amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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nero

Ich glaube auch, dass das Partnereinkommen grundsätzlich erlaubt ist. Glaube aber nicht, dass die aktuelle Ausgestaltung schon konsequent und deswegen vom BVerfG akzeptiert wird. Im Grund wechselt der Gesetzgeber wahlweise zwischen 4-Kopffamilie die ernährt werden muss und Partnereinkommen/ Mehrverdienermodell. Im Grunde muss der Gesetzgeber ein anderes Modell als das Alleinverdienermodell zu Ende denken. Dies hat er mit dem jetzigen meiner Meinung nach nicht konsequent getan.

EnErWe

Zitat von: Max_Muster in Heute um 11:26Wenn Du die aktuellen Aktionen unseres DH bereits als dreist empfindest, würde ich deiner Tochter davon abraten Lehramt zu studieren. Was zur Zeit bei allen Beamten passiert ist bei uns nur eine lange Kette ähnlicher Aktionen, die bei vielen KuK zu viel Frust und Verbitterung führt. Wäre da nicht die Arbeit mit den Kindern, würde ich generell von dem Job abraten.

Sich im Spektrum der Parteien umzusehen, die Fest auf dem Boden unserer Verfassung stehen, rate ich generell immer allen Menschen. Es gibt viele kleinere Parteien mit tollen Menschen, die für das richtige eintreten und wenn eine dieser Parteien mal die 5% Hürde nimmt, kann sie auch wirklich etwas verändern im Land. Der Wahl-o-Mat ist da eine gute Entscheidungshilfe.

Manche behaupten salop formuliert "dann lass dich doch einfach entpflichten". Prinzipiell geht das, ist aber nach meherern Jahrzehnten im Dienst vollkommener Quatsch, da man ja alle Ansprüche verliert. Wir sind ein besonderes Dienstverhältnis eingegangen und stehen (hoffentlich) zur Verfassung und zu unserem DH. Im Gegenzug müssen wir uns darauf verlassen, dass der DH auch seinen Teil der Abmachung einhält. Dass dieser immer stärker und öfter versucht uns über den Tisch zu ziehen führt imho dazu unsere Verwaltung zu schwächen insofern immer mehr Menschen im ÖD Dienst nach Vorschrift machen oder sogar Krankentage ernst nehmen oder ausdehnen. Dadurch entsteht ein selbst geschaffenes Misstraunesverhältnis, das Gift für unsere Verwaltung ist.

Die Arbeit mit Kindern, das ist es. Die Zeit ist leider aktuell nicht gerade dafür gemacht, einen beruflichen Einstieg in den öffentlichen Dienst beziehungsweise in den Schuldienst zu planen.

Das zieht uns alle gerade runter.

Um beim Thema zu bleiben, verstehe ich die politische Vorgehensweise nicht. Natürlich soll, bei einer Umsetzung der Rechtsprechung am untersten Limit, der Geldhahn möglichst verschlossen bleiben.

Bei vielen Beamten und deren Familien verlierst du Wähler, Ansehen und jegliches Vertrauen durch diesen Trickbetrug.
Du kommunizierst eine Besoldungserhöhung und der Rest der Bevölkerung denkt sich wieder, dass den Beamten wieder mal alles von hinten reingeschoben wird.

Was gewinnst du dabei?

Aus politischer Sicht eine Bankrotterklärung. Parteipolitisch und in Bezug auf unseren Ministerpräsidenten verstehe ich das nicht.



BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: nero in Heute um 11:32Ich glaube auch, dass das Partnereinkommen grundsätzlich erlaubt ist. Glaube aber nicht, dass die aktuelle Ausgestaltung schon konsequent und deswegen vom BVerfG akzeptiert wird. Im Grund wechselt der Gesetzgeber wahlweise zwischen 4-Kopffamilie die ernährt werden muss und Partnereinkommen/ Mehrverdienermodell. Im Grunde muss der Gesetzgeber ein anderes Modell als das Alleinverdienermodell zu Ende denken. Dies hat er mit dem jetzigen meiner Meinung nach nicht konsequent getan.

Spätestens bei der Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens bei Singles wird das Ausmaß der Absurdität gesprengt. Da gibt es nämlich nachweislich niemanden, der auch nur ansatzweise einen Cent zum Haushaltseinkommen beitragen könnte.

Das System, ob 1K, 4K ist überhaupt nicht durchdacht. Das ist meine persönliche Sichtweise und zwar nicht auf rechtlicher, sondern rein logischer Basis.

Egge2206

Zitat von: Bürostuhlakrobat2 in Heute um 10:52Ich habe eine kurze Frage:

Mein Wohnort wird laut der neuen Regelung zum 01.01.2027 von der Mietstufe 4 in die Mietstufe 5 hochgestuft. Da das geplante  Gesetz voraussichtlich genau zu diesem Datum in Kraft tritt ergibt sich folgende Frage:

Gilt ab diesem Tag direkt die neue Mietstufe 5 für die geplante Ausgleichszalung?

Änderung der Mietstufen und geplante Reform fallen sozusagen auf den gleichen Tag.

Danke!

