Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Rheini

Warum wird das immer wieder Thema? Entweder man mach auf vielfachen Hinweis einen WS oder man vertraut auf die Aussage des DH.

Jeden Monat immer und immer wieder dasselbe Thema, bringt keinen weiter.

Skywalker2000

Nächsten Mittwoch ist es soweit. Diesen Mittwoch hat es nicht geklappt, weil der Druckertreiber nicht aktuell war und es dem Kabinett vorgelegt werden konnte.

Bis nächste Woche klappt es bestimmt ;)

GoodBye

Zitat von: Rheini in Heute um 11:53Warum wird das immer wieder Thema? Entweder man mach auf vielfachen Hinweis einen WS oder man vertraut auf die Aussage des DH.

Jeden Monat immer und immer wieder dasselbe Thema, bringt keinen weiter.

Man kann es nicht häufig genug wiederholen. Die Quote der Widersprüche ist immer noch zu gering.
Teilweise wird sogar von den Gewerkschaften und Personalvertretungen vorgetragen, dass man nichts machen müsse.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

MasterOf

Was sagt eigentlich unser Hummel aus dem Fahrstuhl? Gibt es keine aktuellen Erkenntnisse mit denen du uns erleuchten könntest?

abi

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 12:08Nächsten Mittwoch ist es soweit. Diesen Mittwoch hat es nicht geklappt, weil der Druckertreiber nicht aktuell war und es dem Kabinett vorgelegt werden konnte.

Bis nächste Woche klappt es bestimmt ;)

Nächsten Mittwoch klappt es nicht weil die Wahlergebnisse der beiden Landtagswahlen erst mal analysiert werden müssen.
Mittwoch darauf klappt es nicht, weil die Feierlichkeiten zum 3. Oktober anstehen.
Mittwoch danach klappt es nicht, weil sich BMI und BMF nicht einig sind über die entstehenden Mehrkosten des Entwurfs.
Mittwoch in der 42. KW klappt es nicht, weil die Abstimmung mit den Bundesländern aufgrund der noch nicht vorhandenen Regierungen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern nicht klappt.
Mittwoch in der 43. KW klappt es nicht, weil in China ein Sack Reis umgefallen ist .....

Ich frage mich allen ernstes, warum es nicht bereits alle Mittwoche seit 2021 geklappt hat einen Gesetzesentwurf verfassungsfest zu veröffentlichen - weil eben der politische Will dazu nicht vorhanden ist.

Die Ansätze, die bislang im Orbit waren, waren m.E. nur dazu da um die Beamtenschaft zu beruhigen (Glaube = Opium fürs Volk), nicht um verfassungswidrige Defizite zu beheben. Ist doch gut, man tut so als ob man das Thema angeht und in Wirklichkeit hat man keinerlei Veranlassung dazu. Diese These wird gestärkt, indem alles was im Tableau bisher war und ist, eben stark nach erneuter/verlängerter Verfassungswidrigkeit stinkt. Zeitgewinn ist die Devise. Und mit den Instrumentarien (fehlende Widersprüche, Widersprüche ggf. negativ Bescheiden um im niederen Bereich eine handvoll Klagen zu generieren) habe ich eine Ausgabenvermeidung im hohen zweistelligen Milliardenbereich generiert. Gelernt aus CumEx, Steuervermeidungsmodellen etc. wie das rechtlich zu rechtfertigen ist (selbst das Gros der Juristen blickt da oftmals nicht durch - daher sind die für die Beamten zugänglichen Anwälte in diesem Fachgebiet verteilt, wie die berühmte Nadel im Heuhaufen).

passend dazu aus Sicht des Dienstherren: "Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, daß er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet."

Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

techBeaBw

Zitat von: abi in Heute um 12:32"Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, daß er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet."


Endlich, habe lange auf den bewährten Satz gewartet. Gebe dir aber vollkommen recht, wer will findet Wege, wer nicht will Gründe.

abi

Zitat von: ebse in 15.09.2026 17:00Hallo zusammen,
der BBB stellt Musterschreiben für die Klagen zur Verfügung. Im Bund machen die Gerwerkschaften ja noch nichtmal viel (bis gar nichts) in Sachen Widersprüche.

Ich würde, sollten meine Widersprüche abgelehnt werden, auf jeden Fall Klage einreichen. Ja, dazu müsste erstmal das neue Gesetz kommen oder auch nicht, ich bin aber gerne vorbereitet, da ich die Frist von 4 Wochen relativ kurz finde.
Zwar habe ich eine Rechtschutzversicherung, aber einen Anwalt finden, der kompetent und schnell genug ist, wird vermutlich schwer.

Deshalb meine Frage:
Hat jemand ein Muster für den Bund, bzw. kannn jemand ein rechtssicheres Muster zur Verfügung stellen, sodass man etwas schnell zur Hand hat, wenn es darauf ankommt? So, wie bei den Widersprüchen in der Vergangenheit.
Vielleicht auch ein neues Thema dazu aufmachen?

