Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Pumpe14

Zitat von: Lichtstifter in Heute um 14:42Woher kommt jetzt eigentlch, dass der NRW-Entwurf neues Vorbild für unseren Entwurf sein soll? Ich dachte Bayern wäre hier der absolute Liebling. Zumal bei denen laut eigenem Bekunden auch alles in Ordnung ist der Verfassungsmäßigkeit.

Vielleicht rechnet man sich mit einem geringerem fiktivem Partnereinkommen a la NRW später bessere Chancen aus, dass das am Ende in dieser Gestalt wirklich vor Gericht durchgeht.

Ich habe die Befürchtung, dass beim Bund nicht wie im alten Entwurf zukünftig jeder Beamte die FZ1 bekommt, sondern dass wie in NRW, das Volumen aller derzeitigen FZ1 auf alle verteilt wird

xap

Zitat von: wieauchimmer in Heute um 16:38Von solchen Verallgemeinerungen und Voreingenommenheit bekomme ich Brechreiz. Am besten die Opposition komplett verbieten damit "die Guten" die Demokratie retten, nicht wahr? Von einer Gesinnungsprüfung halte ich auch nichts, ansonsten möchte ich diese auch an allen Schulen und Kindergärten damit meine Kinder sicher sind (sowohl für Personal als auch Schüler). Und wen  wir schon dabei sind auch von jedem Busfahrer und Arzt.

Zum Thema: die CDU hat momentan ganz andere Sorgen, als die Alimentation ihrer Beamten. Ich tippe, der Entwurf wird für immer in einer Schublade verschwinden. Das BVerfG wird hier erst eskalieren und rügen müssen.

Was du verbieten möchtest, liegt mir fern. Also verbitte ich mir derartige Unterstellungen. Fakt ist, dass man in 16 Bundesländern Beispiele aus der Opposition finden kann, in denen jeweils das Vorgehen der Regierenden im Bereich Besoldung kritisiert wird. Bis man eben in der Verantwortung steht, dann gehen die Forderungen, die man zuvor gestellt hat, plötzlich nicht mehr.

Von daher: Ich bleibe dabei, dass die AfD opportun lügt. Wie alle anderen übrigens auch. Das wollte ich nicht ausgeschlossen wissen. Darüber hinaus überlasse ich dich deinem Brechreiz, viel Spaß auf dem Klo.

Ryan

Nochmal kurz zur Abstandsberechnung im o.a. Beispiel

Bei Option 2 (höhere BG im Nenner) wird im Grunde der nominale Abstand (im Beispiel waren das in der Ausgangssituation 100-10=90) "linear abgeschmolzen". Wenn der nominale Abstand von 90 auf 45 sinkt (und B konstant bleibt), wird dies als 50%-ige Abschmelzung bezeichnet. (A steigt um 45 auf 55. B unverändert bei 100. Neuer Abstand = 45/100, Abschmelzung = 1- 0,45/0,9 = 50%).

Es geht aber eigentlich nicht um den nominalen, sondern den relativen Abstand; Es geht also um die Relation.
Bei Option 1 ist das m.E. besser abgebildet. wenn B um 900% höher ist als A, dann bedeutet 50% abschmelzen, dass B nur noch 450% höher ist als A.



wieauchimmer

Zitat von: xap in Heute um 17:30Von daher: Ich bleibe dabei, dass die AfD opportun lügt. Wie alle anderen übrigens auch. Das wollte ich nicht ausgeschlossen wissen. Darüber hinaus überlasse ich dich deinem Brechreiz, viel Spaß auf dem Klo.

Das sind ja ganz neue Erkenntnisse, dass in der Politik gelügt wird. Ich denke, du bist da etwas ganz heißem auf der Spur.

xap

Zitat von: wieauchimmer in Heute um 17:32Das sind ja ganz neue Erkenntnisse, dass in der Politik gelügt wird. Ich denke, du bist da etwas ganz heißem auf der Spur.

Dann verstehe ich deinen Brechreiz nicht. Erzähl doch mal.

BPolFrust

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 17:07Ich habe die Befürchtung, dass beim Bund nicht wie im alten Entwurf zukünftig jeder Beamte die FZ1 bekommt, sondern dass wie in NRW, das Volumen aller derzeitigen FZ1 auf alle verteilt wird

Müssten dann nicht die derzeitigen Personen mit voller FZ1 weniger verdienen als vorher?
Dann dürften sie aber auch nicht so eine absurd hohes FE anrechnen, denn die Begründung für die FZ1 für alle ist ja das Doppelverdienermodell.

AltStrG

Zitat von: Libor in Heute um 16:27Das hat halt leider nur alles nichts mit der (vom BVerfG unmissverständlich beantworteten) Frage zu tun, ob es eine verfassungsrechtliche Vorgabe gibt, das ausschließlich aus der Grundbesoldung leisten zu können.

Aber wie gesagt: Es wird albern und führt nicht weiter.


Die Albernheit kann ich nicht nachvollziehen. Die Rechtslage ist klar.

