Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

GoodBye

Können wir zurück zum Beschluss kommen? Es geht darum, die Grundlage für die Ermittlung der Mindestbesoldung dem politischen Spiel zu entziehen.

(Offensichtlich ist das leider auch mit dem MÄE bislang noch nicht gelungen)
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

netzguru

Zitat von: AltStrG in Gestern um 22:42Nein, Stichwort Angemessenheitsgrenze.

Das bringt nur eins kein Vermieten am Empfänger von Grundsicherung.
Gibt genug Bewerber.
Zitat von: GeBeamter in Gestern um 23:06Viele Vermieter bevorzugen jedoch sogar Mieter in der Grundsicherung. Denn die Miete wird direkt vom Amt beglichen - und sie ist ja genauso hoch, wie wenn ein Erwerbstätiger die Wohnung mietet. Nur mit dem Risiko, dass der Erwerbstätige bei finanziellen Schwierigkeiten evtl die Miete mal nicht zahlt. Das Amt zahlt zuverlässig  ;)

Das war leider einmal, die versuchen überall zu drücken.
z.B.:

Wenn der Mieter sich 3 mal nicht  Meldet gibt es auch keine Miete mehr.

NvB

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 21:45Okay die Linke Wahlpropaganda ist angekommen.
Hoffentlich fängt man mit der Bundesbesoldung an, danach kann man das Land retten

Was auch immer  "Linke Propaganda" ist.

Gute Bildung = linkes Gutmenschentum

Integrationskurse = Linke Scheisshausparolen

Angemessene Mieten = Linke Traumwelt

Mindestlohn = linker Terrorkommunismus

Besserer ÖPNV = linker Ökoterror

Diese Gesellschaft steht vor einem brennenden Haus und versucht es mit Benzin zu löschen. Völlig irrationale Annahmen und vermeintliche Lösungsansätze.

Eine Gesellschaft, die mit Höhenangst auf einer 100 Meter hohen Plattform und Sicherungsseil meint, aus der Situation heraus zu kommen in dem man auf eine Plattform in 200 Meter Höhe ohne Sicherungsseil klettert, ist zum Sturz verurteilt.

Wir stehen aktuell auf 198 Metern.

2strong

Zitat von: NvB in Gestern um 17:23Mein Missgunst und Neidradar hat sich gerade gemeldet. Als der Alarm angeschlagen hat wusste ich sofort: Das kommt aus dem öD-Forum.
Ich wurde nicht enttäuscht.


Ich lasse gerne mal was da für den  2strong hier. Dann kannst du dir ja mal überlegen, wer in diesem Land vielleicht auch ein paar Nachzahlungen verdient hätte...


Und Du empfiehlst jetzt, die Lohn-Produktivitäts-Schere durch eine extreme Erhöhung der Beamtenbezüge zu schließen? An Dir scheint ein großer Volkswirt verloren gegangen zu sein...

2strong

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 18:20Dann solltest du genauer erläutern, was du meinst. Denn die Residenzpflicht und die damit verbundene Entscheidung UKV/TG fällt genau dort rein.

Der Unterschied zwischen deinem "Arbeitssuchenden" und dem "Beamten" ist nämlich jener Punkt. Der Staat kann den Ersteren nicht "anweisen", in eine andere Staat zu ziehen, dem anderen jedoch schon. Äpfel und Birnen halt...
Zunächst einmal bestehen Regelungen zur Residenzpflicht völlig unabhängig von irgendwelchen umzugskostenrechtlichen Bedingungen. Wenn Dich im Zusammenhang mit der amtsangemessenen Alimentation jedoch primär die Sorge darüber umkreisen sollte, dass der Rekrut seinen Umzug nicht bezahlen kann: Da kann ich Dich beruhigen. Das kann man regeln, ohne allen Beamten, Richtern und Soldaten fünfstellige Gehaltserhöhungen zu finanzieren.

2strong

Zitat von: PolareuD in Gestern um 18:23Das ist mir klar, aber bei Versetzung oder Erstantritt ist oft ein Umzug fällig. Der Beamte wird dann in der Regel seinen Wohnsitz so legen, dass der Anpruch auf UKV gegeben ist. Also im Umkreis von 30 km von der Dienststelle leben. Wer in München seinen Dienst antritt wird also auch im Speckgürtel von sehr hohen Wohnkosten betroffen sein.
Das wäre nur dann ein rationaler Schachzug, wenn der Umzug teurer wäre als die dauerhafte "Innenstadtmiete".

