Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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RArnold

Zitat von: Phoenix in Gestern um 20:39Den Prüfstand will ich sehen. Die Hobbyjuristen hier im Forum können ja mal vortragen, dass der A3 Pförtner/Gefreiter mit 63k Brutto bezahlt werden soll (Alle anderen Besoldungsgruppen darauf aufbauend)

Ich glaub die Meinung über Beamte würde ein neues (kaum zu glauben) Tief erreichen

Hier müsste der Vergleich herangezogen werden, wie viel der Arbeitnehmer im Sicherheitsdienst bekommt, wenn er zwei Kinder hat und einen nicht berufstätigen Partner. Ergänzt um das, was ihm von staatlicher Seite zusteht. Grundsicherung, Wohngeld, etc.
Leider ist die Beantragung der staatlichen Leistungen oftmals ein Stigmata und sehr langwierig. Wie groß ist der Unterschied dann noch?

PolareuD

Zitat von: NÄCHSTEWoche in Heute um 00:48Vielleicht kann ein Mitglied dieser Gruppe folgende Informationen widerlegen oder bestätigen.

Entwurf nicht vor November, UNBEKANNT
Partnereinkommen fällt raus aber trotzdem wird der
April Entwurf aus Kostengründen stark eingekürzt. EHER UNWAHRSCHEINLICH


Verbände sind wohl alle sehr Angepisst  aber es fehlt wohl an einer Handhabe dagegen was zu machen. VERMUTLICH UND JA

Es wurden ja bisher viele Sachen behauptet auch zuletzt von Hummel usw was wohl nicht der Wahrheit entspricht. RICHTIG

Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

GeBeamter

Dass der Entwurf noch einmal gekürzt wird, halte ich bis auf die B-Besoldung für unwahrscheinlich. Das BVerfG hat für die A-Besoldung Vorgaben gemacht, die bis auf das "Schlupfloch" fPE und die Möglichkeit statt Grundgehaltssteigerungen die FZ zu erhöhen, kaum noch Spielraum lässt.

Und auch bei der B-Besoldung ist der Spielraum eigentlich eingehegt. Dort müsste nach Vorgabe des BVerfG in der Fortschreibungsprüfung eigentlich ein Vergleich mit der Entlohnung in der pW gezogen werden. Das hat der Bund im letzten Entwurf aber nicht gemacht.

Das fPE wird vermutlich nur für das Reparaturgesetz herausgenommen, mit dem ich nicht vor Mitte/Ende nächsten Jahres rechne. Die Übertragung des Tarifergebnisses und die fortlaufende Besoldung wird denke ich im Oktober spätestens öffentlich. Wann das beschlossen wird, steht in den Sternen.

FrageFuerNenFreund

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 13:20Wie wäre eigentlich der Vorschlag, dass Beamte in den unteren Besoldungsstufen Recht auf Sozialhilfe bekommen? Zum Beispiel Wohnzuschuss?  :D

Wenn es mit den Tankpreisen und Inflation so weitergeht, werden wahrscheinlich immer mehr Beamte Anspruch bekommen  ;D

Mal kurz erwähnt das jeder Wohngeld bekommen kann wenn die Voraussetzungen erfüllt sind! Auch Eigenheimbesitzer nur da heißt es Lastenausgleich! Zudem sind es einige die es bekommen (könnten) wenn sie das beantragen! Aber jetzt kommt der  Knackpunkt an der Geschichte! Im Züge der Herbstreformen (uiuiui alles wird besser) werden dort Kürzungen kommen, indem dann diese, die Berechtigt waren/wären rausfallen! Ergo wird das für diese Gruppen wenn Sie Pech haben mehr als eng! Und da spreche ich die meisten von A3 bis A7 und auch A8 - A9 an! Ja bis A9 wenn die Voraussetzungen da sind warum ein A9er Lastenausgleich bekommt! Hat man einen bewilligten Bescheid auf Wohngeld bzw. Lastenausgleich tritt auch das Anrecht auf Bildung und Teilhabe! Sprich Kitagebühren/Vereine/Klassenfahrten/Schulbücher usw.!

