Leitungsämter, Beförderungsstellen, Fachleitung in NRW

Begonnen von Dominic231, 13.04.2025 14:45

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SuperIngo

Gibt es eigentlich noch eine Chance für ne Zulage etc für A13 im 1. Beförderungsamt?
Während andere in den Urlaub fahren, sitze ich hier und arbeite meine zusätzlichen Aufgaben meiner Beförderungsstelle ab.
Ich frag mich grad, ob ich noch ganz dicht bin. Null Entlastungsstunden, Null Euro!!! Sauber!!

Max_Muster

Zitat von: SuperIngo in 23.07.2026 11:11Gibt es eigentlich noch eine Chance für ne Zulage etc für A13 im 1. Beförderungsamt?
Während andere in den Urlaub fahren, sitze ich hier und arbeite meine zusätzlichen Aufgaben meiner Beförderungsstelle ab.
Ich frag mich grad, ob ich noch ganz dicht bin. Null Entlastungsstunden, Null Euro!!! Sauber!!
Nach aktueller Ankündigung nein.
Der Personalrat hatte mir bereits vor Jahren empfohlen meine Funktion an eine andere Person abzugeben. Zehn Jahre ohne Bezahlung, zehn Jahre mit Bezahlung und jetzt wieder ohne reicht vollkommen aus.
Eigentlich sollten das alle mit Funktionsstelle A13 machen. Dann hätten die Schulen ein Problem, aber ohne Druck wird sich nichts ändern.

HansenMa

Heißt das, was auf Seite 54 des Entwurfs steht nun das?
Die Funktionsämter gehen allesamt leer aus?
Also diejenigen, die vorher eine Revision gemacht haben von A12 auf A13 ... keinen Cent bekommen sie.

ZitatIV. Lehrkräftebesoldung
Neben der Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Amts-angemessenheit der Alimentation wird mit diesem Gesetz ein zweites Maßnahmenpaket für den Schulbereich umgesetzt.
Mit dem Gesetz zur Anhebung der Besoldung von Lehrkräften sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. Mai 2023 (GV. NRW. S. 317) wurde die Einstiegsbe-soldung der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I zunächst stufen-weise angehoben. Zum 1. August 2026 wurden die entsprechenden Lehrkräfte schließlich in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet. Die Landesregierung hat im damaligen Gesetzge-bungsverfahren angekündigt, zu prüfen, welche Anpassungsbedarfe bei Beförderungs-, Funk-tions- und Leitungsämtern im Schulbereich sowie bei der Besoldung der Fachleitungen auf-grund der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I notwendig sind. Ein zwingender besoldungsrechtlicher Änderungsbedarf ergab sich lediglich hinsichtlich des Amtes ,,Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor – als Koordi-natorin oder Koordinator –", da nach der Anhebung der Einstiegsbesoldung auf Besoldungs-gruppe A 13 andernfalls nicht mehr der erforderliche Abstand zwischen den betreffenden Äm-tern bestanden hätte. Aus diesem Grund wurde zwischenzeitlich mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S.474) eine Amtszulage ausgebracht, damit sich das funktionsbezogene Beförderungsamt auch weiterhin vom Einstiegsamt abhebt. Weiterer besoldungsrechtlicher Handlungsbedarf besteht infolge der Anhebung der Einstiegsbesoldung im Schulbereich nicht.

Max_Muster

Zitat von: HansenMa in 09.09.2026 15:13Heißt das, was auf Seite 54 des Entwurfs steht nun das?
Die Funktionsämter gehen allesamt leer aus?
Also diejenigen, die vorher eine Revision gemacht haben von A12 auf A13 ... keinen Cent bekommen sie.
Exakt so ist es. Dabei geht es ja nicht allein um eine Revision und eine Funktion, die Du erfüllst. Es geht auch um etliche Mehrstunden, die dir abverlangt werden und um ungleiche Bezahlung der gleichen Funktion in Abhängigkeit davon ob die Laufbahngruppe 2.1 oder 2.2 hast.
2.2 wird seit Jahren mit A14 beglückt, 2.1 erhielt immerhin A13, jetzt heißt es "dumm gelaufen". Ergo: Job abgeben. In meinem Fall findet sich niemand. Wer hat schon Bock IT Administration neben seinem Job als Hobby für die Schule mal so eben unbezahlt nebenbei zu machen? Auch bisher war eine Stufe mehr für den Arbeitsaufwand grenzwertig.

HansenMa

geht mir ebenso. IT Verwaltung habe ich allerdings nicht als Beförderungsamt, sondern lediglich mit 4,5 Entlastungsstunden. Immerhin etwas. Aber mir war das Hauen und Stechen in der Revision für die A13 Beförderung es dann nicht wert, am Ende auf die Entlastung zu verzichten.

Max_Muster

Zitat von: HansenMa in Gestern um 06:25geht mir ebenso. IT Verwaltung habe ich allerdings nicht als Beförderungsamt, sondern lediglich mit 4,5 Entlastungsstunden. Immerhin etwas. Aber mir war das Hauen und Stechen in der Revision für die A13 Beförderung es dann nicht wert, am Ende auf die Entlastung zu verzichten.
Dann hast Du im Prinzip alles richtig gemacht 😂