Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Sputnik1978

Ich will keine schlechte Stimmung verbreiten, gleichzeitig hat mir der MdB des hiesigen Wahlkreises auf Nachfrage aktuell mitgeteilt, dass im BMI kein konkreter Zeitplan für die Veröffentlichung eines neuen Entwurfs bekannt sei.

Eine zeitnahe Kabinettsbefassung erscheint mir vor diesem Hintergrund sehr unrealistisch.

BPolFrust

Zitat von: Sputnik1978 in Heute um 09:58Ich will keine schlechte Stimmung verbreiten, gleichzeitig hat mir der MdB des hiesigen Wahlkreises auf Nachfrage aktuell mitgeteilt, dass im BMI kein konkreter Zeitplan für die Veröffentlichung eines neuen Entwurfs bekannt sei.

Eine zeitnahe Kabinettsbefassung erscheint mir vor diesem Hintergrund sehr unrealistisch.

Davon gehe ich auch aus.
Man wird das mindestens bis nach den Landtagswahlen aussitzen.
Man darf nicht vergessen, dass der Bund keine Fristen einzuhalten hat und aktuell wesentlich wichtigere Dinge im Fokus stehen.
Ich rechne nicht mit einem neuen Gesetz in diesem Jahr.
Entwurf ja, aber bis alles durch ist, wird es eher April/Mai 27.

lotsch

Aus Berliner Besoldung.de kopiert:

Nach Auffassung der Senatsverwaltung beruht die ergänzende Nachzahlung für diejenigen, die im Zeitraum 2008 bis 2020 Anspruch auf Familienzuschlag der Stufen 1 bis 3 hatten, auf dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Gebot der Mindestbesoldung. Mit dem Beschluss vom 17.09.2025 nimmt das BVerfG hinsichtlich der Mindestbesoldung auf das Median-Äquivalenzeinkommen Bezug. Dieses berücksichtigt die Zahl der in einer Familie vorhandenen Personen. Dadurch können unterschiedliche Mindestbesoldungshöhen je nach Familienkonstellation ermittelt werden.
Die Senatsverwaltung stellt deshalb fest: Bei alleinstehenden Beamtinnen und Beamten sei das Gebot der Mindestbesoldung im maßgeblichen Zeitraum gewahrt gewesen. Ein zusätzlicher Nachzahlungsbedarf zur Erreichung dieser verfassungsrechtlich gebotenen Mindestbesoldung habe deshalb nicht bestanden. Bei anderen Familienkonstellationen sei dagegen ein auszugleichender Fehlbetrag festgestellt worden. Die nun vorgesehenen höheren Nachzahlungen für diese Gruppen seien daher – so die Senatsverwaltung ausdrücklich – keine Bevorzugung von Dienstkräften mit Anspruch auf Familienzuschläge, sondern die Korrektur einer seinerzeit zu niedrig gewährten Besoldung. Das ist zunächst einmal die Erklärung der Senatsverwaltung.
Und sie ist wichtig, weil sie einen Unterschied macht, der in der Diskussion nicht untergehen sollte:
Familienzuschlag und Mindestbesoldung sind nicht dasselbe wie die gesamte Frage der amtsangemessenen Alimentation.

BPolFrust

Zitat von: lotsch in Heute um 10:05Aus Berliner Besoldung.de kopiert:

Nach Auffassung der Senatsverwaltung beruht die ergänzende Nachzahlung für diejenigen, die im Zeitraum 2008 bis 2020 Anspruch auf Familienzuschlag der Stufen 1 bis 3 hatten, auf dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Gebot der Mindestbesoldung. Mit dem Beschluss vom 17.09.2025 nimmt das BVerfG hinsichtlich der Mindestbesoldung auf das Median-Äquivalenzeinkommen Bezug. Dieses berücksichtigt die Zahl der in einer Familie vorhandenen Personen. Dadurch können unterschiedliche Mindestbesoldungshöhen je nach Familienkonstellation ermittelt werden.
Die Senatsverwaltung stellt deshalb fest: Bei alleinstehenden Beamtinnen und Beamten sei das Gebot der Mindestbesoldung im maßgeblichen Zeitraum gewahrt gewesen. Ein zusätzlicher Nachzahlungsbedarf zur Erreichung dieser verfassungsrechtlich gebotenen Mindestbesoldung habe deshalb nicht bestanden. Bei anderen Familienkonstellationen sei dagegen ein auszugleichender Fehlbetrag festgestellt worden. Die nun vorgesehenen höheren Nachzahlungen für diese Gruppen seien daher – so die Senatsverwaltung ausdrücklich – keine Bevorzugung von Dienstkräften mit Anspruch auf Familienzuschläge, sondern die Korrektur einer seinerzeit zu niedrig gewährten Besoldung. Das ist zunächst einmal die Erklärung der Senatsverwaltung.
Und sie ist wichtig, weil sie einen Unterschied macht, der in der Diskussion nicht untergehen sollte:
Familienzuschlag und Mindestbesoldung sind nicht dasselbe wie die gesamte Frage der amtsangemessenen Alimentation.