Dunkelbunter

Zitat von: FrageFuerNenFreund in Heute um 07:39Mal kurz erwähnt das jeder Wohngeld bekommen kann wenn die Voraussetzungen erfüllt sind! Auch Eigenheimbesitzer nur da heißt es Lastenausgleich! Zudem sind es einige die es bekommen (könnten) wenn sie das beantragen! Aber jetzt kommt der  Knackpunkt an der Geschichte! Im Züge der Herbstreformen (uiuiui alles wird besser) werden dort Kürzungen kommen, indem dann diese, die Berechtigt waren/wären rausfallen! Ergo wird das für diese Gruppen wenn Sie Pech haben mehr als eng! Und da spreche ich die meisten von A3 bis A7 und auch A8 - A9 an! Ja bis A9 wenn die Voraussetzungen da sind warum ein A9er Lastenausgleich bekommt! Hat man einen bewilligten Bescheid auf Wohngeld bzw. Lastenausgleich tritt auch das Anrecht auf Bildung und Teilhabe! Sprich Kitagebühren/Vereine/Klassenfahrten/Schulbücher usw.!

Ja als A9er bekomme ich Familienzuschlag. Muss man halt alle 6 Monat ebeantragen.
Aber dafür kann ich meine Zwillinge von KITA-Gebühren und Essen befreien lassen und meine Große bekommt noch Zuschläge zum Verein und Schule.

FrageFuerNenFreund

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 07:53Ja als A9er bekomme ich Familienzuschlag. Muss man halt alle 6 Monat ebeantragen.
Aber dafür kann ich meine Zwillinge von KITA-Gebühren und Essen befreien lassen und meine Große bekommt noch Zuschläge zum Verein und Schule.


Ich bin leider knapp drüber! Aber gönne es jeden der es beantragt und bekommt! Mich würde nur dann mal Interessieren ob dieses auch in sich in den Argumenten bei Gericht und in den Verbänden eine Rolle spielt bzw. das jemand bedenkt! Aber rechte Hand weiß ja meistens nicht was die linke Hand macht....

GoodBye

Zitat von: FrageFuerNenFreund in Heute um 08:11Ich bin leider knapp drüber! Aber gönne es jeden der es beantragt und bekommt! Mich würde nur dann mal Interessieren ob dieses auch in sich in den Argumenten bei Gericht und in den Verbänden eine Rolle spielt bzw. das jemand bedenkt! Aber rechte Hand weiß ja meistens nicht was die linke Hand macht....

Das ist doch ein spannender Ansatz und eigentlich auch ein Argument dafür, dass Beamte nicht auf Sozialleistungen verwiesen werden können.

Sie führen nämlich in Deinem Beispiel dazu, dass Abstände an der Grenze, ab der kein Zuschlag mehr gezahlt wird, quasi einschmelzen.

In der Rechnung müsste dies daher logischerweise als Einkommen erfasst werden.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

2strong

Zitat von: RArnold in Heute um 06:30Hier müsste der Vergleich herangezogen werden, wie viel der Arbeitnehmer im Sicherheitsdienst bekommt, wenn er zwei Kinder hat und einen nicht berufstätigen Partner. Ergänzt um das, was ihm von staatlicher Seite zusteht. Grundsicherung, Wohngeld, etc.
Leider ist die Beantragung der staatlichen Leistungen oftmals ein Stigmata und sehr langwierig. Wie groß ist der Unterschied dann noch?
Unterhalte Dich doch mal mit den Securitas-Kollegen bei Euch an der Pforte. Die schwärmen bei uns mir ggü. den ganzen Tag von den hohen Familienzuschlägen, die dort gezahlt werden, plus 13. und 14. Gehalt. Und Arbeitszeiten: 35h-Woche ist die Regel.

Zerot

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung der Vizepräsidentin Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold hat vom 13. bis 14. September 2026 am ,,Sechser-Treffen" der deutschsprachigen Verfassungsgerichte aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilgenommen. Das Treffen findet regelmäßig im Zwei-Jahres-Rhythmus statt und wurde in diesem Jahr vom Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein unter Leitung seines Präsidenten Dr. Hilmar Hoch, LL.M. (Harvard), ausgerichtet. Zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gehörten unter anderem die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs Österreich Univ.-Prof. Dr. Verena Madner, der Präsident des Schweizerischen Bundesgerichts Dr. François Chaix sowie der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union Prof. Dr. Koen Lenaerts, LL.M., MPA (Harvard). Themen der diesjährigen Arbeitssitzungen waren ,,Die Rolle des Verfassungsgerichts beim Schutz von Wahlen und der direkten Demokratie", ,,Aktuelle Entwicklungen des europäischen Datenschutzes in der Informationsgesellschaft" und ,,Schutz von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht".