Oder meint Ihr, es ist definitiv zu früh? Ich bin weit weg davon ein Jurist zu sein, habe noch nie Klage eingereicht, deshalb mache ich mir Gedanken und hoffe auf Eure Unterstützung und Euer Schwarmwissen

Viele Grüße
ebse

Hier ist ein Muster eingestellt, das müsste dann eben auf den Bund heruntergebrochen werden.

Ich gehe aber davon aus, sollte es soweit sein dass Widersprüche negativ im Bund beschieden werden, dass dann auch was von den Gewerkschaften kommt/zur Verfügung gestellt werden wird.
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

GoodBye

Zitat von: MasterOf in Heute um 12:27Was sagt eigentlich unser Hummel aus dem Fahrstuhl? Gibt es keine aktuellen Erkenntnisse mit denen du uns erleuchten könntest?

Alex wird Kanzler, damit er sich im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz direkt um unser Vorhaben kümmern kann.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 12:49Alex wird Kanzler, damit er sich im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz direkt um unser Vorhaben kümmern kann.

Wie man hört, könnte das in wenigen Wochen so weit sein.

Verwalter

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 12:08Nächsten Mittwoch ist es soweit. Diesen Mittwoch hat es nicht geklappt, weil der Druckertreiber nicht aktuell war und es dem Kabinett vorgelegt werden konnte.

Bis nächste Woche klappt es bestimmt ;)

Aber nur, wenn die Wahlen in Berlin und MV kanzlergerecht verlaufen.  ;)
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

SwenTanortsch

Zitat von: Libor in Heute um 10:51Um das zu präzisieren:

Das ist tatsächlich keine Voraussetzung für dieses Ergebnis. Hinsichtlich der Funktion des Grundsatzes der haushaltsjahrnahen Geltendmachung und hinsichtlich des wechselseitigen Treueverhältnisses kommt es nicht entscheidend darauf an, ob sich der Bund an das angekündigte Vorgehen hält oder den politisch m.E. schlicht wahnsinnigen Stunt hinlegen würde, das alles als "Geschwätz von gestern" zu verwerfen.

Der Vertrauenstatbestand ist so oder so gesetzt. Siehe die Hamburger Verfahren. Hier wollte sich der DH ja gerade nicht mehr an der Zusage festhalten lassen, die, wie ausgeführt, hinsichtlich ihres Inhalts auch deutlicher offener war als jetzt im Bund der Fall. Das Verwaltungsgericht hat die fehlende haushaltsnahe Geltendmachung aber gleichwohl als unschädlich angesehen. Aus den beschriebenen Gründen.


Das VG Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 15.7.2025 - 14 B 21/25 -, https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001618791, mit viel Aufwand die Sache vertreten, die es vertreten hat, nämlich dass für den zweijährigen Zeitraum 2011/12 ein vorprozessualer Antrag aus prozessökonomischen Gründen ausnahmsweise entbehrlich sei (Rn. 83). Es hat dabei zurecht darauf hingewiesen, dass durch das Vorverfahren regelmäßig eine übermäßige Belastung der Gerichte vermieden werden solle (den weiteren Zweck aber, dass der Haushaltsgesetzgeber durch das Vorverfahren nicht im Unklaren darüber bliebe, welche zukünftigen finanziellen Belastungen ggf. zukünftig auf ihn zukommen könnten, hat es - wenn ich das richtig sehe - ausgeklammert; er wird allerdings fachgerichtlich und auch vom Bundesverfassungsgericht regelmäßig als tragend betrachtet). Diese Problematik - die Gefahr eigener Überlastung, aber auch für den effektiven Rechtsschutz insgesamt - hat der Senat in seiner aktuellen Entscheidung noch einmal besonders hervorgehoben, nämlich dass die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Besoldung durch Beamte, Richter und Staatsanwälte das Potenzial, die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts bis hin zu einer Blockade zu beeinträchtigen berge (Rn. 36).

Zugleich hat die Kammer wiederkehrend einen Ausnahme- und Einzelfall hervorgehoben, entsprechend mündet die Begründung in der Feststellung: "Gemessen an diesen Maßstäben ist ein vorprozessualer Antrag für die Jahre 2011 und 2012 im vorliegenden Fall aus prozessökonomischen Gründen ausnahmsweise entbehrlich." (VG Hamburg, a.a.O, Rn. 93). Dabei darf m.E. davon auszugehen sein, dass hier im besonderen Maße ein Vertrauenstatbestand ins Feld geführt werden kann, also das Land Hamburg für die Jahre 2011 und 2012 von ihm seinerzeit expliziert, den Beamten individuell mitgeteilt (Rn. 7 ff.) und das auch später zunächst ohne eine andere Behauptung nicht in Zweifel gezogen hat, dass diese Mitteilung gegeben worden ist und also als nicht als nicht tragend betrachtet werden könnte, sodass hier - denke ich - durchaus ein besonderer Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, der als solcher betrachtet (und also auch begründet) werden kann, der als Ausnahmefall also tragend ist.