2strong

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 18:23Ein Bürgergeldempfänger und seine Familie bekommen die Wohnung in München / Berlin / Frankfurt City bezahlt und die Kita gebühren gleich obendrauf, damit eine Arbeitsaufnahme nicht gefährdet wird.

Für dich ist der arbeitende Beamte aber anscheinend weniger wert? Der kann ja ruhig ne Stunde pendeln und Benzin verbrennen.
Ich halte eine Stunde Pendeln in der Tat für völlig und geradezu lächerlich unproblematisch.

2strong

Zitat von: Admin in Gestern um 18:20Das Pferd im Sinne des letzten Referentenentwurfs ist tot, aber das BMI arbeitet weiterhin an einer Neufassung. Es ging im BMI zuletzt um die Frage, ob man die Ministergehälter von der B-Besoldung entkoppelt um extreme Gehaltssteigerungen der Regierung zu verhindern - was böse Presse bedeuten würde, oder man die Kopplung beibehält und die gesamte B-Besoldung unter den Tisch fallen läßt.
Entschieden hat man sich wohl für letzteres.
Wenn dem so wäre, was ich im Lichte der hier überwiegend propagierten Einschätzungen ziemlich amüsant fände, dürfte sich auch für den Rest (Besoldungsordnung A) nicht viel tun. Denn B 2 liegt ja heute bereits keine 5% oberhalb von A 16.

So richtig vorstellen kann ich mir das aber nicht - außer man spekulierte darauf, sich die politisch heikle Erhöhung für Spitzenbeamte richterlich anordnen zu lassen. Das große Geld spart man da in Summe jedenfalls nicht ein.

netzguru

@ 2strong

haben sie einen Hass auf den einfchen und mD?

Ein Beispiel:
Wir haben als F-Handwerker mit A5 angefangen, Vorraussetzung eine abgeschlossene Ausbildung und Beamtenlehrgänge.
Später ist das Eingangsamt auf A7 angehoben worden.

Die Arbeiten gingen über Ortsnetz, Fernnetz, Meßwagen, Funküberwachung, Fernkabel, Vermitlungstechnik Orts und Fern, ISDN, DSL, BT ,IT und usw.
Wollen Sie unterstellen, dass das ganze minderwertige bzw. Hilfsarbeiten sind.

Illunis

Zitat von: 2strong in Gestern um 23:58Ich halte eine Stunde Pendeln in der Tat für völlig und geradezu lächerlich unproblematisch.
Und wie willst du die Stunde pendeln wenn dich dein Dienstherr anweist eine Wohnung zu nehmen wo du in max. 30 min in der Dienststelle bist?


2strong

Zitat von: Illunis in Heute um 00:56Und wie willst du die Stunde pendeln wenn dich dein Dienstherr anweist eine Wohnung zu nehmen wo du in max. 30 min in der Dienststelle bist?


Das wird jetzt hier zum dritten oder vierten Mal behauptet. Wo geschieht das praktisch denn?

netzguru

Zitat von: 2strong in Heute um 01:03Das wird jetzt hier zum dritten oder vierten Mal behauptet. Wo geschieht das praktisch denn?

§ 72
Wahl der Wohnung

(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Wohnung so zu nehmen, dass die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.

(2) Die oder der Dienstvorgesetzte kann, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, anweisen, dass die Wohnung innerhalb einer bestimmten Entfernung von der Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen ist.

2strong

Zitat von: netzguru in Heute um 00:49@ 2strong

haben sie einen Hass auf den einfchen und mD?
Auf den Gedanken kommst Du, weil? Ich 15min Radfahrdistanz zur Dienststelle für Privatvergnügen und 20k Gehaltsplus für den Z2 im Mannschaftsdienstgrad - die sich ja dann bis zum Staatssekretär durchziehen - für einen Aprilscherz halte?

2strong

Zitat von: netzguru in Heute um 01:07§ 72
Wahl der Wohnung

(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Wohnung so zu nehmen, dass die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.

(2) Die oder der Dienstvorgesetzte kann, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, anweisen, dass die Wohnung innerhalb einer bestimmten Entfernung von der Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen ist.
Auch diese Vorschrift wird hier zum dritten Mal zitiert. Weder steht dort etwas von 30km Distanz, noch von 30min Fahrtzeit. Alles Luftnummern.

netzguru

Zitat von: 2strong in Heute um 01:08Ich 15min Radfahrdistanz zur Dienststelle für Privatvergnügen

Das ist schon gefordert worden für bestimmte Aufgaben in 15 min in der Dienststelle zu sein.