Ob da auch kurz der effektive Rechtsschutz angeschnitten wurde

FrageFuerNenFreund

Zitat von: Zerot in Heute um 09:43Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung der Vizepräsidentin Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold hat vom 13. bis 14. September 2026 am ,,Sechser-Treffen" der deutschsprachigen Verfassungsgerichte aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilgenommen. Das Treffen findet regelmäßig im Zwei-Jahres-Rhythmus statt und wurde in diesem Jahr vom Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein unter Leitung seines Präsidenten Dr. Hilmar Hoch, LL.M. (Harvard), ausgerichtet. Zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gehörten unter anderem die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs Österreich Univ.-Prof. Dr. Verena Madner, der Präsident des Schweizerischen Bundesgerichts Dr. François Chaix sowie der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union Prof. Dr. Koen Lenaerts, LL.M., MPA (Harvard). Themen der diesjährigen Arbeitssitzungen waren ,,Die Rolle des Verfassungsgerichts beim Schutz von Wahlen und der direkten Demokratie", ,,Aktuelle Entwicklungen des europäischen Datenschutzes in der Informationsgesellschaft" und ,,Schutz von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht".


Ob da auch kurz der effektive Rechtsschutz angeschnitten wurde

Und was hat das mit dem Thema hier zutun?! Erschließt sich mir nicht... selbst wenn ich für einen Freund fragen würde..... 

Pumpkin76

Zitat von: FrageFuerNenFreund in Heute um 09:48Und was hat das mit dem Thema hier zutun?! Erschließt sich mir nicht... selbst wenn ich für einen Freund fragen würde..... 

Der effektive (!!) Rechtsschutz war die Grundvoraussetzung des EGMR, das fehlende Streikrecht der Beamten durchzuwinken.

Dogmatikus

Zitat von: Verwalter in Gestern um 19:08Zumindest Thema bei einer Partei im Wahlkampf, vielleicht sehen sich andere Parteien jetzt auch genötigt, sich zu äußern: Weidel/Brinker Berliner Besoldung

Tja, die AfD wird zwar für Beamte letztlich auch nichts tun, aber sie tut mal wieder genau das, was sie am besten kann: Ein Thema aufgreifen, dass eine bestimme Wählergruppe stark beschäftigt und vorschürzen, dass man das alles ganz ganz schrecklich findet.

Dass so etwas den Altparteien massiv Wählerstimmen kostet, ist nicht verwunderlich. Wenn man lange genug an der ausgestreckten Hand zum Verhungern hängen gelassen wird, tut selbst gespieltes Mitgefühl schon gut.

Gut wäre, wenn die das jetzt wirklich zu einem größeren Thema aufziehen würden und dadurch auch die anderen Parteien mehr unter Druck gerieten. Dann hätte der Kasperleverein wenigstens mal irgendwas gutes bewirkt. Meine Stimme bekommen sie trotzdem nicht.  ;D

FrageFuerNenFreund

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 09:49Der effektive (!!) Rechtsschutz war die Grundvoraussetzung des EGMR, das fehlende Streikrecht der Beamten durchzuwinken.

Aha....

abi

Quelle

Land Bayern, Zitat Bayrischer Beamtenbund e.V.:
Widerspruchsbescheide kommen! Reaktionsmöglichkeiten erwägen!

Mit BBB-Infos vom 1. und 12. Dezember 2025 und 25. März 2026 hatten wir über die letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur beamtenrechtlichen Alimentation berichtet, die neue Parameter für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldungshöhe aufgestellt hat, Beschluss vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18, 2 BvL 9/18). Zur Rechtswahrung haben in Bayern rund 63.000 Beschäftigte Widerspruch eingelegt. Nun ergehen nach und nach die Widerspruchsbescheide. Was nun?

