Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Egge2206

Zitat von: WikingerBrot in Heute um 16:04Der Supergau wäre wenn mit der intergrierung des Fam Zuschlags und der Erhöhung, die kommende Besoldungserhöhung von 2,0% nächstes Jahr wegfällt. Ich wäre nicht überrascht

so hab ich das eh verstanden, da die Tabellen dann ja neu ab 01.01.27 sind
das wäre so bodenlos

AR76

Zitat von: WikingerBrot in Heute um 16:04Der Supergau wäre wenn mit der intergrierung des Fam Zuschlags und der Erhöhung, die kommende Besoldungserhöhung von 2,0% nächstes Jahr wegfällt. Ich wäre nicht überrascht

Ist doch bereits Gesetz.

Man kann nur hoffen, dass Karlsruhe nicht nur über die Klage verhandelt, die für NRW eingereicht wurde, sondern auch direkt warme Worte für diese Vorgehensweise findet. Sonst vergehen wieder Jahrzehnte.

Und richtig, mit diesem Schwachsinn wird beschieden werden, viele werden nicht klagen. Win Win Situation für das Land.

cookiedent

Zitat von: Max_Muster in Heute um 15:53Bei mehr als 400 Millionen für 2027 dürfte es wohl immerhin die ein oder andere strukturelle Anpassung geben.

Nicht unbedingt.
226 Mio. werden benötigt, um die sinkenden Familienzuschläge zu kompensieren (Besitzstandswahrung).
Die restlichen 240 Mio. gehen vermutlich für die Zahlung der Familienzuschläge, Stufe 1, an die ledigen Beamten und Versorgungsempfänger, drauf.

Alles in allem geht wohl die Besoldung für Familien runter, für ledige minimal rauf und für verheiratete ohne Kinder ändert sich nichts.

Da lag ich mit meiner Plus 2% Prognose wohl deutlich zu optimistisch.
In der Summe wundert mich aber rein gar nichts mehr und all das ist ein Zeichen, wie sehr wir gewertschätzt werden..

Egge2206

Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 16:06Jo, hauptsache Wüst redet über AfD Verbotsverfahren

Zitat von: NvB in Heute um 16:01Ich wiederhole mich:

DiE aFd iSt Ja SoOoOo ScHlImM!!!111

was bringt ihr Hampelmänner denn nun die NSDAP ins Spiel?

WernerWillsWissen

Zitat von: Egge2206 in Heute um 16:07was bringt ihr Hampelmänner denn nun die NSDAP ins Spiel?

1. Wäre die AfD nicht ao erstarkt, wenn wir einen funktionierenden Rechtsstaat hätten, indem es einen effektiven Rechtsschutz gäbe.

2. Verharmlost du gerade den Holocaust und solltest dich zu tiefst schämen und mal ein Geschichtsbuch in die Hand nehmen

Robertbob

Hier liegt meiner Meinung nach der Casus knacksus:

Die bisherige Regionalisierung der Familienzuschläge nach wohngeldrechtlichen Mietenstufen entfällt, weil ihr Ansatzpunkt mit dem neuen Maßstab weggefallen ist. Die kindbezogenen Familienzuschläge werden so bemessen, dass für jede Familienkonstellation das Erreichen der Prekaritätsschwelle gewährleistet ist.

cookiedent

Zitat von: Robertbob in Heute um 16:13Hier liegt meiner Meinung nach der Casus knacksus:

Die bisherige Regionalisierung der Familienzuschläge nach wohngeldrechtlichen Mietenstufen entfällt, weil ihr Ansatzpunkt mit dem neuen Maßstab weggefallen ist. Die kindbezogenen Familienzuschläge werden so bemessen, dass für jede Familienkonstellation das Erreichen der Prekaritätsschwelle gewährleistet ist.
So lese ich das auch.
Da das erst zum 01.01.2027 eingeführt wird, könnte es dann nicht sogar mit den Widersprüchen gewesen sein?

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 16:13Hier liegt meiner Meinung nach der Casus knacksus:

Die bisherige Regionalisierung der Familienzuschläge nach wohngeldrechtlichen Mietenstufen entfällt, weil ihr Ansatzpunkt mit dem neuen Maßstab weggefallen ist. Die kindbezogenen Familienzuschläge werden so bemessen, dass für jede Familienkonstellation das Erreichen der Prekaritätsschwelle gewährleistet ist.