Für den Bund stellt sich die Sachlage aber offensichtlich - und m.E. mit hoher Wahrscheinlichkeit: erheblich - anders dar. Denn es liegt weiterhin keine individuelle Mitteilung an die Bundesbeamten vor, weiterhin akzeptiert der Bund für die Jahre ab 2021 bei ihm eingehende Widersprüche und stellt sie ruhend, zwischenzeitlich sind drei Gesetzgebungsverfahren nicht zielführend gewesen, sodass sich ggf. aus diesem wie dem vorgenannten Grund die Rechtslage für die hier zu betrachtende Sache nicht grundlegend geändert hat, was - sofern es so sei - der Beamte ggf. wird so hat erkennen können (jedenfalls ggf. nach zukünftiger Ansicht eines Gerichts).

Entsprechend sehe ich es als weiterhin dünnes Eis an, allein von der hamburgischen Vorlage, über die nicht abschließend entschieden ist, ohne Weiteres auf den Fall Bundesbesoldung schließen zu wollen. Damit will ich nicht ausschließen, dass es am Ende so komme, dass ein besonderer Vertrauenstatbestand gegeben sei (dabei würde ich allerdings sehr viel mehr auf den aktuellen Entwurf und auf dessen betreffenden Ausführungen abzielen, ohne dass ich auch dafür meine Hand ins Feuer legte, dass diese Ausführungen hinreichend sein sollen, um einen besonderen Vertrauensschutz hinreichend zu begründen).

Ich kann aber weiterhin - nehme ich konsequent den von mir erwarteten Standpunkt des zukünftig Beklagten Bund ein - keinen "wahnsinnigen Stunt" darin sehen, das auszuführen, was auch das Land Hamburg ausgeführt hat (mit einer dabei vergleichsweise deutlich höheren Zahl an Klägern und signifikant kritischeren Presse als bislang im Bund), nämlich seine Sicht auf die Dinge auszuführen und sie den Gerichten zur Entscheidung zu überlassen.

Wieso sollte es die Öffentlichkeit als einen "wahnsinnigen Stunt" ansehen (ich mache hier schon einmal vorsorglich das "?", da der kommende Satz etwas länger wird, sodass der Leser bis zu dessen Ende höchstwahrscheinlich vergessen haben wird, dass da noch dieses "?" fehlte) - sofern sie nicht regelmäßiger Leser unseres Forums ist -, wenn der Bund ausführte:

- dass es ein internes Rundschreiben aus dem Jahr 2021 mit Handlungsempfehlungen an nachgeordnete Dienststellen sowie ein darauf aufsetzendes Rundschreiben ein paar Jahre später wenig anderer Art gebe,

- dass er nicht nachvollziehen könne, wie die im geringen Maße gegebene Einzelmeinung aufgekommen sei, dass wegen einer internen Rundschreiberei empfehlenden Charakters irgendwer außerhalb des Verteilers im weiteren Sinne auf die Idee gekommen sei, dass kein Widerspruch für die Jahre ab 2021 zu führen sei,

- dass er doch regelmäßig - obgleich er das seines Erachtens gar nicht gemusst hätte - auch noch nach 2021 rückwirkend gestellt Widersprüche akzeptiert habe,

- dass er doch besondere Vertrauenstatsbestände in seiner immer besonderen Art, sein Treueverhältnis dem Beamten zu zeigen, sogleich auf der Gehaltsmitteilung für das Jahr 2021 vermerkt und das regelmäßig für die kommenden Jahre wiederholt hätte, wenn es also darum hätte gegangen sein sollen, ein niemals auch nur angedachten besonderen Vertrauenstatbestand zu schaffen,

- dass es doch nichts Verwerfliches sei, nun - da der einzelne Kläger nachweislich sein Klageinteresse bereits in die Tat umgesetzt habe und also (analog dem hamburgischen Fall) zur Klage geschritten sei - weiterhin die einzig wahre und sachliche richtige Auffassung zu vertreten, nämlich das ein besonderer Vertrauenstatsbestand niemals und zu keiner Zeit irgendwie bezweckt worden sei noch aus irgendeiner seiner Handlung auch nur im Entferntesten zu schließen gewesen sein sollte,

- dass man aber natürlich immer ob der Gebundenheit an die Verfassung sich der am Ende zu betrachtenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht unterworfen sehen wollte, sofern es denn irgendwann - was man allerdings ausschließen könne - doch zu dem Ergebnis würde kommen wollen, dass ein solcher besonderer Vertrauenstatsbestand gegeben gewesen sei,