Der BBB hat gemeinsam mit dem Finanzministerium nach einer Lösung gesucht, um möglicherweise bestehende Ansprüche in einem unkomplizierten Verfahren abzusichern. Leider hat man sich dort gegen jede erleichterte Geltendmachung für die Beschäftigten ausgesprochen.

Was tun, wenn ein ablehnender Widerspruchsbescheid kommt?
Ein Widerspruch sichert zunächst die Rechtswahrung im laufenden Haushaltsjahr und hemmt die Verjährung der Ansprüche. Für Ansprüche aus 2026 genügt es, wenn er bis 31.12. eingelegt ist.

Ergeht ein Widerspruchsbescheid, muss gegebenenfalls im Laufe eines Monats Klage erhoben werden. Sonst gehen die Ansprüche in jedem Fall verloren, auch wenn sich später Gerichte entscheiden, dass die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig war.

Eine Klageerhebung ist ohne Rechtsanwalt möglich. Die Mitgliedsverbände des BBB stellen dazu Musterschreiben zur Verfügung. Jeder muss selbst dafür sorgen, seine Rechte zu wahren!

Eine Rechtsschutzgewährung über die Verbände ist angesichts der Vielzahl der Fälle ausgeschlossen.

Popularklage
Stattdessen wird der BBB die aufgeworfenen Fragen im Rahmen einer Popularklage klären lassen, die in den kommenden Wochen anhängig gemacht wird und damit den Gerichten eine Entscheidungsgrundlage geben kann. Die Klage in jedem Einzelfall bleibt aber weiter notwendig.

Welche Kosten fallen an?
Bei der Klageerhebung fällt zunächst ein Gerichtskostenvorschuss in Höhe von rund 500 Euro an. Gleichzeitig wird in den Musterschreiben auf die demnächst anhängige Popularklage verwiesen, was es den Gerichten erlauben würde, die dortige Klärung abzuwarten.

Wie sehen die Erfolgsaussichten einer Klage aus?

Das ist schwierig zu sagen. Die vom Bundesverfassungsgericht angestellten Berechnungen sind umfangreich und kompliziert. Sie berücksichtigen zahlreiche Faktoren, die immer erst im Laufe des Folgejahres veröffentlicht werden. Gleichzeitig ist auch noch der Einfluss des fiktiven Partnereinkommens zu berücksichtigen.


So ist das mit den Dienstherren, die 63.000 Widersprüche ablehnen, die Beamten in die Klage zwingen (wieviele von den 63.000 werden Klage erheben?) --> damit entledige ich mich gleich mal einer enormen Höhe von möglichen Nachzahlungen, die die Klagen speise ich vermutlich mit Vergleichsangeboten ab. Effektiver Rechtsschutz mal anders gedacht....

Kann ggf. auch als Beispiel für den Bund dienen (Alimentationsgesetz verabschieden, wer dagegen Widerspruch einlegt mit selbiger Verfahrensweise - Widerspruch ablehnen - in eine Klage zwingen), damit entledige ich mich als Dienstherr von der Masse der Ansprüche auf Nachzahlungen.

Fiktive Einkommensquellen sei dank - hat aber dann in der Masse für die Vermeidung von Nachzahlungen gewirkt - wenn auch nachträglich ggf. Verfassungswidrigkeit festgestellt wird.

Bislang hatte ich das Phänomen bei z.B. CumEx vernommen. Anwälte eingestellt, um ausschließlich Rechtslücken in der Gesetzgebung zu suchen, die einen Betrug (Gewinnoptimierung) legalisieren. Das selbe dann mit Steuerverschonungsbedarfsprüfung für die Milliardäre (ach ja, liegt auch beim BVerfG), wer sich den (guten = teuren) Rechtsbeistand leisten kann, profitiert von solchen Regelungen. Rechtsstaat adieu - wie war das nochmal mit "vor dem Gesetz sind alle gleich" --> heute ist gleich als gleicher definiert, gleicher verfügt über überproportionale Hilfsmittel (kostet aber --> bei viel Geld aber nur ein Minimum von der ersparten Summe)....
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

Zerot

Zitat von: FrageFuerNenFreund in Heute um 10:23Aha....

Blättern Sie einfach unbeschwert vor bis Anfang August, und erleben Sie, wie aus einem leisen ,,Aha" ein staunendes ,,Ohh" wird  ;)