Viele Grüße

Stufe 4 gilt, da 31.12.26 maßgebend ist
(wie auch im Entwurf mehrmals erwähnt)

Schneewitchen

Zitat von: EnErWe in Heute um 11:51Die Arbeit mit Kindern, das ist es. Die Zeit ist leider aktuell nicht gerade dafür gemacht, einen beruflichen Einstieg in den öffentlichen Dienst beziehungsweise in den Schuldienst zu planen.

Das zieht uns alle gerade runter.

Um beim Thema zu bleiben, verstehe ich die politische Vorgehensweise nicht. Natürlich soll, bei einer Umsetzung der Rechtsprechung am untersten Limit, der Geldhahn möglichst verschlossen bleiben.

Bei vielen Beamten und deren Familien verlierst du Wähler, Ansehen und jegliches Vertrauen durch diesen Trickbetrug.
Du kommunizierst eine Besoldungserhöhung und der Rest der Bevölkerung denkt sich wieder, dass den Beamten wieder mal alles von hinten reingeschoben wird.

Was gewinnst du dabei?

Aus politischer Sicht eine Bankrotterklärung. Parteipolitisch und in Bezug auf unseren Ministerpräsidenten verstehe ich das nicht.




Das ist, wie so oft, wenn politische Entscheidungen getroffen werden müssen, eine Abwägungsfrage.

Ich kenne die Entscheidungsprozesse der Landesregierung nicht. M.E. gab es aber zwei grundsätzliche Entscheidungsrichtungen:

1. Man entscheidet sich für eine beamtenfreundliche/ beamtenfreundlichere Gestaltung eines Besoldungsgesetzes.

2. Man entscheidet sich für ein sehr restriktives Gesetz, welches sich insgesamt gegen die Interessen der Masse der Beamten richtet.

Während man sich bei 1. das Wohlwollen der Beamten (und viele Stimmen bei der kommenden Wahl) sichern kann, würde man sich eine schlechte Presse und die Entrüstung in Teilen der Bevölkerung zulegen und nebenbei den Haushalt durch entsprechende Erhöhungen belasten.

Bei 2. bringt man die Masse der Beamten gegen sich auf und verliert halt eine große Zahl an Wählerstimmen aus dem Kreis der Beamten. Gleichzeitig kann man bei der öffentlichen Meinung punkten, da man eben sparsam mit den Steuergeldern umgeht. Eine größere Haushaltsmehrbelastung wird vermieden.

Man hat sich hier für 2. entschieden. Auch mit schlechter Laune werden wir unseren Dienst natürlich weiter leisten. Herr Wüst scheint den Schluss zu ziehen, dass es bei der Wahl auf unsere Stimmen nicht ankommt. Tja, und im Haushalt schafft bzw. erhält man sich eben Spielräume für Projekte, die eben eine bessere Presse liefern und aus Sicht der Politik mehr Sinn machen.

So oder so ähnlich könnten die Überlegungen gewesen sein.

Insgesamt, so oder so, hat der MP hier ein klares Zeichen gesetzt: Seine Beamten im Land sind im mehr als egal.

Dualer2018

Zitat von: Lotus in Gestern um 19:03Die KI und ich kriegen es nicht raus. Mietenstufe 5 mit 3 Kindern und hälftigem Ehezuschlag. Kann jemand helfen?

Zitat von: MartinF in Gestern um 19:13Da deine Besoldungsgruppe fehlt:
S.99 des Entwurfs (ehemals Familienzuschlag Stufe 4) zeigt die die Ausgleichszahlung.
Hälftiger Ehegattenzuschlag ist egal, da der eh wegfällt.

S. 99 ist falsch. Bei hälftigem Familienzuschlag Stufe 1 mit 3 Kindern muss Anlage 19.3 (S. 110) verwendet werden.

EnErWe

Das sehe ich natürlich auch so.
Ich verstehe nur nicht, warum man öffentlich von einer Besoldungserhöhung gesprochen hat.
Entweder ist man so naiv und denkt, das gemeine Volk freut sich, dass es so wenig geworden ist oder aber man erhofft sich, dass man sich durch die unveränderte Auszahlungssumme in 2027, zumindest nicht zum Negativen, es dem großen Teil der Beamtenschaft nicht auffällt und man sich in die Landtagswahl rettet und dann in 2028 die lange Nase macht.

Also, wenn ich in meiner Runde so nachfrage, dann haben die wenigsten über diese Thematik etwas mitbekommen. Damit meine ich Kollegen.

Der Bevölkerung ist die Höhe der Steigerung egal. Man ist sowieso immer gegen eine Erhöhung bei Beamten.

Da lässt sich keine Presse mit machen m.E..

Rheini

Der FDP Vertreter sagte das die Abschmelzung natürlich erst 2028 beginnt, weil im Mai 2027 Wahlen sind. Bis dahin gibt es ja mehr für alle ....