Natürlich ist es billiger alles über Familienzuschläge zu machen, allerdings war das vom BVerfG bestimmt nicht so gewollt. 😂

JasDoc

@BPolFrust

Bitte wieder ins Gedächtnis rufen:

Das BVerfG WILL(!) garnichts. Es prüft lediglich ob der WILLE der Legislative verfassungskonform ist und die ausführende Verwaltung der Exekutive in diesem Sinne geschieht.

Ihr erwartet immer, dass euch das BVerfG quasi das Gesetz halb vorschreibt - das ist Unsinn - damit würde das BVerfG ja selbst Verfassungsbruch begehen ...

Gesetzgebung ist wie das Spiel Topfschlagen auf dem Kindergeburtstag. Die Legislative sucht den Topf, das z.B. BVerfG sagt ihr nicht wo der Topf ist, sondern guckt wo es hinwill und schreit allemal "wärmer" oder "kälter" bis es eben den Topf hat. Es achtet aber sehr wohl darauf, dass nicht einfach die Augenbinde abgenommen wird. Die Exekutive wartet derweil einfach nur, dass der scheiß Topf gefunden wird, damit es die Süßigkeiten essen kann...

Rheini

Zitat von: BPolFrust in Heute um 10:04Davon gehe ich auch aus.
Man wird das mindestens bis nach den Landtagswahlen aussitzen.
Man darf nicht vergessen, dass der Bund keine Fristen einzuhalten hat und aktuell wesentlich wichtigere Dinge im Fokus stehen.
Ich rechne nicht mit einem neuen Gesetz in diesem Jahr.
Entwurf ja, aber bis alles durch ist, wird es eher April/Mai 27.

Das ist mit einer der Probleme das es angeblich seit Jahrzehnten wichtigere Dinge gibt als die aA.

abi

Zitat von: Sputnik1978 in Heute um 09:58Ich will keine schlechte Stimmung verbreiten, gleichzeitig hat mir der MdB des hiesigen Wahlkreises auf Nachfrage aktuell mitgeteilt, dass im BMI kein konkreter Zeitplan für die Veröffentlichung eines neuen Entwurfs bekannt sei.

Eine zeitnahe Kabinettsbefassung erscheint mir vor diesem Hintergrund sehr unrealistisch.

Ich persönlich rechne eher mit einer Veröffentlichung des angepassten Entwurfs des Alimentationsgesetztes durch das BMI im September (strategisch eher direkt nach der letzten Landtagswahl), anschließend Verbändebeteiligung vor dann der Kabinettsbeschluss dazu folgt --> mit weiterem Prozedere im BT/BR.

Damit würde auch ein Schuh daraus, den Zeitplan noch nicht konkretisierten zu können...
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

BPolFrust

Zitat von: JasDoc in Heute um 11:03@BPolFrust

Bitte wieder ins Gedächtnis rufen:

Das BVerfG WILL(!) garnichts. Es prüft lediglich ob der WILLE der Legislative verfassungskonform ist und die ausführende Verwaltung der Exekutive in diesem Sinne geschieht.

Ihr erwartet immer, dass euch das BVerfG quasi das Gesetz halb vorschreibt - das ist Unsinn - damit würde das BVerfG ja selbst Verfassungsbruch begehen ...

Gesetzgebung ist wie das Spiel Topfschlagen auf dem Kindergeburtstag. Die Legislative sucht den Topf, das z.B. BVerfG sagt ihr nicht wo der Topf ist, sondern guckt wo es hinwill und schreit allemal "wärmer" oder "kälter" bis es eben den Topf hat. Es achtet aber sehr wohl darauf, dass nicht einfach die Augenbinde abgenommen wird. Die Exekutive wartet derweil einfach nur, dass der scheiß Topf gefunden wird, damit es die Süßigkeiten essen kann...