Nach Meinung des FM.


blub1984w

Also, wenn ich das richtig verstanden habe soll Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) ins Grundgehalt integriert werden. Die sollen 1,68 Prozent sein. Aber bei mir ergibt sich daraus gerade mal eine Grundgehalts Erhöhung von 60 Euro brutto statt ca 169 Euro brutto? Da passt doch irgendwas nicht.

Müssen da leider auf die Tabellen warten.

Gut, man mag sich nicht gerne auf Dr. Google verlassen, aber mir fehlt da irgendwie alles was im Grundsatzurteil beschlossen worden ist. Wenn ich das richtig im Kopf habe, passt die Erhöhung so weder zu 80 Prozent des Mediäneinkommens noch zur Erhaltung des Abstandsgebots.

SAS

Zitat von: Robertbob in Heute um 16:13Hier liegt meiner Meinung nach der Casus knacksus:

Die bisherige Regionalisierung der Familienzuschläge nach wohngeldrechtlichen Mietenstufen entfällt, weil ihr Ansatzpunkt mit dem neuen Maßstab weggefallen ist. Die kindbezogenen Familienzuschläge werden so bemessen, dass für jede Familienkonstellation das Erreichen der Prekaritätsschwelle gewährleistet ist.
Man könnte das so lesen das die jetzt die Familienzuschläge für jede Besoldungstufe separat berechnen. Umso höher die Besoldungstufe umso geringer der Zuschlag. Oder lese nur ich das so?

NoRhWe

"Das Mehrverdienermodell wird fortgeführt. Nordrhein-Westfalen setzt damit auf einen Ansatz, den auch andere Länder und der Bund bei der Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung verfolgen. Für Fälle, in denen die Ehegattin oder der Ehegatte entgegen der gesetzgeberischen Grundannahme kein Einkommen erzielt, bleibt der Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag bestehen und wird auf den neuen Maßstab der Prekaritätsschwelle ausgerichtet."

Und damit spart man viel Geld. Das fiktive Partnereinkommen ist die Wunderlösung für alles.

Justizangehöriger74

Zitat von: Robertbob in Heute um 16:13Hier liegt meiner Meinung nach der Casus knacksus:

Die bisherige Regionalisierung der Familienzuschläge nach wohngeldrechtlichen Mietenstufen entfällt, weil ihr Ansatzpunkt mit dem neuen Maßstab weggefallen ist. Die kindbezogenen Familienzuschläge werden so bemessen, dass für jede Familienkonstellation das Erreichen der Prekaritätsschwelle gewährleistet ist.

Mal schauen auf welches Niveau der aktuellen Mietenstufen das Land sich festlegen wird. Je nachdem kann es für einige viele Familien dann doch zu Erhöhungen kommen.

A8ReichtSchon

Zitat von: Egge2206 in Heute um 16:07was bringt ihr Hampelmänner denn nun die NSDAP ins Spiel?
Anton Hofreiter, bist du es ?  :o


Back to Topic: "Im Kern stärkt der Gesetzentwurf die Grundgehälter aller Beamtinnen und Beamten".. - das kann doch dann garnicht stimmen. Oder kommt dann ein weiterer Zuschlag für verheiratete oben drauf?

Rheini

Zitat von: blub1984w in Heute um 16:20Also, wenn ich das richtig verstanden habe soll Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) ins Grundgehalt integriert werden. Die sollen 1,68 Prozent sein. Aber bei mir ergibt sich daraus gerade mal eine Grundgehalts Erhöhung von 60 Euro brutto statt ca 169 Euro brutto? Da passt doch irgendwas nicht.

Müssen da leider auf die Tabellen warten.

Gut, man mag sich nicht gerne auf Dr. Google verlassen, aber mir fehlt da irgendwie alles was im Grundsatzurteil beschlossen worden ist. Wenn ich das richtig im Kopf habe, passt die Erhöhung so weder zu 80 Prozent des Mediäneinkommens noch zur Erhaltung des Abstandsgebots.

Du hast ein Brutto von 10k? Dann wären die 168€ die 1,68%.

Denke das ist der Durchschnitts Prozent Betrag over all ....

Justizangehöriger74

Zitat von: A8ReichtSchon in Heute um 16:24Anton Hofreiter, bist du es ?  :o


Back to Topic: "Im Kern stärkt der Gesetzentwurf die Grundgehälter aller Beamtinnen und Beamten".. - das kann doch dann garnicht stimmen. Oder kommt dann ein weiterer Zuschlag für verheiratete dann oben drauf?

Naja, das Grundgehalt wird ja tatsächlich gestärkt, auch wenn dafür der FamZuschlag 1 wegfällt :D