Robertbob

Zitat von: Rheini in Heute um 13:43Der FDP Vertreter sagte das die Abschmelzung natürlich erst 2028 beginnt, weil im Mai 2027 Wahlen sind. Bis dahin gibt es ja mehr für alle ....
Na wenn das keine erfreuliche Nachricht fürs Wochenende ist, dann weiß ich auch nicht.
Schönes Wochenende euch allen

dasch

Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 11:01Nein, in der gestrigen Sitzung wurde kein Zeitrahmen definiert. Du kannst aber davon ausgehen, dass es keine Nachzahlungen geben wird

Ich bin wirklich weit davon entfernt, eine Ahnung von der gesamten Materie zu haben. Aber von der Logik her: 2022 wurden doch die Familienzuschläge ab dem 2. Kind extrem erhöht. Grund war doch damals auch, die AA damit zu erreichen. Jetzt werden die Familiezuschläge sogar noch weiter erhöht. Wie wäre denn da die Begründung, für die Jahre 2009 bis 2021 bei der gleichen Höhe zu bleiben, wenn es ab 2022 plötzlich unbedingt erhöht werden musste? Und immerhin wurde doch auch immer argumentiert, dass man mit dieser Erhöhung auf der sicheren Seite sei und alles für die AA getan habe. In meinem Verständnis müsste es dann für die Vergangenheit ja auch mindestens eine Erhöhung der Familienzuschläge ab dem 2. Kind geben.

AR76

Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 11:00Wir haben auch gedacht, dass der Beschluss aus September uns zu Gute kommt...

Genau und wenn das BVerfG auch beim Partnereinkommen wieder so wischi waschi agiert, dass jeder DH seine eigene Auffassung umsetzt und die Leitplanken fehlen, dann wird selbst bei einem kleinen Mausloch unser *würg* FM es schaffen dort einen Elefanten durchzuschleusen. Nach dem Motto - legal, illegal, scheissegal.

PierreKe

Zitat von: guzmaro in Heute um 11:28Wann werden diese ganzen Vorschläge eigentlich umgesetzt?

Ansage war schon im März

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/landesregierung-treibt-modernisierung-des

Das wird auch im Januar umgesetzt, das entsprechende Gesetz ist schon im Gange...

Max_Muster

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 13:13Das ist, wie so oft, wenn politische Entscheidungen getroffen werden müssen, eine Abwägungsfrage.

Ich kenne die Entscheidungsprozesse der Landesregierung nicht. M.E. gab es aber zwei grundsätzliche Entscheidungsrichtungen:

1. Man entscheidet sich für eine beamtenfreundliche/ beamtenfreundlichere Gestaltung eines Besoldungsgesetzes.

2. Man entscheidet sich für ein sehr restriktives Gesetz, welches sich insgesamt gegen die Interessen der Masse der Beamten richtet.

Während man sich bei 1. das Wohlwollen der Beamten (und viele Stimmen bei der kommenden Wahl) sichern kann, würde man sich eine schlechte Presse und die Entrüstung in Teilen der Bevölkerung zulegen und nebenbei den Haushalt durch entsprechende Erhöhungen belasten.

Bei 2. bringt man die Masse der Beamten gegen sich auf und verliert halt eine große Zahl an Wählerstimmen aus dem Kreis der Beamten. Gleichzeitig kann man bei der öffentlichen Meinung punkten, da man eben sparsam mit den Steuergeldern umgeht. Eine größere Haushaltsmehrbelastung wird vermieden.

Man hat sich hier für 2. entschieden. Auch mit schlechter Laune werden wir unseren Dienst natürlich weiter leisten. Herr Wüst scheint den Schluss zu ziehen, dass es bei der Wahl auf unsere Stimmen nicht ankommt. Tja, und im Haushalt schafft bzw. erhält man sich eben Spielräume für Projekte, die eben eine bessere Presse liefern und aus Sicht der Politik mehr Sinn machen.

So oder so ähnlich könnten die Überlegungen gewesen sein.

Insgesamt, so oder so, hat der MP hier ein klares Zeichen gesetzt: Seine Beamten im Land sind im mehr als egal.
Vermutlich ist es so. 2022 hat er aber folgendes verlauten lassen:

.https://www.cdu-nrw-fraktion.de/artikel/spd-wollte-beamtentum-schleifen-wir-staerken-es

Schneewitchen

Zitat von: Max_Muster in Heute um 15:02Vermutlich ist es so. 2022 hat er aber folgendes verlauten lassen:

.https://www.cdu-nrw-fraktion.de/artikel/spd-wollte-beamtentum-schleifen-wir-staerken-es


Das zeichnet doch Politik aus, dass man bei Bedarf die grundsätzliche Haltung zu den Dingen auch über Nacht komplett neu ausrichten kann.

Der nette Herr von der FDP, der ja derzeit seine Liebe zu den Beamten entdeckt hat und offenbar gedenkt, für unsere Interessen einzutreten, der würde in dem Augenblick, wo er auf der Regierungsbank sitzen würde, auch plötzlich eine andere Haltung einnehmen, wetten!?

Als erfolgreicher Politiker muss man u.a. geschmeidig, beweglich,redegewandt und aalglatt sein. Vor allem darf man keine Überzeugungen haben, derer man sich nicht situationsbedingt zu entledigen bereit wäre.