- dass man dann also hinsichtlich der Handvoll weiterer Kläger, die das ebenso abstrus hatten sehen wollen wie jener Kläger, der nun zufälligerweise vor dem Bundesverfassungsgericht mittelbar eine zulässige Vorlage erwirkt hatte, nun den Gleichheitssatz wolle gelten lassen,

- dass man sich also 2032 veranlasst sehen wollte, für die paar weiteren Hansel, deren eigentümliche Rechtsauffassung man eigentlich noch immer nicht (sondern nur des lieben Rechtsfriedens wegen) ganz nachvollziehen könne, nachdem sie mit viel Glück vor dem Bundesverfassungsgericht in einem Ausnahmetatbestand im geringen Maße nicht völlig unrecht erhalten hatten,

ebenfalls mal eine sachgerechte Grundlage würde schaffen zu wollen, um 2034 tatsächlich hinreichende Nachzahlungen für den Zeitraum 2021 bis 2026 usw. zu regeln, wenn das eigentlich nun schon lange keinen mehr interessierte (wovon man ausgehen müsse).

Sofern dann noch jemand meinte, dass das nicht sachgerecht sei, stände ihm oder ihr ja zum Glück im Anschluss der Rechtsweg offen. (ach so: das fehlende "?")

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 12:26Man kann es nicht häufig genug wiederholen. Die Quote der Widersprüche ist immer noch zu gering.
Teilweise wird sogar von den Gewerkschaften und Personalvertretungen vorgetragen, dass man nichts machen müsse.

Dann reicht ein:
"Leg Widerspruch ein oder hoffe auf das Rundschreiben und heul nicht rum, wenn es daneben geht.".

Aber bitte keine immer wiederkehrenden Diskussionen.

MOGA

Man hoert nix mehr von Durgi, Hummel...

Mich wuerde mal interessieren wie die Verantwortlichen damit umgehen wenn Sie, wovon ich ausgehe, Kenntnis darueber haben was Menschen in diesem Forum so bewegt...
Wenn Sie hoeren oder lesen dass Menschen die Ihnen letztendlich unterstellt sind, sie verachten und wuetend sind, ihnen schwerwiegende Vorwuerfe machen und sie als Verfassungsfeinde sehen...
Das macht doch etwas mit einem oder sind diejenigen so abgebrueht dass es ihnen schlicht egal ist?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

The F

Zitat von: GoodBye in Heute um 12:26Man kann es nicht häufig genug wiederholen. Die Quote der Widersprüche ist immer noch zu gering.
Teilweise wird sogar von den Gewerkschaften und Personalvertretungen vorgetragen, dass man nichts machen müsse.

Das liegt unteranderem an dieser Mitteilung seitens des BMF:

" vielen Dank für Ihr Schreiben vom XXX, in dem Sie sich erkundigen, ob das Rundschreiben des BMI vom 14.6.2021 - D3-30200/94#21 - 178#6 nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 - 2 BvL 5/18 u.a. - weiterhin gilt.
Nach Rücksprache mit dem federführenden BMI gilt das Rundschreiben weiterhin. Da wir derzeit bei den Service-Centern einen vermehrten Eingang von Widersprüchen verzeichnen, erlaube ich mir die Anregung, vielleicht durch eine entsprechende Verlautbarung der Gewerkschaft auf die Weitergeltung hinzuweisen."


Verwalter

Zitat von: abi in Heute um 12:46Hier ist ein Muster eingestellt, das müsste dann eben auf den Bund heruntergebrochen werden.

Ich gehe aber davon aus, sollte es soweit sein dass Widersprüche negativ im Bund beschieden werden, dass dann auch was von den Gewerkschaften kommt/zur Verfügung gestellt werden wird.

Ist schon ein komisches Muster, wenn nicht einmal ein Feststellungsantrag drin ist:

So oder ähnlich sollte es eigentlich sein:(ohne Gewähr, meine Meinung als Hobbyjurist)

1. Es wird festgestellt, dass die Besoldungsgesetze des Freistaates Bayern, soweit sie auf das Besoldungsverhältnis des Klägers in den Jahren 2022 ff. Anwendung finden, gegen das Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG verstoßen und die gewährte Besoldung nicht amtsangemessen ist.

2. Hilfsweise wird beantragt, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden besoldungsrechtlichen Vorschriften zur Entscheidung vorzulegen (Art. 100 Abs. 1 GG), alternativ das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf die anhängige Popularklage beim BayVerfGH anzuordnen.


Ob da wirklich die Juristen vom BBB drüber geschaut haben?

In der jetzigen Form könnte das Gericht dies als Verpflichtungsklage auslegen, was zu prozessualen Verzögerungen führen kann. Aber zumindest wird die Frist bei rechtzeitiger Einreichung gewahrt.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"