Die Verlinkungen bitte nochmals lesen. Wahlweise dazu den Beschluss aus September 25 in seiner Vollständigkeit. Es ist hinlänglich er- und geklärt, den Beschluss halte ich tatsächlich für wegweisend, das zeigt sich auch am Verhalten eurer Besoldungsgesetzgeber, die diese Dramatik, Heftigkeit und Umfang (4K, Prüfparameter, Alleinverdienermodell, Absage an Berlin und dessen umfangreiche fehlgeleitete Begründungen zum Partnereinkommen) nicht vorhergesehen geschweige den antizipiert wurde.

 Um ein "Ausschließlich" ging es zudem nie und geht es nicht, das dies systemisch nicht möglich ist, außer um den Preis des Absoluten. Das war auch nie die in Rede stehende Behauptung.

Sehr wohl steht aber die Behauptung, dass die 4K Familie und das Alleinverdienermodell aktuell weiter und gefestigt fortgeschrieben werden und wurden, eben historisch und aktuell bedingt.


ExponentialFud

Zitat von: Ryan in Heute um 17:32Bei Option 1 ist das m.E. besser abgebildet. wenn B um 900% höher ist als A, dann bedeutet 50% abschmelzen, dass B nur noch 450% höher ist als A.

Es geht aber nicht um deine Einschätzung, sondern um die der Gerichte und Dienstherren. ceterum censeo ...

PerPlex

Zitat von: AltStrG in Heute um 17:50Die Albernheit kann ich nicht nachvollziehen. Die Rechtslage ist klar.

Die Verlinkungen bitte nochmals lesen. Wahlweise dazu den Beschluss aus September 25 in seiner Vollständigkeit. Es ist hinlänglich er- und geklärt, den Beschluss halte ich tatsächlich für wegweisend, das zeigt sich auch am Verhalten eurer Besoldungsgesetzgeber, die diese Dramatik, Heftigkeit und Umfang (4K, Prüfparameter, Alleinverdienermodell, Absage an Berlin und dessen umfangreiche fehlgeleitete Begründungen zum Partnereinkommen) nicht vorhergesehen geschweige den antizipiert wurde.

 Um ein "Ausschließlich" ging es zudem nie und geht es nicht, das dies systemisch nicht möglich ist, außer um den Preis des Absoluten. Das war auch nie die in Rede stehende Behauptung.

Sehr wohl steht aber die Behauptung, dass die 4K Familie und das Alleinverdienermodell aktuell weiter und gefestigt fortgeschrieben werden und wurden, eben historisch und aktuell bedingt.



Der Punkt von AlStrG wird insbesondere klar, wenn man sich nochmal den Unterschied zwischen einer Rechengröße und einem Leitbild klarmacht.

Leitbild der Besoldung würde eben genau bedeuten, dass die Besoldung darauf abzielen muss, dass die 4k-Familie alimentiert wird. Es wird also neben der reinen mathematischen Berechnung für das 4k-Modell noch eine normative Komponente hinzugefügt (bspw. ist unter dem Leitbild der 4k-Familie aus meiner Sicht eine erhebliche Erhöhung der Familienzuschläge relativ zur Grundbesoldung denkbar, da ja die Besoldung dann auch das Ziel hätte, dieses normative Leitbild zu erreichen).

Als reine Rechengröße (!) spuckt die 4k-Familie am Ende des Tages eine Zahl raus, die die Mindestalimentation darstellt, welche der DH zahlen muss - nicht mehr und nicht weniger. Es stellt sich dann nur noch die Frage, wie viel davon Grundbesoldung und wie viel Zuschlag sein darf.

Wenn die 4k-Familie nur eine Rechengröße ist, um am Ende die durch den Dienstherr zu leistende Alimentation zu erreichen, dann stellt sich auch die Frage nach einem Partnereinkommen gar nicht - der Partner schuldet ja gerade keine Alimentation ;-).
Diese Frage stellt sich meiner Ansicht nach nur, wenn man Richtung "Leitbild" abgebogen ist, da man dann diskutieren kann, ob man mittels des Partnereinkommens das Leitbild der Besoldung ändert.


Libor

Zitat von: AltStrG in Heute um 17:50Um ein "Ausschließlich" ging es zudem nie und geht es nicht, das dies systemisch nicht möglich ist, außer um den Preis des Absoluten. Das war auch nie die in Rede stehende Behauptung.

What? Natürlich ging es um genau diese Frage.

Vielleicht mal den Ausgangsbeitrag lesen?

Zitat von: ReferentIn in Heute um 12:10(...) Das Grundgehalt muss so bemessen sein, dass es den realen Lebensbedarf einer vierköpfigen Familie ohne zusätzliche Familienzuschläge decken kann.
(...)
Das Grundgehalt müsste mindestens so bemessen sein, dass die amtsangemessene Alimentation auf dieser Grundlage bereits für diese Referenzfamilie gewährleistet ist. Erst ein darüber hinausgehender, durch eine größere Kinderzahl entstehender Bedarf wäre zusätzlich über Familienzuschläge auszugleichen (...)