Fast, nur das in diesem Fall das BVerfG die Besoldungsgesetze aus den benannten Jahren für ungültig erklärt hat mit einer Frist für ein Reparaturgesetz. Das Gericht will sehr wohl etwas, nämlich das sämtliche DH endlich ihre verfassungsmäßige Pflicht erfüllen.
Sie verlieren langsam genauso die Geduld wie wir.

BPolFrust

Zitat von: Rheini in Heute um 11:05Das ist mit einer der Probleme das es angeblich seit Jahrzehnten wichtigere Dinge gibt als die aA.

Jup und leider gibt es für den Bund selbst noch kein Beschluss.
Alles bezog sich bis jetzt auf Länder, sodass der Bund sich Zeit lassen kann.
Wir werden Ende Januar Eltern und erst hatte ich gehofft bis dahin ist alles durch, aber das können wir wohl vergessen. 🤷�♂️😂

andreb

https://m.bild.de/politik/inland/litauen-brigade-pistorius-zwingt-soldaten-an-die-nato-ostflanke-6aa7b9251e576e6f7a14c9fb

Wer hätte das gedacht ...

Jetzt hätte man aber auch einen Grund die Rahmenbedingungen erheblich zu verbessern... nicht.

Dunkelbunter

Zitat von: BPolFrust in Heute um 11:47Jup und leider gibt es für den Bund selbst noch kein Beschluss.
Alles bezog sich bis jetzt auf Länder, sodass der Bund sich Zeit lassen kann.
Wir werden Ende Januar Eltern und erst hatte ich gehofft bis dahin ist alles durch, aber das können wir wohl vergessen. 🤷�♂️😂

In dem damaligen Rundschreiben von Herrn Seehofer hiess es:
ZitatWenngleich die Beschlüsse des BVerfG in erster Linie die Gesetzgeber der Länder Nord-rhein-Westfalen und Berlin in die Pflicht nehmen, hat auch der Bundesgesetzgeber eingedenk seiner Verpflichtung zur Gewährung einer verfassungskonformen Besoldung (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz) die Besoldung des Bundes an den neu justierten Maßstäben auszurichten
.

Also hat der DH eingestanden, sich an den Maßstäben des BVerfG zu orientieren und die Besoldung zu überarbeiten.
Somit sehe ich es nicht mal nötig, dass das BVerfG ein Urteil gegen den Bund bescheiden muss, sondern der DH ja schon die Urteile für die Länder anerkannt hat und die aA herstellen will/muss.

Weil ich den letzten Wochen immer wieder das Wort "Bundeszwang" lese, wo man Länder zur Einhaltung des Grundgesetzes zwingen will; wie sieht es eigentlich aus, wer kann einen Zwang gegen die Bundesregierung ausüben, wenn diese entgegen der Verfassung handelt ?

danbir

Da man in Bezug auf Sachsen-Anhalt immer wieder davon hört: Kann der Bund den Art. 37 GG eigentlich auch gegen sich selbst anwenden?  ::)

Dunkelbunter

Zitat von: danbir in Heute um 13:12Da man in Bezug auf Sachsen-Anhalt immer wieder davon hört: Kann der Bund den Art. 37 GG eigentlich auch gegen sich selbst anwenden?  ::)

Der Art. 37 GG regelt ja nur den Zwang gegenüber den Ländern.
Beim Bund müsste ja entweder das BVerfG tätig werden oder der Bundespräsident.
Daher könnte es ja durchaus interessant werden, wenn ein ehemaliger BVerf-Richter der nächste Bundespräsident wird.

Skywalker2000

Wie wäre eigentlich der Vorschlag, dass Beamte in den unteren Besoldungsstufen Recht auf Sozialhilfe bekommen? Zum Beispiel Wohnzuschuss?  :D

Wenn es mit den Tankpreisen und Inflation so weitergeht, werden wahrscheinlich immer mehr Beamte Anspruch bekommen  ;D

danbir

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 13:14Der Art. 37 GG regelt ja nur den Zwang gegenüber den Ländern.
Beim Bund müsste ja entweder das BVerfG tätig werden oder der Bundespräsident.
Daher könnte es ja durchaus interessant werden, wenn ein ehemaliger BVerf-Richter der nächste Bundespräsident wird.
Es war auch eher ironisch gemeint nach dem Motto "Wasser predigen und Wein trinken". ;)