkend ab April 2026 steigen die Bezüge um 2,8 Prozent, mindestens um 100 Euro. Weitere Erhöhungen folgen 2027 und 2028.

• Ab 2026 gibt es eine Jahressonderzahlung von 27,5 Prozent eines durchschnittlichen Monatsbezugs.

• Nachzahlungen sind nur für 2011, 2012 und teilweise 2025 vorgesehen.

*Das verlieren wir:*

• Ab 2027 steigt die Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden.

• Zusätzlich fällt der AZV Tag weg.

• Ausnahmen für Polizei, Feuerwehr, Schichtdienst, Eltern oder pflegende Beamte sind nicht vorgesehen.

• Der Familienzuschlag ab dem dritten Kind wird schrittweise gekürzt.

 *Das bleibt offen:*

• Rund 8.000 Alimentationsklagen liegen weiterhin beim Verwaltungsgericht.

• Die Besoldungsjahre 2008 bis 2019 sind rechtlich nicht abschließend geklärt.

• Hamburg hält weiterhin rund 310 Millionen Euro als Rückstellung vor.

• Trotzdem erklärt der Senat das neue Besoldungsmodell bereits jetzt für amtsangemessen.

• Hamburg legt bei der Berechnung ein Zweiverdienermodell zugrunde.

• Wie viele Beamtenhaushalte ohne das unterstellte Partnereinkommen unterhalb der Alimentationsgrenze liegen, beantwortet der Senat nicht.

• Eine externe juristische Prüfung hält der Senat nicht für erforderlich.

 *Die angebliche Einsparung:*

Die zusätzliche Arbeitsstunde soll rechnerisch 140 Millionen Euro einsparen. Einen konkreten Nachweis, daß dadurch tatsächlich entsprechende Stellen oder Ausgaben eingespart werden, gibt es nicht.

 *Fazit:*

Hamburg erklärt die Besoldung für verfassungsgemäß, obwohl 8.000 Klagen offen sind, weitere Gerichtsentscheidungen ausstehen und 310 Millionen Euro als Risiko zurückgestellt bleiben.

Einfach gesagt: *Hamburg behauptet, daß jetzt alles paßt, hält aber vorsichtshalber mehrere hundert Millionen Euro zurück, falls die Gerichte das anders sehen.*

Und die entscheidende Frage zum fiktiven Partnereinkommen bleibt weiterhin unbeantwortet.